Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kosten der Versendung.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten (§ 21 III 1).

1. Überblick. Rn 19 Erfasst sind die Kosten, die auf einer baulichen Veränderung beruhen. Erfasst sind damit nicht nur die Baukosten. Gemeint sind auch sämtliche Folgekosten, insb des Gebrauchs und der Erhaltung (BRDrs 168/20, 75). 2. Betroffene WEigtümer. Rn 20 Die Kosten sind auf die WEigtümer umzulegen, die den Beschl nach § 20 I gefasst haben. Wer dies ist, muss sich aus ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufgewendete Kosten (§ 559c I 1).

1. Grundsatz. Rn 4 Die für eine Modernisierungsmaßnahme vom Vermieter geltend gemachten Kosten (§ 559 Rn 8) dürfen, bezogen auf die Wohnung, deren Miete erhöht wird, vor Abzug der Kosten für Erhaltungsmaßnahmen (Rn 9) nicht den Betrag von 10.000 EUR übersteigen. Rn 5 Werden verschiedene Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt und handelt es sich bei einem Teil der Maßnahmen um rei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 23 Die Gebühren für die Beglaubigung bestimmen sich nach § 103 iVm KV 21201 GNotKG. Rn 24 Der Ausschlagende hat die Kosten der Ausschlagung zu tragen (§ 22 GNotKG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten der Fristbestimmung ergeben sich aus KV Nr 12411 GNotKG und treffen nur den Antragsteller (§ 22 GNotKG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind nach § 36 I, Nr 15212 KV GNotKG zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 367 BGB – Anrechnung auf Zinsen und Kosten.

Gesetzestext (1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. (2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen. A. Anwendungsber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 261 BGB – Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen. (2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung verlangt. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt verfahrensrechtliche Fragen für eine iRd freiwilligen Gerichtsbarkeit abzugebende ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage.

Rn 64 Für die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (s § 8 HeizkV) gelten Rn 61 ff entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 4: Kosten.

Rn 10 Die Kosten der angeordneten Maßnahme trägt gem IV der Elternteil, der sie verursacht hat. Eine Kostenerstattung vom Kind gem § 1648 kann nicht verlangt werden (Staud/Coester § 1667 Rz 19). Für die Verfahrenskosten gelten aber die §§ 80 ff FamFG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten für die Inventarerrichtung sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 24 Nr 4 GNotKG), und zwar Nachlasserbenschulden (§ 1967 Rn 7) und im Nachlassinsolvenzverfahren Masseschulden (§ 324 I Nr 4).mehr

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AGS 08/2024, Kosten für Anträge auf Akteneinsicht und Auskunft nach § 13 Abs. 2 FamFG

Es ist umstritten, wie kostenmäßig zu verfahren ist, wenn in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 13 Abs. 2 FamFG durch einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten Akteneinsicht oder Auskunftserteilung beantragt wird und hierüber nach § 13 Abs. 7 FamFG entschieden wird. Maßgeblich für die kostenmäßige Behandlung ist dabei der Charakter dieser Entscheidun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 16 WEG – Nutzungen und Kosten.

Gesetzestext (1) Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens. Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Jeder Wohnungseigentümer ist zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abzug nicht umlegbarer Kosten.

Rn 69 Erbringt der Vermieter für umlegbare und nicht umlegbare Kosten ggü einem Dritten eine einheitliche Zahlung, muss vor der Kostenumlegung der Aufwand für die nicht umlegbaren Leistungen herausgerechnet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Keine unverhältnismäßigen Kosten.

Rn 8 Ist die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, scheidet eine Kostentragung der überstimmten Minderheit aus. In diesem Falle ist § 21 III anwendbar. Maßgeblich für die Frage, ob unverhältnismäßige Kosten vorliegen, sind die zu erwartenden Bau- (BTDrs 19/22634, 44), aber auch die zu erwartenden Folgekosten für Gebrauch und Erhaltung (BTDrs 19/22634...mehr

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / IV. Höhe der erstattungsfähigen Kosten

1. Grundsatz Zu den gem. § 380 Abs. 1 ZPO aufgrund des Ausbleibens des Zeugen im Termin vom 16.2.2023 Kosten zählen nach den weiteren Ausführungen des OLG Bamberg alle Kosten, die durch seine neuerliche Ladung und durch einen neuen Termin zu seiner Vernehmung erforderlich gewesen seien (BGH NJW-RR 2005, 725 = RVGreport 2005, 233 [Hansens]; OLG Celle AGS 2009, 254 = RVGreport ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1707 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht abziehbar sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG die Aufwendungen für die Ausübung einer Jagd oder einer Fischerei, für das Halten oder Benutzen von Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen. Durch die mit dem EStG 1960 eingeführte Vorschrift sollen Aufwendungen, die typisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. BA und Lebenshaltungskosten (§ 12 Nr 1 EStG)

Rn. 1628 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Grund für die oben beschriebene Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist die Abgrenzung der betrieblichen veranlassten Aufwendung von der privat veranlassten Aufwendung. Nur wenn die private Mitveranlassung unbedeutend ist, kommt eine Berücksichtigung als BA in Betracht (BFH BStBl II 1994, 350; BFH/NV 1998, 961; BFH vom 27.08.2002, V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Die Kosten (für das Gericht GNotKG KV Nr 12410) fallen dem Erben, der das Aufgebot erlässt, zur Last. Dabei handelt es sich nach hM um reine Eigenverbindlichkeiten (MüKo/Fest § 2061 Rz 12). Da die Wirkung am Aufgebot für alle Miterben vorteilhaft ist, steht dem kostentragenden Miterben nach § 683 ein Erstattungsanspruch zu (Staud/Marotzke § 2061 Rz 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Bestimmte Arten von Kosten.

Rn 57 Der Begriff Kostenart ist weit zu verstehen und ist letztlich synonym mit dem mietrechtlichen Begriff der Kostenposition. Er bezieht sich allerdings sowohl auf regelmäßig wiederkehrende Kostenpositionen als auch auf unregelmäßig wiederkehrende, aber gleichartige Kostenpositionen (BRDrs 168/20, 60). Die WEigtümer können nach § 16 II 2 etwa beschließen, dass jeder WEigtü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die Kosten richten sich gem GNotKG KV 12310 ff nach dem Wert des Vermögens ohne Schuldenabzug (§§ 64 I, 38 GNotKG). Kostenschuldner sind die Erben (§ 24 Nr 2 GNotKG), auch bei Teilnachlasspflegschaft (Naumb ZEV 14, 251), wenn das Gericht nichts Abweichendes bestimmt (§ 27 GNotKG). Wird im Falle des § 1961 ein Antrag eines Gläubigers zurückgewiesen oder zurückgenommen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kosten.

Rn 36 Hat ein WEigtümer einen Anspruch auf einen konkreten Beschl, ist die Kostengrundentscheidung idR nach § 91 I 1 ZPO zu treffen. Ist hingegen eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist § 92 II Nr 2 ZPO entspr anzuwenden (BRDrs 168/20, 90). Vorstellbar und im Einzelfall sinnvoll ist es dann, dass das Gericht für außergerichtliche und gerichtliche Kosten differenziert. Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher.

Rn 9 Gem I Nr 2 dürfen dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Begriff ›zusätzlich‹ führt dabei nicht dazu, dass I nur auf solche Verbraucherverträge über digitale Produkte anzuwenden wäre, bei denen sich der Verbraucher ohnehin gem § 327 I zur Zahlung eines Preises verpflichtet (BTDrs 19/27653, 77). Verträge nach § 327 III sind daher auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / c) Kosten

Rz. 98 Die Kosten treffen gem. § 2314 BGB den Nachlass und werden als Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes vorrangig abgezogen. Insoweit wird der Pflichtteilsanspruch anteilsmäßig vermindert (§ 2314 Abs. 2 BGB). Hat der Pflichtteilsberechtigte eigenmächtig ein Gutachten in Auftrag gegeben, so fallen diese Kosten allerdings nicht dem Nachlass zur La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Alle sonstigen Kosten des Darlehens (Art 247 § 3 I Nr 10 EGBGB).

Rn 21 Zu informieren ist ferner über alle Kosten, die der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag – vor bzw bei Abschluss u während seiner Durchführung – zu tragen hat; ferner ist anzugeben, unter welchen Bedingungen die Kosten angepasst werden können. Anzugeben ist dabei auch eine vom Darlehensnehmer an den Darlehensvermittler zu entrichtende Courtage (Brandbg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten, für die gehaftet wird, gehören die Kosten der Kündigung (§ 1141: Zustellung, Kosten für die Ermittlung des Eigentümers, Vertreterbestellung), nicht aber für die Beauftragung eines Anwalts zu diesem Zweck (aA MüKo/Lieder Rz 10), und die Kosten der Rechtsverfolgung. Voraussetzung ist, dass sie erforderlich waren (entspr Anwendung von §§ 91, 788 ZPO) und der...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / e) Kosten

Rz. 53 Die Kosten für die Erstellung eines privaten oder amtlichen Bestandsverzeichnisses sind vom Nachlass zu tragen und als Nachlassverbindlichkeiten vom Aktivnachlass abzugsfähig. Dies gilt auch für Reise- und Anwaltskosten des Erben im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung.[148] Sie belasten den Pflichtteilsberechtigten somit entsprechend seiner Pflichtteilsquote im Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1619 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der in § 4 Abs 4 EStG verwendete Begriff der Aufwendungen ist im Steuerrecht umstritten. Nach der hier vertretenen Ansicht sind unter dem Aufwendungsbegriff einerseits die tatsächlichen Ausgaben zu erfassen und andererseits der sog betriebliche Aufwand (BFH BStBl II 2016, 44; 2018, 185). Ausgaben sind im Umkehrschluss aus § 8 Abs 1 EStG alle ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 811 BGB – Vorlegungsort, Gefahr und Kosten.

Gesetzestext (1) 1Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. 2Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) 1Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. 2Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kosten.

Rn 29 Mit der Fassung des Gestattungsbeschl hat sich der Anspruchsberechtigte an den Kosten nach Maßgabe von § 21 III zu beteiligen. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf seinen Sondernachfolger über. Ferner ist der Ausgleichsbetrag fällig. Rn 30 Durch das Verlangen nach einem Mitgebrauch kann es notwendig werden, weitere bauliche Veränderungen vorzunehmen und/oder die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren ...mehr

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AGS 08/2024, Auslagen der S... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend Eine weitere Entscheidung aus der Praxis, die sich mit der Frage der Erstattung der oft, so auch hier, horrenden Sachverständigenkosten in den KiPo-Verfahren befasst. Die vom LG vorgenommene Abwägung ist zutreffend und entspricht dem Ansatz der zitierten obergerichtlichen Rspr. Auf die und auf die Anmerkungen zu den zitierten Entscheidungen wird verwiesen. Als V...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unverständnis über das Vorgehen des AG Man reibt sich ein wenig verwundert die Augen und schüttelt den Kopf, wenn man es gelesen hat, und fragt sich: Warum muss für eine solche Frage eigentlich ein Verfassungsgericht bemüht werden, das dann die richtige Entscheidung trifft und das AG "zwingt", noch einmal mit den Fragen zu befassen. Das ist in meinen Augen Ressourcenversch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönberg von, Notfallpraxis eines selbstständigen Arztes ist kein häusliches Arbeitszimmer, HFR 2003, 551; Pust, Vermietung eines Büroraums durch den ArbN an den ArbG, HFR 2003, 660; Zimmers, Arbeitszimmer-Checkliste, GmbH-Stpr 2003, 253; Loschelder, Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?, EStB 2003, 263; Seifert, Neue BFH-Rspr zum häuslichen Arbeitszimmer, StuB 2003, 529; Bolz, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Kosten für die Erhaltung; Kleinreparaturen.

Rn 143 Grds muss der Vermieter die Mietsache gem § 535 I 2 als Hauptpflicht (BGHZ 92, 363, 367 = NJW 85, 480) auf seine Kosten erhalten. Die Parteien können allerdings vereinbaren, dass der Mieter sich an der Erhaltung beteiligt (s bereits Rn 136). Solche Vereinbarungen gibt es va zu Kleinreparaturen in Wohnraummietverträgen. Die Parteien können nicht die Kleinreparaturen se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht angegebene Kosten; Konditionenanpassungen (Abs 4).

Rn 12 Kosten, die der Darlehensgeber entgegen § 492 II nicht angegeben hat (Art 247 § 6 I Nr 1, § 3 I Nr 10 EGBGB), werden vom Verbraucher nicht geschuldet; dieses Sanktionensystem ist abschließend (München OLGR 96, 245). Kosten, die im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme an einen Dritten zu entrichten sind (Restschuldversicherung; Vermittlungskosten), bleiben von IV unbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückflüsse, Ersatzleistungen Dritter etc

Rn. 1620 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Werden BE vom StPfl an den ursprünglich Leistenden zurückgezahlt, so ist strittig, wie dies steuerrechtlich zu behandeln ist. Die Rspr nimmt in diesem Fall negative Einnahmen an (BFH BStBl III 1964, 184; BStBl II 1986, 193; 2010, 299; offen gelassen BFH BStBl II 2000, 396; 2001, 226), während die Literatur überwiegend hier von BA ausgeht (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verlustgefahr und Kosten.

