Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.4 Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 36 Wird eine weitere Betriebsversammlung ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG einberufen, so besteht keine Lohnzahlungspflicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fehlen eines besonderen Grunds für eine weitere Betriebsversammlung offensichtlich oder nicht offensichtlich war (BAG, Urteil v. 23.10.1991, 7 AZR 249/90 [1]). § 44 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahrs. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länger...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.5 Fahrtkostenersatz

Rz. 39 Nach § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG sind auch die notwendigen Fahrtkosten zu ersetzen. Zwar sieht § 44 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG den Fahrtkostenersatz nur für die Fälle vor, in denen die Versammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der – betrieblichen – Arbeitszeit stattfindet (BAG, Urteil v. 5.5.1987, 1 AZR 292/85 [1]). Die Bestimmung ist jedoch entsprechen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Termin zur Hauptverhandlung war anberaumt

Rz. 85 War bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, so muss die Rücknahme zwei Wochen vor dem Beginn des Tages, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war, erklärt worden sein. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei Gericht, nicht die Abgabe der Rücknahmeerklärung. Rz. 86 Unerheblich ist, ob und wann der Anwalt von dem anberaumten Hauptverhandlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angemessenheit; Dumpingpreise (S. 2)

Rz. 15 Abs. 1 S. 2 statuiert für untertarifliche Vergütungen im außerforensischen Bereich eine Angemessenheitskontrolle. Danach muss eine vereinbarte Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vorsieht, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Recht...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 120 In folgenden Einzelfällen ist die vereinbarte Vergütung noch nicht als sittenwidrig bzw. unangemessen hoch angesehen worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Angelegenheiten

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungshilfe kein Rechtsgebiet ausge...mehr

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Elternzeit / 11 Kündigungsschutz

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz greift allerdings frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit, die zwischen d...mehr

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Elternzeit / 6 Anmeldung und Bindungswirkung

Gemäß § 16 Abs. 1 BEEG muss die Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes gilt eine verlängerte Ankündigungsfrist von 13 Wochen vor deren Inanspruchnahme. Durch diese längere An...mehr

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Elternzeit / 9 Verlängerung

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 BEEG kann die Elternzeit auch verlängert werden. Im Gegensatz zur erstmaligen Inanspruchnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht die Verlängerung grundsätzlich unter einem Zustimmungsvorbehalt. Sie wird nur wirksam, wenn der Arbeitgeber hierzu seine Zustimmung erklärt.[1] Hinweis Wer mit der Verweigerung der Zustimmung nicht einve...mehr

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zfs 05/2021, Der Impftermin und das Schnitzel

Zwei Begriffe, die auf den ersten Blick so gar nichts miteinander gemein haben, und dies auch nicht auf den zweiten Blick hätten, so wir uns noch im Sommer des Jahres 2019 befinden würden. Nun – der Sommer 2020 liegt hinter uns und der Sommer 2021 naht – zeigt sich (leider) doch die eine oder andere Gemeinsamkeit. Das Reiserecht ist in der Praxis im Wesentlichen davon geprägt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 4 Satz 1 EStG) dauerhaft zugeordnet ist. Ist der Arbeitnehmer nur vorübergehend einer Tätigkeitsstätte zugeordnet, begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte (zur Abgrenzung der Merkmale "dauerhaft" und "vorübergehend" vgl. Rz. 14). Die dauerhafte Zuordnung des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung / 3.1 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Vertragsverletzung

Verstößt eine Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen, so sieht das Recht dafür Sanktionen vor. Im Arbeitsrecht wird i. d. R. auf einen solchen Verstoß, ist er nicht außerordentlich erheblich, erst einmal mit einer Er- oder Abmahnung oder nur einem Kritikgespräch reagiert. Bei externen Beauftragen wird man bei Vertragsverletzungen durch mangelnde Leistungserbringung i. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5 Pauschalierungsverfahren

Rz. 53 Der Arbeitgeber übt in den Fällen des § 40b Abs. 1, 3 EStG das Pauschalierungswahlrecht in der LSt-Anmeldung aus; die LSt-Anmeldung beinhaltet zugleich die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers (FG Düsseldorf v. 20.3.2007, 17 K 3765/05 E, n. v.; § 40 EStG Rz. 53). Die Pauschalierung kann auch nach Vornahme des individuellen LSt-Abzugs nachgeholt werden, solange die LSt-...mehr

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zfs 03/2021, Dauer des Nutzungsausfall-/Mietwagenzeitraums bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Hinweis "Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten für den Zeitraum vom Schadenseintritt bis zur Beseitigung der Schadensursache; so das Fahrzeug unfallbedingt verkehrsunsicher ist. Dieser Ausfallzeitraum ist im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht auf den Wiederbeschaffungszeitraum limitiert. Zusätzlich zum Wiederbeschaf...mehr

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Jung, SGB VII § 213 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 UVEG). Abs. 2 wurde durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) hinzugefügt. Abs. 3 wurde eingefügt mit Wirkung zum 1.1.2009 ...mehr

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Alkoholismus / 3.4 Verweigerung der Entgeltfortzahlung

Nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz verliert der Mitarbeiter seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihn an der Arbeitsunfähigkeit ein Verschulden trifft. Betriebliche oder außerbetriebliche Unfälle aufgrund eines vorausgegangenen Alkoholkonsums sind regelmäßig als verschuldet anzusehen.[1] So hat bspw. ein Mitarbeiter, der einen Verkehrsunfall mit einer Blut...mehr

