Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 4.3 Ausstattung mit Fachliteratur

Der Betriebsrat hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm im erforderlichen Umfang Fachbücher zur Verfügung stellt. Grundsätzlich ist jedem Betriebsrat unabhängig von seiner Größe mindestens ein Kommentar zum BetrVG als Grundausstattung zu überlassen.[1] Die vom Arbeitgeber zu überlassenden Kommentare müssen sich jeweils auf dem neuesten Stand befinden. Erscheint e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 3.1 Ausschlussfristen

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach § 14 Nr. 1 BRTV, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, muss dieser binnen 2 Monaten gerichtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.3 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat wegen des Grundsatzes der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu. Die einzige – aber wichtige – Ausnahme bildet § 112 Abs. 4 BetrVG, der dem Betriebsrat bei sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen nach §§ 111, 112, 112a Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 6 Mindestlöhne und Entgelttarifvertrag

Die Branchenmindestlöhne für die Lohngruppen 1 und 2 waren lange Zeit durch den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) geregelt.[1] Zuletzt galten bis zum 31.12.2021 folgende Mindestlöhne im Baugewerbe:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.2 Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs

Das BetrVG gilt nur innerhalb der Grenzen Deutschlands.[1] Nach dem Territorialitätsprinzip gilt die Betriebsverfassung nur im Inland, umfasst dabei aber auch inländische Betriebe ausländischer Unternehmen, auch wenn diese nur ausländische Mitarbeiter haben, mit denen die Geltung ausländischen Arbeitsrechts vereinbart wurde. Das BetrVG ist nicht anzuwenden auf im Ausland gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Unternehmerische Freiheit

Rz. 46 Als sonstige Grenze der Mitbestimmung wird ferner die unternehmerische Freiheit diskutiert. Der Arbeitgeber kann in sozialen Angelegenheiten bei seinen Entscheidungen nur insoweit zu einer Einigung mit dem Betriebsrat gezwungen werden, wie dadurch nicht in seine unternehmerische Betätigungsfreiheit eingegriffen wird. Die Frage, ob Mitentscheidungsbefugnisse des Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.7 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / Zusammenfassung

Überblick Da es sich bei der Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, eine Berufsausbildung gemeinsam durchzuführen, um einen Vertrag[1] handelt, ist offensichtlich, dass das Berufsausbildungsverhältnis durch verschiedene Rechte und Pflichten ausgeformt wird. Ist das Arbeitsrecht schon überwiegend dadurch gekennzeichnet, dass zivilrechtliche Normen aufgrund des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 2 Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses, Pflichten des Ausbildenden

Wie im allgemeinen Arbeitsrecht auch, ist die Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses nur unvollkommen geregelt. Der potenzielle Arbeitgeber hat in dieser zeitlichen Phase beispielsweise selbstverständlich für die Beachtung von Datenschutzvorschriften[1] zu sorgen. Es existieren dabei keine besonderen gesetzlichen Regelungen für die Grenzen der Eignungsdiagnostik bei Bewerber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Überprüfung de... / 2 Aus den Gründen:

“II. … . Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat die nach §§ 91 Abs. 1, 103, 104, 106 ZPO von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Gerichtskosten auf Basis von drei Gerichtsgebühren nach KV GKG Nr. 1210 in zutreffender Höhe festgesetzt. 1. Nach dem gerichtlichen Vergleich vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / Zusammenfassung

Überblick Schon Arbeitsverträge sind aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in verschiedener Weise reglementiert, wobei Gesetzesverstöße meist nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führen, sondern nur zur Nichtigkeit der verbotenen Klausel. Da die Normen des allgemeinen Arbeitsrechts meist auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung finden[1], gelten in Ausbildungsverhältnissen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / Arbeitsrecht

1 Arbeitszeitrechtlicher Grundsatz Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1] 2 Ruhezeitverkürzung Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 9 Besondere Arbeitnehmergruppen

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten besondere Regelungen bei der Einhaltung der Ruhezeit. 9.1 Jugendliche Jugendlichen ist eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren.[1] 9.2 Kraftfahrer und Beifahrer Nach der EG-Verordnung Nr. 561/2006 gilt für die regelmäßige tägliche Ruhezeit eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden, die auch in 2 Teilen genommen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 9.1 Jugendliche

Jugendlichen ist eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 5 Ausnahmebewilligung

Für den öffentlichen Dienst können weitere Ausnahmen von der täglichen Ruhezeit durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden. Das gilt auch für private Unternehmen zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels, und zwar für zweimal innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 8 Lage und Unterbrechung der Ruhezeit

Die Ruhezeit braucht nicht an jedem Tag, sondern nur nach Ende der Arbeitszeit eines Tags gewährt zu werden. Die Ruhezeit muss ununterbrochen sein. Nach einer Unterbrechung muss die Ruhezeit von 11 Stunden in vollem Umfang erneut gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 1 Arbeitszeitrechtlicher Grundsatz

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 4 Notfälle

Bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen, kann von der Regelung über die tägliche Ruhezeit in § 5 ArbZG abgewichen werden.[1] Ferne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung

Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.[1] Praxis-Beispiel Mögliche Ausnahmen Eine Verkürzung der Dauer der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist insbesondere in Krankenhäusern und ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / Zusammenfassung

Begriff Unter Ruhezeit ist die Zeit zu verstehen, die mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit beginnt und mit dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit endet, also z. B. bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr die Zeit von 16 bis 8 Uhr am nächsten Morgen. Ruhezeiten dürfen nicht verwechselt werden mit Ruhepausen (Arbeitszeit). Zu Ruhezeiten bei Arbeitsbereitschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 6 Europarechtliche Regelungen

Die Richtlinie 2003/88/EG regelt etliche Teilaspekte der Arbeitszeit. Auch hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit.[1] Arbeitszeiten sind dabei dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.[2] Die Arbeitszeitgrenzen haben dabei für Arbeitnehmer und Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 9.2 Kraftfahrer und Beifahrer

Nach der EG-Verordnung Nr. 561/2006 gilt für die regelmäßige tägliche Ruhezeit eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden, die auch in 2 Teilen genommen werden kann. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit bedeutet eine Pause von mindestens 45 Stunden.[1] Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Begriffsbestimmungen und Regelungen in Art. 4 und Art. 8 VO Nr. 561/2006 verwiesen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 9.3 Betriebsräte

Auch Betriebsräten stehen die Ruhezeiten vollumfänglich zu. Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen 2 Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt, seine Arbeit vor dem Ende einer Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von 11 Stunden am Tag gewährleistet ist, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 3 Abweichende Regelungen

Nach § 7 Abs. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt[1], einen anderen Ausgleichszeitraum f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 7 Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

Arbeitszeitrechtlich ist Ruhezeit jede Zeit, die keine Arbeitszeit ist. Für den Begriff der Ruhezeit kommt es also darauf an, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen.[1] Dies ist also die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer – auch wenn er nicht arbeitet – dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Arbeitsrecht

1 Vorvertragliches Schuldverhältnis Mit einer Bewerbung entstehen bereits bestimmte Rechtsbeziehungen (ein sog. vorvertragliches Schuldverhältnis) zwischen dem Bewerber und dem potenziellen Arbeitgeber, die auch dann zu Rechtsansprüchen führen können, wenn es nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kommt. Beide Parteien sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Arbeitsrecht

1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2 Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.1 Die Form des Arbeitszeugnisses Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Es darf – jedenfalls derzeit – nicht in elektronischer Form, etwa per E-Mail oder Telefax, ausgestellt werden.[1] Etwas anderes gilt für das Zeugnis für Auszubildende. Dieses kann seit 1.8.2024, wenn der Auszubildende dem zugestimmt hat, auch in elektronischer Form erteilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2 Der Inhalt des Arbeitszeugnisses

2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende For...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 1 Vorvertragliches Schuldverhältnis

Mit einer Bewerbung entstehen bereits bestimmte Rechtsbeziehungen (ein sog. vorvertragliches Schuldverhältnis) zwischen dem Bewerber und dem potenziellen Arbeitgeber, die auch dann zu Rechtsansprüchen führen können, wenn es nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kommt. Beide Parteien sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen und Rechtsgüter (insbes. durch A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 5 Kostenerstattung

Infographic Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, ist die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber als verkehrsüblich anzusehen. Insoweit wird auf die Vorschriften des Auftrags nach § 662 bis § 676 BGB zurückgegriffen. Der Arbeitgeber kann den Anspruch ausschließen, wenn er den Bewerber im Vorfeld darauf hinweist, dass Kosten nicht übernommen werden. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 2.2.4 Der Zugang des Arbeitszeugnisses an den Arbeitnehmer

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis am Ort des Unternehmens, bei dem er gearbeitet hat, abholen (sog. Holschuld). Nur ausnahmsweise ist der Arbeitgeber zur Versendung des Arbeitszeugnisses verpflichtet (sog. Bringschuld), wenn das Abholen des Zeugnisses für den Arbeitnehmer mit unzumutbaren Belastungen verbunden ist, etwa größeren Reiseaufwendungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.3 Der Verzicht auf den Zeugnisanspruch

Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer nicht auf den Anspruch auf Zeugniserteilung verzichten. Das BAG hat bisher die Frage offengelassen, ob ein anlässlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist; jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln – e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses. Man unterscheidet die Zeugnisarten begrifflich sowohl nach dem Inhalt als auch dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses: Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem einfachen Zeugnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Schon im Bewerbungsverfahren werden Bewerber durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse bzw. ethnischen Herkunft und der sexuellen Orientierung geschützt.[1] [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 6 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat eine Woche vor jeder geplanten personellen Maßnahme unterrichten. Handelt es sich um Bewerbungen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, auch die von Bewerbern, an denen der Arbeitgeber nicht interessiert ist.[1] Wird der Bewerbungsprozess digi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 3 Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen sind regelmäßig das Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, (Hoch-) Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise usw. Die Beschaffungskosten für diese Unterlagen trägt der Bewerber, einschließlich der erforderlichen Übermittlungskosten. Auch wenn der Arbeitgeber berechtigterweise die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen kann, ist der Bewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 7 Freistellungsanspruch zur Stellensuche

Ein gekündigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Stellensuche.[1] Diese Regelung gilt auch bei einer Kündigung während der Probezeit sowie für Ausbildungsverhältnisse[2] und bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier wird die fiktive Kündigungsfrist als Freistellungszeitraum zugrunde gelegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / Zusammenfassung

Begriff Die Bewerbung bzw. das Bewerbungsverfahren zielt auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zur Deckung eines bestehenden Personalbedarfs. Regelmäßig erfolgt die Bewerbung als Reaktion auf eine Stellenausschreibung; möglich ist aber auch eine Initiativbewerbung. Mit Einleitung des Bewerbungsverfahrens entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 4 Schadensersatzansprüche bei wahrheitswidrigen Arbeitszeugnissen

Der Arbeitnehmer kann bei schuldhafter Verletzung der Zeugnispflicht (Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung) Schadensersatz verlangen. Der Arbeitgeber ist für die Tatsachen beweispflichtig, die der Zeugniserteilung und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung...mehr