Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdiens... / 2.1 Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten in den Stufen 2 und 3

Die eigentlich zweijährige Stufenlaufzeit in der Stufe 2 und dreijährige Laufzeit in der Stufe 3 (§ 16 Abs. 3 TVöD) ist für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst jeweils um ein Jahr verlängert. Die Stufenlaufzeit für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beträgt also abweichend drei Jahre in der Stufe 2 und vier Jahre in der Stufe 3 (§ 16 Abs. 3 TVöD-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.9 Versicherungsfall und Leistungsfall (Abs. 5)

Rz. 105 Bei Vorliegen einer Berufskrankheit besteht Anspruch auf die im 3. Kapitel vorgesehenen Leistungen (§§ 26 ff.). Dabei sind als Geldleistungen insbesondere Verletztengeld (§§ 45 ff.) und Rente (§§ 56 ff.) zu nennen. Abs. 5 enthält eine Günstigkeitsregel. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass eine Berufskrankheit nach ihrem Entstehen zeitweise stumm verlaufen kann, w...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.2 Arbeitsunfähigkeit

Treffen Feiertag und Arbeitsunfähigkeit zusammen, so besteht nach § 4 Abs. 2 EFZG ein Anspruch nach den Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Höhe des Anspruchs bemisst sich jedoch nach § 2 EFZG. Der Arbeitnehmer hat danach auch Anspruch auf Fortzahlung auch etwaiger Feiertagszuschläge.[1]mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.5 Sonstige Fälle

Über die vorgenannten Fälle hinaus sind in Rechtsprechung und Literatur eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle des § 616 BGB genannt. Folgende Fälle seien herausgegriffen: Besonders belastender Umzug [1] Ausübung religiöser Pflichten, insbesondere Gebete, die unabwendbar während der Arbeitszeit zu leisten sind – jedoch nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten, regelmäßig hingegen n...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 2 Ausschluss des Anspruchs auf Feiertagsentgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen nicht besteht, wenn der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Diese Regelung soll Arbeitnehmer davon abhalten, die durch den gesetzlichen Feiertag gewonnene Freizeit eigenmächtig zu verlängern. Hinsich...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 1 Forderungsübergang/Verschulden Dritter

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auf Vorgängen – insbesondere auf Unfällen – beruhen, die andere Personen zum Schadensersatz gegenüber dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer verpflichten. Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der geleisteten Entgeltfortzahlung grundsätz...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / Zusammenfassung

Überblick Trifft einen Dritten ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so muss der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen können, weil der Dritte möglicherweise den Schaden des Arbeitgebers (EFZ an den Arbeitnehmer) auszugleichen hat. Insoweit besteht eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Information seines Arbeitgebers in einem solchen Fall. Verhindert d...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.2 Abgrenzung beim Zusammentreffen wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 60 Das Krankengeld wegen einer Spende i. S. d. § 44a (= z. B. bei Arbeitnehmern in Höhe von 100 % des Nettoarbeitsentgelts) ist höher als das wegen einer spendenunabhängigen Krankheit zu zahlende Krankengeld i. S. d. § 44 (= z. B. bei Arbeitnehmern 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts). Sollten ausnahmsweise Krankengeldansprüche wegen einer gle...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.2 Abgrenzung der Entgeltfortzahlung beim Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Rz. 68 Tritt während der spendenabhängigen Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer spendenunabhängigen Krankheit ein, besteht für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende ein vorrangiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließlich nach § 3a EFZG. Solange, wie die spendenbedingte Arbeitsunfähigkeit andauert, kommt § 3 EFZG nicht zum Zug. Tritt w...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.2 Eintritt von Arbeitsunfähigkeit aus Anlass der Spende

Rz. 13 Der Spender kann das Krankengeld nach § 44a nur beanspruchen, wenn er seine Erwerbstätigkeit infolge der Auswirkungen der Spende nicht mehr ausüben kann – also "spendenbedingt arbeitsunfähig" ist. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Fundstelle: Rz. 82) ist durch die Ergänzung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 auch im Rahmen des § 44a zu be...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2 Arbeitsunfähigkeit

2.2.2.1 Überblick Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ode...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.3 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Verfahren

