Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 gehört zu den Vorschriften des 1. Kapitels mit Programmcharakter. Sie entspricht einem gesellschaftlichen Umdenken. Aus diesem Grund war der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis zum 31.12.2008 eine eigenständige Vorschrift (§ 8a) gewidmet. Nach dem Willen des Gesetzgebers war dadurch einer möglichen Verfestigung des tradierten Rollenverständnisses von Familienar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.4 Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 4 fordert einen Beitrag der Arbeitsförderung zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu einer ständigen Verbesserung der Beschäftigtenstruktur. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, der Bundesagentur für Arbeit allein die Verantwortung für Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt aufzuerlegen. Vollbeschäftigung ist unabhängig von d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.4 Eintritt von Arbeitslosigkeit

Rz. 14 Nr. 3 verlangt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird. Damit grenzt der Gesetzgeber das Versicherungsrisiko ab. Evtl. Förderleistungen sollen nicht für Personen in Betracht kommen, bei denen mit dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung gerechnet werden muss, die aber in diesem Fall gar nicht arbeitslos werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem 2. Abschnitt des 1. Kapitels werden verschiedene, in den Fachkapiteln des SGB III wiederkehrende Begriffe definiert. Damit wird der Zweck verfolgt, dem Anwender des Gesetzes einerseits im Anfangskapitel Transparenz über wichtige, gesetzestypische Begriffe zu verschaffen, andererseits wiederholte Definitionen und Verweisungen innerhalb des Gesetzes zu vermeiden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 6 Die Begünstigungen für Berufsrückkehrende bei den Bemühungen zur Reintegration in das Erwerbsleben sind seit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 in § 8 Abs. 2 zusammengefasst, zuvor war die Regelung durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum 1.1.2004 als § 8b in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.2 Integrationsstrategie

Rz. 11 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zwingend auch entsprechend den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen. Daraus wird deutlich, dass mit den Leistungen eine Strategie unterstützt werden soll, mit der ein Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden wird. Zu Beginn der Sozialrechtsbeziehung zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitslosem steht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen ohne Rücksicht darauf versicherungspflichtig, ob Ausbildungsbeihilfen, Entgelt o. Ä. gezahlt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / Zusammenfassung

Begriff Unter Berufsausbildung ist die einmalige, breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit notwendige Fachbildung in einem geordneten Ausbildungsgang in einem Berufsausbildungsverhältnis zu verstehen. Es handelt sich also um die Ausbildung eines Auszubildenden (Lehrlings) im handwerklichen, landwirtschaftlichen, kaufmänn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.7 Steuerfreie Beitragszuschüsse

Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Dies gilt auch für die Berücksichtigung von Aufwendungen zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Soweit ein Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.4 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören grundsätzlich zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung. Hat der Steuerpflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung, ist der Beitragsanteil, der zur Finanzierung des Krankengelds dient, nicht der Basisabsicherung zuzurechnen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 1.1 Ordentlich Studierende

Die Anwendung der besonderen Vorschriften zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die beschäftigten Studenten setzt die Zugehörigkeit zum Personenkreis der "ordentlich Studierenden"[1] voraus.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 3 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nicht nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, sondern grundsätzlich auch dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 5 Studienaufnahme während einer Beschäftigung

Für Arbeitnehmer tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums angepasst wird (Werkstudentenprinzip/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 20 Stunden).[1] Die Rentenversicherungspflicht besteht hingegen fort. Video: U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 1.2 Unbefristete Beschäftigung

Dauerbeschäftigungen von Studenten sind in vielen Fällen versicherungsfrei und haben somit keine Versicherung als Arbeitnehmer zur Folge. Insbesondere in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren weitreichende Sonderregelungen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 4 Überschneidung von Beschäftigungszeiten und Semesterferien

Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung liegt nicht mehr vor, sobald absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert. Bei Überschneidungen bis zu längstens 2 Wochen, die nur ausnahmsweise vorkommen, ist davon auszugehen, dass auch für diese Zeit die B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 6 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Bei Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters liegt das Erscheinungsbild als Student grundsätzlich nicht vor. Daher scheidet in der Regel Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs aus.[1] Es sind die allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer anzuwenden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 7 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums

Die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eines ordentlich Studierenden gilt auch für solche Studenten, die bereits ein Hochschulstudium mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolviert haben, aber in der gleichen Fachrichtung ein Aufbaustudium oder in einer anderen Fachrichtung ein neues Studium (Zweitstudium) aufnehmen und daneben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 4.3 Arbeitslosenversicherung: Abzug gewährter Leistungen

Für die Erstattung von zu Unrecht entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gilt ebenso § 26 Abs. 2 SGB IV, dennoch gibt es hier abweichend von den anderen Versicherungszweigen eine Besonderheit: Der zu erstattende Betrag vermindert sich um den Betrag der Leistung, die in der irrtümlichen Annahme der Beitragspflicht gezahlt worden ist.[1] Abweichend von den Regelungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 9.3 Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist die Agentur für Arbeit zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen gewährt worden. Dabei kann es sich z. B. um Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Unterhaltsgeld handeln. Der Erstattungsans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erstattet. Das gilt nicht, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 1 Prüfung der Leistungsgewährung

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten[1], es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat.[2] Die Regelung beruht auf dem Gedanken der wechselseitigen Abhängigkeit von Beiträgen und Le...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 10.1 Ausschluss der Verzinsung bei Verrechnung

Eine Verzinsung überzahlter Beiträge kommt nicht in Betracht, wenn diese im Rahmen der gemeinsamen Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber verrechnet werden. Das BSG hat klargestellt[1], dass eine Verzinsung nur bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen infrage kommt, nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 9.1 Zuständigkeit der Krankenkasse

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ist bei der Krankenkasse einzureic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 7.2 Erstattung an eine GmbH

Sofern eine GmbH zu Unrecht entrichtete Arbeitgeberbeitragsanteile getragen hat, steht der Erstattungsanspruch nur der GmbH und nicht einem Gesellschafter zu. Ein Gesellschafter kann die Erstattung der Arbeitgeberanteile auch nicht mit der Begründung verlangen, sie hätten seinen Gewinnanspruch geschmälert.[1] Sind von einer insolventen GmbH Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.3 Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Regelaltersrente

Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2024 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung stellen sonstige Vorsorgeaufwendungen dar und können im Rahmen des Höchstbetrags[1] als Sonderausgaben abgezogen werden.[2]mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.3 Schadenshöhe

Rz. 15 Als Schaden i. S. d. § 62 kommen alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen der Träger der Grundsicherung in Betracht, welche ursächlich auf der Pflichtverletzung beruhen. Zwischen der nicht richtigen oder nicht vollständigen Auskunft nach § 57 oder § 60 oder der Einkommensbescheinigung und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Daran fehlt es nach der Rechtspre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.4 Schadenminderungspflicht

Rz. 17 Für die Träger der Grundsicherung besteht die allgemeine Schadenminderungspflicht, die in § 254 Abs. 2 BGB ihren Ausdruck findet (zum Recht der Arbeitslosenversicherung vgl. BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Konkret heißt dies, dass die Träger der Grundsicherung verpflichtet sind, bei Unstimmigkeiten, die sich aufdrängen, diesen nachzugehen. Angesichts der tats...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.1 Identifikationsmerkmal

Rz. 13 Die Kundennummer darf nur als Identifikationsmerkmal verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zugelassen. Unzulässig ist es, wenn sich aus der Kundennummer bestimmte persönliche Merkmale des Hilfebedürftigen erschließen lassen (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 15). Sinn und Zweck ist die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowohl innerhalb des z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 1 Geltungsbereich und Umfang

Der Progressionsvorbehalt gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige aller Art und für beschränkt Steuerpflichtige, die nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG besteuert werden.[1] In den Progressionsvorbehalt sind die Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.2 Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs (Abs. 4 Satz 2 bis 6 a. F. bis zum 31.3.2020; Abs. 5 mit Wirkung zum 12.11.2022)

Rz. 27 Mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in Abs. 4 Satz 2 eine neue Sonderregelung für die Verwaltungsausgaben für die Jahre 2011 und 2012 getroffen, der durch das GKV-FKG v....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bloesinger, Rentenbezugsklauseln als Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, NZA 2023, 1497. Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990, 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991, 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006, 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988, 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 538 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 538 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr