Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4.1 Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten

Regelungen zur Überstundenvergütung insbesondere von Teilzeitbeschäftigten können als mittelbar geschlechtsbezogene Diskriminierung gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 157 AEUV verstoßen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Vergleich mit der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten zu einer Ungleichbehandlung in Bezug auf die konkret infrage...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 5 Durchführung des Jugendarbeitsschutzes

Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen dieses Gesetz sowie die Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auslegen bzw. aushändigen.[1] Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[2] ist es ab dem 1.1.2025 möglich, den Aushang durch das Zurverfügungstellen über die...mehr

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Schüler / 2 Erlaubte Schülerarbeit

Schüler, deren Beschäftigung nach den vorstehenden Ausführungen erlaubt ist und die in den Schulferien ein Arbeitsverhältnis eingehen, sind echte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis jedoch befristet ist[1], sodass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kündigung endet. Im Übrigen sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften anwendbar. Zu beachten sind bei S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 5 Aufwendungsausgleichsgesetz

Bei der Feststellung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), welche Arbeitgeber an der Entgeltfortzahlungsversicherung zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (U1) teilnehmen, werden Teilzeitkräfte bei der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nicht voll, sondern entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nur anteilig...mehr

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Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

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Saisonarbeitskraft / 1 Rechtliche Einordnung

Der Saisonarbeitnehmer ist regelmäßig aufgrund eines Vertrags i. S. d. § 611a BGB im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet und damit als Angestellter tätig. Für ihn gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen (Schutz-)Vorschriften wie bei einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis, insbe...mehr

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Geschäftsführer / 6.2 Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls

Es ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungszusage nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall muss der Geschäftsführer zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung allerdings regeln, dass das Einkommen aus der fortbestehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 5 Freizeitausgleich

Ob und inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, anstelle einer zusätzlichen Vergütung dem Arbeitnehmer für die geleisteten Überstunden einen entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren, hängt von den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab. Soweit der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit frei gestalten kann, ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht verpflichtet, nicht ausgeglich...mehr

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Zuschläge / 2.1 Maßgeblicher Grundlohn

Beim Grundlohn im Sinne von § 3b EStG handelt es sich um den laufenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn (laufendes Arbeitsentgelt), der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum[1] zusteht. Der Grundlohn ist für die Berechnung des steuerfreien Anteils nur insoweit maßgebend, als er 50 EUR in der Stund...mehr

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Familienpflegezeit / 2.1 Auswirkungen auf ein Wertguthaben

Zu dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört auch die Entgeltaufstockung, die durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben finanziert wird. Solange der Arbeitnehmer während der Vor- oder Nachpflegephase das Wertguthaben[1] für die Entgeltaufstockung aufbaut, sind die Beiträge (nur) aus dem gezahlten Arbeitsentgelt zu bemessen; das ins Wertguthabenkonto ein...mehr

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Arbeitnehmer / 1.1 Legaldefinition in § 611a BGB

Die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Definition des Arbeitnehmers ist im Wesentlichen durch die Regelung des § 611a BGB übernommen worden.[1] Die Vorschrift ist zum 1.4.2017 in Kraft getreten. Nach der gesetzlichen Regelung wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Ar...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht kann von den Arbeitsvertragsparteien frei gewählt werden.[1] Ohne eine solche (auch konkludent mögliche) Rechtswahl gilt bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland deutsches Recht.[2] Aber auch bei der Vereinbarung der Geltung eines ausländischen Vertragsstatuts sind zwingende Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

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Altersteilzeit / Zusammenfassung

Begriff Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt. Einzelheiten zur Umsetzung enthält die Durchführungsanw...mehr

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Familienpflegezeit / 3.2 Vereinbarung über die Pflegezeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben über die Verringerung und Verteilung[1] der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Teilzeitanspruchslösung erinnert an den Teilzeitanspruch nach § 15 Abs. 5 BEEG. Wie in § 15 BEEG sol...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Arbeitnehmer versicherungsfrei die als ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Beigeordnete beschäftigt sind, in unständigen Beschäftigungen die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vollenden – mit Ablauf des Monats, in dem sie dieses maßgebliche Lebensjahr vollenden, dene...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Altersteilzeit / 1 Sozialversicherungspflicht

Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden versicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer beurteilt. Eine Besonderheit gilt bei diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit. Hier wird neben dem Aufstockungsbetrag eine kontinuierliche Zahlung des Arbeitsentgelts vorausgesetzt. Das bedeutet, das Arbeitsentgelt muss auf den gesamten Zeitraum, für den Altersteilzeit vereinbar...mehr

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Elternzeit / 1 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

Bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es ist nicht erforderlich, den genauen...mehr

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Pflegezeit / 3.2 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe des Übergangsbereichs

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 556,01 EUR bis 2.000 EUR, ist die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden. Für die Arbeitnehmer besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Sofern die Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der Ver...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.2 Erste Nachuntersuchung

Gemäß § 33 JArbSchG hat frühestens nach 9 Monaten, spätestens bis zum Ablauf des 12. Beschäftigungsmonats nach Aufnahme der letzten Beschäftigung eine erste Nachuntersuchung zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat sich die entsprechende Bescheinigung entsprechend dem zwingend vorgegebenen Vordruck nach den §§ 5 f. JArbSchUV des Arztes darüber vorlegen zu lassen. Eine eindeutige Fri...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.4.4 Quantitative Zuordnungskriterien

Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien oder ist die getroffene Festlegung nicht eindeutig, ist die dauerhafte Zuordnung nach der zeitlichen Zuordnungsregel zu prüfen. Die quantitative Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist immer erst an zw...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher

Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat der Arbeitgeber insbesondere die mangelnde Erfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.4 Untersuchungsbefugnis und -verfahren

Die Untersuchung nach dem JArbSchG kann von jedem approbierten Arzt durchgeführt werden; besondere Fachkenntnisse im Bereich der Arbeitsmedizin fordert das Gesetz nicht. Die Durchführung der Untersuchung hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen zu erfolgen. Der Arzt hat zu beurteilen, ob die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen durch die A...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.3 Geltung des JArbSchG für Personen über 18 Jahre

Grundsätzlich gilt das JArbSchG nur für Personen unter 18 Jahren. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JArbSchG dürfen Berufsschulpflichtige auch über 18 Jahre nicht vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht beschäftigt werden. Nach dem Berufsschulunterricht müssen sie aber den Betrieb wieder aufsuchen, auch wenn an dem Berufsschultag mehr als 5 Unterrichtsstunden von je...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.3 Besonderheiten bei der Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft

Nach § 30 JArbSchG hat der Arbeitgeber besondere Fürsorgepflichten, wenn er einen Jugendlichen in seine häusliche Gemeinschaft aufnimmt. Er muss eine Unterkunft zur Verfügung stellen und für die erforderliche Pflege und ärztliche Behandlung bei Erkrankung sorgen, soweit diese nicht von einem Sozialversicherungsträger geleistet wird. Ein Jugendlicher ist dann in die häusliche Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / Arbeitsrecht

Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.[1] Hinweis § 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 4 Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen, sog. Job-Sharing.[1]mehr

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Familienpflegezeit / 7 Familienpflegezeit durch Beamte

Auch Bundesbeamte können eine Familienpflegezeit nehmen. Ein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht für sie nach § 92a BBG nicht. Bewilligt werden darf die Familienpflegezeit nur, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Umfang der Pflegezeit (max. 24 Monate Pflegephase) und die minimale Arbeitszeit der Pflegephase (15 Stunden/Woche) gelten für Beamte e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 1 Abgrenzung zu Mehrarbeit

Begrifflich zu unterscheiden sind Überstunden und Mehrarbeit. Unter dem Begriff Mehrarbeit ist ein Überschreiten der allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) zu verstehen. Arbeitet ein Arbeitnehmer hingegen über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus, handelt es sich um Überstunden. So können z. B. ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9 Ärztliche Untersuchungen

Zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden allgemein, aber auch der Entstehung von Berufskrankheiten schreiben die §§ 32 f. JArbSchG bestimmte Untersuchungen des Jugendlichen vor. Die Pflicht trifft Arbeitgeber und den Jugendlichen. Letzterer ist arbeitsvertraglich verpflichtet, sich untersuchen zu lassen und die notwendigen Bescheinigungen vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 3.2 Frei wählbar: 3-Monatszeitraum oder 70 Arbeitstage

Die bisherige Rechtsauffassung, nach der von einem 3-Monatszeitraum auszugehen war, wenn die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wurde und der Zeitraum von 70 Arbeitstagen maßgebend war, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Tagen lag, ist spätestens seit dem 1.6.2021 nicht mehr anzuwenden. Stattdessen handelt es sich bei den maßgeblichen Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit tritt ein, wenn die Voraussetzungen des § 2 Altersteilzeitgesetz vorliegen, z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres und Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte. Eine Vereinbarung über die Arbeitszeitverkürzung muss sich zumindest auf den Zeitraum erstrecken, bis der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beanspruchen kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / Zusammenfassung

Begriff Scheinselbstständige treten im Erwerbsleben als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer sind. Scheinselbstständige gelten daher in der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich sind Scheinselbstständige regelmäßig Arbeitnehmer. Die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen und einer n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.11.1 Zusammentreffen von Tatbeständen

Allerdings entfaltet die – tatbestandsbezogen – ausgesprochene Befreiung nach herrschender Meinung auch für einen Versicherungspflichttatbestand Wirkung, wenn dieser parallel zu dem Tatbestand, für den die Befreiung ausgesprochen wurde, eintritt.[1] Dies gilt allerdings nur für solche Tatbestände, die gegenüber dem zur Befreiung führenden Tatbestand im Sinne der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist daher in der Regel eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Die Einhaltung der Schriftform für eine Homeoffice-Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2.1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht entsprechend den für Werkstudenten geltenden Regelungen in aller Regel Versicherungsfreiheit, sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.[1] Die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Allerdings hat der Arbeitgeber für gesetzlich krankenversicherte Praktikanten Pa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen seiner jeweiligen Arbeitszeit entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Urlaub von einem früheren Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 5 Altersteilzeit im Blockmodell

Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Macht der Arbeitnehmer hiervon im Rahmen des sog. Blockmodells Gebrauch, schließt sich an eine Arbeitsphase in Vollzeit eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase weiter....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1 Rechtliche Einordnung

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind grundsätzlich echte Selbstständige. Der Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen entstammt dem Sozialversicherungsrecht.[1] Arbeitsrechtlich sind die betroffenen Personen in der Regel als Selbstständige und nicht als Arbeitnehmer zu behandeln. Achtung Gesetzliche Regelung in § 611a BGB § 611a BGB definiert denjenigen als Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.6 Rauchverbot

Den Arbeitgeber trifft keine Rechtspflicht, speziell gegenüber Jugendlichen ein allgemeines Rauchverbot im Betrieb auszusprechen. Die Nichtraucherschutzregelung in § 5 ArbStättVO zwingt zu keinem umfassenden, speziell auf Jugendliche begrenzten Rauchverbot; die danach regelmäßig einzurichtenden Raucherbereiche dürfen auch von jugendlichen Rauchern benutzt werden. § 10 Jugends...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.1 Erstuntersuchung

Vor dem Eintritt in das Berufsleben muss sich ein Jugendlicher ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung vorlegen. Ohne diese Voraussetzungen trifft den Arbeitgeber gemäß § 32 Abs. 1 JArbSchG ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.[1] Der Abschluss des Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages ist gleichwohl nur schwebend unwirksam bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Anwendbarkeit des AltTZG

Die ursprünglich mit dem AltTZG verknüpfte Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wurde gemäß § 16 AltTZG für die Zeit ab dem 1.1.2010 nur noch gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 2 AltTZG (begünstigter Personenkreis) erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben. Die Altfälle, bei denen noch eine Förderung bestand, liefen zum Jahresende 2019 au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.1 Unterschreiten durch Entgeltminderung

Ein häufiger Grund für ein Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Herabsetzung der Arbeitszeit und die daraus folgende Reduzierung des Arbeitsentgelts. Der Eintritt von Krankenversicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur vorübergehend unterschritten wird. Für eine Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 3.1 Geltendmachung der Familienpflegezeit

Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Diese ist vom Arbeitnehmer spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen. Zum Zeitpunkt der Ankündigung muss die Pflegebedürftigkeit noch nicht nachgewiesen werden.[1] Gleichzeitig muss er erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualifizierungsgeld / 2.2 Weiterbildungsförderung von kurzarbeitenden Beschäftigten

Auch die Weiterbildungsförderung von kurzarbeitenden Beschäftigten nach § 106a SGB III, befristet bis zum 31.7.2024, hat die Zielsetzung den Arbeitsplatz im Betrieb zu erhalten, in dem die Zeit der Kurzarbeit für die Weiterbildung genutzt wird. Diese Weiterbildungsförderung ist nur möglich, wenn Kurzarbeit im Betrieb bereits vorliegt. Durch die Besonderheiten der Kurzarbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 556 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 556 EUR[1] (West und Ost) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 7 Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber haben bei Beginn und Ende der Altersteilzeit Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten.[1] Das Ende der bisherigen Beschäftigung wird mit einer Abmeldung mit Grund "33" und dem bis zum Beginn der Altersteilzeit erzielten Arbeitsentgelt gemeldet. Die Anmeldung zu Beginn der Altersteilzeit erfolgt mit Grund "13". Für Altersteilzeitarbeitnehmer gilt ein besonderer...mehr