Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.3 Abmahnung

Rz. 44 Ausfluss des ultima ratio-Prinzips ist es, dass einer außerordentlichen (wie auch einer ordentlichen) Kündigung i. d. R. eine Abmahnung vorauszugehen hat, um dem Vertragsgegner die Gelegenheit zu geben, die Störung des Arbeitsverhältnisses zu beseitigen, insbesondere sein Fehlverhalten zu ändern. Dementsprechend bedarf es stets einer Abmahnung, wenn der Vertragsgegner...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 95 Zu den vom Arbeitgeber darzulegenden und ggf. zu beweisenden Tatsachen gehört der Rechtsprechung zufolge im Kündigungsrechtsstreit auch die Einhaltung der Ausschlussfrist des Abs. 2, da der Kündigende auch im Übrigen die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit darzulegen und zu beweisen habe.[1] Es gehe zudem um Umstände, die in den Wahrnehmungs- und Kontrollbereich de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.3 Störungsfreier Verlauf des Arbeitsverhältnisses

Rz. 53 Je länger der Arbeitnehmer zur Zufriedenheit des Arbeitgebers im Unternehmen beschäftigt ist, desto eher hat der Arbeitgeber auftretendes Fehlverhalten zu entschuldigen.[1] Der erarbeitete Vorrat an Vertrauen muss durch einen einmaligen Vorfall nicht vollständig aufgezehrt sein.[2] Die Dauer der Betriebs- oder besser Unternehmenszugehörigkeit ist sogar dann ein wichti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Weitere Aspekte und Interessen

Rz. 54 Auch die Berücksichtigung weiterer Aspekte und Interessen ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt beispielsweise für das Lebensalter. [1] Je geringer der Bezug dieser Aspekte zum Arbeitsverhältnis ist, desto weniger Gewicht kann ihnen allerdings im Rahmen der Interessenabwägung beigemessen werden.[2] Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann nur Anlass für eine Kün...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung

Rz. 14 Eine außerordentliche Kündigung kann nach § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dem Gekündigten bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung erkennbar war, dass der Kündigende das Arbeitsverhältnis in jedem Fall beenden will.[1] Wenn nicht besondere Umstände vorliegen, aus denen sich schließen lässt, dass der Arbeitgeber das Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.2 Merkliste Bewerbungsverfahren und Schwerbehinderte

Die nachfolgenden Schritte beruhen auf der Vorschrift des § 164 Abs. 1 SGB IX. Die Missachtung führt in der Regel zu Entschädigungsansprüchen des abgelehnten Bewerbers: Erstellen eines plausiblen Anforderungsprofils, im öffentlichen Dienst nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Prüfung, ob auszuschreibender Arbeitsplatz mit Schwerbehindertem besetzt werden kann Insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4 Abwägungsgesichtspunkte im Rahmen der Interessenabwägung

Rz. 48 Die generalklauselartige Fassung des Abs. 1 führt zu Rechtsunsicherheit. Es ist im Vorhinein schwer zu prognostizieren, ob eine außerordentliche Kündigung vor Gericht Bestand haben wird. Die Rechtsprechung fordert eine vollständige und widerspruchsfreie Abwägung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände.[1] Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.5 Persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung führt ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie genießt den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs-/Personalrats. Das bedeutet, dass eine Kündigung nach § 15 KSchG grundsätzlich nur als fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und mit Zustimmung des Betriebs-/Personalrats zulässig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Kollektivrechtliche Regelungen

Rz. 102 Eine besondere Regelung enthält § 102 Abs. 6 BetrVG. Danach können die Betriebspartner in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Nichterteilung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Bislang nicht abschließend geklärt ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.1 Prognoseprinzip

Rz. 28 Für sämtliche Fallgruppen gilt, dass stets zukünftige Nachteile das Arbeitsverhältnis erschüttern müssen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (s. bereits Rz. 3). Dieses Prognoseprinzip ist insbesondere für verhaltensbedingte außerordentliche Kündigungen bedeutsam. Die in der Vergangenheit liegende Pflichtverletzung stellt für sich genommen noch keinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 16 Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Kündigungstermin, wobei der Kündigende eine Frist einzuhalten hat.[1] Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis hingegen nach Abs. 1 grds. mit Zugang der Kündigungserklärung. Rz. 17 Der Kündigende muss das Arbeitsverhältnis allerdings nicht sofort beenden, er kann die außeror...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 21 Auch bei der außerordentlichen Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer kommt als milderes Mittel eine außerordentliche (betriebsbedingte) Änderungskündigung in Betracht. Sie ist zwar prinzipiell auch in anderen Fällen möglich, in denen dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar ist. Solche Fälle kommen aber selten vor, da eine sofortige Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Gebot der Verhältnismäßigkeit

Rz. 40 Die Kündigung muss also erstens geeignet sein, die Störung des Vertragsverhältnisses zu beenden; allein in der Vergangenheit liegende Beeinträchtigungen vermag sie z. B. nicht zu beheben (s. bereits Rz. 3, 28 f.). Rz. 41 Es darf zweitens kein für den Vertragspartner milderes, gleich wirksames Mittel geben, das in der bisherigen Form nicht mehr haltbare Arbeitsverhältni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.5.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 35 Da ein Kündigungsgrund dem Erklärenden nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bekannt sein muss (s. Rz. 29), können Kündigungsgründe grds. auch noch im Kündigungsrechtsstreit bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nachgeschoben werden[1]. Daran hindert auch Abs. 2 selbst dann nicht, wenn der Kündigende nach Bekanntwerden des Grundes länger als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen

Rz. 75 Die Kenntnis i. S. d. Abs. 2 setzt voraus, dass der Kündigungsberechtigte eine sichere und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat.[1] Grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.[2] Nicht ausreichend ist die Kenntnis des konkreten, die Kündigung auslösenden Anlasses, der einen wichtigen Grund darstellen könnte. Dem Kündig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 4 Beginn und Ende des Schwerbehindertenschutzes

Der Schwerbehindertenschutz beginnt, ohne dass es einer förmlichen Anerkennung nach § 152 SGB IX bedarf, sobald die Voraussetzungen von § 2 SGB IX objektiv erfüllt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der Voraussetzungen weiß. Der Schwerbehindertenschutz erlischt, wenn die Voraussetzungen des § 2 SGB IX entfallen sind (§ 199 Abs. 1 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.3 Schadensersatzpflicht bei rechtswidriger Benachteiligung

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses hat der Bewerber einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld (§ 15 Abs. 1 AGG), und auch Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Entgeltdifferenzen, wenn er nachweisen kann, dass er bei benachteiligungsfreier Auswahl eingestellt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 2 Geschützter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die Auswirkung einer mehr als 6-monatigen Funk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 626 BGB beruht auf dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses bei unzumutbarer Belastung vom Schuldverhältnis lösen können. Dieser Grundsatz hat mittlerweile in § 314 BGB, lex generalis zu § 626 BGB, eine weitere Ausprägung erfahren. Dementsprechend gilt § 626 BGB für beide Arbeitsvertragsparteien gleichermaßen; deshalb kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Wichtiger Grund (Abs. 1)

Rz. 25 Die Rechtsprechung prüft den wichtigen Grund in 2 Schritten. Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob Tatsachen vorliegen, die abstrakt, also unabhängig vom Einzelfall, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen vermögen (sog. An-sich-Grund, hierzu Rz. 26 ff. [1]). In einem 2. Schritt nehmen die Gerichte eine umfassende Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen – Ziele

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs[1] – welches das zuvor zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammengefasst und weiterentwickelt hat. Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und damit das B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geburtstagsfeier / 2 Fest des Arbeitgebers

Richtet der Arbeitgeber eine Geburtstagsfeier für den Arbeitnehmer aus oder übernimmt er die Kosten für dieses Fest, liegt nur dann Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer hierdurch eine objektive Bereicherung erfahren hat. Eine solche ist dann nicht gegeben, wenn die Bewirtung der Gäste anlässlich eines Festes des Arbeitgebers erfolgt. Ob ein Fest des Arbeitgebers oder aber ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.2 Arbeitszeitvolumen bei Arbeitsverträgen mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich der VKA

Hier ist zunächst zu prüfen, ob der TVöD für das jeweilige Arbeitsverhältnis an die Stelle des BAT/BMT-G getreten ist. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im jeweiligen Arbeitsvertrag die Geltung "des BAT/BAT-G oder den BAT/BMT-G ersetzender Tarifverträge" vereinbart wurde. Siehe Stichwort Geltungsbereich des TVöD. Sodann ist durch Auslegung der jeweiligen Verweis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Im Gegensatz zu den Regelungen im BAT und BMT-G enthält der TVöD keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.3.2 Arbeitgeberwechsel

