Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Insb Kosten.

Rn 22 Eine – ggf erhebliche Kostenmehrbelastung – ist ein wichtiges, aber kein alleiniges Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit (BGH ZMR 11, 485). Behauptet der Kläger eine Kostenmehrbelastung, muss diese wenigstens 25 % betragen (Köln FGPrax 08, 57; LG Itzehoe ZWE 17, 263; s.a. BGH ZMR 10, 778: ›Orientierungsgröße‹). Da es um Beseitigung unbilliger Härten geht, ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unverhältnismäßige Kosten § 635 III.

Rn 7 § 636 betrifft durch die Bezugnahme auf § 635 III zunächst einen weiteren Fall, in dem die Entbehrlichkeit der Fristsetzung aus dem Umstand resultiert, dass der Unternehmer berechtigt ist, die Nacherfüllung zu verweigern. Die gesetzgeberischen Gründe für die Schaffung dieses Ausnahmetatbestandes sind also die gleichen wie bei §§ 283 und 326 V (s Rn 3 f). Der Selbstvorna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten.

Rn 26 Den Kostenschuldner des Notars bestimmt § 29 GNotKG. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch verwirklicht den Gebührentatbestand der Nr 14160 Nr 5 KV GNotKG (München ZfIR 15, 622). Der Gebührenstreitwert beträgt idR Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums (BGH NZM 23, 719 [BGH 21.07.2023 - V ZR 90/22] Rz 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten des Umgangsrechts.

Rn 8 Diese können dem Kind ggü entweder durch eine Erhöhung des Selbstbehalts oder als Minderung des verfügbaren Einkommens geltend gemacht werden, wenn dem Unterhaltsverpflichteten weniger als die Hälfte des Kindergeldes verbleibt (BGH FamRZ 05, 48). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts die Zahl – und nicht die Tabellenbeträge a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten.

Rn 14 Es gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit § 44 IV nichts anderes bestimmt. Sind WEigtümer verklagt und unterliegen sie, gilt § 100 I ZPO (BGH NZM 16, 101 Rz 22). In sämtlichen Verfahren – auch bei § 44 I 1 (BGH ZMR 09, 296) – kann/soll nach § 12 I 1 GKG ein Gerichtskostenvorschuss verlangt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 21 WEG – Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen.

Gesetzestext (1) 1Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurden, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. 2Nur ihm gebühren die Nutzungen. (2) 1Vorbehaltlich des Absatzes 1 haben alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556c BGB – Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312e BGB – Verletzung von Informationspflichten über Kosten.

Gesetzestext Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat. A. Europarechtliche Grundlage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 897 BGB – Kosten der Berichtigung.

Gesetzestext Die Kosten der Berichtigung des Grundbuchs und der dazu erforderlichen Erklärungen hat derjenige zu tragen, welcher die Berichtigung verlangt, sofern nicht aus einem zwischen ihm und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt. A. Allgemeines. Rn 1 § 897 gilt nicht für das Außenverhältnis ggü Gericht und Notar (GNotKG), sondern nur für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorab entstandene BA

Rn. 1630 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen können auch Aufwendungen sein, bevor BE überhaupt zufließen. Auch im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen entstehen Aufwendungen. Diese sog vorab entstandenen, vorweggenommenen oder vorausgezahlten Aufwendungen sind BA (zur Kritik an dieser Begriffsbezeichnung aus der Sicht der Rspr s Stapperfend in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unverhältnismäßige Kosten (Abs 4 S 1, 2).

Rn 30 Die kaufrechtsspezifische Unzumutbarkeitsregelung von IV 1, 2 liegt unterhalb der Schwelle von § 275 II, III als zwei der Unmöglichkeit wertungsmäßig nahekommenden Tatbestände (BTDrs 14/6040, 232; Bitter/Meidt ZIP 01, 2114, 2120; P. Huber NJW 02, 1004, 1007; aA MüKo/Westermann Rz 33). Zu den Kosten der Nacherfüllung zählen dabei auch die Ein- und Ausbaukosten nach III ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kosten der Rückgewähr (Abs 6).

Rn 10 Der iRd Umsetzung von Art 16 III WKRL erneuerte VI 1 ergänzt § 346 dahingehend, dass der Unternehmer etwaige Kosten der Rücksendung im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hat, sollte es zu einer Rückabwicklung des Vertrages kommen. Gleiches gilt im Fall des § 281 V (BTDrs 19/31116, 15; Lorenz NJW 21, 2065, 2071). VI 2 bestimmt, wann der Unternehmer zu einer Erstattung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1466 BGB – Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last. Rn 1 Die Kosten für die Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes fallen nach § 1466 dem betreffenden Elternteil zur Last, auch wenn der andere Ehegatte zugestimmt hat und sie entsprechend dem Gesam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Herausgabezustand, Ort, Kosten, Sachgesamtheit.

Rn 12 1. Herausgabezustand der Sache ist stets der Ist-Zustand zum Herausgabezeitpunkt. Veränderungen, insb Verschlechterungen ggü dem ›Ur-Zustand‹, können über den rein dinglichen Herausgabeanspruch nicht berücksichtigt werden. Rn 13 2. Herausgabeort ist bei beweglichen Sachen der Ort, an dem sich die Sache letztmals vor dem Eintritt der Vindikationslage befand. Beim gutgläu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Etwas auf Kosten eines anderen erlangt – Unmittelbarkeit.

Rn 63 Kondiktionsgegenstand ist wie bei § 812 I 1 Alt 1 das ›erlangte Etwas‹ (vgl Rn 28 ff). Der erlangte Vorteil geht allerdings nur dann iSd § 812 I 1 Alt 2 ›auf Kosten‹ des Bereicherungsgläubigers, wenn er unmittelbar aus dem unbefugten Eingriff in dessen geschützte Rechtsposition stammt (BGHZ 71, 86, 99; ähnl BGHZ 99, 385, 387 – Entreicherung und Bereicherung müssen auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufwendungsersatz.

Rn 41 Der Nachlasspfleger hat, neben seiner Vergütung, einen Anspruch nach § 1888 iVm § 4 VBVG auf Ersatz seiner Aufwendungen. Danach sind ihm seine Auslagen, die Bürounkosten einschl vom Pfleger zu zahlender Umsatzsteuer (Frankf FGPrax 00, 111 [OLG Jena 03.03.2000 - 6 W 114/00]), die Aufwendungen solcher Dienste des Nachlasspflegers, die zu seinem Beruf oder Gewerbe gehören...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1640 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Abzug von BA setzt voraus, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen auch durch den StPfl geleistet wurden, die Aufwendungen müssen daher dem StPfl persönlich zugerechnet werden. Trägt der StPfl selbst die Aufwendungen, so ist dies unproblematisch gegeben. Problematisch sind die Fälle, in denen ein Dritter Aufwendungen trägt, die b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2086 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 1983 wurde die Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik und Berlin (West) neu geregelt. Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke als Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien iSd § 2 ParteienG erfasst. Sie sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Steuerermäßigung nach § 34g EStG s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 381 BGB – Kosten der Hinterlegung.

Gesetzestext Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentragungspflicht im Verhältnis der Parteien untereinander. Sie beruht auf der Erwägung, dass ein Hinterlegungsrecht in Fällen besteht, in denen sich ein Leistungshindernis aus der Sphäre des Gläubigers ergib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1178 BGB – Hypothek für Nebenleistungen und Kosten.

Gesetzestext (1) 1Die Hypothek für Rückstände von Zinsen und anderen Nebenleistungen sowie für Kosten, die dem Gläubiger zu erstatten sind, erlischt, wenn sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt. 2Das Erlöschen tritt nicht ein, solange einem Dritten ein Recht an dem Anspruch auf eine solche Leistung zusteht. (2) 1Zum Verzicht auf die Hypothek für die im Absatz 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Arbeitszimmers

Rn. 1761 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob ein Raum ein häusliches Arbeitszimmer ist, richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 2003, 185; 2000, 7; BFH/NV 2006, 721; 2012, 1776; Heuermann, Stbg 2003, 567). Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der nach Lage, Funktion und Ausstattung vorwiegend (nur) der büromäßigen Erledigung gedank...mehr

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AGS 08/2024, Erkennbare Erm... / Leitsatz

