Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 1.1 Anwendbare mietrechtliche Vorschriften

Für den Vertragsinhalt bei Werkmietwohnungen gelten keine rechtlichen Besonderheiten, sondern das allgemeine Mietrecht.[1] Für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.[2] Streitigkeiten sind daher vor den Amtsgerichten auszutragen.[3] Bei der Kündigung der Werkmietwohnung ist zu unterscheide...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Regelmäßige, kurzfristige Dauerbeschäftigung

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 7.5.2014 den Weg geebnet, auch auf Dauer angelegte Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich als kurzfristige Beschäftigungen einzustufen. Allerdings eröffnet sich diese Option nur für einen kleinen Arbeitgeberkreis und selbst dann nur unter besonderen Bedingungen. Nach den Ausführungen im Urteil müssen die nachfolgenden V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushilfskräfte / 4 Beendigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverhältnissen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Zeitablauf[1], unabhängig davon, ob der Aushilfstatbestand weiter besteht. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des (Aushilfs-) Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.1 Voraussetzungen der Vorschrift; Altersgrenzenvereinbarung

Rz. 98 § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erfasst nur einzelvertraglich vereinbarte Altersgrenzen, die das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze beenden sollen.[1] Sie gilt nicht für tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen geregelte Altersgrenzen.[2] Die Vorschrift ist nicht nur anwendbar auf Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz genießen, sondern auf alle Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schüler / 2 Erlaubte Schülerarbeit

Schüler, deren Beschäftigung nach den vorstehenden Ausführungen erlaubt ist und die in den Schulferien ein Arbeitsverhältnis eingehen, sind echte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis jedoch befristet ist[1], sodass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kündigung endet. Im Übrigen sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften anwendbar. Zu beachten sind bei S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.10 Rückkehrmöglichkeit zum bisherigen Arbeitgeber

Rz. 241 Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags fortbesteht, ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine gesicherte Rückkehrmöglichkeit in das bisherige Arbeitsverhältnis zusteht.[1] Rz. 242 Dies hat das BA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter

Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden tari...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.7 Arbeitsplatzschutzgesetz; Eignungsübungsgesetz

Rz. 117 Nach § 1 Abs. 4 Halbs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) wird ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert. Gleiches gilt nach § 1 Abs. 4 Halbs. 2 ArbPlSchG, wenn das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte, z. B. aufgrund einer auflösenden Bedingung. Die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitnehmer zu dokumentieren. Dies muss grundsätzlich in schriftlicher Form geschehen. In den meisten Branchen und wenn der ...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 3 Sperrzeitfolgen

Der Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe führt zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Dies bedeutet, dass der Zahlungsbeginn der Leistung um die Dauer der Sperrzeit hinausgeschoben wird. Die Sperrzeit dauert grundsätzlich 12 Wochen, im Falle einer besonderen Härte beträgt die Sperrzeit 6 Wochen.[1] Eine solche Härte kann in den Umständen der Beendigung des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 13 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Mehrfachbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A und B beschäftigt. Ihre Schutzfrist beginnt am 10.10. Bei Arbeitgeber A erhält sie ein monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 600 EUR. Bei Arbeitgeber B beträgt das monatlich gleichbleibende Nettoarbeitsentgelt 900 EUR. Ergebnis Bestehen zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung mehrere Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die schriftliche Befristungsabrede

Rz. 432 Die schriftliche Befristungsabrede muss grundsätzlich im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer vorliegen. Dies gilt auch für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags. Diese muss grundsätzlich noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart werden. Vereinbaren die Parteien vor Vertragsbeginn lediglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Unbefristeter oder auf mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen, damit diese zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann, liegt ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma auch dann vor, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Befr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.2 Beschäftigte

Rz. 182 Im Rahmen des § 8 Abs. 7 TzBfG gilt – z. B.im Unterschied zu § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG – das "Pro-Kopf-Prinzip".[1] Auf den Beschäftigungsumfang kommt es nicht an. Teilzeitbeschäftigte sind insofern den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, sind zu berücksichtigen.[2] Hierzu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 1.2 Beitragshöhe

In Bremen liegt der Beitrag bei 0,14 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Bruchteile von Cent sind auf volle Centbeträge abzurunden. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach den Bestimmungen der Lohnsteuerdurchführungsverordnung für Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis besteht oder bestand. Pauschalbesteuerter Arbeitslohn sowie Nettolohn ist in die Beitragsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.3 Befristung

Für die Befristung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Arbeitsverhältnissen. Die Zulässigkeit der Befristung richtet sich nach § 14 TzBfG, und für die Arbeitsverhältnisse, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, ist daneben auch § 30 TVöD zu beachten, der weitere Einschränkungen enthält. Wegen der Einzelheite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer sind Personen, die im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Legaldefinition des Arbeitsvertrags und damit auch des Arbeitnehmers findet sich in § 611a BGB. Lohnsteuer: Der Arbeitnehmerbegriff ist geregelt in § 1 LStDV und mittelbar durch § 19 Abs. 1 EStG. Die Verwaltungsanweisungen R 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.2 Vertragsverlängerungen

Die Beschäftigung endet auch dann mit dem letzten Tag, für den Arbeitsentgelt gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber ein von ihm gekündigtes Arbeitsverhältnis, nachträglich um die dem Arbeitnehmer noch zustehenden Urlaubstage verlängert und der Arbeitnehmer diese Vertragsverlängerung stillschweigend annimmt. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer den Erholungsurl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.2 Optimale Verteilung des Frei- und Hinzurechnungsbetrags

Obgleich der Wortlaut der Freibetragsregelung eine Übertragung bis zu den o. g. Beträgen zulässt, sollte der Arbeitnehmer keinen höheren Betrag beantragen, als dies zur Vermeidung des Lohnsteuerabzugs im zweiten oder weiteren Dienstverhältnis erforderlich ist. Insbesondere mit Blick auf das für das erste Dienstverhältnis zu bildende elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / Zusammenfassung

Begriff Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber spezielle Abfindungsansprüche, die im Folgenden dargestellt werden. Abfindun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 4 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.5 Eintragung der Großbuchstaben

Im Lohnkonto sind die folgenden Großbuchstaben einzutragen: Großbuchstabe S, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer im ersten Dienstverhältnis für einen sonstigen Bezug berechnet und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr nicht berücksichtigt hat (Hochrechnung des aktuellen Arbeitslohns). Voraussetzung hierfür ist somit ein Wechsel des Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitspapiere / 1.1 Elektronische Lohnsteuerkarte

Im ELStAM-Verfahren muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nur noch in besonderen Fällen papierbasierte Dokumente für den Lohnsteuerabzug vorlegen.[1] Der Lohnsteuerabzug kann vorgenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Dienstverhältnis dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer (IdNr) und seinen Geburtstag mitteilt. Im Übrigen muss der Arbeitnehmer mitteile...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.6 Steuerklasse VI (Zweitjob, Nebenjob)

Die Steuerklasse VI ist nur erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen beschäftigt ist. Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis gilt dann die Steuerklasse VI, bei der berücksichtigt ist, dass der Arbeitnehmer die üblichen Freibeträge bereits bei seinem ersten Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 1 Besteuerung

Vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlte Vergütungen für Erfindungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge gehören in voller Höhe zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Im Regelfall wird es sich dabei um Diensterfindungen [1] handeln, für die der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch hat. Für ihre Besteuerung gelten sie als sonstige Bezüge, die unter Anwendung der Jahreslo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.1 Vergleichsberechnung erforderlich

Für die Prüfung der Zulässigkeit der ermäßigten Besteuerung einer Entschädigungsleistung muss eine Vergleichsberechnung angestellt werden. Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlte Entschädigung nicht die bis zum Ende des Jahres entgehenden Einnahmen und bezieht der Arbeitnehmer keine anderen Einnahmen, die er bei Fortsetzung des Dienstverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung einer Beschäftigung hat der Arbeitgeber seinen bisherigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abzumelden. Aber nicht immer ist klar, zu welchem Zeitpunkt das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis tatsächlich endet. Beispielsweise deshalb, weil der Arbeitnehmer bis zum Ende der Beschäftigung von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Aus lohns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Arbeitseinkommen und gleichgestellte Bezüge

Rz. 66 Der Begriff des Arbeitseinkommens ist weit zu fassen: Arbeitseinkommen sind alle Vergütungen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen, unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind, ob es sich um Haupt- oder Nebentätigkeiten handelt, ob die Dienstleistung in geistiger oder körperlicher Arbeit besteht und ob dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.2 Vertragsschluss

Die Begründung von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Dieser Grundsatz gilt auch für die vertraglichen Beziehungen mit Aushilfsarbeitnehmern. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss regelmäßig nicht abgeschlossen werden, empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken. Der Arbeitgeber unterliegt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen.[1] Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[2] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete Inhalt der Arbeitspflicht rich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.2 Fiktion

Rz. 102 Haben die Parteien eine Vereinbarung getroffen, die die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VI erfüllt, gilt diese Vereinbarung gegenüber dem Arbeitnehmer als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, wenn nicht der in § 41 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz SGB VI genannte Ausnahmefall vorliegt. Das Arbeitsverhältnis endet bei Eintritt die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.3 Befristungsdauer

Durch § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 3 NachwG wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum oder die vorhersehbare Vertragsdauer anzugeben. Die bisher nicht gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, das Enddatum zu nennen, wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU eingefügt, hat aber keine praktische Bedeutung, da es bisher scho...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.4 Vertragslaufzeit

Rz. 318 Die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Es kann auch eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbart werden. Für die Dauer der Vertragslaufzeit sind der vereinbarte Beginn und das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend. Auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es für die Berechnung der Befristungsdauer n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3 Weiterbeschäftigung im Rentenalter

Grundsätzlich kann eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch über die Regelaltersgrenze hinaus erfolgen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erreichen des Renteneintrittsalters, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen enthält. Soll das Arbeitsverhältnis fortges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.1 Beginn vor Insolvenzereignis

Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.6 Probezeit

Nach der Neuregelung in § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 6 NachwG muss, sofern vereinbart, über die Dauer einer Probezeit informiert werden. Diese Norm geht zurück auf die entsprechende Vorgabe in der Richtlinie,[1] in der es heißt: "gegebenenfalls die Dauer und die Bedingungen der Probezeit".[2] Im deutschen Recht ist die Probezeit lediglich ein Begriff aus § 622 Abs. 3 BGB, wonach es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.3 Fortsetzungsanspruch

Rz. 207 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Beendigung des wirksam zur Erprobung befristeten Arbeitsvertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, auch wenn sich der Arbeitnehmer bewährt hat. Der Arbeitgeber kann vielmehr frei entscheiden, ob er den Arbeitnehmer nach der Probezeit weiterbeschäftigen will oder nicht.[1] Rz. 208 Dies gi...mehr