Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfasste Kosten.

Rn 5 Nach Abs 1 darf nur die über Kosten des Rechtsmittelverfahrens entschieden werden. Hinsichtlich der Kosten der Vorinstanz bleibt es bei den für sie geltenden Kostenvorschriften der §§ 91 ff. Das Gericht kann allerdings vAw (§ 308 II) im Rechtsmittelverfahren die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern. An Anträge der Parteien ist das Gericht insoweit nicht gebunden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Veröffentlichung.

Rn 2 Abs 3 rechnet die beim Kläger entstehenden Kosten der Veröffentlichung zu den Kosten des Rechtsstreits, sodass ein obsiegender Kläger diese im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen kann. Dazu gehören auch Personalkosten und sonstige Kosten des Verbandsklägers, soweit sie auf diese Veröffentlichung entfallen (wohl aA Röthemeyer Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kosten für Unterkunft und Heizung.

Rn 27 Gemäß § 115 I Nr 3 werden vom Einkommen die Kosten für Unterkunft und Heizung abgezogen, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einkommensverhältnissen der Partei stehen. Bezüglich der Nebenkosten hat sich die Bemessung des Freibetrages nach § 115 I Nr 1 geändert. Die Wasserkosten sind bereits seit dem 1.1.2011 nicht mehr in dem Freibetrag enthalte...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 3. Niederschlagung der Kosten

Im Einzelfall kann auch an § 20 FamGKG gedacht werden. Danach sind Kosten nicht zu erheben, die bei einer richtigen Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Grundsätzlich kann auf dieser Grundlage von der Erhebung der Auslagen für den zweiten Verfahrensbeistand abgesehen werden.[53] Voraussetzung hierfür ist freilich, dass dem Familiengericht im Verfahrensverlauf ein Feh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Veröffentlichung auf Kosten des Klägers (S 1 Alt 2).

Rn 2 Die Formulierung ›im Übrigen auf eigene Kosten‹ ist missverständlich und rein deklaratorisch, denn auch ohne entsprechende Tenorierung ist es dem Kl schon wegen Art 5 GG gestattet, die Entscheidung auf eigene Kosten zu veröffentlichen (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Die Kosten der Hinterlegung sind Zwangsvollstreckungskosten nach § 788. Der Drittschuldner kann sie von der zu hinterlegenden Summe abziehen (Anders/Gehle/Nober ZPO § 853 Rz 8), sonst können die Kosten nach § 874 II im Verteilungsverfahren geltend gemacht werden (Wieczorek/Schütze/Lüke § 853 Rz 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten (Abs 2).

Rn 5 In dem Beschluss, der die Ordnungsmittel festsetzt oder den Einsatz von unmittelbarem Zwang anordnet, ist auch eine Entscheidung darüber zu treffen, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat. Abweichend von §§ 87 V, 81 entscheidet das Gericht über diese Kosten nicht nach seinem Ermessen, sondern legt sie stets dem Verpflichteten auf.mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 2. Abweisung des Insolvenzantrages

Dieser Fall kommt oftmals in der Praxis vor. Ergeht keine Entscheidungsschuldnerbestimmung, ist Kostenschuldner in einem solchen Falle der Antragsteller. Mit anderen Worten: Ein Gläubiger beantragt wegen ausbleibender Zahlungen die Insolvenz über das Vermögen eines Schuldners. Kommt es nicht zur Eröffnung, trägt der Gläubiger auch noch die Kosten des Antragsverfahrens. Zudem...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht der Auffassung der Rspr. in den vom LG angeführten Entscheidungen. M.E. ist es zunächst auch nicht unbillig, den Adhäsionskläger in diesen Fällen mit den Kosten und Auslagen des Adhäsionsverfahrens zu belasten. Denn er ist derjenige, der sich eines Anspruchs gegen den Angeklagten berühmt hat, wobei ihm bewusst gewesen sein muss, dass das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kosten/Gebühren.

Rn 58 Die Gebühren des Gerichts richten sich nach Nr 1812 GKG-KV, werden mithin nur bei einer Verwerfung oder Zurückverweisung erhoben. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach Nr 3500 VV (s Rn 49). Das Beschwerdegericht hat über die Kosten zu entscheiden. Diese trägt nach § 97 I bei erfolgloser Beschwerde der Beschwerdeführer. IÜ gelten die §§ 91 ff. Der Unterlegene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Durch die Verweisung in S 2 auf § 281 III 1 ZPO ist klargestellt, dass die entstandenen Kosten des abgegebenen Verfahrens als Kosten des Verfahrens bei dem Gericht der Ehesache gelten. Die Auferlegung etwaiger Mehrkosten nach § 281 III 2 ZPO ist nicht möglich. Wird die abgegebene Kindschaftssache im Verbundverfahren weiter behandelt, ist der Wert nach § 44 FamGKG zu bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des GV (s.u.) stellen Zwangsvollstreckungskosten iSd § 788 I dar, sodass es darauf ankommt, ob sie notwendig waren. Der Gläubiger hat danach die Kosten des GV zu tragen, soweit ein Widerstand des Schuldners weder aus objektiver ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen ist noch sich die Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers ex post wegen des tatsächlich geleisteten Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorläufige Festsetzung der Kosten des Umsetzungsverfahrens.

Rn 2 Diese Festsetzung dient der Berechnung der vom Beklagten zu zahlenden Kosten des Umsetzungsverfahrens. Die Festsetzung ist vorläufig in dem Sinne, dass am Ende des Umsetzungsverfahrens sämtliche entstandene Kosten vom Beklagten zu tragen sind (§ 20 II). Um aber das Insolvenzrisiko des Beklagten nicht zu stark auf den Sachwalter zu verlagern, ist hier ein im Zweifel ausr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht mit Kosten belegbare Beteiligte.

Rn 5 In Kindschaftssachen (§ 151), die seine Person – im Gegensatz zum Vermögen – betreffen, können einem Minderjährigen gem III keine Kosten auferlegt werden. III gilt auch iRv § 84 (KG FamRZ 16, 81; MüKoFamFG/Schindler § 84 Rz 14; aA mangels einer entspr Regelung in § 84 Zö/Feskorn § 84 Rz 6). Gem §§ 158c IV, 174 S 2, 191 S 2 sind dem Verfahrensbeistand in Kindschafts-, Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten (Abs 5).

Rn 10 Für die Entscheidung über die Kosten im Vollstreckungsverfahren finden nach § 87 V die §§ 80–82, 84 Anwendung. Es gelten daher für das Vollstreckungsverfahren die gleichen Grundsätze wie für das Ausgangsverfahren. Das Gericht entscheidet über die Erhebung und Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen (§ 81). § 83 ist von der Verweisung ausdrücklich ausgenommen, soda...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Kosten.

Rn 5 Die Entscheidung über die Anschlussbeschwerde in dem Fall, dass keine Wirkungslosigkeit nach S 2 eintritt, ergeht durch Endentscheidung (§ 38 I 1), idR einheitlich m jener über die Beschwerde. Über die Kosten v Beschwerde u Anschlussbeschwerde ist in fG-Familiensachen gem §§ 84, 81 u in Ehe- sowie Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO bzw §§ 132, 150, 243 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Beim Schutz des Unterhalts für den Schuldner und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen steht § 851a I in Konkurrenz mit der weitergehenden Regelung aus § 850i, die höhere Pfändungsgrenzen begründet. § 850i I verdrängt – nur – insoweit § 851a I, denn es ist nicht gerechtfertigt, den Landwirt ggü allen anderen Selbständigen schlechter zu stellen. Sonst wäre die Zwecks...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.19 Sind Zahlungen für in Impfzentren Engagierte steuerfrei, wenn die Ausgabe der Auszahlung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nicht durch die Gemeinde, sondern etwa durch eine örtliche Apotheke erfolgt?

Unabhängig von der Frage, wer das Impfzentrum betreibt (zum Beispiel Kommune oder Apotheker), werden die Pauschalen (Übungsleiterfreibetrag beziehungsweise Ehrenamtspauschale) für Einnahmen aus der Tätigkeit in Impfzenten steuerfrei gewährt. Unerheblich ist dabei, ob die Auszahlung durch die Gemeinde oder das Impfzentrum erfolgt. Die weiteren Voraussetzungen der §§ 3 Nummern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten bei Verweisung.

I. Grundsatz. Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgeho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 18 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 7 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 8 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnahmsweise vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2. II. RA. Rn 11 Keine Besonderheiten; wie § 313a Rn 12.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 23 Die Bestellung und die Aufhebung der Bestellung des Verfahrensbeistands sind gebührenfrei, Nr 1310 Anl 1 KV FamGKG.mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / E. Berufungsurteil und seine Anfechtbarkeit; Kosten und Streitwert

I. Berufungsurteil Rz. 149 Das mit Tatbestand und Entscheidungsgründen vollständig ausgefertigte Urteil des Berufungsgerichts ist – anders als das erstinstanzliche Urteil – auch von den ehrenamtlichen Richtern zu unterschreiben. Näheres über die Urteilsgestaltung regelt § 69 ArbGG. Auch ein Berufungsurteil, das nach Ablauf von fünf Monaten noch nicht vollständig abgefasst und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Wertvorschriften.

I. Die Kostenentscheidung. Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten/Gebühren.

1. Entscheidung und Gebühr. Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 27 Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt eine Gebühr von 66 EUR gem 1811 KV-GKG an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. II. RA. Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 14 Für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und für das Erinnerungsverfahren nach Abs 2 iVm § 766 werden keine Gerichtsgebühren fällig. II. RA. Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV. II. Anwalt. 1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 58 Im Berufungsverfahren wird für das Verfahren im Allgemeinen eine 4,0 Gebühr nach Nr 1220 GKG-KostVerz erhoben. Bei wechselseitigen Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, wird die Gebühr nur einmal erhoben, allerdings aus dem zusammengerechneten Wert (§ 45 II GKG). Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1221 GKG-KostVerz auf 1,0, wenn das Verfahren vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Kosten. Rn 5 S § 69 Rn 6. II. Gebühren. Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 66 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]). II. RA. Rn 21 Das Verfahren n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 56 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Im Beschwerdeverfahren wie § 380 (s § 380 Rn 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 10 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1625 KV. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 Seiner Selbstständigkeit geschuldet, hat im EA-Verfahren eine Kostenentscheidung zu ergehen. In fG-Familiensachen erklärt § 51 IV die §§ 80 ff u in Familienstreitsachen (§ 112) die § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO sowie § 243 für anwendbar. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 57 Rn 4. 2. Gebühren und Verfahrenswert. Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Haupt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 22 EUR nach Nr 2113 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 22 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es entstehen keine besonderen Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Gerichts wird durch die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. II. Anwalt. Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 24 Keine Besonderheiten, da keine Urteilsgebühren anfallen. Kostenentscheidung im Schlussurteil nach allgemeinen Regeln.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiteru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 15 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 16 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren wird nach Nr 1623 KV eine 0,5 Gebühr erhoben. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr