Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Der Ruhenszeitraum beginnt jeweils nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für dessen Beendigung die zu beachtende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder dieses beantragt. Dieser Termin ist selbst dann maßgeblich, wenn der Arbeitslosengeldanspruch zugleich ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während § 157 SGB III sich auf Zahlungen oder Zahlungsansprüche bezieht, die die Zeit bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses betreffen, hat § 158 SGB III solche Zahlungen zum Gegenstand, die für die Zeit nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erbracht werden. Allerdings betrifft die Vorschrift nur die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältni...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1 Abweichende Regelungen nach dem TVöD

Rz. 109 Der TVöD enthält auch hinsichtlich der Berechnung des Urlaubsentgelts Sonderregelungen. Die hier einschlägigen tariflichen Regelungen lauten: § 26 Erholungsurlaub (1) Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach §...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 12 Für die Anwendung des § 158 Abs. 1 SGB III ist die ordentliche Kündigungsfrist maßgebend, die für eine Arbeitgeberkündigung gilt. Selbst wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und seine Kündigungsfrist kürzer ist, kommt es allein auf die vom Arbeitgeber einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist an. Dies gilt auch, wenn etwa die Partner des Arbeitsverhältn...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.3 Ruhenszeitraum bei Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 26 Der Ruhenszeitraum endet darüber hinaus nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund hätte kündigen können. In einem solchen Fall kann gerade nicht angenommen werden, dass eine Entlassungsentschädigung Vergütungsbestandteile für die Zeit nach der Kündigun...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2.4 Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber

Eine Eingliederung in den Betrieb bzw. Geschäftsablauf des Auftraggebers kann sich nicht nur bei einfachen Tätigkeiten, sondern auch bei höherwertigen Tätigkeiten ergeben, wenn der Mitarbeiter (Auftragnehmer) durch das Mitarbeiterverhältnis an einer freien Gestaltung der Arbeitszeit und damit an einem Tätigwerden für mehrere Auftraggeber gehindert wird. Keine im Wesentlichen ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.1 Feststehendes Entgelt und erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung in Form einer Provision führt nicht automatisch zur Annahme einer Selbstständigkeit. Andererseits kann durch Zahlung eines fest vereinbarten monatlichen Entgelts nicht ohne Weiteres eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen werden, wenn das gesamte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem nicht als unselbstständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Die Z...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.2 Selbstständiger im Steuerrecht

Steuerrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht.[1] Eine selbstständige Tätigkeit übt ein Steuerpflichtiger aus, wenn er Lieferungen und Leistungen außerhalb eines solchen abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt ausführt.mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Gesetzlich definierte Merkmale

Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von nichtselbstständiger Arbeit bzw. abhängigen Beschäftigung regelt § 1 LStDV. Danach ist Arbeitnehmer, wer aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und bei der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.6 Mehrarbeitsvergütung

Rz. 46 Eine Sonderregelung trifft das Gesetz für die Mehrarbeitsvergütung. Die zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ausdrücklich nicht für die Ermittlung des Geldfaktors zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den Grundbetrag, der für die Überstunden gezahlt wird, als auch für einen eventuellen Zuschlag.[1] Wird die Mehrarbeit durch...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.2 Durchschnittsbetrag bei den unständigen Entgeltbestandteilen (§ 21 Satz 2 TVöD)

Rz. 114 Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Tagesdurchschnitt aus den dem Urlaub vorhergehenden letzten 3 vollen Kalendermonaten (Referenzzeitraum) einbezogen. Der Berechnungszeitraum (Referenzzeitraum) ist hier abweichend von § 11 Abs. 1 BUrlG die letzten drei vollen Kalendermonate. Das setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis an allen Tag...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen

Die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von Arbeitnehmern zu einer selbstständigen Tätigkeit bereitet in der Praxis oft Probleme. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung formulieren dies in ihrem "Gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen" treffend: "Der Grad der persönlichen Abhängigkeit wird auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9 Verzicht auf das Urlaubsentgelt

Rz. 124 Ein Verzicht auf das Urlaubsentgelt ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG nicht zulässig[1] – anders als der Verzicht auf die Urlaubsabgeltung.[2] Daher ist es nicht möglich, dass der Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem das Arbeitsverhältnis noch besteht, auf seinen Anspruch auf Urlaubsentgelt verzichtet. Eine andere Fra...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Da nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch arbeitnehmerähnliche Personen nach § 2 BUrlG einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben, findet die Berechnungsvorschrift des § 11 Abs. 1 BUrlG auch auf diesen Personenkreis Anwendung, was angesichts des hier möglicherweise stark schwankenden Entgelts von besonderer Bedeutung ist. Keine Geltung hat sie für Heimarbeiter, f...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 11 Zusätzliches Urlaubsgeld

Rz. 126 Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsentgelts gibt es nicht. Eine Rechtsgrundlage dafür findet sich aber entweder im Arbeitsvertrag oder in zahlreichen Tarifverträgen. Dabei sind 2 "Modelle" zu unterscheiden. Entweder wird ein prozentualer Zuschlag auf das Urlaubsentgelt bei Inanspruchnahme des Urlaubs gezahlt oder eine Einmalzahlung zu e...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.2 Dauer und Lage des Referenzzeitraums – 13 Wochen

Rz. 19 In einem ersten Schritt ist daher der Referenzzeitraum zu bestimmen. Er beträgt, wie sich aus § 11 Abs. 1 BUrlG eindeutig ergibt, 13 Wochen.[1] Dabei handelt es sich nicht um Kalenderwochen und schon gar nicht um einen Zeitraum von 3 Monaten oder gar 3 Kalendermonaten, sondern um die 13 Wochen, die dem ersten Urlaubstag vorausgehen. Daher ist dieser 13-Wochen-Zeitraum...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Verdiensterhöhung

Rz. 54 Eine weitere Korrektur des Geldfaktors findet nach § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 3 BUrlG für nicht nur vorübergehende Verdiensterhöhungen oder Verdienstkürzungen statt. Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG werden Verdiensterhöhungen, die nicht nur vorübergehender Art sind, der Berechnung des Geldfaktors zugrunde gelegt. Für die Berechnung des Urlaubsentgelts ist dann von dem erhö...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Fälligkeit des Urlaubsentgelts

Rz. 104 § 11 Abs. 2 BUrlG ist nicht nur eine von § 614 BGB abweichende Bestimmung des Fälligkeitstermins für die Zahlung des Urlaubsentgelts, sondern bringt den urlaubsrechtlichen Grundsatz zum Ausdruck, dass die Erfüllung des Urlaubsanspruchs voraussetzt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch bereit ist, für diese Zeit das geschuldete Urlaubsentgelt vorbehaltlos zu zahlen...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2.1 Einfache Arbeiten sprechen für abhängige Beschäftigung

Nicht immer sind die Abgrenzungsmerkmale so deutlich ausgeprägt, dass ohne Weiteres entschieden werden könnte, ob der Steuerpflichtige seine Leistungen selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbringt. Dann kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Dabei ist auch die Art der angebotenen Leistungen entscheidend.mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.2 Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung

Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Vorschriften zur Ermittlung der Einkünfte: bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen ist der Gewinn zu ermitteln, für eine nichtselbstständige Tätigkeit (als Arbeitnehmer) hingegen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Während Gewerbetreibende und Selbstständige fast immer eine Einkommensteuererklärung zur Ermittlun...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt oder auf Honorarbasis eine Leistung im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses selbstständig erbracht wird, wird nicht nach der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses entschieden. Maßgebend sind die inhaltliche Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung. Die Lohnsteuer erkenn...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2.3 Fremdbestimmtheit spricht für abhängige Beschäftigung

