Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 4.2 Voraussetzungen der Haftungsfreistellung

Voraussetzung der Haftungsfreistellung ist, dass das Schadensereignis bei einer betrieblichen Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten ist. Ausgeschlossen ist die Freistellung jedoch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers bzw. bei Eintritt des Schadensereignisses auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII versicherten Weg. 4.2.1 Schadenseintritt bei betrieblicher ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2 Arbeitspflichtverletzungen

2.1 Verletzung einer Hauptleistungspflicht Eine Verletzung der Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis, der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, ist denkbar als Nichtleistung, als Schlechtleistung oder als verspätete Leistung. In allen 3 Fällen entstehen nur ausnahmsweise Leistungs- oder Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. Hinweis Individuelle Arbeitspfli...mehr

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Krankengeldzuschuss / 2 Höhe- und Berechnungsgrundlage des Krankengeldzuschusses

2.1 Höhe Die Höhe sowie die konkrete Berechnungsart der Bezuschussung kann individualvertraglich/kollektivrechtlich festgelegt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber das Krankengeld auf tarifvertraglicher und sonstiger kollektivrechtlicher oder indivi...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

4.1 Grundsätze Führt die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers zu einem Personenschaden bei einem betriebsfremden Dritten, gilt: ein Anspruch des Geschädigten folgt ohne Einschränkungen aus allgemeinem Deliktsrecht[1], der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber seinem Arbeitgeber einen internen Anspruch auf Freistellung nach den oben dargestellten Grundsätzen der Haftungsprivilegi...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.2 Voraussetzungen

3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine b...mehr

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Krankengeldzuschuss / 2.1 Höhe

Die Höhe sowie die konkrete Berechnungsart der Bezuschussung kann individualvertraglich/kollektivrechtlich festgelegt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber das Krankengeld auf tarifvertraglicher und sonstiger kollektivrechtlicher oder individualvert...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) für von ihm verursachte Schäden. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Besonderheiten (Risiko eines Schadenseintritts, mögliche Schadenshöhe, Betriebsrisiko des Arbeitgebers) gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer ein weitgehendes Haftungsprivileg gegenübe...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2.2 Verletzung einer Nebenpflicht

Neben dieser Erfüllungspflicht können sich im Einzelfall für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten, wie Obhuts- und Bewahrungspflichten, besondere Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungs- und sonstige Sorgfaltspflichten ergeben, z. B. die ­Einhaltung der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften durch einen Kraftfahrer.[1] Eigenständig, ohne Rücksprache mit...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.2 Geschützter Personenkreis

Die Haftungsfreistellung setzt weiterhin voraus, dass ein Arbeitnehmer desselben Betriebs bzw. der Arbeitgeber selbst geschädigt wurde. Entscheidend wird zunächst auf die betriebliche Eingliederung abgestellt; es reicht die Tätigkeit "wie ein Beschäftigter", wie aus § 2 Abs. 2 SGB VII hervorgeht.[1] Der diesbezügliche Betriebsbegriff ist jedoch noch weiter gefasst – letztlic...mehr

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Krankengeldzuschuss / 2.2 Berechnungsgrundlage

Sofern es an einer ausdrücklich normierten Berechnungsgrundlage fehlt, sind Krankengeldzuschüsse in der Regel auf der Basis des Bruttokrankengeldes zu berechnen, es sei denn, in der Rechtsgrundlage (z. B. Tarifvertrag) ist etwas anderes bestimmt.[1] Ist tarifvertraglich beispielsweise die Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens geschuldet, so hat der A...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.3 Ausschlusstatbestände

Eine Verpflichtung zum Ersatz eines Personenschadens seitens der Unfallversicherung scheidet bei vorsätzlicher Herbeiführung des Unfalls aus. Dies setzt Vorsatz bezüglich Verletzungshandlung und Verletzungserfolg voraus.[1] Ein Vorsatz liegt in Bezug auf den Verletzungserfolg bereits vor, wenn der Schädiger sein Vorhaben trotz starker Gefährdung der betroffenen Arbeitnehmer ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.1 Schadenseintritt bei betrieblicher Tätigkeit

Das schädigende Ereignis muss im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit stehen. Daran fehlt es bei rein privatem Handeln des schädigenden Arbeitnehmers. Nicht erforderlich ist, dass der Schädiger selbst Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen übernimmt auch die Unfallversicherung nicht die Freistellung des...mehr

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Krankengeldzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Krankengeldzuschuss ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen. Der Anspruch, die Höhe und die Dauer sind oft in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung besteht nicht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht...mehr

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Krankengeldzuschuss / 3 Weitere mögliche Anspruchsvoraussetzungen sowie Anspruchsbegrenzungen

Krankengeldzuschüsse können auf Basis weiterer Voraussetzungen und Beschränkungen gewährt werden. Insofern ist es möglich, Krankengeld erst an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen, beispielsweise an eine Beschäftigungsdauer von einem Jahr. Ebenso ist es möglich und anzuraten, die Dauer, für die der Krankengeldzuschuss gewährt werden soll, zu begrenzen. Dabei ist auch de...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der privilegierten Arbeitnehmerhaftung ist begrenzt auf Arbeitsverhältnisse. Erfasst werden daneben auch Ausbildungsverhältnisse.[1] Zudem werden auch die als Arbeitnehmer beim Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer umfasst. Keine Anwendung finden die Grundsätze im Bereich selbstständiger Dienstverträge gemäß § 611 BGB, solange keine Eingliederung in d...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3 Verschuldensmaßstab und Haftungsprivileg im Arbeitsverhältnis

Die aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs resultierende Haftung des Arbeitnehmers wurde allgemein als zu streng empfunden, weil im Rahmen des auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen können, die zwar für sich betrachtet fahrlässig sind, mit denen aber aufgrund der men...mehr

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Krankengeldzuschuss / 1 Einordnung

Für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage) erhalten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (unverändert) Entgeltfortzahlung. Voraussetzung für diesen gesetzlichen Anspruch ist, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Entgegen dem Wortlaut der Vorschriften besteht der Anspruch nur dann nicht, w...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinne die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mang...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.4 Darlegungs- und Beweislast

Im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast gelten verschiedene, den Arbeitnehmer privilegierende Sonderregelungen. Im Schadensersatzprozess trifft den geschädigten Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für sämtliche, vorstehend aufgezählte Anspruchsvoraussetzungen.[1] Dies gilt auch für die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2.1 Verletzung einer Hauptleistungspflicht

Eine Verletzung der Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis, der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, ist denkbar als Nichtleistung, als Schlechtleistung oder als verspätete Leistung. In allen 3 Fällen entstehen nur ausnahmsweise Leistungs- oder Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. Hinweis Individuelle Arbeitspflichten Welche Pflichten der Arbeitnehmer im ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine betrieblich veranlasste Tätigkeit nicht ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab. Er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

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Betriebsarzt / Arbeitsrecht

1 Pflicht zur Bestellung Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten besteht nach § 2 Abs. 1 ASiG dann, wenn dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und die Betriebsorganisation, insbesondere im Hi...mehr

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Bildungsurlaub / Arbeitsrecht

1 Einführung Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Be...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / Arbeitsrecht

1 Pflicht zur Bestellung Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften ergibt sich aus § 1 ASiG. Hiernach hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister) schriftlich zu bestellen. Ihnen sind die weiter unten genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies insbesondere in Hinblick auf die Betriebsa...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 2 Vertragliche Gestaltung

Die Bestellung der Sicherheitsfachkräfte ist durch verschiedene Vertragsformen denkbar: Arbeitsvertrag Freiberuflicher Dienstvertrag Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Zusammenschluss von mehreren Arbeitgebern oder TÜV). Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können als haupt- oder nebenberuflich tätige Fachkräfte bestellt werden.mehr

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Bildungsurlaub / 17 Keine Aufnahme in den Arbeitsvertrag

Weder nach dem Nachweisgesetz [1] noch nach der Sonderregelung des § 11 Abs. 1 Nr. 7 BBiG ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in die Niederschrift des Arbeitsvertrags bzw. des Berufsausbildungsvertrags aufzunehmen.mehr

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Betriebsarzt / 6 Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

Soweit nicht ärztliche Untersuchungen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Eine Mitwirkungspflicht kann sich für den Arbeitnehmer aber aus individual- oder tarifvertraglichen Regelung...mehr

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Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb...mehr

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Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 5 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Sicherheitsfachkräfte ihre Aufgabe erfüllen.[1] Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Praxis-Beispiel Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, ihnen Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie...mehr

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Bildungsurlaub / 16 Sonderurlaub für Jugendarbeit

Neben den genannten Bildungsurlaubsgesetzen ist in Sachsen sowie in sämtlichen alten Bundesländern außer in Berlin für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub vorgesehen. Die Dauer beträgt zumeist 12 Arbeitstage im Jahr. In den meisten Bundesländern besteht kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung für die Zeit des ...mehr

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Bildungsurlaub / 18 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Vom Urlaubsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes wird auch der Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen umfasst. Das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht umfasst die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsä...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

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Betriebsarzt / 6.1 Arztwahl

Generell hat der Arbeitnehmer das durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasste Recht auf eine freie Arztwahl. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Auswahl des Betriebsarztes nach billigem Ermessen [1] vorzunehmen. Macht der Arbeitnehmer rechtzeitig vor oder während der Begutachtung begründete Bedenken etwa gegen die Fachkunde oder Unvoreingenommenheit des vom Ar...mehr

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Bildungsurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 3 Fachliche Anforderungen

Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.[1] Der Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.[2] Weist ...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 6 Unabhängigkeit

Sicherheitsfachkräfte sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.[1] Sie unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Wichtig Vorschlagsrecht Kann eine Sicherheitsfachkraft sich über eine von ihr vorgeschlagene sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Le...mehr

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Betriebsarzt / 1 Pflicht zur Bestellung

Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten besteht nach § 2 Abs. 1 ASiG dann, wenn dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und ...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / Zusammenfassung

Begriff Die Sicherheitsfachkräfte werden aufgrund gesetzlicher Normen vom Arbeitgeber eingesetzt und haben die Aufgabe, diesen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich sind das Arbeitssicherhe...mehr

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Betriebsarzt / 4 Schweigepflicht

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, bei deren Verletzung er sich strafbar macht.[1] Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen.[2] Diese Mitteilungspflicht ist regelmäßig auf die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses beschränkt. Achtung Untersuchungsbefunde Untersuchungsbef...mehr

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Betriebsarzt / 7 Unabhängigkeit

Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.[1] Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs.[2] Können sich Betriebsärzte über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische Maßnah...mehr

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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr

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Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl...mehr

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Bildungsurlaub / 5 Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18.12.1974[1] Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben. Zweck Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung Dauer 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolg...mehr

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Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit...mehr

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Betriebsarzt / 2 Vertragsverhältnis

Die Bestellung des Betriebsarztes hat gemäß § 2 Abs. 1 DGUV V 2 schriftlich zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann einen Betriebsarzt hauptberuflich aufgrund eines Arbeitsvertrags einstellen oder einen freiberuflichen Arzt aufgrund eines Dienstvertrags nebenberuflich beschäftigen oder einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst in Anspruch nehmen, z. B. ein Werksarztzentr...mehr

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Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche We...mehr

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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr