Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / Literaturtipps

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§ 32 Unternehmensverkauf / c) Übliche Garantien

Rz. 114 Der Inhalt der Garantieerklärungen sollte natürlich maßgebend vom Einzelfall abhängen und den Erkenntnissen der Due Diligence Rechnung tragen. Insofern ist es im Prinzip unmöglich, einen allgemein gültigen Garantienkatalog aufzuzeigen. Typischerweise werden jedoch Garantien zumindest in Bezug auf die folgenden Bereiche abgegeben:mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Co-Mediation

Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangele...mehr

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Praktikanten / 1.3.2 Allgemeines Arbeitsrecht

1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz Praktikanten werden grundsätzlich vom persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erfasst, da sie als Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 1 KSchG gelten. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses ni...mehr

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Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.2 Geltung weiterer arbeitsrechtlicher Vorschriften

Bei der Durchführung des Praktikantenverhältnisses sind weitere Arbeitnehmerschutzgesetze wie z. B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten.mehr

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Praktikanten / 1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz

Praktikanten werden grundsätzlich vom persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erfasst, da sie als Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 1 KSchG gelten. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen könne...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.2 Personalvertretungsgesetze

Im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze ist die Zuordnung differenzierter. Die Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 1 BPersVG und entsprechend der PersVG der Länder einerseits und § 5 Abs. 1 BetrVG andererseits können unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Daher sind nach Ansicht der Rechtsprechung Praktikanten dann keine zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des ...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ...mehr

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Praktikanten / 1.3.3 Steuer- und Sozialversicherungspflicht

1.3.3.1 Steuerpflicht Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.15 Unabdingbarkeit

Die durch § 26 BBiG für anwendbar erklärten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tarifverträge, Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen) zum Nachteil der Praktikanten abbedungen werden (§ 25 BBiG).mehr

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Praktikanten / 1.3.4 Mindestlohngesetz

1.3.4.1 Allgemeines Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Das Mindestlohngesetz sieht ab dem 1.1.2021 einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn i. H. v. brutto 9,50 EUR je Zeitstunde vor, vo...mehr

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Praktikanten / 1.3.3.2 Sozialversicherungspflicht

Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird. Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Run...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.6 Freistellung, § 15 BBiG

Die Praktikumsstelle hat die Praktikantinnen/Praktikanten für bestimmte Zwecke (z. B. Prüfungen) freizustellen. Sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Praktikumsstätte durchzuführen, gilt hierfür ebenfalls eine Freistellungspflicht.mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8.2 Mehrarbeit, § 17 Abs. 7 BBiG

Abgeleistete Mehrarbeitsstunden sind gem. § 17 Abs. 7 BBiG besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Bei der Höhe der zu zahlenden Mehrarbeitsvergütung ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen.mehr

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Praktikanten / 1.3.1.12 Beendigung, § 21 BBiG

Ein Praktikantenvertrag wird i. d. R. befristet sein und daher nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch enden (vgl. § 21 Satz 1 BBiG). Es ist aber auch denkbar, dass ein Praktikantenvertrag mit einer Abschlussprüfung endet. In diesem Fall kann eine Beendigung entsprechend § 21 Abs. 2 und Abs. 3 BBiG in Betracht kommen.mehr

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Praktikanten / 1.3.1.14 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Wird das Praktikantenverhältnis nach der Probezeit vorzeitig beendet, kann abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG kein Schadensersatz verlangt werden (§ 26 BBiG).mehr

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Praktikanten / 1.3.1.5 Pflichten der Praktikumsstelle, § 14 BBiG

Die Pflichten der Praktikumsstelle bestehen in erster Linie darin, der Praktikantin/dem Praktikanten berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen beizubringen. Darüber hinaus hat die Praktikumsstelle den Praktikanten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Verrichtung der p...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.11 Probezeit, § 20 BBiG

Für die Vereinbarung einer Probezeit sieht das BBiG in § 20 einen zulässigen Rahmen von 4 Monaten vor mit der Maßgabe, dass die Probezeit mindestens einen Monat dauern muss. Der Zeitraum der Probezeit kann gem. § 26 BBiG abgekürzt, aber nicht verlängert werden; ein Verzicht auf die Probezeit ist nur zugunsten der Praktikanten möglich (§ 25 BBiG).mehr

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Praktikanten / 1.3.1.13 Kündigung, § 22 BBiG

Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Arbeitgeber/Praktikumsgeber als auch für die Praktikantin/den Praktikanten. Nach der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 BBiG nur gekündigt werden aus e...mehr

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Praktikanten / 1.3.1 Anwendung der §§ 10 bis 23 und § 25 BBiG auf Praktikantenverhältnisse

§ 26 BBiG ordnet die Anwendbarkeit der für das Berufsausbildungsverhältnis geltenden Vorschriften der §§ 10 bis 16 und § 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie der §§ 18 bis § 23 und § 25 BBiG für Rechtsverhältnisse an, die nicht als Arbeitsverhältnisse ausgestaltet sind und die Personen betreffen, "die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder beruflic...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2 Ausnahmekatalog

§ 22 Abs. 1 Satz 2 2. Hs. MiLoG enthält einen Katalog mit 4 Bereichsausnahmen. Kern des Ausnahmekatalogs ist die Trennung zwischen ausbildungsbezogenen (dann regelmäßig keine Geltung des MiLoG) und sonstigen (freiwilligen) Praktikumsverhältnissen, die nicht direkt mit einer Berufs- oder Hochschulausbildung zusammenhängen (dann i. d. R. Geltung des MiLoG). Vom persönlichen An...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.2 Vertragsniederschrift, § 2 Abs. 1a NachwG

Durch Art. 3a des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) wurde der Geltungsbereich des Nachweisgesetzes (NachwG) mit Wirkung vom 16.8.2014 auch auf Praktikantinnen und Praktikanten erstreckt. Der in § 2 NachwG neu eingefügte Abs. 1a bestimmt, dass jeder, der einen Praktikanten einstellt, die Praktikumsbedingungen unverzüglich nach Abschluss ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.4 Pflichten der Praktikanten, § 13 BBiG

Die Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten lassen sich aus § 13 BBiG ableiten. Aus § 13 Satz 1 BBiG ergibt sich z. B. eine sogenannte Lernpflicht, aus § 13 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 eine Arbeitspflicht. Letztere bezieht sich auf die Aufgaben, welche der Praktikantin/dem Praktikanten im Rahmen des Praktikums übertragen werden. Darüber hinaus haben Praktikanten insbesonde...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.4 Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildungsvorbereitung (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG)

Der Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG erfasst zum einen Praktikanten, die an Maßnahmen der betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilnehmen, die gem. § 54a SGB III Grundlagen für die Vermittlung und Vertiefung für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit vermitteln. Hierbei kommt es entscheidend auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und nicht auf d...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.10 Fortzahlung der Vergütung, § 19 BBiG

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Dauer bis zu 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG sieht die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen unverschuldeter Versäumnis vor. Demnach haben Praktikantinnen und Pra...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.1 Vertrag, § 10 BBiG

Das Praktikantenverhältnis kommt durch einen Praktikantenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Praktikantin/dem Praktikanten zustande. Der Praktikantenvertrag bedarf nicht der Schriftform, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist wirksam. Dies ergibt sich insbesondere aus § 26 BBiG, wonach auf die Vertragsniederschrift im Sinne des § 11 BBiG verzichtet werden kann. H...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.3 Nichtige Vereinbarungen, § 12 BBiG

Eine Vereinbarung, die Praktikantinnen/Praktikanten für die Zeit nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass sich die Praktikantin/der Praktikant innerhalb der letzten 6 Monate innerhalb des Praktikantenverhältnisses dazu verpflichtet, nach dessen Beendigung mit dem A...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.7 Zeugnis, § 16 BBiG

Der Praktikant hat nach § 16 BBiG einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der praktischen Tätigkeit sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Praktikantin/des Praktikanten enthalten. Nur auf Verlangen der Praktikantin/des Praktikanten sind nach Satz 2 auch Angaben über Verhalten ...mehr

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Praktikanten / 1.3.3.1 Steuerpflicht

Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die von der Finanzver...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.9 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung, § 18 BBiG

Die Vergütung bemisst sich gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BBiG nach Monaten. Bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet, und zwar unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Im Zähler kommt es auf die Anzahl der Tage an, an denen im betreffenden Monat ein Anspruch auf Ausbildungsentgelt besteht. Gemäß § 18 Abs. 2 BBiG ist ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8.1 Anrechnung von Sachleistungen, § 17 Abs. 6 BBiG

Sofern Praktikanten Sachleistungen wie z. B. eine freie Unterkunft während des Praktikums oder Essensgutscheine gewährt werden, können diese nach § 17 Abs. 6 BBiG in Höhe der nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB IV festgesetzten Sachbezugswerte auf die Vergütung angerechnet werden, jedoch nicht über 75 % der Bruttovergütung hinaus. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV beträgt der Wert eine...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.2 Orientierungspraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG)

Das Mindestlohngesetz bestimmt in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, dass für ein Praktikum, welches höchstens 3 Monate dauert und zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird, kein Anspruch auf den Mindestlohn besteht. Festzustellen ist, dass das Gesetz keine klare Definition des Begriffs "Orientierungspraktikum" enthält und es auch ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8 Vergütungsanspruch, § 17 Abs. 1 BBiG

Durch die Verweisung in § 26 BBiG findet auf das Praktikantenverhältnis auch § 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG Anwendung. Daher hat auch ein Praktikant Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.[1] Soweit eine einschlägige tarifvertragliche Regelung existiert, i...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.1 Pflichtpraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG)

Praktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend geleistet werden, können im Grunde keine "anderen Vertragsverhältnisse" i. S. d. § 26 BBiG sein, da das Berufsbildungsgesetz die Berufsbildung insoweit nicht regelt und regeln kann, als diese wegen der abschließenden Gesetzgebungskompete...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Das Mindestlohngesetz sieht ab dem 1.1.2021 einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn i. H. v. brutto 9,50 EUR je Zeitstunde vor, vom 1.1.2021 bis zum ...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.3 Ausbildungsbegleitende Praktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG)

Vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG auch Praktika ausgenommen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Praktika dienen dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Ausbildungsgang bzw. Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten ...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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Versetzung / 3.2 Einschränkung des Direktionsrechts im Arbeitsvertrag

Das Direktionsrecht kann unter anderem eingeschränkt werden durch die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag. Ist die Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert, kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten unter Berücksichtigung billigen Ermessens i. S. d. § 315 BGB grundsätzlich jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Entgeltgruppe entspricht.[1] Eine Leistung...mehr

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Versetzung / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. In § 4 TVöD sind 4 Ma...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.1 Regelungen mit Bezug auf das Arbeitsrecht im Austrittsabkommen

Im Abkommen wird festgelegt, dass das bis zum 31.12.2020 geltende Niveau der Arbeitnehmerrechte grundsätzlich nicht in einer Weise reduziert werden soll, dass es Handel oder Investitionen beeinträchtigt. Damit bleiben viele Gesetze, die im UK entgegen der Common-law-Tradition in Umsetzung vieler EU-Richtlinien erlassen wurden, zunächst bestehen. Das Abkommen lässt dennoch di...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2 Auswirkungen des Austritts auf das Arbeitsrecht

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU trifft auch Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts. Eine einschneidende Zäsur im Hinblick auf die langjährige EU-Gesetzgebung wird damit zwar vermieden, jedoch dürften sich Großbritannien und EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft auseinanderentwickeln. 2.1 Regelungen mit Bezug auf das Arbeitsrecht im Austrittsabkommen Im Abkomme...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das Aufenthalts- und Arbeitsrecht durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU

1 Auswirkungen des Brexits im Bereich des Aufenthaltsrechts Der Austritt des VK aus der EU zum 31.01.2020 hat auch im Rahmen des Aufenthaltsrechts weitreichende Auswirkungen. Dies gilt insbesondere für den Status von Staatsbürgern des VK im gesamten Gebiet der EU. Grundlage hierfür ist das zum 01.02.2020 in Kraft getretene Austrittsabkommen[1] zwischen der EU und dem VK. Dies...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.2 Anwendbares Recht

Hinsichtlich des anwendbaren Rechts gilt auch im Arbeitsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der jedoch Einschränkungen durch Regelungen des internationalen Privatrechts erfahren kann. Nach Art. 8 Rom-I-VO, die innerhalb der EU und auch im Verhältnis zu Drittstaaten universelle Geltung beansprucht, ist grundsätzlich das Recht des "gewöhnlichen Arbeitsortes" maßgebend, z...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3.2 EUPW-Meldepflichten

Das VK hatte die aus der EU-Entsenderichtlinie folgenden EU-Posted-Worker-(EUPW-)Meldepflichten bis zum Austritt nicht umgesetzt und wird dies auch danach nicht umsetzen, sodass im UK keine Meldung befristeter Mitarbeitereinsätze wie in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist.mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3 Arbeitsrechtliche Aspekte bei Einsatz von EU-Bürgern in Großbritannien

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ergeben sich für den Einsatz von EU-Bürgern in Großbritannien zumindest in naher Zukunft nur wenige Änderungen zur Rechtslage vor Austritt: Gravierender dürften hier insbesondere die Änderungen im Aufenthaltsrecht sein. 2.3.1 Vertragsgestaltung Bei der Vertragsgestaltung kommt es darauf an, ob zur Regelung des Mitarbeitereinsatzes im VK ein befri...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.3.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung kommt es darauf an, ob zur Regelung des Mitarbeitereinsatzes im VK ein befristeter Entsendevertrag oder ein befristeter lokaler Vertrag mit Ruhensvereinbarung oder auch Stammhausbindungsvertrag abgeschlossen wurde. In beiden Fällen sind jedoch wirksame und transparente Klauseln erforderlich, die ggf. einen Rückruf bzw. eine vorzeitige Beendigung er...mehr