Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / III. Vorbeschäftigung bei befristetem Arbeitsverhältnis

Rz. 13 Angesichts der eminenten Bedeutung einer vorherigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber wird im Zusammenhang mit einer beabsichtigten befristeten Einstellung nach § 14 Abs. 2 TzBfG allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber nach einer früheren Beschäftigung fragen darf und der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten muss (vgl. BAG v. 23.1.2019 – 7 AZR 161/15, NZA 201...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XII. Gewerkschaftszugehörigkeit

Rz. 36 Die Frage nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit ist nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO unzulässig. Ausnahmsweise kann die Frage nach Art. 9 Abs. 2 Nr. 2 DSGVO zulässig sein, wenn der Arbeitgeber die Angabe benötigt, weil in seinem Betrieb Tarifverträge gelten und demnach die Tarifbindung zu prüfen ist (Zeller, BB 1987, 1522, 1525; Schierbaum, AiB 1995, 586, 592; Moritz, NZA 198...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Ausschluss von Doppelansprüchen

Rz. 1697 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub ist somit Jahresurlaub. Daher können Doppelansprüche auf Urlaub entstehen, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber wechselt. Diese werden durch § 6 Abs. 1 BUrlG ausgeschlossen, da der Urlaubsanspruch ggü. dem neuen Arbeitgeber nur besteht,...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform übermehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rückzahlung

Rz. 630 Häufig sehen die Vereinbarungen eine Verrechnung der fällig werdenden Rückzahlungsraten mit laufenden Entgeltansprüchen vor. Diese Praxis ist grds. so lange nicht zu beanstanden, wie dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelte nicht unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zufließen (§ 394 BGB). Rz. 631 Die Vereinbarungen enthalten regelmäßig besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfäll...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Kündigungsgrund

Rz. 93 Nach der gesetzlichen Beweisregel in § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber bei allen drei Kündigungsgründen des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG die Tatsachen zu beweisen – und damit notwendigerweise vorher darzulegen –, die die Kündigung bedingen. Er muss also zunächst den Kündigungsgrund oder auch die Kündigungsgründe darlegen, d.h. im Kündigungsschutzprozess mit substanti...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 1030 Die Behandlung eines Beschäftigten als freier Mitarbeiter, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttoloh...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten

Rz. 946 Grundsätzlich hat jede Arbeitsvertragspartei selbst für ihre Interessen zu sorgen. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber allerdings dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XVI. Privatsphäre

Rz. 40 Fragen des Arbeitgebers nach Umständen des Privatlebens sind unzulässig. Unzulässig ist deshalb auch die Frage, ob der Bewerber Raucher oder Nichtraucher ist (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 37). Auch Fragen nach einer Familienplanung betreffen die Privatsphäre und sind unzulässig (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 28). Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Autonomie ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / B. Einzelfragen

Rz. 8 Im Zusammenhang mit dem Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung eines Bewerbers ist im Einzelnen Folgendes zu erwähnen: I. Fragen zur Person des Bewerbers Rz. 9 Zulässig sind allgemeine Fragen zur Person des Bewerbers, wie Name (ggf. Geburtsname), Wohnort, Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter, Staatsangehörigkeit einschließlich Aufenthaltserlaubnis und A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1513 Dass die Regelungen des § 87a Abs. 2 bis 5 HGB gemäß § 65 HGB auch für den Handlungsgehilfen gelten, wird teilweise in Zweifel gezogen. Mit den grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts zur Verteilung des Betriebsrisikos sei es nicht zu vereinbaren, dass Beschäftigte trotz geleisteter Arbeit keine Provision erhalten, wenn Kunden mangels Zahlungsfähigkeit nicht le...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Durchsetzung von Beschwerden einzelner Arbeitnehmer

Rz. 907 Nach § 84 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann hierbei ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Es liegt i...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen

Rz. 945 Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt z...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 994 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte (s. oben Rdn 833 sowie unten Rdn 1037). Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / gg) Überstundenvergütungsregelungen und Pauschalierungsvereinbarungen

Rz. 915 Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit verstanden. Unter Mehrarbeit versteht man das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 609). Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach dem ArbZG. Rz. 916 Eine Überstundenvergütung wird vom Arbeitgeber nur dann geschuldet, wenn es zu...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Folgen mangelnder oder fehlerhafter Anhörung

Rz. 143 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Innerhalb derselben Frist kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Gründen widersprechen. Die Abfassung u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Inanspruchnahme der Erfindung

Rz. 697 Der Arbeitgeber hat das Recht die Diensterfindung nach den Vorgaben des § 6 ArbnErfG in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme hat nach § 7 Abs. 1 ArbnErfG die Wirkung, dass alle Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber übergehen. Rz. 698 Die Inanspruchnahme einer Erfindung i.S.d. § 6 ArbnErfG ist ihrer Rechtsnatur eine empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1522 Auch auf die mit dem Vertrieb von Versicherungen und Bausparverträgen befassten Arbeitnehmer finden die Vorschriften des § 87a Abs. 2, 3 HGB Anwendung. Die Vorschrift des § 92 HGB ist für unselbstständige Vermittler, die Provision erhalten, anwendbar. Der Verweis in § 65 HGB, der sich nur auf die § 87 Abs. 1 und 3, § 87a und 87c bezieht, ist insoweit unvollständig (...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsanspruch auf Portabilität

Rz. 190 Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Portabilität ist in § 4 Abs. 3 BetrAVG geregelt. Verpflichtet sind auf der einen Seite der ehemalige Arbeitgeber oder der bisherige Versorgungsträger und auf der anderen Seite der neue Arbeitgeber. Rz. 191 Grds. muss der ehemalige Arbeitgeber den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Anspruch richtet sich g...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Haftungsprivileg des Arbeitgebers/Beschränkung zivilrechtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 1615 Das Unfallversicherungsrecht beschränkt durch §§ 104–110 SGB VII die Haftung der Unternehmer und bestimmter Betriebsangehöriger für Personenschäden, die Arbeitnehmer des Betriebes erleiden. Arbeitnehmer können zivilrechtliche Ersatzansprüche wegen eines Personenschadens grds. gegen den Unternehmer bzw. andere Mitarbeiter nur geltend machen, wenn diese den Versicheru...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VIII. Vorstrafen

Rz. 27 Die Frage nach Vorstrafen ist zulässig, soweit sie sich auf "einschlägige" Vorstrafen bezieht, d.h. wenn diese für die zu besetzende Stelle von Bedeutung sind (s.a. § 10 Rdn 1). Dabei kommt es nicht auf die Ansicht des Arbeitgebers an, sondern allein darauf, was bei objektiver Betrachtungsweise erheblich erscheint. Je nach Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes darf de...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Grenzen der Nebentätigkeitsregelungen

Rz. 938 Der Arbeitgeber darf nur dann ein Nebentätigkeitsverbot vereinbaren, wenn die Begrenzung der Nebentätigkeit für den Arbeitnehmer und der damit verbundene grundrechtliche Eingriff zum einen auf das bezweckte Ziel beschränkt wird, zum anderen muss es auch zur Erreichung des Zweckes verhältnismäßig sein. Daraus wird in der Praxis gefolgert, dass ein vertragliches Nebent...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1480 Zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers gehören insb. die Informationspflicht über alle Umstände, die für die Gestaltung, Durchführung und den Erfolg der Tätigkeit der angestellten Vertriebskraft von Bedeutung sind oder nach objektiven Gesichtspunkten bedeutungsvoll sein können und die Überlassung von solchen Unterlagen und Materialien, die der Arbeitnehmer zur Ausüb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Unterrichtung über den Kündigungsgrund

Rz. 96 Der Arbeitgeber muss den Kündigungssachverhalt so genau umschreiben, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen (BAG v. 17.2.2000 – 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 849). Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Rz. 97 Nicht ausreichend sind lediglich pa...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berücksichtigung übergegangener Ansprüche gem. § 115 SGB X – Überleitungsanzeige der Arbeitsagentur

Rz. 244 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen berücksichtigen, dass ggf. die gesamte oder Teile der Abfindung vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur zu leisten sind (vgl. BAG v. 9.10.1996 – 5 AZR 246/95, DB 1997, 680 = NZA 1997, 376). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Alg bezogen hat, gleichwohl jedoch Ansprüche auf Leistungen ggü. dem Arbeitgeber hat. Rz. 245 Beisp...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ordentliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 966 Die ordentliche Kündigung ggü. Betriebsratsmitgliedern ist im Grundsatz unzulässig, § 15 Abs. 1 KSchG i.V.m. § 134 BGB. Liegt der Zeitpunkt des Kündigungszuganges vor dem zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes, greift dieser nicht ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nach Beginn des besonderen Kündig...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Unverbindliches Wettbewerbsverbot

Rz. 45 Das Wettbewerbsverbot ist gem. § 74 Abs. 2 HGB unverbindlich, wenn sich der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für die Dauer des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Rz. 46 Das Wettbewerbsverbot ist ferner gem. § 74a Abs. 1 H...mehr