Der Wechsel des Arbeitgebers führt nicht zu einer sofortigen Fälligkeit der Beiträge auf das im Wertguthaben enthaltene Arbeitsentgelt, wenn mit dem neuen Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung geschlossen wird und das bei dem bisherigen Arbeitgeber erzielte Wertguthaben eingebracht wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.3 und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen ist

Das 3. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde stellt gegenüber BAT und BMT-G eine deutliche Ausweitung der Arbeitszeitflexibilität für den Arbeitgeber dar: Jede Arbeitsstunde, die über die für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgeht, kann noch bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Erfolgt der Ausgleich, so liegt keine Überstunde und damit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.4 Abgrenzung Überstunden zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden. Dies gilt auch, wenn die Beschäftigten im Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit dienstplanmäßig zur Rufbereitschaft eingeteilt sind. Die Anordnung des Arbeitgebers enthält dann eine Änderung des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.5.1 Grundsatz

Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich und tatsächlich m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.8 Übernahme der Abweichungsmöglichkeiten des § 7 ArbZG durch Nicht-Tarifgebundene

Grundsätzlich sieht das ArbZG ein Abweichen von den Mindestvoraussetzungen, die in den §§ 3–6 normiert sind, nur durch Tarifvertrag bzw. Dienst-/Betriebsvereinbarung vor. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können daher von den tarifvertraglich vereinbarten Abweichungen zunächst nicht profitieren. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes sieht § 7 Abs. 3 Satz 3 unter bestimmten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.11 Arbeitszeitnachweis, § 16 ArbZG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, § 16 Abs. 2. Die konkrete Erfüllung der Aufzeichnungspflicht ist nicht geregelt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zu verpflichten, die geleisteten Arbeitszeiten selbst zu dokumentieren. Der Arbeitszeitnachw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.3 Sonstiger Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

In der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist zunächst der Zeitraum festzulegen, für den der Beschäftigte entscheidet, welche der auf diesem Konto buchbaren Zeiten (vgl. Ziff. 2.5.4) tatsächlich auf das Arbeitskonto gebucht werden sollen, § 10 Abs. 3 TVöD. Diese Regelung besagt zum einen, dass der Beschäftigte – nicht der Arbeitgeber – darüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.2 über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzte Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten geleistete Arbeitszeit

Das 2. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde knüpft an die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten an, und zwar danach, wie diese für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzt worden ist. Wichtig Für Arbeit, deren Umfang vorhersehbar ist, ist dieses Merkmal die wichtigste Stellschraube zur Steigerung der Arbeitszeitflexibilität. Unregelmäßig anfalle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.5 Direktionsrecht

Das Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit steht dem Arbeitgeber zu. Mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos werden Teile des Direktionsrechts regelmäßig auf die Beschäftigten übertragen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Wichtig Achten Sie darauf, dass auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos das Direktionsrecht insoweit beim Arbeitgeber verbleibt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3 Der Regelungsgehalt der regelmäßigen Arbeitszeit

Traditionell stellt das Volumen der regelmäßigen Arbeitszeit die Gegenleistung dar, die die Arbeitnehmer für das ihnen zustehende Entgelt dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen haben. Auch wenn heute statt des reinen Volumens der Arbeit immer mehr das Produkt, nämlich die Arbeitsleistung, in den Mittelpunkt gestellt wird, knüpft der TVöD auch weiterhin an dieser sehr einfach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.9 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geburtstagsfeier / Zusammenfassung

Begriff Lädt ein Arbeitgeber anlässlich eines Arbeitnehmergeburtstags Geschäftsfreunde, Repräsentanten, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen oder auch Arbeitskollegen des Arbeitnehmers zu einem Empfang ein, ist immer unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um eine betriebliche Veranstaltung des Arbeitgebers oder im engeren Sinne um eine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4 Arbeitszeitmodelle des TVöD und Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage des TVöD : Ausnahmen vom Überstundengrundbegriff

BAT und BMT-G gingen ausschließlich von "für die Woche" (BAT) oder "für den Tag" (BMT-GMTArb) dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden aus und kannten weder den Begriff der variablen Arbeitszeit noch sonstige spezielle Arbeitszeitmodelle. Dennoch haben sich auf der Grundlage dieser Tarifverträge vielfältige Formen von Arbeitszeitmodellen entwickelt. I...mehr