Rn 8 Die Verlustgefahr liegt beim Schuldner und geht erst dann auf den Gläubiger über, wenn dieser das Geld in Empfang genommen hat bzw wenn er nach § 300 II in Annahmeverzug gerät (AnwK/Schwab § 270 Rz 4). Im Geltungsbereich des § 815 III ZPO geht hingegen die Verlustgefahr bereits durch die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher auf den Gläubiger über. Dies gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten für die Rücksendung.

Rn 10 Nach 2 hat der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen. Dies entspricht der bei Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, geltenden Rechtslage (vgl § 357 VI 1, 2). Die Gesetzestechnik des 1 und 2 verwundert auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erläuterung der Kosten (Angabe der Modernisierungsmaßnahme).

Rn 12 Es ist nach § 559b I 2 anzugeben, welche Modernisierungsmaßnahme(n) im Einzelnen durchgeführt wurde(n). Dazu ist keine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erschöpfende Begründung zu bieten. Es ist ausreichend, die durchgeführte Maßnahme so zu beschreiben, dass der Mieter, wenn auch unter Umständen unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage.

Rn 63 Für die Kosten des Betriebs müssen die WEigtümer – eine Bestimmung durch den Verw ist nicht möglich (LG München I ZMR 16, 232) – für den erfassten Wärmeverbrauch nach Maßgabe von § 7 I 1–3 HeizkV nach billigem Ermessen einen Umlageschlüssel nach §§ 16 II 2, 19 I beschließen (BGH WuM 20, 235 Rz 8; ZMR 10, 970) oder nach § 10 I 2 vereinbaren. Nach § 10 HeizkV kann auch e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatsächlich erforderliche Kosten (Abs 1 S 1).

Rn 5 Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die anordnungsbedingte Anpassung der Vergütung im Ausgangspunkt nicht aus der Urkalkulation des Unternehmers zu entwickeln. Stattdessen schreibt er zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Ermittlung der Nachtragspreise vor, dass für die Nachtragsberechnung auf die tatsächlich erforderlichen Mehr- oder Minderk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterhöhung für aufgewendete Kosten.

a) Allgemeines. Rn 8 Liegt eine Modernisierungsmaßnahme iSv § 559 I 1 vor, darf der Vermieter die jährliche Miete im Verfahren nach § 559b iHv 8 % (s.a. Rn 2) der für die Wohnung aufgewendeten tatsächlichen und notwendigen Kosten erhöhen (va Bauhandwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare, Eigenleistungen und § 555a III 1 – BGH NJW 11, 1499 [BGH 30.03.2011 -...mehr

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AGS 08/2024, Kosten für Ant... / [Ohne Titel]

Es ist umstritten, wie kostenmäßig zu verfahren ist, wenn in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 13 Abs. 2 FamFG durch einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten Akteneinsicht oder Auskunftserteilung beantragt wird und hierüber nach § 13 Abs. 7 FamFG entschieden wird.mehr

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AGS 08/2024, Kosten für Ant... / [Ohne Titel]

Die höchst umstrittene Frage der Qualifizierung der nach § 13 Abs. 7 FamFG zu erlassenden Entscheidung hat der BGH nunmehr zumindest für abgeschlossene Verfahren entschieden. Auf die kostenrechtlichen Folgen dieser Entscheidung soll kurz hingewiesen werden.mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / III. Verfassungsbeschwerde gegen die Auslagenentscheidung

I.Ü. sei die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet. Der angegriffene Beschl. des AG v. 3.4.2023 verletzt die Betroffene in ihrem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot. 1. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde sei zulässig. Insbesondere habe die Betroffene den Rechtsweg i.S.d. § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Kosten.

Rn 12 Über die Verfahrenskosten (§ 3 II GNotKG iVm Anlage 1, Nr. 12215 GNotKG und § 40 GnotKG) entscheidet das Gericht (§ 353 I FamFG; s § 2353 Rn 31). § 81 I 1 FamFG ermöglicht Kostenteilung. Bei unsachgemäßer Behandlung durch das Nachlassgericht besteht Niederschlagungsmöglichkeit gem § 21 I GNotKG.mehr