Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 390 Außert... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 390 gibt für die Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte wie für den gesamten übrigen außertariflichen Bereich bei der Bundesagentur für Arbeit einen rechtlichen Rahmen vor und schafft eine eigenständige haushaltsrechtliche gesetzliche Grundlage als Spezialvorschriften. Die für die Bundesagentur für Arbeit gültigen allgemeinen dienstrechtlichen und haushalts...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.2 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Rz. 4 § 25 Abs. 1 Satz 2 ist mit Wirkung zum 1.7.2020 neu gefasst worden. Bis zum 30.6.2020 beschränkte sich die Vorschrift darauf, Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, sowie Teilnehmer an dualen Studiengängen den Beschäftigten zur Berufsausbildung i. S. d. § 25...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.5 Personalvertretung

Rz. 29 Abs. 7 betrifft das passive Wahlrecht zu den Personalvertretungen der Zollverwaltung. Die übergeleiteten Beamten und Angestellten besitzen es auch dann, wenn sie noch nicht seit 6 Monaten dem Geschäftsbereich ihrer neuen obersten Dienstbehörde angehören. Rz. 30 Die Regelung gewährleistet, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Dienststelle der Zollver...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.5 Fachliche Unterstellung des Prüfpersonals

Rz. 33 Die fachliche Unterstellung des Prüfpersonals während der Untersuchungen gewährleistet die von der geprüften Stelle unabhängige Revision. Es bleibt der Geschäftsführung der Dienststelle unterstellt, bei der es beschäftigt ist, die Geschäftsführung der jeweils geprüften Dienststelle hat demnach kein Weisungsrecht und kann auf die Prüfungen und die Prüfergebnisse keinen...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.4 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsausschuss

Rz. 18 Abs. 4 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss höchstens 15 betragen darf. Die zulässige Höchstzahl wird jedoch vom Verwaltungsrat festgesetzt. Diese ist für die Amtsperiode, die am 1.7.2022 begonnen hat, einheitlich für alle Agenturen für Arbeit auf regelmäßig 12 Mitglieder, im Ausnahmefall 15 Mitglieder festgesetzt worden. Damit trägt der Verw...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.6 Revisionsberichte

Rz. 35 Mit Abs. 3 ist der Gesetzgeber der Möglichkeit entgegengetreten, dass die Geschäftsleitung (Vorstand) Berichte der Innenrevision geheim halten könnte und das Aufsichtsgremium dadurch seinen Pflichten nicht nachkommen könnte. Deshalb hat der Vorstand die Berichte der Innenrevision unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, dem Verwaltungsrat vorzulegen (Abs. 3 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.4 Richtlinienkompetenz und Ressortverantwortung

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 weist der Vorsitzenden des Vorstands dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in der Bundesregierung entsprechend und entgegen den Verhältnissen in der Privatwirtschaft die Bestimmung von Richtlinien der Geschäftsführung zu. Diese Richtlinien erlässt die Vorsitzende des Vorstands für die 3 anderen Mitglieder der Geschäftsführung durch allgemeine Anordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.3 Geschäftsordnung der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 16 Jedes Selbstverwaltungsorgan hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Selbstverwaltungsorgans zu beschließen ist. Dadurch werden die Rechte aller Gruppen im Selbstverwaltungsorgan gewährleistet bzw. die Interessen geschützt, weil nicht 2 Gruppen die Geschäftsordnung gegen die 3. Gruppe beschließen können. Da...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 4 Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind verpflichtet, dem Prüfer auf Verlangen Auskünfte über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben und ggf. in ihrem Besitz befindliche Bescheinigungen und Belege über entrichtete Lohnsteuer vorzulegen.mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.3 Recht auf Anrufungsauskunft

Um das Haftungsrisiko im Lohnsteuerverfahren so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, bei Zweifelsfragen im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einzuholen. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arb...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 6 Pfändungsgrenzen

Die Pfändungsgrenzen sind in § 850c ZPO wie folgt geregelt: seit dem 1.7.2024 ist ein gesetzlicher Grundbetrag von 1.491,75 EUR monatlich (343,31 EUR wöchentlich, 68,66 EUR täglich) pfändungsfrei.[1] Dieser Betrag ist für jede Person, der der Arbeitnehmer (Schuldner) kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat und auch tatsächlich gewährt (z. B. Ehegatten, frühere Ehegatten, Ki...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 2 Aufzeichnungspflichten für Arbeitsmittel

Auch im Bereich der Arbeitsmittel von Arbeitnehmern existieren Aufzeichnungspflichten:mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Abfindungen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO. Die in die Lohnpfändungstabellen eingearbeiteten P...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 4.2 Geringe Kfz-Nutzung

In den Zeiten des Homeoffice steht ggf. oft ein Betriebs-Kfz zur Verfügung, wird aber nicht genutzt. Hier kann es zu "Ungleichgewichten" kommen. Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen (s. o. Regelfall). Wird das Kfz für maximal 180 ...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Besteuerung nach ELStAM

Auch wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an einen Dritten abgetreten hat oder der Arbeitslohn gepfändet wurde, hat er vom gezahlten steuerpflichtigen Bruttolohn die Lohnsteuer nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zu erheben.[1] Die Pfändungsschutzvorschriften[2] sind für den Lohnsteuerabzug bedeutungslos. Hieraus folgt, dass der Steuerab...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 4.1 Regelfall der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz

Steht dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz zur privaten Nutzung zur Verfügung, gilt steuerlich Folgendes: Die private Nutzung ist grds. mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Kfz bei Erstzulassung anzusetzen.[1] Wird das Kfz auch zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, werden zusätzlich monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolist...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 8 Bevorrechtigte Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen sinken, wenn der Gläubigerforderung Unterhaltsansprüche von Verwandten, des Ehegatten, des früheren Ehegatten, des Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners oder der Mutter eines nichtehelichen Kindes zugrunde liegen; die gemäß § 850a Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 ZPO unpfändbaren Bezüge sind in diesem Fall nach Maßgabe von § 850d ZPO pfändbar. Die Festsetzu...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Berücksichtigung von Entgeltumwandlungen

Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, Bar- in Sachlohn umzuwandeln, wie z. B. bei der Fahrrad- oder Pkw-Überlassung, liegen Sachbezüge vor. Diese sind als Naturalleistungen unpfändbar.[1] Solche Leistungen stellen aber für den Schuldner einen geldwerten Vorteil dar. Ihre Nichtberücksichtigung bei der Bemessung des unpfändbaren Grundfreibetrags wäre im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Vermögenswirksame Leistungen

Nicht pfändbar sind die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden Meinung stellt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage keinen Arbeitslohn dar und unterliegt damit auch nicht dem Pfändungsschutz.[2] Allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage wegen des gesetzlichen Verbots der Übertragbarkeit nicht pfändbar.[3] Hinweis Pfändbarkeit der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 9 Bargeldlose Lohnzahlung

Ist der Lohn bereits auf ein Bankkonto überwiesen und pfändet der Gläubiger die Forderung des Arbeitnehmers gegen seine Bank, so ist die Pfändung nur unwirksam, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) i. S. d. §§ 899 ff. ZPO handelt und nur soweit nach dieser Vorschrift ein eventuelles Guthaben unpfändbar ist.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im P... / Zusammenfassung

Überblick Auch im privaten Bereich sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten. Dieser Beitrag informiert Sie über die aktuellen einzelnen Vorschriften. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 147a Abgabenordnung (AO) § 4 Abs. 5 Nr. 6b und Nr. 6c, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, § 10b, § 34g, § 35a Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) § 50 Einkommensteuerdu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Naturallohn

Naturallohn (Sachbezüge) unterliegt nicht dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, ist aber meist nicht pfändbar, weil die Leistung (z. B. Kost und Wohnung) nicht ohne Änderung des Inhalts an einen anderen als den Arbeitnehmer erfolgen kann, deshalb nicht übertragbar und folglich nicht pfändbar ist.[1] Jedoch ist der Naturallohn bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Gel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im P... / 3.1 Regelfall des häuslichen Arbeitszimmers

Wenn ein abgegrenztes häusliches, d. h. in die Privatsphäre eingebundenes Arbeitszimmer vorliegt, sind für die steuerliche Berücksichtigung ebenfalls gewisse Aufzeichnungen zu führen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / 2 Compliance-Herausforderungen

Auch wenn Compliance-Management-Systeme heute zum Standard einer jeden Organisationseinheit gehören, stellt der Aufbau und Betrieb viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Kostenaspekte, personelle und wirtschaftliche Kapazitäten, der befürchtete hohe organisatorische Aufwand und Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Richtig umgesetzt, lässt sich ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / 1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden Steuern) genannt. Außerdem sind dem Arbeitgeber zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Begünstigte Arbeitnehmer

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) im arbeitsrechtlichen Sinne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. Wichtig Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 5.2 Verantwortlichkeiten – Führungskraft und Mitarbeiter sind gefordert

Zu den originären Aufgaben einer Führungskraft gehört es, den konkreten Fortbildungsbedarf der Beschäftigten und der Organisationseinheiten zu erfassen und dabei die individuellen Interessen mit dem Anforderungsprofil der Dienststelle in Einklang zu bringen. Bei der Bedarfsermittlung sollen auch Kenntnisse und Fähigkeiten einbezogen werden, die nicht nur unmittelbar, sondern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 2 Ausschluss des Anspruchs auf Feiertagsentgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen nicht besteht, wenn der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Diese Regelung soll Arbeitnehmer davon abhalten, die durch den gesetzlichen Feiertag gewonnene Freizeit eigenmächtig zu verlängern. Hinsich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 5 Vereinbarungsformen