Demgegenüber werden einfache Arbeiten regelmäßig im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht, und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter, die mit einfachen Arbeiten betraut werden (wie z. B. Reinigungspersonal oder Bauhilfsarbeiter), gewisse Spielräume hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Arbeitsablaufs bei der Erledigung ihrer Tätigkeit haben.mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.3 Künstler: Dauer der Verpflichtung als Abgrenzungsmerkmal

Dieser Gesichtspunkt kommt bei Künstlern und verwandten Berufen in besonderer Weise zum Tragen. Die Finanzverwaltung hat deshalb diese Überlegungen in einem umfangreichen Erlass zur Tätigkeit bei Theaterunternehmen, Kulturorchestern sowie in Hörfunk und Fernsehen aufgegriffen.[1] Darin wird vor allem auch auf die Dauer der Verpflichtung bei ein und demselben Auftraggeber abg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag: Laufendes Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Im Zentrum dessen, was bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags zu beachten ist, steht die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu treffende Befristungsabrede. Wird der Arbeitnehmer daraufhin für die Laufzeit seines Vertrags im Betrieb tätig, gelten unter den Parteien im Prinzip dieselben Rechte und Pflicht...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Rechte und Pflichten des befristet Beschäftigten

Vom Grundsatz her ist das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es gelten unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen etc.) auch für dieses ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigungsschutzrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Betriebliche Voraussetzung für das Bestehen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist das Überschreiten der gemäß § 23 Sätze 2 und 3 KSchG maßgeblichen Mitarbeiteranzahl (sog. Schwellenwert). Bei der Feststellung der Zahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer sind befristet Beschäftigte voll mitzuzählen. Nur für Beschäftigte in Teilzeit sieht § 23 Satz 4 TzBfG ei...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Betriebsverfassungsrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer sind während der Dauer ihrer Beschäftigung ganz normale Arbeitnehmer i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Sie haben das aktive und passive Wahlrecht und sind nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit wählbar. Wird der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt, so hindert dies allerdings nicht den Ablauf seines befristeten Arbeitsverhält...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Im Zentrum dessen, was bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags zu beachten ist, steht die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu treffende Befristungsabrede. Wird der Arbeitnehmer daraufhin für die Laufzeit seines Vertrags im Betrieb tätig, gelten unter den Parteien im Prinzip dieselben Rechte und Pflichten, wie in jede...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Information über freie Arbeitsplätze (§ 7 TzBfG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG den Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Veränderung der Dauer und/oder Lage seiner Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen, zu informieren. Nach § 7 Abs. 3 TzBfG, der in Umsetzung des Art. 12 der Arbeitsbedingungen-Richtlinie neu gefasst wurde, ist einem Ar...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Recht auf Information über unbefristete Arbeitsplätze und auf Aus- und Weiterbildung (§§ 18, 19 TzBfG)

Gemäß § 18 Abs. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen. Mit dem anlässlich der Umsetzung des Art. 12 der Arbeitsbedingungen-Richtlini...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Verbot von Diskriminierung (§ 4 Abs. 2 TzBfG) und Benachteiligung (§ 5 TzBfG)

§ 4 Abs. 2 TzBfG verbietet ausdrücklich jede Schlechterstellung eines Arbeitnehmers wegen der Befristung seines Arbeitsvertrags. Dieses Diskriminierungsverbot ergibt sich eigentlich schon aus dem aus Art. 3 GG abgeleiteten sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, das Verbot im Hinblick auf die Anforderungen der europäischen Ric...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft bleibt nach § 611a Abs. 1 Satz 1 die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten. Die Ausfüllung des Begriffs kann an die umfangreiche Rechtsprechung des BAG anknüpfen.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.4 Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer stehen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 3-Wochenfrist des § 17 TzBfG

Gemäß § 17 TzBfG muss der Arbeitnehmer seine Befristungskontrollklage (spätestens) innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags erheben. Die 3-Wochenfrist des § 17 TzBfG gilt umfassend für alle Befristungsabreden! Also auch für solche auf der Grundlage von gesetzlichen Spezialvorschriften außerhalb des TzBfG (u. a. BEEG, PflegeZG, WissZeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Befristete Verträge besonders geschützten Personen

Bei befristeten Verträgen mit Schwangeren und anderen vergleichbar geschützten Personengruppen ist zu unterscheiden: Wird der Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes wie z. B. des § 17 MuSchG erst nach Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses verwirklicht, wird die Arbeitnehmerin also erst während der Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses schwanger, so ist ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Kombination von Zeit- und Zweckbefristung

Es ist auch möglich, eine Zweckbefristung mit einer kalendermäßigen (Höchst-)Befristung zu kombinieren. Eine derartige Doppelbefristung ist nicht nur nach der Rechtsprechung zulässig[1], sondern sogar zu empfehlen, weil durch die Höchstfrist die Unsicherheit über die Dauer der Zweckbefristung beseitigt oder besser begrenzt wird, sodass sich der Arbeitnehmer zumindest auf ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Zweckbefristung

Um eine Zweckbefristung handelt es sich, wenn der Beendigungstermin nicht durch Zeitablauf bestimmt ist, sondern sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt.[1] Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, während der genau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Verstreichenlassen der Klagefrist durch Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer muss die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG verstreichen lassen. Dies ist reiner Realakt (dazu auch Rz. 2 ff.).[1] Der Anspruch entsteht mit Ablauf der Klagefrist, ohne dass es einer weiteren Willensbetätigung des Arbeitnehmers bedarf. Die Regelung über Rechtsgeschäfte (Willensmängel, §§ 116 ff. BGB; Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB und Stellvertretu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Zeitpunkt der Anspruchsentstehung und Verzicht

Rz. 32 Grundsätzlich entsteht der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG mit Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG).[1] Endet das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund bereits zu einem vor Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Zeitpunkt, gelangt der Anspruch nicht mehr zur Entstehung.[2] Der Anspruch gelangt auch dann nicht zur Entstehung, wenn die Arbeitsve...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Günstigkeitsvergleich (Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 32 Nach 8 Abs. 1 Rom I-VO (ehemals Art. 30 Abs. 1 EGBGB) darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Der Arbeitnehmerschutz soll also nicht durch Rechtswahl umgangen werden können. Unklar und bisher ohne Hinw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 18 Es gilt grds. der allgemeine Arbeitnehmerbegriff. D.h.: Freie Mitarbeiter, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zählen mangels Arbeitnehmereigenschaften nicht mit. Erforderlich ist jedoch, dass die Arbeitnehmer tatsächlich in den Betrieb eingegliedert sind, sodass es nicht ausreicht, wenn Arbeitnehmer die bereits in einem anderen Betrieb eingeglie...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Auflösende Bedingung

Rechtlich besteht auch die Möglichkeit, eine auflösende Bedingung zu vereinbaren, die nach Wirkung und Zulässigkeitsvoraussetzungen von der Zeit- und Zweckbefristung zu unterscheiden ist. Von einer Befristung, speziell einer Zweckbefristung, bei der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt[1], unterscheidet sich eine...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Schwellenwert: Mindestzahl an Beschäftigten

Rz. 15 Dies gilt mit Ausnahme der §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG für die Vorschriften des 1. Abschnitts jedoch nur, sofern die in § 23 Abs. 1 Sätze 2–4 KSchG vorgeschriebene Mindestzahl an Beschäftigten nicht unterschritten wird. Demgegenüber finden die §§ 4–7 KSchG und § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSchG sowie der 2. Abschnitt unabhängig von der Anzahl der Bes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Höhe des Anspruchs

Rz. 29 Hat der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf die gesetzlich festgelegte Abfindung verwiesen, so richtet sich ihre Höhe nach den §§ 1a Abs. 2, 10 Abs. 3 KSchG [1] . Die Höhe der Abfindung beträgt nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KSchG 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Dabei wird auf § 10 Abs. 3 KSchG verwiesen, nicht aber auf die Höchs...mehr