Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Korrespondenz

aa) Anspruchsteller Rz. 972 Nimmt ein Anspruchsteller oder Anspruchsgegner mit der anderen Partei unmittelbar Kontakt auf, obwohl sich für diese ein Anwalt bestellt hat, der namens seiner Partei um ausschließliche Korrespondenz mit ihm bittet, ist diese unmittelbare Kontaktaufnahme "von Partei zu Partei" in aller Regel rechtmäßig. Die anwaltlich vertretene Partei ist durch de...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Gebühren

Rz. 980 Hinweis Siehe dazu Rdn 1243 ff., 1452 ff.mehr

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AGS 07/2024, Keine Erstattu... / II. Kein Anfall der deutschen Umsatzsteuer

Das OLG Brandenburg hat die Auffassung des Rechtspflegers des LG Potsdam geteilt, die von der Beklagten geltend gemachte Liechtensteinische Bezugssteuer für die nach deutschem Recht nicht umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung ihrer in Deutschland ansässigen Prozessbevollmächtigten sei nicht nach Nr. 7008 VV festsetzungsfähig. Das OLG hat darauf verwiesen, dass für die berufss...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung verschiedener Gebühren auf dieselbe Gebühr

Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Hiervon nicht erfasst sind aber Mehrfachanrechnungen oder Kettenanrechnungen (z.B. außergerichtliche Vertretung, dann Mahnverfahren, dann Prozessverfahren; Beratung, dann außergerichtliche Vertretung, Prozessverfahren). Hier kommt es näm...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Vorlage der Vollmacht

aa) Prozess Rz. 967 Anwaltsvollmachten müssen prozessual im Original oder in der korrekten elektronischen Form eingereicht werden.[1051] Für den Nachweis reicht die Vorlage einer bloßen Kopie des Originaldokuments nicht aus; es muss entweder das Original vorgelegt werden (§ 80 S. 1 ZPO) oder ein elektronisches Dokument (§ 130a ZPO). Rz. 968 Zur Bevollmächtigung siehe u.a. §§ 8...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Vergleichsgebühr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Wirksamkeit

aa) Interessenkollision Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend

In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tritt dadurch ein, dass sich der Gegenstandswert im gerichtlic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Vereinzelung

Rz. 1527 Einem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine einzige Angelegenheit zu behandeln, bei der die Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind.[1608] Rz. 1528 Ist sowohl eine getrennte als auch eine gehäufte Verfahrensfüh...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Inkrafttreten

Diese Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 289 - 290mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Zur Abrechnung der Vergütung in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung s. den Beitrag von N. Schneider, AGS 2024, 300 ff., in diesem Heft. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 329 - 330mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherungsnehmer

Rz. 975 Hat der Versicherungsnehmer einen Vertreter (z.B. Makler) umfassend bevollmächtigt, können versicherungsvertragliche Nebenpflichten dahin gehen, auf ein entsprechendes Verlangen des Versicherungsnehmers nur mit diesem Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen.[1057]mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Der Rat des Rechtsanwalts im vorbereitenden Verfahren, keine Angaben zur Sache machen und nicht bei der Polizei auszusagen, lässt die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren entstehen, auch wenn die schriftliche Vollmacht erst danach ausgestellt wird. LG Mühlhausen, Beschl. v. 16.4.2024 – 3 Qs 32/24mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / Leitsatz

Ein Kostenfestsetzungsantrag ist von einem Rechtsanwalt als elektronisches Dokument zu übermitteln. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.1.2024 – 18 W 120/23mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Prozess

Rz. 967 Anwaltsvollmachten müssen prozessual im Original oder in der korrekten elektronischen Form eingereicht werden.[1051] Für den Nachweis reicht die Vorlage einer bloßen Kopie des Originaldokuments nicht aus; es muss entweder das Original vorgelegt werden (§ 80 S. 1 ZPO) oder ein elektronisches Dokument (§ 130a ZPO). Rz. 968 Zur Bevollmächtigung siehe u.a. §§ 80 ff., 703,...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Zwei Jahre

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FoVo 07/2024, Änderungen de... / I. Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Lineare Erhöhung der Gebühren Der Referentenentwurf sieht zunächst lineare Erhöhungen der streitwertabhängigen Gebühren von durchschnittlich 6 % und der Festgebühren von 9 % vor, wobei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Mindestgebühr bei 15 EUR bleibt. Die Differenzierung zwischen der geringeren Erhöhung bei den streitwertabhängigen Gebühren und den Festgebühren begrün...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / VI. Erhöhungsgebühr