Rz. 23 Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf nur aufgrund persönlicher ärztlicher Untersuchung erfolgen (§ 4 Abs. 1 AU-RL). Darüber hinaus kann die Arbeitsunfähigkeit auch mittelbar persönlich im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 bis 5 und 7 AU-RL). Die höchstmö...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.7 Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Zu einer Langzeiterkrankung entschied das LAG Thüringen im April 2023 einen Fall.[1] Demnach liegt keine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn der Arbeitgeber die personenbedingte Kündigung beabsichtigt, weil der behinderte Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist. Die betreffende Mitarbeiterin litt an Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit und hatte weite...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.1 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen der Spende bzw. deren gesundheitliche Folgen

Rz. 65 Da der Ausfall der Arbeitskraft beim Spender nicht auf dessen Krankheit beruht und die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge einer Organ-, Organteil-, Blut- oder Gewebespende von diesem bewusst in Kauf genommen wird, kann § 3 EFZG zur Begründung einer maximal 6-wöchigen Entgeltfortzahlung nicht greifen. Deshalb bedurfte es einer besonderen Regelung, die in § 3a...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2 Weitere Voraussetzung: Stationäre Behandlung/Therapie oder Arbeitsunfähigkeit

Rz. 8 Der Krankengeldberechtigte kann gemäß § 44 Abs. 1 Krankengeld nur dann beanspruchen, wenn er zulasten seiner Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus behandelt bzw. in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung therapiert wird (vgl. Rz. 9) oder arbeitsunfähig ist (Rz. 10 ff.). 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationsei...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der G...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.1 Maßgebender Entgeltabrechnungszeitraum (Bemessungszeitraum)

Rz. 21 Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes i. S. d. § 44a ist bei Arbeitnehmern der letzte, vom Arbeitgeber abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 2 Satz 1). Ein Entgeltabrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt seiner Arbeitnehmer berech...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.2 Abgrenzung zu anderen Arbeitsausfällen

Rz. 20 Schwangerschaft stellt grundsätzlich keine Krankheit dar, weil eine Schwangerschaft ein natürlicher Zustand ist. Erst bei Schwangerschaftskomplikationen können der Krankheitswert bzw. die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 entstehen. Sobald aber die Schutzfristen oder sonstige Beschäftigungsverbote greifen (§§ 3, 16 MuSchG), tritt die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.3 Eintritt von gesundheitlichen Komplikationen wegen der Spende

Rz. 63 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht solange, wie der Spender bei komplikationslosem Verlauf mit der Arbeit aussetzen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Eine generelle Höchstanspruchsdauer ist nicht vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Spender bei langer spendenbedingter Arbeitsunfähigkeit evtl. wegen gesundheitlicher Komplikat...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.5 Individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 35 Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind (§ 44 Abs. 4 SGB V). Zwar haben die Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX die Verpflichtung, die Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe zu prüfen (§ 9 ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 44a befasst sich mit dem Krankengeld, das der Lebensspender wegen einer spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit beanspruchen kann. Erleidet nämlich ein Lebendspender von Körperorganen (z. B. Nieren, Teile der Leber oder andere nicht regenerierungsfähige Organe), Körpergeweben (z. B. Muskelgewebe, Knochenmark) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbes...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.5 Dialyse

Rz. 30 Sofern eine erforderliche Dialysebehandlung nur während der Arbeitszeiten durchgeführt werden kann, besteht Arbeitsunfähigkeit für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt und für die nach der Dialyse erforderliche Ruhezeit. Dasselbe gilt für andere extrakorporale Aphereseverfahren (vgl. § 2 Abs. 10 Satz 1 und 2 AU-RL). Der Ursachenzusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

Rz. 9 Losgelöst von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44 Abs. 1 bei einer zulasten der Krankenkasse durchgeführten stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 i. V. m. § 108) Zu der stationären Behandlung i. d. S. zählen wegen § 39 Abs. 1 S. 5 auch stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen (§ 115d) oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.2 Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt

Rz. 29 Der Spender erhält Krankengeld in Höhe von 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts, wenn er spendenbedingt arbeitsunfähig wird. Damit unterscheidet sich das Krankengeld nach § 44a in der Höhe deutlich von dem Krankengeld, welches bei einer spendenunabhängigen Arbeitsunfähigkeit nach § 47 zu berechnen ist. Die 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.4 Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 28 Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben (vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.6 Arbeitsverhinderung wegen defekter Hilfsmittel

Rz. 31 Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel defekt (z. B. Körperersatzstück, Brille bei starker Kurzsichtigkeit), besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist (§ 2 Abs. 11 AU-RL). Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch dann,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.3 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen seiner Entgeltfortzahlung

Rz. 69 Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Spendenempfängers das an den Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten (vgl. § 3a Abs. 2 EFZG). Eine Begrenzung der Höhe des Erstattungsans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.3 Selbständige Künstler/Publizisten (§ 44a Satz 3)

Rz. 50 Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherten Spender ist das ausgefallene Arbeitseinkommen nach § 44a Satz 3 i. V. m. Satz 2 aus demjenigen Arbeitseinkommen zu berechnen, das der Beitragsbemessung für die letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegen hat. Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.4 Arbeitslosengeldempfänger

Rz. 53 Für Spender, welche zum Zeitpunkt des Beginns der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld beziehen, wird das Spender-Krankengeld gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47b in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes gewährt – und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit; eine 6-wöchige Leistungsfortzahlung durch die Arbeitsagentur wie bei einer Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 59 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht für jeden Tag, an dem der Spender einen Verdienstausfall erleidet, weil er wegen notwendiger spendenbedingten Untersuchungen, Behandlungen oder Vorstellungen oder den gesundheitlichen Folgen der Untersuchungen und Spende arbeitsunfähig (Definition vgl. Rz. 13 f.) ist. Sog. "Wartetage" bis zum Beginn des Anspruchs gib...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2 Höhe des Krankengeldes (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 44a Satz 2 erhalten Spender von Organen etc. Krankengeld in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Bruttoarbeitseinkommens. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt (bei Arbeitnehmern) bzw. das Bruttoarbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen) bis zur Höhe der in der Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.5 Zahlungsweise des Krankengeldes

Rz. 73 Das Krankengeld i. S. d. § 44a hat bezüglich der Zahlungsweise im Vergleich zu dem "Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit" keine Besonderheiten, weil § 44a keine Sonderregelungen vorsieht. Das bedeutet: Das Spender-Krankengeld ist für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren; ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser ohne Rücksicht auf die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.4 Antrag

Rz. 18 Gemäß § 19 Satz 1 SGB IV werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Dieser ist an die Krankenkasse des Spendenempfängers zu richten, weil das Krankengeld i. S. d. § 44a als Nebenleistung der dem Spendenempfänger zustehenden Hauptleistung zu sehen ist (§ 44a Satz 2). Das bedeutet, dass der Spender wissen muss, bei welcher Krankenkasse der Spendenempfänger versichert is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.2 Selbständig Tätige (ohne selbständige Künstler/Publizisten)

Rz. 45 Gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 4 gilt bei selbstständig Tätigen als Ausgangswert für die Berechnung des Spender-Krankengeldes das auf den Kalendertag umgerechnete Bruttoarbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das zuletzt vor der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend war. Arbeitseinkommen ist der nach den allge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und löste den damaligen § 182 RVO ab. In den letzten 10 Jahren hat die Vorschrift folgende Änderungen erfahren: Ab 23.7.2015: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2014 (BGBl. I S. 1211) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Verweis auf arbeitsrechtliche Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 34 Wenn der Anspruch auf Krankengeld besteht, führt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers insoweit grundsätzlich zum Ruhen des Krankengeldes (§ 49 Abs. 1 Nr. 1). Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verweist § 44 Abs. 3 auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften – u. a. somit auch auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), welches den materiell-rechtlichen Anspruch des ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) eingeführt und trat zum 1.8.2012 in Kraft. Durch die Regelung wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG v. 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, erstmals auf eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 44 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Spender-Krankengeld grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monatslohn) kann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 40 Gemeinsames Rundschreiben v. 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV und zum Verletztengeld nach § 45 SGB V: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2024_03_13_NS_FLB_TOP_02_24c24i4444b45SGBV45SGBVII47SGBXIV_Aktualisierung_der_GR_zu_Entgeltersatzleistungen_Anl3.pdf Arbeitshilfe der BAR zum Thema "Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.5 Kurzarbeit

Rz. 54 Erkrankt der Spender während einer im Betrieb durchgeführten Kurzarbeit, wird für die Berechnung des Spender-Krankengeldes immer das vor Beginn der Kurzarbeit erzielte regelmäßige Nettoarbeitsentgelt zugrunde gelegt (vgl. § 44a i. V. m. § 47b Abs. 3). Damit besteht gegenüber der Krankenkasse des Spendenempfängers nach § 44a Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.2 Rentenversicherung

Rz. 76 Das Spender-Krankengeld i. S. d. § 44a begründet in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, wenn der Organspender im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 3 SGB VI verwiesen. Sollte der Organspender Krankengeld beziehen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 82 Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlinie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf, zuletzt abgerufen am 9.8.2024. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und di...mehr