Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Sonstige betriebliche Absprache (Regelungsabrede)

Rz. 1560 Neben der Betriebsvereinbarung setzt das Gesetz auch andere Formen der betrieblichen Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat voraus (vgl. §§ 37 Abs. 6, 44 Abs. 2, 76 Abs. 2, 77 Abs. 1 BetrVG), die zusammenfassend als "Regelungsabreden" bezeichnet werden. Wenn das Gesetz eine Betriebsvereinbarung voraussetzt, können diese eine solche nicht ersetzen. Wo jedoch ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossen worden und der Geschäftsabschluss ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit der angestellten Vertriebskraft zurückzuführen ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, was unter dem Begriff des...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Erfindungsmeldung

Rz. 676 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ArbnErfG trifft den Arbeitnehmererfinder die Pflicht, eine Diensterfindung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde, das Arbeitsverhältnis aber inzwischen rechtlich beendet wurde. Umgekehrt hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbnErfG ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Passivlegitimation

Rz. 98 Kündigungsschutzprozesse im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder angenommenen Betriebsübergang können die Frage nach der "richtigen" beklagten Partei aufwerfen. Das gilt nicht nur für Fallgestaltungen, in denen zweifelhaft ist, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Betriebsübergang von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. Rz. 99...mehr

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§ 29 Kündigung / ff) Unterrichtung über Kündigungstermin und Kündigungsfrist

Rz. 107 Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, hat er dem Betriebsrat grds. die Kündigungsfrist mitzuteilen, mit der das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, § 102 BetrVG Rn 101). Das BAG erachtet die Kündigungsfrist als notwendiges Element der Interessenabwägung. Zudem kann der Betriebsrat aufgrund der ...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 1. Bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Rz. 3 Der § 2 Abs. 1 ArbGG zählt zehn Fallgruppen auf, für die ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen im Urteilsverfahren zuständig sind. Praktisch am bedeutsamsten ist § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, der die ausschließliche Zuständigkeit begründet für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebernmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1856 Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot stehen Arbeitgebern in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverbot eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche zu. Das in §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/2...mehr

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§ 32 Abwicklung / IV. Bindungswirkung des Arbeitszeugnisses

Rz. 242 Das Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat das Recht ein Zwischenzeugnis zurückzuverlangen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel bzgl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Familienpflegezeit

Rz. 1396 Im Gegensatz zum PflegeZG, welches nur Ansprüche auf Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Tagen bzw. sechs Monaten ohne Entgeltfortzahlung zubilligt, stellt das FPfZG insoweit eine Verbesserung der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf dar. Die Pflege naher Angehöriger wird bis zu zwei Jahren ermöglicht und außerdem bei reduzierter Arbeitszeit die Aufstockung de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Anspruchs- und Zurechnungsgrundlagen, Haftung für Organisationsverschulden

Rz. 1245 Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person, dann unterliegt er nach § 280 Abs. 1 BGB der Haftung wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Organisations- und Schutzpflicht bei eigenhändigen Mobbinghandlungen hinsichtlich des dadurch entstandenen Schadens. Nichts anderes gilt, wenn er zu solchen Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet oder dies...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 996 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf jede außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes der Zustimmung des Betriebsrates. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Zustimmungsverfahren grds. nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleite...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / A. Vorzüge

Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fachliche Weisungen ...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 30. Private E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung

Rz. 531 Die unerlaubte oder übermäßige Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel, wie Telefon, Internet und E-Mail, für private Zwecke kann Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Eine ordentliche Kündigung kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer verbotswidrig wiederholt betriebliche Kommunikationsmittel privat nutzt, obwohl er zuvor einsc...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Vorliegen einer Kündigung

Rz. 79 Für die Anwendbarkeit des KSchG ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig, wenn er sich auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung beruft. Zur Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage muss er mindestens darlegen, dassmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 325 Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis und informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber, dass er das Arbeitsverhältnis nicht über den Fristablauf hinaus weiterführen will bzw. dass er den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen wird, ist – sofern der Arbeitgeber dies schriftlich erklärt hat – fraglich, ob seine Erklärung...mehr

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§ 19 AGG / F. Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungen

Rz. 74 In § 22 AGG wird die Beweislastverteilung für Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG geregelt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gem. § 22 AGG diejenige Partei, die sich auf eine solche Benachteiligung beruft. § 22 AGG sieht ein zweistufiges Verfahren vor. ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Arbeitsunfähigkeit – Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten

Rz. 456 Der Arbeitnehmer ist im Fall seiner Erkrankung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG spätest...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Konsequenzen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 166 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (BAG v. 25.1.2018 – 2 AZR 382/17, Rn 50; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14, Rn 76, BAGE 153, 138; BAG v. 23.4.2008 – 2 AZR 1012/06...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Auslegungsmethoden

Rz. 83 Der genaue Inhalt der Bezugnahmeklausel ist durch Auslegung der Parteiabsprachen nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. LAG Hamm v. 5.6.1998 – 10 Sa 1564/97). Verweisungen auf Tarifverträge einer bestimmten Branche schließen dabei laut einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein grds. nicht nur Verbandstarifverträge, sondern auch entsprechende firmenbez...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Betriebsrisikolehre

Rz. 517 Die Lehre vom Betriebsrisiko findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit fähig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die in seinem Betrieb liegen, nicht beschäftigen kann und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer schuldhaft die Ursache für das Unterbleiben der Arbeitsleistung gesetzt haben (vgl. BAG v. 9.3.1983 – 4 AZR 301/80, DB 1983, 14...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 19. Fahrerlaubnis

Rz. 505 Verliert der Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit als Berufskraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis, kann eine darauf gestützte Kündigung aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen gerechtfertigt sein (im Einzelnen vgl. Rdn 260). Einen als Kraftfahrer angestellten Mitarbeiter trifft die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sich auch außerhalb seine...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Allgemeiner Unterlassungsanspruch

Rz. 1409 Mit dem Beschl. v. 3.5.1994 – 1 ABR 24/93, juris, hat das BAG die im Beschl. v. 23.2.1983 eingeschlagene Richtung korrigiert, die Existenz eines allgemeinen Unterlassungsanspruches bejaht und dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung, der keine grobe Pflichtverletzung voraussetzt, zuerkannt. Rz. 1410 Da...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / j) Aufhebungsvereinbarung als Mittel der Probezeitverlängerung

Rz. 245 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber selbst am Ende einer sechsmonatigen Probezeit kein eindeutiges Bild darüber gewonnen hat, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. In solchen Fällen ist es zwar möglich, die Probezeit durch eine Individualabrede mit dem Arbeitnehmer über die Dauer von sechs Monaten hinaus zu verlänge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftung für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers

Rz. 937 Während § 618 BGB den Arbeitgeber im Hinblick auf die Eingliederung des Arbeitnehmers in seinen Betrieb zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet, fehlt eine vergleichbare generalklauselartige Bestimmung für die vom Arbeitnehmer eingebrachten Sachen. Gleichwohl ist anerkannt, dass den Arbeitgeber insoweit Obhuts- und Verwahrungspflichten...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 19 AGG / V. Entschädigung bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, § 15 Abs. 3 AGG

Rz. 97 Den Arbeitgeber trifft eine Pflicht zur Entschädigung, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig Kollektivvereinbarungen anwendet, die gegen das AGG verstoßen. Kollektivvereinbarungen sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Dienstvereinbarungen (Thüsing, Rn 552). § 15 Abs. 3 AGG bezieht sich nur auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, es liegt ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Erfordernis des freien Arbeitsplatzes

Rz. 612 Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung über freie Arbeitsplätze verfügt. Frei sind Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind (BAG v. 29.8.2013 – 2 AZR 721/12, Rn 17; BAG v. 25.10.2012 – 2 AZR 552/11, Rn 29; BAG v.15.12.2011 – 2 AZR 42/10, Rn 24, BAGE 140, 169) oder bis zum ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XV. Arbeitsverhältnisse/Wettbewerbsverbote

Rz. 39 Die Frage des Arbeitgebers nach anderen, parallelen Arbeitsverhältnissen sowie nach bestehenden Wettbewerbsverboten ist grds. zulässig. Bei hervorgehobenen Angestelltenpositionen wird sogar eine Verpflichtung des Bewerbers anzunehmen sein, Wettbewerbsverbote von sich aus nach Ort, Zeit und Gegenstand zu offenbaren (vgl. Schaub, NWB 2006, 4625). Das Recht des Arbeitgeb...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / V. Gesundheitszustand

Rz. 15 Fragen nach Erkrankungen sind nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt, denn sie bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte des Bewerbers. Sie sind daher nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Betroffene einwilligt oder die Abfrage erforderlich ist für die Beurteilung, ob der Betroffene in der Lage ist, seinen Pflichten am vo...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / E. Muster

Rz. 23 Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Muster 38.1: Unterrichtung über Betriebsübergang Mitteilung über einen geplanten Betriebsübergang Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________ (Name), hiermit teilen wir Ihnen mit, dass _________________________ (genaue Bezeichnung des Betriebes) auf _________________________ (genaue Bezeichnung des Erwerbers, Firme...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Unternehmensbezug

Rz. 600 Dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall eines Arbeitsplatzes verursacht haben, können eine Kündigung weiterhin nur dann sozial rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber auch keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Rz. 601 Dies ergibt sich in erster Linie aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b) KSchG, der in seinem Wortlaut über § 1 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a.

Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ein freigestelltes Betriebsratsmitglied e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr