Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH vom 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH vom 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH vom 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH vom 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Sachentscheidung.

Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenforderung verneint ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulässigkeit.

Rn 14 Das materielle Recht kann der Aufrechnung entgegenstehen (vgl nur §§ 390, 392–394 BGB). Ebenso wird die Aufrechnung durch materiellrechtliche Aufrechnungsverbote eingeschränkt. Auch prozessrechtliche Absprachen können zur Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands führen. In all diesen Fällen muss das Gericht vor Eintritt in die Sachprüfung über die zur Aufrechnung gestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermeidung divergierender Entscheidungen in Aktiv- und Passivprozess.

Rn 27 Da die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung gem § 322 II in Rechtskraft erwachsen kann, besteht die Gefahr divergierender rechtskräftiger Entscheidungen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung zugleich in einem anderen Verfahren (Aktivprozess) eingeklagt wird. Dem ist durch Prozessaussetzung zu begegnen: Es ist praktikabel, den Rechtsstreit a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufrechnungsbeschränkungen

Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Aufrechnung nach § 75 EStG ist nur begrenzt möglich, nämlich nur bis zur Hälfte des Kindergeldanspruchs des Berechtigten. Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Darüber hinaus ist die Aufrechnung dann nicht möglich, wenn der Leistungsberechtigte nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig iSd §§ 27ff SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder iSd ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unsubstantiierte Sachverhaltsdarstellung.

Rn 13 Lässt die zur Aufrechnung gestellte Forderung eine hinreichende Individualisierung vermissen, so ist mit der Sachentscheidung über die Klageforderung keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung verbunden (§ 322 Rn 71; Zö/Vollkommer § 322 Rz 18). Hier ist es dem Beklagten möglich, das Substantiierungsdefizit in einem Folge-(Akt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 30 Solange keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergangen ist, sind die Bezüge insgesamt unpfändbar (St/J/Würdinger § 850b Rz 2). Sind sie dennoch gepfändet, werden sie zwar verstrickt, aber es wird kein Pfändungspfandrecht begründet (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850b Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 13). Als Konsequenz tritt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wortlaut des § 322 II.

Rn 68 Dem Wortlaut nach bezieht sich § 322 II nur auf den Fall, dass die Aufrechnung des Bekl erfolglos bleibt, weil das Gericht das Bestehen der Gegenforderung oder aber ihre Durchsetzbarkeit oder Gegenseitigkeit verneint. Diese Einschränkung überzeugt nicht, denn angesichts des Normzwecks, den Aufrechnungsgegner zu schützen und eine erneute Geltendmachung der Forderung zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Einwilligung.

Rn 22 Einer Einwilligung bedarf es nicht, wenn deren Verweigerung sich als rechtsmissbräuchlich erweist. Hiervon ist auszugehen beim Wechsel vom Urkunden- ins allgemeine Verfahren in der Berufungsinstanz, weil der Kl hier die Aufrechnung bislang über § 598 blockiert hat und er nunmehr das anstehende Nachverfahren vermeidet, so dass eine Aufrechnung überhaupt nicht möglich wä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Trennung der Verhandlung.

Rn 30 Das Gericht kann gem Abs 3 die getrennte Verhandlung anordnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung in keinem rechtlichen Zusammenhang zur Klageforderung steht. Eine abgetrennte Verhandlung kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Beklagte auf eine vorprozessual erklärte Aufrechnung beruft. Demgegenüber scheidet eine Trennung aus, wenn der Beklagte die Gegenf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unzulässiger Rechtsweg.

Rn 20 Die Rechtskraftwirkung des § 322 II verhindert regelmäßig, dass das Gericht über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Forderung entscheiden darf. Der Aufrechnungseinwand ist nur dann zu prüfen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung anderweitig rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Eine weitergehende Entscheidungskompetenz lässt sich insb ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Aufrechnungserklärung.

Rn 15 Da die Prozessaufrechnung zugleich Prozesshandlung ist, muss der Aufrechnende Prozesspartei sein. Auch der Kl kann die Prozessaufrechnung erklären, wenn er sich in der prozessualen Situation in einer Schuldnerstellung befindet (zB als Kl nach § 767 oder als Widerbeklagter). Jedoch kann der Kl gegen eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung des Beklagten nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Präklusion.

Rn 12 Wie jedes Tatsachenvorbringen unterliegt der Aufrechnungseinwand den Präklusionsvorschriften der §§ 282, 296. Umstritten ist, ob der Beklagte eine präkludierte außerprozessuale Aufrechnung in einem Folgeprozess geltend machen kann (so MüKoZPO/Fritsche § 145 Rz 27 f; Häsemeyer ZZP 118 [05], 280 ff, der die Auffassung vertritt, die Rechtskraft des der Klage stattgebenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Terminologie und Doppelnatur.

Rn 10 Die Vorschrift öffnet die Option, eine zur Aufrechnung gestellte Forderung in getrennten Prozessen zu verhandeln. Hierbei stehen für die Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess zwei Wege offen: Der Beklagte kann sich zum einen auf eine bereits vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen. Zum anderen kann der Beklagte im laufenden Rechtsstreit die Klageforderung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Nichtbestehen der Klageforderung.

Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleichwohl gemachte Aussage zur Gegenforderung ist als reine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkungen des Vorbehaltsurteils.

Rn 12 Das Vorbehaltsurteil teilt den Rechtsstreit in zwei Teile. In Betreff der Aufrechnung bleibt der Rechtsstreit in derselben Instanz anhängig, Abs 4 S 1, sog Nachverfahren. Das Vorbehaltsurteil hat die Wirkung eines selbstständigen Endurteils, Abs 3, es wird aber nicht materiell rechtskräftig. §§ 707, 719 gelten für die Vollstreckung entsprechend, ebenso § 715 (RGZ 47, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen.

Rn 18 Die Aufrechnung begründet keine Rechtshängigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderung. Dies hat zur Konsequenz, dass die Forderung entweder im selben Prozess – etwa im Wege einer Eventual-Widerklage – oder in einem selbstständigen Rechtsstreit eingeklagt werden kann. Zugleich finden die Prozessvoraussetzungen, die den Zugang zu dem angerufenen Gericht eröffnen, kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gutschriften, Abs 3.

Rn 11 Während Abs 1 und 2 das Verbot von Aufrechnung und Verrechnung konstituieren und modifizieren, treffen diese Regelungen noch keine Aussage über die Behandlung von Gutschriften. Diese erfolgt erst durch Abs 3. Als Grundsatz sind nach § 901 III 1 Gutschriften auf dem Zahlungskonto, die nach Abs 1 oder 2 dem Verbot der Aufrechnung und Verrechnung unterliegen, als Guthaben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbehaltsurteil.

Rn 11 Das Vorbehaltsurteil begründet kraft Natur der Sache eine Modifikation des Aufhebungs- und des Abweichungsverbots; die Bindung umfasst die Zulässigkeit und die Begründetheit der Klage (abgesehen von der Aufrechnung); sie soll aber auch die Zulässigkeit der Aufrechnung erfassen, jedenfalls soweit das Gericht im Urt die Zulässigkeit der Aufrechnung bejaht hat (so BGH NJW...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fälligkeit der Ansprüche

Rn. 30 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Grundlage für Erstattungsansprüche kann sowohl ein nach den Vorschriften der AO (§§ 129, 172ff AO) berichtigter oder geänderter Kindergeldbescheid als auch eine Aufhebung, Änderung oder Neufestsetzung nach § 70 Abs 2 oder 3 EStG sein. Diese den Erstattungsanspruch feststellenden VA werden regelmäßig mit einem Leistungsgebot verbunden sein, a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verjährungsunterbrechung.

Rn 28 Die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozess führt gem § 204 I Nr 5 BGB zur Hemmung der Verjährung, die gem § 204 II 1 BGB sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des Verfahrens endet, in dem der Aufrechnungseinwand erhoben wurde. Der Hemmungstatbestand greift ein, wenn der Aufrechnungseinwand erfolglos bleibt (et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 26 Wird die Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen, so erfolgt keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die Aufrechnungsforderung (BGH NJW 84, 128, 129 [BGH 13.04.1983 - VIII ZR 320/80]), so dass diese zum Gegenstand eines nachfolgenden Verfahrens gemacht werden kann (allerdings nicht zur Begründung einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767: BGH NJW 94, 2769 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgehalt des Abs 2.

Rn 2 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach § 322 II für die vom Bekl zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung. Da die Aufrechnung im Gegensatz zur Widerklage prozessual nur eine Einwendung darstellt, keine Rechtshängigkeit der Gegenforderung begründet und damit keinen geltend gemachten Anspruch iSd § 322 I darstellt, würde diese nicht von der Rechtskraft erfasst. Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 19 Werden mehrere Forderungen hintereinander zur Aufrechnung gestellt, so müssen die Voraussetzungen des § 533 für alle Aufrechnungsforderungen vorliegen (BGH NJW 00, 143). 1. Allgemeine. Rn 20 Anders als für Klageänderung und Widerklage bedarf es für die wirksame neue Aufrechnung einer eigenen wirksamen (Anschluss-)Berufung nicht, da es sich hier lediglich um ein Angriffs-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Klageabweisung.

aa) Nichtbestehen der Klageforderung. Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleichwohl gemachte Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedseinrede.

Rn 22 Haben die Parteien die zur Aufrechnung gestellte Forderung durch Schiedsvereinbarung den staatlichen Gerichten entzogen, so ist die Schiedsvereinbarung im Regelfall dahingehend auszulegen, dass die Parteien zugleich die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus diesem Rechtsverhältnis vor einem anderen Gericht als dem Schiedsgericht ausschließen wollten (BGHZ 60, 90; 38, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtskraft.

Rn 35 Die materielle Rechtskraft wirkt nur zwischen den Prozessparteien. Sie erstreckt sich weder auf die festgestellten noch auf die versagten Einwendungen gegen die titulierte Forderung, da nicht die vorgetragene Einwendung Streitgegenstand ist. Mit einer der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Entscheidung wird die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5.1 Insolvenz des Leistungsempfängers

Rz. 124 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entgeltforderungen eines Unternehmers gegen den späteren Insolvenzschuldner werden spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote, in voller Höhe uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG (vgl. BFH vom 22.10.2009, Az: V R 14/08, BStBl II 2011, 988; Abschn. 17.1. Abs. 16 S. 1 UStAE). Grund hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkung.

Rn 52 Verspätetes, zurückgewiesenes Vorbringen führt nicht dazu, dass keine Sachprüfung stattfindet, nur bleibt bei dieser das Vorbringen unbeachtet: Die Zurückweisung bewirkt, dass die Sachprüfung so vorzunehmen ist, als hätte die Partei das verspätete Vorbringen nicht vorgetragen (BGH NJW-RR 96, 961). Wird nur durch verspäteten Vortrag erheblich bestritten, bleibt der Vort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einwilligung oder Sachdienlichkeit.

Rn 21 Für die nach § 533 Nr 1 erforderlichen Voraussetzungen gelten Rn 11–12 entsprechend, jedoch mit nachfolgenden Besonderheiten. Für den Fall gestaffelter Aufrechnungen müssen Einwilligung oder Sachdienlichkeit für jede Gegenforderung bejaht werden (BGH NJW 00, 143, 144). Stets sachdienlich ist die Aufrechnung mit einer bereits rechtskräftig festgestellten Forderung (Bran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endentscheidungsreife über die Klageforderung.

Rn 8 Die Klageforderung muss, unbeschadet der Aufrechnung, zur Verurteilung des Beklagten entscheidungsreif sein. Die Endentscheidungsreife bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei § 300. Besteht nur hinsichtlich des Grundes der Klageforderung Entscheidungsreife, kann ein ›Vorbehaltsgrundurteil‹ ergehen (BGH LM § 304 Nr 6; St/J/Althammer Rz 16). Betrifft die Gegenford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt nach Ansicht des BGH auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweise für die Praxis.

Rn 29 Der Kl wird die Klage zur Vermeidung von Kostennachteilen für erledigt erklären, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unstr, anderweitig rechtskräftig festgestellt worden ist, oder der Kl die Gegenforderung zugesteht. Widerspricht der Beklagte der Erledigung, weil er das Klagebegehren von Anfang an für unbegründet erachtet hat und folgerichtig die Aufrechnung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 23 Für diese ist maßgeblich, ob eine Zulassung den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einen weiteren Prozess vermeidet (BGH NJW 77, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75]). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufrechnung schon erstinstanzlich hätte erklärt werden können. Entscheidend ist vielmehr ein tatsächlicher (nicht rechtlicher: BGH NJW 66, 1029) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 20 Anders als für Klageänderung und Widerklage bedarf es für die wirksame neue Aufrechnung einer eigenen wirksamen (Anschluss-)Berufung nicht, da es sich hier lediglich um ein Angriffs- und Verteidigungsmittel handelt (oben Rn 1). Erforderlich sind indes diejenigen Voraussetzungen, die auch eine erstinstanzliche Aufrechnung in materieller und prozessualer Hinsicht erfülle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 13 Scheitert eine Primäraufrechnung, fehlt es an einer eigenständigen Beschwer, weil der Streit der Parteien trotz der Anknüpfung an zwei verschiedene Forderungen wirtschaftlich nur über einen Betrag geht, der die Klageforderung nicht übersteigt (BGH NJW-RR 95, 508 [BGH 01.02.1995 - XII ZR 218/94]; 99, 1736); Gleiches gilt, wenn der Kl sich gegen eine Klageabweisung wende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klagestattgabe.

aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung. Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung des Gerichts.

a) Klageabweisung. aa) Nichtbestehen der Klageforderung. Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikationen des Verbots, Abs 2.

Rn 8 § 901 Abs 2 trifft besondere Regelungen für das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot für ein gepfändetes Zahlungskonto. S 1 verlagert den Zeitpunkt vor, ab dem das Verbot besteht. S 2 lässt das Verbot entfallen, wenn der Schuldner kein Umwandlungsverlangen stellt. Rn 9 Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung aus § 901 I besteht für ein Zahlungskonto, auf das sich eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 901 regelt, inwieweit für das Kreditinstitut ein Verbot von Aufrechnung und Verrechnung besteht. Eine vergleichbare Regelung existierte im alten Recht nicht. Die bisherige Verbotsbestimmung in § 850k VI erfasste lediglich manche Gutschriften und dies auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Neuregelung betrifft Zahlungskonten, die einen negativen Saldo aufweisen, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufrechnungsverbot gem § 394 BGB.

Rn 127 Die Pfändungsschranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 BGB zugleich als Aufrechnungsverbote, die das Kreditinstitut in seinen Verrechnungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten beschränken. Allerdings hat der BGH eine kontokorrentmäßige Verrechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens für zulässig erklärt. § 850k aF sollte dem nicht entgegenstehen, weil die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Kostenausgleichung im Falle einer Kostenquotelung wird die Durchführung mehrerer Festsetzungsverfahren und durch die Nichtschaffung mehrerer Titel auch die Durchführung wechselseitiger Zwangsvollstreckungsverfahren vermieden. Es handelt sich nicht um eine Aufrechnung, sondern um die Ermittlung des nach Saldierung verbleibenden Erstattungsanspruchs im Wege eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinsti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Streitige Hilfsaufrechnung.

Rn 25 Verteidigt sich der Beklagte hilfsweise mit einer Aufrechnung und bestreitet der Kl die Aufrechnungsforderung, so wirkt die Aufrechnung streitwerterhöhend, soweit darüber eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 45 III GKG). Wird die Klage mangels Bestehens der Klageforderung abgewiesen, erhöht sich der Wert nicht; der Kl hat die Kosten des Verfahrens (Wert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Arten.

Rn 50 Unter den Prozesshandlungen der Parteien werden alle Handlungen von Prozessparteien, Nebenintervenienten und Prozessbevollmächtigten zusammengefasst, deren Hauptwirkung unabhängig von der Regelung iE auf prozessualem Gebiet liegt, sog funktioneller Prozesshandlungsbegriff (grdl Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess 1957). Dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. (2) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Instanzenzug.

Rn 12 Der GeS ist unter Beachtung des sachlichen Gehalts der Entscheidung für jede Instanz getrennt festzusetzen (BGH JurBüro 79, 41; 79, 358; RPfleger 87, 37; KG JurBüro 81, 1232; Celle JurBüro 87, 1053; München JurBüro 90, 1337; Stuttg NJW-RR 05, 507). Hat also die untere Instanz über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung eine der Rechtskraft fähige (nich...mehr