Nach § 467 Abs. 4 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG kann ein Gericht zwar davon absehen, die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen, wenn es das Verfahren nach einer Vorschrift einstellt, die dies – wie § 47 Abs. 2 OWiG – nach seinem Ermessen zulässt. Dabei darf auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt, aber ohne prozessordnungsgemäße Feststellung kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbe) Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rn. 182u Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der Ansatz eines besonderen, ausschließlich steuerlich existenten "Aufwandsverteilungspostens", der als "steuerlicher Bilanzposten eigener Art" bedenkenlos neben die zulässigen Bilanzierungseinheiten WG und RAP gestellt wird, ist ein "bilanzrechtlicher Kunstgriff" (Prinz in Prinz/Kanzler Handbuch Bilanzsteuerrecht, Rz 4980 (4. Aufl 2021)),...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwandseinlage

Rn. 280 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Betriebliche Nutzung eigener außerbetrieblicher WG: Werden außerbetriebliche WG des StPfl für betriebliche Zwecke genutzt, ohne dass hierdurch bereits eine Einlage des WG selbst bewirkt wird, wird der für die Nutzung angefallene Aufwand (der dem Betrieb zunächst erspart wurde) in das BV eingelegt, um den BA-Abzug für betrieblich veranlasste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Gewinnermittlung

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Überschuss (Gewinn) ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aus dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Sport" (Bedingungen, die § 67a AO,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Folgen der Unangemessenheit

Rn. 1810 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Aufwendungen unangemessen sind, sind die Aufwendungen nur in der Höhe als BA zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Es müssen also nicht entstandene angemessene Kosten geschätzt werden. Dabei sind das Gericht und das FA nicht an die Entscheidung des StPfl hinsichtlich der Art der Aufwendung gebunden. Hat er zB ein Flugz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit § 284 versucht das Gesetz, das viel diskutierte Problem der frustrierten Aufwendungen zu lösen: Im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung, die der Schuldner unter Verletzung seiner Pflichten nicht – oder nicht rechtzeitig – erbringt, kann der Gläubiger Aufwendungen gemacht haben, die sich aufgrund der Pflichtverletzung als nutzlos erweisen. Zumeist handelt es sich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Zum – wenig passenden – Begriff ›Aufwendung‹ s zunächst § 256 Rn 3. Gemeint ist, dass dem Mieter die Kosten und Schäden zu ersetzen sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Duldungspflicht entstehen (s.a. BGH NJW 15, 2419 [BGH 13.05.2015 - XII ZR 65/14] Rz 25; 13, 223 Rz 18) und die geeignet waren, Störungen des Mietgebrauchs zu begegnen oder damit verbundene Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1444 BGB – Kosten der Ausstattung eines Kindes.

Gesetzestext (1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Last, soweit sie das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht. (2) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem nicht gemei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stapperfend, Die Abziehbarkeit von Aufwendungen bei häuslichem Arbeiten nach dem JStG 2022, FR 2023, 253; Niermann, Rechtsänderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das JStG 2022, DB 2023, 216 Grotherr, Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice-Pauschale ab 2023 – Änderungen durch das JStG 2022, NWB 2023, 172. Rn. 1756a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Neuregelung des § 4 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1667 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, den Gewinn grds nicht mindern. Lediglich Geschenke mit AK/HK bis 35 EUR (bis 31.12.2003: 40 EUR bzw 75 DM; s bestätigende Regelung BGBl I 2011, 554; nach dem Referentenentwurf des Wachstumschancengesetz – s www.bundesfinanzministerium...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Kosten.

Rn 31 Für vor dem 1.8.13 eingegangene Anträge gilt die KostO (dazu 8. Aufl), für später eingegangene das GNotKG (§ 136 I GNotKG; zum Ganzen Kroiß ZEV 13, 413; Trappe ZEV 13, 419). Das NachlassG bzw der Notar erhebt zwingend (§ 125 GNotKG) für jede Erbscheinserteilung pro Erbfall eine 1,0 Gebühr (§ 40 I 1 Nr 2 GNotKG mit KV Nr 12210), ggf zusätzlich für die eidesstattliche Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nebenleistungen

Rn. 2080 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Vom Abzug sind weiterhin ausgeschlossen die Nebenleistungen. Damit knüpft die Gesetzesformulierung an § 3 Abs 4 AO an (s zuletzt hierzu BFH BFH/NV 2022, 835 bzgl Abzugsverbot von Auskunftsgebühren). Die steuerlichen Nebenleistungen sind dort enumerativ aufgezählt. Dazu gehören insbesondere die Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gemäß...mehr