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Straftat / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat, geht es arbeitsrechtlich meist um die Frage, ob eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann. Zudem können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. 2 Außerordentliche Kündigung 2.1 Grundsätzliches Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 1 Allgemeines

Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat, geht es arbeitsrechtlich meist um die Frage, ob eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann. Zudem können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.mehr

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Straftat / 2 Außerordentliche Kündigung

2.1 Grundsätzliches Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / Zusammenfassung

Begriff Eine Straftat (strafbare Handlung) ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung, an die das Gesetz eine Strafdrohung knüpft. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rechtsquellen sind die §§ 223, 242, 246, 263 StGB und § 626 BGB, § 1 KSchG, § 241 Abs. 2, §§ 249, 823 BGB.mehr

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Straftat / 2.1 Grundsätzliches

Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlossen werden.[2] Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 4 Entlassung auf Verlangen des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder die Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn der Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.[1] Zum gesetzwidrigen Verhalten rechnen insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers. Eine ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.3 Straftaten im Arbeitsverhältnis

Wird die Straftat im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis begangen, liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung "an sich" nach § 626 Abs. 1 BGB vor. Praxis-Beispiel Beispiele Diebstahl von Eigentum – auch bei geringwertigen Sachen[1] – des Arbeitgebers, eines Kunden oder Kollegen, Unterschlagung, Betrug bei Reisekostenabrechnungen oder Tankkarten (Spesenbet...mehr

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Straftat / 2.5 Beleidigung des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen

Schwere Beleidigungen aller Art gegenüber dem Partner des Arbeitsvertrags können ein Grund zur Kündigung sein. Das kann auch dann gelten, wenn sie wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht strafbar sind. Es kommt also nicht auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern darauf, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der Beleidigung noch zumutbar ist. Auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 3 Schadensersatz bei strafbarer Handlung

Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber durch Diebstahl geschädigt hat, hat diesem auch die Belohnung zu ersetzen, die der Arbeitgeber für die Wiederbeschaffung der Beute ausgesetzt hat. Im Falle einer vorsätzlichen strafbaren Handlung gegen den Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auf ein mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers nach § 254 BGB berufe...mehr

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Straftat / 2.2 Straftaten außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Bei außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangenen Straftaten gilt der Grundsatz: Wichtig "Der Arbeitgeber ist nicht Sittenwächter des Arbeitnehmers." Deshalb liegt in solchen Fällen ein "wichtiger Grund an sich" allenfalls vor, wenn die Tat konkreten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und dieses negativ beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn die Straftat die Arbeitsleistun...mehr

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Straftat / 2.4 Verdachtskündigung

Unter Umständen genügt auch schon der dringende Verdacht einer Straftat, um eine (meist) fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Ein solcher Verdacht ist gegenüber einer Tatkündigung ein eigenständiger Kündigungsgrund.[1] Das gilt auch für Berufsausbildungsverhältnisse.[2] Diese Möglichkeit der Verdachtskündigung ist für den Arbeitgeber sehr wichtig, weil er immer damit ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / II. Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz

Rz. 1131 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat generell keine Auswirkungen auf das kollektive Arbeitsrecht, soweit der Gesetzgeber in den Vorschriften §§ 113, 120–122 und 125–128 InsO nichts anderes geregelt hat. 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrates Rz. 1132 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahre...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / C. Arbeitsrecht in der Insolvenz

I. Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1091 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche ­Probleme. Mitte April 2020 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) BEM und Arbeitsrecht

(1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung Rz. 517 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1341] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Autoren

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerb...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgestaltung außerhalb des Arbeitsrechts

Rz. 327 Erhebliche Bedeutung hat eine Regelung allerdings in Verträgen außerhalb des Arbeitsrechts. Da das Arbeitnehmererfindungsgesetz lediglich für Arbeitnehmer gilt,[847] muss für Verträge mit freien Mitarbeitern [848] und Geschäftsführern [849] eine Regelung über Diensterfindungen getroffen werden. Einschränkungen durch das AErfG gelten nicht;[850] häufig wird pauschal des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Konkretisierung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten

Rz. 200 Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind nach Ansicht des BAG im Vergleich zu den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Prozessrechts abweichende Regelungen.[489] Hinter dieser Aussage verbergen sich mehrere, zum Verständnis dieser Vorschrift wichtige, Interpretationshilfen. Zum einen sind damit nicht nur solche Normen erfasst, die ihren ausschließlichen Anwendung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 14. Vorabentscheidungsverfahren nach. Art. 267 AEUV

Rz. 237 Das Unionsrecht gewinnt im nationalen Recht und gerade auch im Arbeitsgerichtsverfahren zunehmend an Bedeutung. Die Kenntnis des Unionsrechts ist für den Berater insbesondere dann wichtig, wenn die Fachgerichte die europarechtlichen Vorgaben nicht ausreichend beachten.[459] Die nationalen Gerichte sind zur gemeinschaftskonformen Auslegung des Unionsrechts verpflichte...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 718 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechts...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1272 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2730] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Bring your own device (BYOD)

Rz. 1316 Aus den USA ist der Trend nach Europa gelangt, dass Arbeitnehmer Arbeit nicht mehr wie hergebracht auf den zu diesem Zweck bereitgestellten Arbeitsmaterialien erbringen, sondern vielmehr ihr eigenes mobiles Datengerät (Laptop, Tablet, Smartphone und andere mobile Geräte) für die Arbeit verwenden.[2855] Das Konzept von BYOD sieht den Einsatz privater mobiler Endgerät...mehr