Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtliche Stellung des Praktikanten Der Praktikant ist regelmäßig vorübergehend in einem Unternehmen tätig, um sich notwendige praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seinen zukünftigen Beruf anzueignen, die zum Teil im Rahmen seiner Gesamtausbildung verlangt werden. Der Ausbildungszweck steht bei einem Praktikum klar im Vordergrund, ansonsten handelt es sich um e...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Fällt ein Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes [1], ist eine Kündigung wegen Krankheit in der Regel nur in 3 Fällen sozial gerechtfertigt i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes: Langandauernde Einzelerkrankung, wenn im Zeitpunkt der Kündigung nicht abzusehen ist, ob und wann der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird, und aus betriebli...mehr

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Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

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Kündigungsfristen / 3 Tarifvertragliche Kündigungsfristen

In Tarifverträgen können alle Kündigungsfristen und -termine verlängert oder verkürzt werden. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.[1] Die Tarifvertragsparteien si...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 1.3 Krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit

Eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen sozial zu rechtfertigen. Es muss sich jedoch um eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit handeln. Eine solche hat das BAG bejaht bei einer Minderleistung von 2/3 der Normalleistung.[1] Gibt es im Rahmen der dem Arbeitnehmer...mehr

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Praktikant / 1 Arbeitsrechtliche Stellung des Praktikanten

Der Praktikant ist regelmäßig vorübergehend in einem Unternehmen tätig, um sich notwendige praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seinen zukünftigen Beruf anzueignen, die zum Teil im Rahmen seiner Gesamtausbildung verlangt werden. Der Ausbildungszweck steht bei einem Praktikum klar im Vordergrund, ansonsten handelt es sich um ein "normales" Arbeitsverhältnis. Es findet ab...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Fällt ein Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes [1], ist eine Kündigung wegen Krankheit in der Regel nur in 3 Fällen sozial gerechtfertigt i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes: Langandauernde Einzelerkrankung, wenn im Zeitpunkt der Kündigung nicht abzusehen ist, ob und wann der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird, und aus betrieblichen Gründen eine...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 3 Krankheitsbedingte Kündigung als Benachteiligung wegen Behinderung

Mit seinen Urteilen vom 28.4.2011[1] und 22.10.2009[2] hat das BAG eine Benachteiligung wegen Behinderung auch für den Fall abgelehnt, dass eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung rechtsunwirksam ist. Dies gilt zumindest dann, wenn keine weitergehenden Indizien vorgetragen werden, die entsprechend § 22 AGG die Vermutung begründen, dass über die...mehr

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Geldstrafen / Zusammenfassung

Begriff Geldstrafen und Bußgelder sind den Einzelnen persönlich treffende öffentlich-rechtliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch des davon im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung betroffenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, ei...mehr

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Praktikant / 2 Vergütungspflicht von Praktikanten nach dem MiLoG

Ein echter Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erhält nur eine angemessene Aufwandsentschädigung und keine volle Vergütung seiner Arbeitszeit. Jedoch ist zu beachten, dass echte Praktikanten ebenso wie freiwillige grundsätzlich in den persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG fallen, da sie gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ge...mehr

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Kündigungsfristen / Zusammenfassung

Begriff Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur unter Einhaltung der einschlägigen Kündigungsfrist erfolgen. Das Gesetz gibt Mindestkündigungsfristen vor, von denen nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Von den geset...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 1.1 Langandauernde Einzelerkrankung

Eine ordentliche Kündigung wegen einer langandauernden Einzelerkrankung kommt als letztes Mittel erst dann in Betracht, wenn dem Arbeitgeber die Durchführung von Überbrückungsmaßnahmen (z. B. Einstellung von Aushilfskräften, Überstunden, personelle Umorganisation) nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs a...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 4 Entgeltfortzahlung bei Kündigung wegen Krankheit

Der Anspruch auf 6-wöchige Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt; das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigu...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigung / 2 Außerordentliche Kündigung

Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Beide Seiten müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer f...mehr

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Kündigungsfristen / 4 Sonderfälle

Ist ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt, so kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Frist von 4 Wochen auch einzelvertraglich vereinbart werden; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von 3 Monaten fortgesetzt wird.[1] Diese Vorschrift setzt nicht voraus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst damit gerechnet haben,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsfristen / 1 Gesetzliche Kündigungsfristen

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiters oder eines Angestellten ist einheitlich für alle Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.[1] Praxis-Beispiel Gesetzliche Kündigungsfristen Der Arbeitgeber kann einem Angestellten, der noch keine 2 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt ist, noch am 2.9. zum 30....mehr

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Praktikant / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis wird der Begriff des Praktikanten relativ weit und unbestimmt verwendet. Ein Praktikant ist im allgemeinen Sprachgebrauch praktisch jede "günstige" Arbeitskraft, die noch in einer anderweitigen Ausbildung bzw. Studium ist, oder den Berufseinstieg nach einem Studium sucht. Rechtlich ist ein "Praktikant" äußerst unterschiedlich einzuordnen, je nachdem, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsfristen / 2 Individualvertragliche Kündigungsfristen

Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Eine ausdrückliche Obergrenze für arbeitsvertragliche Kündigungsfristen sieht das Gesetz nicht vor. Die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, können bedenkenlos verlängert werden, da auch ein vollständiger Ausschluss einer ordentlichen Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Rz. 21 Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 2 Familienunternehmen und ihre Besonderheiten

Rz. 5 Familienunternehmen stellen 90 % der hierzulande mehr als 3,2 Mio. Unternehmen, 55 % aller Umsätze und 57 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Mit Blick auf die Abgrenzungskriterien der CSRD ist es wichtig zu wissen, dass rund 46 % aller Unternehmen mit mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz hierzulande in Familienhand sind.[1] Angesichts von rund 20.000 Un...mehr

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Homeoffice im Ausland / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht

Zusammenfassung Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ide...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9 Rechte der Beschäftigten

9.1 Beschwerderecht Betroffene Beschäftigte haben das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren.[1] Die Beschwerde ist (vom Arbeitgeber) zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Eine besondere Form der Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor; um die Mitteilung de...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3 Geschützte Merkmale

Die folgenden Merkmale bzw. Gründe sind nach § 1 AGG vor Diskriminierung geschützt. 3.1 Merkmal "Rasse" Das Merkmal "Rasse" soll einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten. Die Verwendung des Begriffs der "Rasse" ist nicht unproblematisch. Die Mitgliedstaaten und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben zwar betont, das...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8 Pflichten des Arbeitgebers aus dem AGG

8.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitsplatz auch nicht im Hinblick auf ein anderes nach § 1 AGG geschütztes Merkmal unter Verstoß gegen das Benachte...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2.4 Sexuelle Belästigung

In Erweiterung des Begriffs der Belästigung liegt eine sexuelle Belästigung bei einem "unerwünschten" Verhalten vor, das (zusätzlich) sexuell bestimmt sein muss. Zum sexuell bestimmten Verhalten gehören unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, unerwünschte sexuell bestimmte körperliche Berührungen, unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünsch...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6 Verhältnis des AGG zu anderen Normen

6.1 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Die Vorschrift des § 1 LkSG regelt den persönlichen Anwendungsbereich. Seit dem 1.1.2024 findet das Gesetz auf alle deutschen Unternehmen Anwendung, die mindestens 1.000 Mitarbeiter haben.[1] Die "Begriffsbestimmungen" in § 2 LkSG konturieren den sachlichen Anwendungsbe...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3 Entschädigung und Schadensersatz

9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG) Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Ent...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne des AGG liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispi...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3.2 Merkmal "ethnische Herkunft"

Das Merkmal der "ethnischen Herkunft" ist in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst auch Kriterien wie Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder der Hautfarbe. Unter einer ethnischen Gruppierung können Bevölkerungsteile verstanden werden, die durch gemeinsame Herkunft, eine lange gemeinsame Geschichte, Kultur oder Zusammengehörigkeitsgefühl verbunden sind.[1] Eine Diskri...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3.4 Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität"

Das Merkmal "Geschlecht" erfasst die objektive Geschlechtsidentität, d. h. die biologische Zuordnung zu einer Geschlechtsgruppe (männlich, weiblich, divers[1]), nicht die sexuelle Ausrichtung. Ist das Geschlecht das maßgebliche Unterscheidungskriterium, liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor. Die ungünstigere Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6.3 Entgelttransparenzgesetz

Anhand der Entgeltgleichheitentscheidung aus dem Jahr 2023 des BAG lässt sich aufzeigen, wie das AGG sich zum Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verhält. Die Normen konkurrieren nicht, sondern sind parallel nebeneinander anwendbar. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen überschneiden sie sich teilweise. Allerdings haben Sie unterschiedliche Rechtsfolgen. Das Verbot ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3.6 Merkmale "Religion" und "Weltanschauung"

Das AGG definiert weder den Begriff "Religion" noch "Weltanschauung". Unter Religion oder Weltanschauung versteht die (deutsche) Rechtsprechung eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens. Die Religion legt eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendent...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.4 Aushang-/Informationspflichten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der maßgeblichen Klagefrist in § 61b ArbGG [1], bekannt zu machen.[2] Um Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, muss der Arbeitgeber außerdem die vorhandenen, für die Behandlung von Beschwerden zuständigen Stellen bekannt machen.[3] Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Ausle...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.2 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzte keine ausreichenden Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung ergreift, sind die betroffenen Beschäftigten nach § 14 AGG berechtigt, die Tätigkeit ohne Verlust des Entgeltanspruchs einzustellen, "soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist". Das Risiko der Berechtigung der Einstellung der Arbeit trägt ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.3 Sonderregelung für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Der Arbeitgeber ist bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen nur dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.[1] Der Verschuldensmaßstab wird hier zugunsten des Arbeitgebers angehoben. Grund für die in § 15 Abs. 3 AGG enthaltene Privilegierung ist, dass der Arbeitgeber für die Folgen einer diskriminierenden kollektivrech...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2 Formen von Benachteiligungen

Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben aus den EG-Richtlinien in § 3 AGG weitgehend wörtlich übernommen. Dabei findet sich der Begriff "Diskriminierung" im Gesetz nicht. Stattdessen werden folgende Formen der Benachteiligung unterschieden: Unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung und sexuelle Belästigung. Hinweis Mehrfachdiskriminierung und int...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2.2 Mittelbare Benachteiligung

Um eine mittelbare Diskriminierung handelt es sich, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität in besonderer Weise benachteiligen können.[1] Eine Benachteiligung ist i...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3.1 Merkmal "Rasse"

Das Merkmal "Rasse" soll einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten. Die Verwendung des Begriffs der "Rasse" ist nicht unproblematisch. Die Mitgliedstaaten und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben zwar betont, dass es keine menschlichen Rassen gebe, an dem Begriff wird letztlich aber festgehalten, weil "Rasse" den...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3.3 Merkmal "Behinderung"

Eine Behinderung i. S. d. § 1 AGG liegt nach der Rechtsprechung des BAG vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch – in Wechselwirkung mit verschiedenen sozialen Kontextfaktoren (Barrieren) – seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanz...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 3.5 Merkmal "Alter"

Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, soll also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen schützen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht damit nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Benachteiligung, wenngleich dies ein Schwerpunkt des Anwendungsbereichs sein soll. Geschützt werden ebenso jüngere Beschäftigte, z. B. ein 20-Jähriger,...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitsplatz auch nicht im Hinblick auf ein anderes nach § 1 AGG geschütztes Merkmal unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG ausgeschrieben we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 9.1 Beschwerderecht

Betroffene Beschäftigte haben das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren.[1] Die Beschwerde ist (vom Arbeitgeber) zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Eine besondere Form der Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor; um die Mitteilung des Ergebnisses im St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 8.5 Die Beschwerdestelle

Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründen benachteiligt fühlen. Der Arbeitgeber hat die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt zu machen.[1] Ein bestimmtes Beschwerdeverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 9.3.2 Der Schadensersatzanspruch (§ 15 Abs. 1 AGG)

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen.[1] Dieser umfasst auch den entgangenen Gewinn.[2] Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, d. h. weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Wic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da sich der "gewöhnliche Arbeitsort" des Arbeitnehmers nicht ändert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr aus einem anderen Land heraus arbeitet; dann gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des anderen Landes. Es sollte aber bei einer – wenn a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 1 Ziel des Gesetzes: Benachteiligungsverbot

Ziel des Gesetzes ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Beschäftigung und Beruf zu verhindern oder zu beseitigen. Hinweis Begriffsabgrenzung Benachteiligung und Diskriminierung Der deutsche Gesetzgeber untersch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 11 Rechte des Betriebsrats und einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Das in § 17 Abs. 2 AGG unter der Überschrift "Soziale Verantwortung der Beteiligten" normierte Recht des Betriebsrats bzw. einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die Diskriminierungsschutzvorschriften die Rechte des § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gerichtlich geltend zu machen, ist auf grobe Verstöße sowie auf Betriebe beschränkt, in de...mehr