Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.1 Abwicklungsvertrag mit Erläuterungen

Praxis-Beispiel Zwischen der Fa … und Frau/Herrn … wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen: § 1 Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund ordentlicher und fristgerechter, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen[75z5] (oder: aus krankheitsbedingten Gründen[75z6] oder: aus betrieblichen Gründen oder: Begründung weglassen) ausgesprochener Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des ….[...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.14 Der Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag im gerichtlichen Vergleich

In der Praxis werden die meisten Kündigungsrechtsstreitigkeiten durch gerichtlichen Vergleich, in dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart wird, beendet. Für solche Prozessvergleiche gilt das bereits oben Ausgeführte ebenfalls. Wegen der erwünschten Vermeidung wirtschaftlichen Risikos und der schlechten Arbeitsmarktsituation ist de...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.4 Mögliche weitere Klauseln

Praxis-Beispiel § … Unterlagen/Dienstwagen: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bis spätestens ………………… folgende Unterlagen zu Händen ……………………………… zurückzugeben: ……………………………………………………… Das überlassene Dienstfahrzeug, Marke ……………, Farbe …………, amtliches Kennzeichen …………… wird Frau/Herr ………… spätestens am …………………… zurückgeben. Hierüber wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.4 Bedingte und befristete Auflösungsverträge

Auflösungsverträge sind unwirksam, wenn durch ihre Ausgestaltung zwingende Bestimmungen des Kündigungsrechts umgangen werden. Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck zwingender Rechtsnormen objektiv dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden.[1] § 626 BGB kann als zwingende gesetzliche Regelung einem Au...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.11 Schriftform, Angebot und Annahme

Seit 1.5.2000 bedarf nach § 623 BGB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass der Vertrag von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben sein muss (§ 126 BGB).[1] Es genügt jedoch zum Abschluss eines Auflösungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das A...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.2 Höhe der Abfindung

Oft wird in der Praxis die Höhe der Abfindung mit einem halben Bruttomonatsgehalt des AN pro Beschäftigungsjahr vereinbart.[1] Diese Formel ist inzwischen in § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG aufgenommen worden. Will man Auflösungsverträge mit einer größeren Anzahl von AN schließen, sollte man auf eine nachvollziehbare einheitliche Festsetzung von Abfindungen achten. Das BAG[2] wendet...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.10 Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch über den Auflösungsvertrag, Hinzuziehung Dritter

Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es nur um Verhandlungen über Änderungen des Arbeitsvertrags gehen soll. Denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags. Weil das Arbeitsverhältnis streng personenbezogen ist (§ 613 BG...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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zfs 09/2019, Vertrauensschutz bei konkreter Schadensabrechnung

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," die vorliegende Reparaturkostenrechnung ist vollständig zu regulieren. Sieht das vom Geschädigten beauftragte Sachverständigengutachten die entsprechenden Reparaturmaßnahmen vor und werden diese nachher durch die Werkstatt auch durchgeführt, sind diese Kosten im Rahmen der subjektbezogenen Betrachtungsweise ein aus Sicht des Geschädigt...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 5 Outsourcing und Arbeitsrecht

Outsourcing kann allgemein dazu führen, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die in dem Betrieb oder Betriebsteil arbeiteten, der durch die Fremdvergabe aufgelöst werden soll, im Wege des Betriebsübergangs [1] auf das Unternehmen übergehen, das den Outsourcing-Auftrag annimmt. Gleiches kann auch in einem Steuerbüro der Fall sein. Zu denken ist beispielsweise an Fälle...mehr

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zfs 08/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Berlin/Hotel Palce Datum: Freitag, 20.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und AR...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / E

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Abkürzungs- und Literaturve... / G

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zfs 07/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH a.D., Karlsruhe Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 13.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bi...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / Z

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Abkürzungs- und Literaturve... / N

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Abkürzungs- und Literaturve... / A

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Abkürzungs- und Literaturve... / H

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Abkürzungs- und Literaturve... / K

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AGS 06/2019, Verzugskostenp... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Zahlungsklage war ganz überwiegend begründet. I. Der Kläger hat für den Zeitraum 11.6.2018 bis 31.8.2018 gegen die Beklagte Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges, §§ 611, 615, 293 ff. BGB. … IV. Der Kläger hat auch Anspruch auf die beantragte Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB. 1.) § 288 Abs. ...mehr

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AGS 06/2019, Verzugskostenp... / Leitsatz

Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB ist auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar. Die Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in der Entscheidung v. 25.9.2018 – 8 AZR 26/18, dass § 12a ArbGG ein "stillschweigender Gesetzesbefehl" zu entnehmen sei, § 288 Abs. 5 S. 1 BGB auf arbeitsrechtliche Entgeltforderungen nicht anzuwenden, kann nicht geteilt werden. S...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / D. Bisherige und neue Lösungsansätze

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung haben es in der Hand für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Die Kompetenz zur Schließung von "Gesetzeslücken" liegt in erster Linie beim Gesetzgeber selbst. Häufig zeigen sich "Gesetzeslücken" jedoch erst in der Rechtsanwendung vor Gericht. Die Gerichte können daher ebenfalls "Gesetzeslücken" schließen,[18] wenn dies di...mehr

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zfs 06/2019, Risikoausschlu... / 2 Aus den Gründen:

"… [13] Dem Kl. steht der gegen die Bekl. geltend zu machende (§ 126 Abs. 2 S. 1 VVG) Freistellungsanspruch gem. § 2 Abs. 1 Buchst. a), § 14 Abs. 3 S. 1, § 26 Abs. 3 Buchst. c) ARB 1975/2001 in der vom LG zugesprochenen Höhe zu." [14] 1. Die Streitigkeit zwischen dem Kl. und der GmbH ist nach § 26 Abs. 3 Buchst. c) ARB 1975/2001 vom Versicherungsschutz umfasst. Der Kl. hat re...mehr

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Zulässigkeit von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen mit Entgeltsumwandlung unter dem Vorbehalt der einseitigen Ersetzung des Zinssatzes

Leitsatz Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob eine Pensionszusage unter einem Vorbehalt, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, das Leistungsversprechen mittels einseitiger Ersetzung der zugrunde liegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern, nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG erfüllt und hiera...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Erste Tätigkeitsstätte" nach neuem Reisekostenrecht (1): Polizeibeamter im Einsatz‐ und Streifendienst

Leitsatz 1. Ein Polizeibeamter im Einsatz‐ und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte. 2. Für die Frage der Zuordnung ist entscheid...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 76 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter nimmt mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die Arbeitgeberbefugnisse und -pflichten wahr und steht insoweit dem Insolvenzverwalter des eröffneten Verfahrens gleich.[181] Er alleine ist zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen befugt.[182] Allerdings kommen ihm die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen der §§ 113 ff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Insolvenzgeld(vorfinanzierung)

Rn 78 Zur Unternehmensfortführung ist das Insolvenzgeld von überragender Bedeutung. Ein Arbeitnehmer[194] hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung gegen die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wenn u. a. das Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Arbeitgebers eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 "Schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 77 Im Gegensatz dazu kann der schwache vorläufige Insolvenzverwalter nur gemeinsam mit dem Schuldner agieren.[187] Der Schuldner behält mithin seine Arbeitgeberbefugnisse. Weigert er sich jedoch, die vom vorläufigen Verwalter verlangten Kündigungen auszusprechen, wird das Gericht eine "Hochstufung" zum starken vorläufigen Verwalter erwägen. Das Gericht kann alternativ den...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.4 Weitere Zuweisungen

Rn 50 Weitere Zuweisungen müssen sich am Zweck des Eröffnungsverfahrens orientieren, mithin primär der Sicherung der Masse dienen, aber im Regelfall auch den Erhalt von Sanierungschancen durch Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes gewährleisten (s. o. Rdn. 13 ff. und Rdn. 21 ff.). Sie kommen bei einer Unternehmensfortführung durch den schwachen vorläufigen Insolvenzve...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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zfs 02/2019, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Freiburg/Novotel Freiburg Am Konzerthaus Datum: Samstag, 16.3.2019, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG V...mehr

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ZErb 02/2019, StiftungsManager – Recht, Organisation, Finanzen

Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Jörg Martin, Prof. Dr. Barbara Weitz Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 2017, 2264 Seiten, 138 EUR ISBN: 978-3-503-17878-0) Es gibt aktuell gegen 22.000 rechtsfähige Stiftungen und wohl gegen 50.000 treuhänderische Stiftungen sowie nicht wenige StifungsVereine und StiftungsGmbHs. Diese wollen alle geleitet und "gemanagt" werden. Dabei hilft diese...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen

Rz. 29 Das Arbeitsrecht hält eine Vielzahl von Fristen parat, die nicht mit den allgemeinen prozessualen und materiellen Fristen deckungsgleich sind, weil das gesamte Arbeitsrecht vom sog. Beschleunigungsgrundsatz geprägt ist (vgl. auch § 9 Abs. 1 ArbGG). 1. Prozessuale Fristen Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Materielle Fristen

Rz. 54 Haftungsträchtig ist das Arbeitsrecht auch deshalb, weil eine Vielzahl materieller Fristen sowohl für den Arbeitnehmeranwalt als auch für den Arbeitgeberanwalt zu beachten sind, die in den verschiedensten Gesetzen und sonstigen Vorschriftenkatalogen geregelt werden. a) Ausschlussfristen Rz. 55 Bei Versäumen der Ausschlussfristen ist der Anspruch nicht nur nicht mehr dur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Formerfordernisse

Rz. 115 Es gibt eine Unzahl von Formerfordernissen, deren Nichtbeachtung nachteilige Folgen haben können. Rz. 116 Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristungsabrede, die dem gesetzlich normierten Schriftformerfordernis nicht genügt, ist gem. § 125 S. 1 BGB nichtig mit der Folge, dass der Arbeitsvert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / C. Arbeitsrechtliche Mandate

Rz. 24 Um das Arbeitsrecht kommt kaum ein Anwalt herum. Für die kleineren Kanzleien ohne Spezialisierung stellte es vor allem durch Kündigungsschutzklagen für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer, die nicht selten rasch mit einem Vergleich vor den Arbeitsgerichten beendet werden, eine lukrative Einnahmequelle dar. Vor allem spezialisierte und größere Einheiten haben es bei d...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Rechts- und Rechtsprechungskenntnisse

Rz. 25 Das Arbeitsrecht erfordert aufgrund dieser Vielgestaltigkeit umfassende Kenntnisse der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsnormen voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen oder im deuts...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Überblick

Rz. 56 Ausschlussfristen dienen der Rechtsicherheit und dem Rechtsfrieden im Vertragsverhältnis. Zu unterscheiden sind einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.[43] Rz. 57 Einstufige Ausschlussfristen sehen vor, dass die Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Dabei wird meistens verla...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Arbeitsrecht

EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-569/16 und C-570/16 Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub gehe nämlich im Wege...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 373 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Rz. 374 Im Ergebnis zutreffend hielt das Berufungsgericht die Klage für zulässig. Zwar machte das klagende Land – anders als das Berufungsgericht zu meinen schien – keine eigenen, auf das Land "als Träger der örtlichen Sozialhilfe gemäß § 179 Abs. 1a, S. 4 SGB VI übergegangen[en]" Schadensersatz...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Zutreffend war die Annahme des Berufungsgerichts, der Klägerin stehe kein originär eigener Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten zu. Es fehlte an der Verletzung eines der Klägerin zustehenden Rechtsguts im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. Insbesondere liegt bei einem Unfall eines ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 499 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 221 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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AGS 12/2018, Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rolf Schaefer und Malte Schaefer. 5. Aufl., 2018, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 277 S., 49,00 EUR Die Vergütung in arbeitsrechtlichen Mandaten entspricht zwar im Wesentlichen der Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten; hier ergeben sich jedoch aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts entscheidende Abweichungen, so dass eine gesonderte Darstellung dieser Gebühr...mehr