Rz. 1553 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen und berechnet sich seine Vergütung nach Wertgebühren, erfolgt die Deckelung der Erhöhung durch eine Begrenzung auf einen Gebührensatz von 2,0 (RVG VV Nr. 1008 Abs. 3). Dass die Erhöhung das Doppelte der Ausgangsgebühr übersteigt, ist unschädlich.[1635]mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung liegt, wie die zahlreichen Nachw. des BayObLG zeigen, auf der Linie der h.M. in Rspr. und Lit. Grund für diese Auffassung ist u.a., dass im Strafvollzugsverfahren gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer keine weitere Tatsacheninstanz eröffnet ist (so auch KG, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; zu den Gebühren im Strafvollzugsverfahren Burhoff/Volpert/...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Eigentümer

Rz. 921 Pflichtwidrigkeit besteht bei gleichzeitiger Vertretung von Fahrer und Eigentümer eines Fahrzeuges jedenfalls dann, wenn die Haftung unklar ist: Der Fahrzeugeigentümer kann aus der Überlassung des Fahrzeuges Ersatzansprüche (z.B. aus pVV des Leihvertrages) gegenüber dem Fahrer haben.mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

Der Deckungsausschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater (Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte), der Verstöße im Bereich des unternehmerischen Risikos betrifft, setzt hinreichend sichere Umstände voraus, dass es später zum Erwerb eigennütziger Anteile kommen soll. BGH, Urt. v. 17.4.2024 – IV ZR 257/22mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Substantiierung

Rz. 245 Der Geschädigte hat zum Schadenvolumen vorzutragen. Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, erfährt durch Grundsatz "iura novit curia" keine Einschränkung.[211] Rz. 246 Zwar kommen einem Geschädigten, der Verdienstausfall einfordert, Darlegungs- und...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe entspricht der überwiegenden Rspr., ist aber gleichwohl unzutreffend. Der an den anderen Ehegatten auszugleichende Steuernachteil ist nicht in Abzug zu bringen. Maßgebend ist allein der Steuervorteil. Insoweit handelt es sich um eine Zug-um-Zug-Leistung (Zustimmung, Zug um Zug gegen Ausgleich des Steuernachteils). Derartige Um-Zug-Leistunge...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Mandatsvertrag

a) Geschäftsbesorgungsvertrag Rz. 896 Das Mandatsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Vertrag,[915] und zwar – jedenfalls bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Haftpflichtereignissen – ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).[916] Rz. 897 Hinweis Ein Anwalt sollte sich vergewissern, wer auf Mandantenseite parallel ebenfalls tätig bzw. involviert ist (z.B. Gewerk...mehr

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AGS 07/2024, Maßgebliche Ha... / Leitsatz

Voraussetzung für die Nichtberücksichtigung einer Pause bei der Berechnung der für den sog. Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer ist, dass die Unterbrechung der Hauptverhandlung mindestens eine Stunde andauerte und vom Vorsitzenden unter Angabe eines konkreten Zeitpunkts der Fortsetzung angeordnet wurde. Wird dann die Hauptverhandlung aus von dem Rechtsanwalt n...mehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 4. Fall 4

Im Fall 3 macht Rechtsanwalt A in dem Kostenfestsetzungsantrag auf seine Gebühren und sonstigen Auslagen 21 % Umsatzsteuer nach spanischem Umsatzsteuerrecht (IVA) geltend. Ferner gibt er für seinen Mandanten die Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO ab. Wie wird der Rechtspfleger in diesem Fall verfahren?mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG ist eindeutig. Der Gegenstandswert richtet sich "nach dem Wert, den die zu erwirkende … Unterlassung für den Gläubiger hat". Entscheidend ist also das Erfüllungsinteresse des Gläubigers. Das wiederum entspricht dem vollen Wert des Auskunftsanspruchs (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 468). Ein Ermessen ist nicht eröffnet. Rechtsanwalt Norbert Sc...mehr

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AGS 07/2024, Stundensätze d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Klein, aber fein ist die Entscheidung des AG, zu der Folgendes anzumerken ist. 1. Doppelte Grundgebühr Zutreffend sind die Ausführungen des AG zur doppelten Grundgebühr nach dem Anwaltswechsel. Es ist zutreffend, dass doppelte Gebühren nur erstattet werden, wenn ein Anwaltswechsel notwendig war. Daran stellt die Rspr. hohe Anforderungen (dazu Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Erstattungsanspruch

Rz. 1603 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht die vertraglich vereinbarten, Gebühren zu ersetzen. Soweit über das gesetzliche Maß hinaus erhöhte Gebühren zulässig sind, hat der Schadenersatz fordernde Mandant diese Übergebühren selbst zu tragen.[1674]mehr

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AGS 07/2024, Grundgebühr fü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war dem Beschuldigten für einen von vier Hauptverhandlungstagen als Terminsvertreter des (verhinderten) Pflichtverteidigers beigeordnet worden. Das LG hat auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV für den Terminsvertreter festgesetzt.mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG wurde wie folgt neu gefasst:[1] Zitat "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform."mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Schadenfall vor dem 1.1.2002 – Erkennbarkeit (grob fahrlässige Unkenntnis) bereits vor dem 1.1.2002

Rz. 53 Beispiel 5.2 M erlitt am 20.5.1999 einen Unfall. M hatte am 20.5.1999 noch keine positive Kenntnis von der Person des Schädigers. Spätestens am 27.6.1999 hätte er – oder sein Rechtsanwalt – diese Kenntnis haben können; er hatte sich aber grob fahrlässig einer Kenntnisnahme verschlossen. Ergebnis: Verjährung trat am 31.12.2004, 24:00 h ein. (1) Vergleich der Systeme (a) Alt...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / VI. Rechtsschutzversicherung

Die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV sind grds. auch vom Versicherungsschutz erfasst. Hier kann sich allerdings eine Obliegenheitsverletzung ergeben, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Nachteile zumutbar war, die Rechtskraft in der Hauptsache abzuwarten. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 300 - 306mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Wertgebühren bei PKH/VKH (§ 49 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Die Wertgebühren, die ein im Rahmen von Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordneter Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält und die aus der Tabelle zu § 49 RVG abgelesen werden, sollen grds. ebenfalls um 6 % steigen wie die Wertgebühren eines Wahlanwalts nach § 13 RVG. Allerdings ist hier nach Auffassung des BMJ zu berücksichtigen, dass sich die se...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / II. Zulässigkeit des Antrags

Der Antrag des Klägervertreters ist zulässig. Zur Entscheidung berufen ist das Gericht der Instanz, für die die Vergütung berechnet werden soll, hier also das OLG als Berufungsgericht. Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG (damit seit 1.7.2004) nach § 33 Abs. 8 S. ...mehr

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zfs 07/2024, zfs Aktuell / 2.1 Gesetzentwurf der Länder zur Beschränkung der Laienverteidigung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.6.2024 auf Initiative des Freistaates Bayern beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen. Laien sollen demnach zukünftig vom Gericht nur noch als Verteidiger zugelassen werden, wenn diese volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter von Berufsverbänden, Ge...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Außergerichtliche Regulierung

Rz. 969 Außergerichtlich reicht die bloße "Versicherung einer Bevollmächtigung" nicht aus (siehe Rdn 956). Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Geldempfangsbevollmächtigung. Rz. 970 Dem Anspruchsgegner ist auch bei außergerichtlicher Regulierung die ordnungsgemäße Bevollmächtigung darzutun. Ohne diesen Nachweis fehlt es u.a. an verzugsbegründenden Tatbeständen. Rz. 971 Aspe...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten den Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren vor dem LAG Köln als Prozessbevollmächtigte vertreten. Nach Beendigung dieses Verfahrens beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gem. § 11 RVG. Der vom Rechtspfleger des Arbeitsgerichts Köln angehörte Kläger erklärte in seinem Schreiben vom 8.5.2023, Einwendungen zu erheben, die ihre...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / [Ohne Titel]

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsam...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Vorgeschriebener Erörterungstermin

Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV soll dahingehend geändert werden, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung entschieden...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Rechtsanwaltsvergütung (RVG)

Rechtsanwaltskanzleien verzeichnen seit der letzten Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Der Entwurf weist darauf hin, dass der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien seitdem erheblich gestiegen sei. Neben einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise und der sonstigen Sachkosten seien insbesonde...mehr

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FoVo 07/2024, Änderungen de... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat am 17.6.2024 einen ersten (Referenten-)Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025) vorgelegt. Erlangt der Entwurf Gesetzeskraft, wird dies auch Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung haben. Dabei können die beabsichtigten Änderungen den Rechtsanwalt und den Inkassodie...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 5

Auf einen Blick Die gGmbH gewährt dem "Stifter" die Möglichkeit der langfristigen Förderung gemeinnütziger Zwecke, ohne sich selbst oder seine Rechtsnachfolger dahingehend ewig zu verpflichtet. Die Übertragung des Vermögens ist nicht unumkehrbar. In steuerlicher Hinsicht profitiert die gGmbH nahezu in gleichem Umfang von den gemeinnützigen Privilegien wie die gemeinnützige St...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Kindschaftssachen (§ 45 FamGKG)

Der in § 45 Abs. 1 FamGKG geregelte Verfahrenswert für eine Kindschaftssache, diemehr

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AGS 07/2024, Befriedungsgeb... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Eine Entscheidung, die in ihrer Tendenz und Argumentation sicherlich zu begrüßen ist. Denn es ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 5115 VV – die Überlegung gilt ebenso für die weitgehend wortgleiche Nr. 4141 VV –, dass das Vermeiden eines neuen Hauptverhandlungstermins nach Aussetzung des Verfahrens zum Anfall der Nrn. 4141, 5115 VV führt, das Vermei...mehr