Vereinbarungsformen für vermögenswirksame Leistungen sind Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag und bindende Festsetzung nach dem Heimarbeitsgesetz. [1] In nahezu allen Tarifbereichen werden heute vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Das VermBG unterscheidet dabei zwischen der zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährten vermögensbildenden Leistung des Arbeitgeb...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1 Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung (§ 616 BGB)

Als Auffangtatbestand sieht § 616 BGB vor, dass der Dienstnehmer, also auch der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er die geschuldete (= vertraglich vereinbarte) Arbeitsleistung nicht erbringen kann wegen eines in seiner persönlichen Sphäre liegenden Grundes für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne sein Verschulden. Diese Vorschrift ist trotz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 3 Unschädliche Verfügungsmöglichkeiten

Will der Arbeitnehmer vorzeitig über die vermögenswirksam angelegten Leistungen verfügen, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperrfristen oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner ist nach Vertragsabschluss gestorben oder bei einem von ihnen ist ein Grad...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.1 Erkrankung naher Angehöriger

Die Erkrankung und daraus resultierende Pflege naher Angehöriger kann einen persönlichen Verhinderungsgrund darstellen. Der Arbeitnehmer hat allerdings zuvor die Pflege und Betreuung des Kranken auf andere Weise sicherzustellen, etwa durch andere Verwandte, die während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers die Pflege übernehmen können. Die Erkrankung muss überdies so schwer sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Begriff der vermögenswirksamen Leistung

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Entgelt[1] mit einer besonderen Zweckbindung, da sie dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern für ihn langfristig angelegt werden.[2] Entgelt ist auch der vom Arbeitgeber zugesagte, zusätzlich zum Lohn gezahlte Zuschuss an der vermögenswirksamen Leistung. Demnach hat der Arbeitnehmer ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Das Gesetz spricht den Anspruch Arbeitnehmern i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.2 Nicht bundeseinheitliche Feiertage

Bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten oder mit Reisetätigkeit oder wenn Unternehmen Betriebe in verschiedenen Bundesländern haben, kann sich die Frage stellen, welches lokale Feiertagsrecht anzuwenden ist. Maßgeblich für die Feiertage sind weder der Sitz des Arbeitgebers noch der Wohnsitz des Arbeitnehmers, sondern die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.3 Urlaub, Freistellungen, sonstige Ruhenszeiten

Fällt ein Feiertag in die Urlaubsperiode eines Arbeitnehmers, so kann dem Arbeitnehmer an diesem Tag kein Urlaub gewährt werden, weil er ohnehin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach § 2 EFZG.[1] Das gilt aber nur, wenn an dem Feiertag die Arbeit ausfällt. Hätte der Arbeitnehmer ohne den Urlaub auch am Feiertag arbeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 8 Vorruheständler

Da zum persönlichen Geltungsbereich des Vermögensbildungsgesetzes nur Arbeitnehmer gehören, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, können für Arbeitnehmer nach Eintritt in den Vorruhestand keine vermögenswirksamen Leistungen mehr erbracht werden. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der im Vorruhestand lebende Arbeitnehmer daneben noch eine Arbeitnehmertätigkeit ausübt. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.4 Mitteilung der Verhinderung an den Arbeitgeber

§ 616 BGB statuiert anders als § 5 EFZG keine ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Verhinderung mitzuteilen und nachzuweisen. Dies bedeutet aber nicht, dass den Arbeitnehmer keine solche Pflicht trifft. Aus der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht und gem. § 241 Abs. 2 BGB (Rücksichtnahmepflicht aus dem Schuldverhältnis) ist der Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.6 Anlage zum Wohnungsbau

Der Arbeitnehmer kann die vermögenswirksamen Leistungen auch zum Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten, eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie zum Bau oder zur Erweiterung von Wohngebäuden verwenden. Auch die Rückzahlung von Darlehen wegen der genannten Vorhaben mit vermögenswirksamen Leistungen ist möglich.[1] Zur Verwendung der vermögenswirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.2 Ermittlung des maßgeblichen Grundlohns (Stundenlohns)

Der laufende Arbeitslohn bzw. das laufende Arbeitsentgelt im Entgeltabrechnungszeitraum ist in einen Stundengrundlohn umzurechnen. Hierbei ist entsprechend den Ausführungen in R 3b Abs. 2 Nr. 3 LStR zu verfahren. Danach ist das Arbeitsentgelt grundsätzlich durch die Zahl der Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit im jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu dividieren. Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Allgemeine beitragsrechtliche Bewertung

Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte vermögenswirksame Leistungen, sind in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden demnach aus seinem laufenden Arbeitsentgelt und dem Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen bemessen. Aufwendungen,...mehr