Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 1 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1], Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Berufsgenossenschaften für das Insolvenzgeld.[3] Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / Zusammenfassung

Begriff Im Allgemeinen könnten Selbstständige von ihren Wirtschaftsprinzipien, ihrer Einkommenssituation und ihrem Vorsorgebewusstsein her auf eine individuelle Vorsorge verwiesen werden. Aus diesem Grund sind Selbstständige nur ausnahmsweise von Gesetzes wegen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige wird auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Gemeinsam ist allen die Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus einer Rücklage gedeckt werden. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden durch Beiträge de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalkostenplanung: Anal... / 1.1 Definition des Personalkostenbegriffs

Personalkosten sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern anfallen. In erster Linie fallen Personalkosten für Löhne und Gehälter, eventuell Gewinnbeteiligungen an. Hinzu kommen die sogenannten Lohnnebenkosten in Form von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu Unfallversicherungen sowie tarifliche und freiwillige Sozialleistungen. Außerdem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-australischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Austr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-japanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Japan ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-brasilianischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chilenischem Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-kanadischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Marokko / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-marokkanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-indischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Indien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chinesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Kor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Uruguay bei einem uruguayischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck UY/DE 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.3 Ausnahmen für Berufsrückkehrende

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat mit Abs. 2 Satz 1 für Berufsrückkehrende einen erleichterten Zugang zum Übergangsgeld vorgesehen. Der Begriff "Berufsrückkehrende" ist in § 20 erläutert und erfasst Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Art der Krankenversicherung

Ob und in welcher Höhe die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind, ist von der Art der Krankenversicherung des Versorgungsempfängers abhängig. Dabei sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Rentenbezieher[1] Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.6 Zukunftssicherungsleistungen

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungseinrichtungen sind getrennt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu bescheinigen (Zeilen 22 und 23). Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht pauschal erhebt, gehören hierzu auch die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und ohne Optio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Bürgergeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Die übrigen Leistungen werden von kommunalen Trägern (d. h. v...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 2 Versicherung in Renten-/Arbeitslosenversicherung besteht fort

Für den Fortbestand der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielt es auch hier keine Rolle, um welche Art des bezogenen Kurzarbeitergeldes es sich handelt. Sowohl für das nach § 95 SGB III beanspruchbare "reguläre" Kurzarbeitergeld (KuG) als auch für das nach § 101 SGB III zu beanspruchende Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 447 Gesetz zur Stärkung der Chancen für mehr Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2651) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangs...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 418 Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befreit Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitsförderung für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer. Sie verfolgt das Ziel, als ergänzende Förderung neben anderen Instrumenten zur aktiven Arbeitsförderung Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitnehmer zu bieten. Die Regelung selbst ist allein ohne die notwendige Anreizfunktion für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch nehmen (§ 26 Abs. 2b in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung) sowie für Pflegepersonen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung greift die Fälle auf, in denen die Deutsche Rentenversicherung vor Änderung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV mit Wirkung zum 1.4.2022 bereits die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung nach dem früheren Verfahren geprüft und bejaht und zudem durch Verwaltungsakt festgestellt hat. Rz. 4 In diesen Fällen gilt die aufgehobene Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 444a Geset... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht für den Bereich der Arbeitsförderung, soweit das SGB III reicht. Sie überträgt die Aufsicht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Rz. 2a Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1). Die Aufsicht reicht nicht über das SGB III hinaus. Soweit die Bundesagentur für Arbeit auch Leistungsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2651) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 444a Geset... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Neuregelungen der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 28a), zur Zahlung einer Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a) und zur Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg) für Zeiten einer Berufsausbildung im Bemessungszeitraum in einer außerbetrieblichen Einrichtung (§ 151). Abs. 1 gewährt Personen, die sich am 1.8.2016 berei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung wird in der Gesetzesbegründung als notwendig erachtet, weil eine andere Verwendung weder bei der Bundesagentur für Arbeit noch einem anderen Dienstherrn möglich sei. Dies trifft für die beiden Ämter bei der Bundesagentur für Arbeit aus tatsächlichen Gründen zu, hinsichtlich anderer Dienstherren nach Ansicht des Gesetzgebers vor allem deshalb, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 439 Siebte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Übergangsregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (Alg). Sie begünstigt im Grundsatz lebensältere Arbeitslose, die von der Neufassung des § 127 a. F. allein deshalb nicht profitieren können, weil ihr Anspruch auf Alg bereits vor dem 1.1.2008 entstanden ist. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Arbeitslosenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen sollten die Gleichbehandlung bisher festgestellter Erwerbsminderungen (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) mit Feststellungen der Erwerbsminderungen (teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung) nach dem SGB VI nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährleisten und auf die Einbeziehung in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.2 Vertretung der Bundesagentur für Arbeit im Außenverhältnis

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 weist dem Vorstand als Kollegialorgan die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Bundesagentur für Arbeit zu. Sie wird durch Zustimmungserfordernisse nach der Satzung der Bundesagentur für Arbeit beschränkt, die sich der Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten hat. Durch seine Vertretungsmacht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.4.2004 wurde Abs. 1 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Zum 1.5.1004 w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.2 Übergangsregelung für Beschäftigte im Arbeitsentgeltbereich von 450,01 EUR bis 520,00 EUR

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 2 ergänzt mit Wirkung zum 1.10.2022 die Übergangsregelung des Abs. 1. Gegenstand der weiteren Übergangsregelung in Abs. 2 ist die (weitere) Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung der Personen, die durch die neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung ab 1.10.2022 aus dem versicherungspflichtigen Bereich in den versicherungsfreien Bereich "...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr