Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Wohnvorteil.

Rn 20 Haben Eheleute während der Ehe in einem im Allein- oder Miteigentum stehenden Haus bzw einer Eigentumswohnung gelebt, ist eine damit verbundene Ersparnis an Mietaufwendungen als Nutzung vorhandenen Vermögens prägender Bestandteil der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 90, 283; BGH FamRZ 95, 869; zu weiteren Einzelheiten vgl Vor § 1577 Rn 19 ff). Der Vorteil ist be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 23 Der Ergänzungswert wird ermittelt, indem zunächst durch Hinzurechnung (ohne Berücksichtigung von Kosten) des geschätzten Werts des Geschenks (S) zum nach § 2311 maßgebenden Nachlassbestand (N) und unter Berücksichtigung des halben gesetzlichen Erbteils des Ergänzungsberechtigten (1/2Q) ein fiktiver Ergänzungserbteil ermittelt wird (N+S)/2Q. Die Differenz dieser Summe z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit von Vergleichen.

Rn 6 Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Frage, welches Gericht bzw welcher Richter bei einem Streit um die (anfängliche) Unwirksamkeit des Vergleichs, letztlich also um die Frage einer Fortsetzung des Verfahrens in derselben Instanz, zur Entscheidung berufen ist. Beschränken sich die Einwände auf den Verstoß gegen § 16 GVG (Art 101 I GG), so dürfte eine (ablehnend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1217 BGB – Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger.

Gesetzestext (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort, so kann der Verpfänder verlangen, dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder, wenn es sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgelief...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 750 EUR.

Rn 3 Ein obligatorisches Güteverfahren kann eingeführt werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bei Streitwerten bis einschließlich 750 EUR (Nr 1). In diesen Fällen steht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache in keinem angemessenen Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahrens (BTDrs 14/980, 6). Die Bemessung des Gegenstands...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 22 Da es dem Verpflichteten überlassen bleibt, unter mehreren gleich geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr zu wählen (Rn 18), darf der Klageantrag nicht auf die Vornahme einer bestimmten Handlung gerichtet sein (RGZ 65, 73, 76). Erst im Zwangsvollstreckungsverfahren kann der Anspruchsinhaber (Rn 4) als Gläubiger bestimmen, welche konkrete Vorkehrung zum Schutz v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht ordnungsgemäße Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts.

Rn 2 Grds hat der verordnete Richter nur diejenigen Verfahrensschritte durchzuführen, die erforderlich sind, um dem hierfür primär zuständigen Prozessgericht das Zwischenverfahren gem § 387 zu ermöglichen (Zö/Greger § 389 Rz 1). Hat aber der Zeuge schon das Verfahren des § 386 nicht eingehalten, also den Weigerungsgrund schon formell nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen der Antragsrücknahme.

Rn 7 Falls noch keine Endentscheidung ergangen ist, wird das Verfahren durch die Antragsrücknahme beendet und es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (§§ 81 ff). Abs 2 regelt diese Wirkungen nicht, sondern befasst sich nur mit dem speziellen Fall der bereits ergangenen, aber noch nicht rechtskräftigen Endentscheidung, die nach Abs 2 S 1 automatisch wirkungslos wird. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn (2) Gegen Entscheidungen über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen des Nichterreichens.

Rn 4 Wird das Mindestgebot nicht erreicht, ist der Zuschlag zu versagen. Wird er dennoch erteilt, ist die Versteigerung nicht unwirksam (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; aA bei bekannt gegebenem Mindestgebot St/J/Würdinger § 817 Rz 23 mwN); es können jedoch Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierungsmaßnahmen von Dritten.

Rn 6 Bauliche Veränderungen (§ 555b Rn 2) der Mietsache, die der Mieter oder ein Dritter, zB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, durchführt, sind keine Modernisierungsmaßnahme iSd I und begründen keinen Mieterhöhungsanspruch. Eine Mieterhöhung nach § 559 scheidet auch dann aus, wenn der Vermieter die Kosten der durch Dritte (etwa eine Gemeinde oder ein Versorgungsuntern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm sieht für den Fall der einvernehmlichen Doppeltätigkeit des Maklers (vgl § 654 Rn 1) im Hinblick auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine entsprechende Verpflichtung der Maklerkunden im Hinblick auf den Maklerlohn vor (sog Halbteilungsgrundsatz). Die Maklerkunden sollen sich – auch in Ansehung der tatsächlichen Gegebenheiten beim Immobilienkauf, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Ergänzend zu § 102 gibt § 998 bei noch nicht getrennten Früchten dem gut- oder bösgläubigen Besitzer, einen Verwendungsersatzanspruch für die nützlichen Kosten (vgl § 996) der Feld- bzw Gartenbestellung. Trotz des eindeutigen Wortlauts sind forstwirtschaftliche Grundstücke im Hinblick auf § 585 III nicht anders zu behandeln als landwirtschaftliche Grundstücke (aA Grüneb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Detektivkosten.

Rn 22 Detektivkosten können erstattungsfähig sein. Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, ob also eine vernünftige Prozesspartei berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen. Hinzu kommen muss, dass die Detektivkosten sich – gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftung Dritter im Falle der Tötung oder Verletzung eines Partners.

Rn 24 Da innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – mit Ausnahme des Anspruchs aus § 1615l – keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche bestehen, hat der hinterbliebene Partner gegen den Dritten nach der durch diesen erfolgten Tötung des Lebensgefährten keinen Anspruch aus § 844 II (Hamm FamFR 13, 103; vgl auch Löhnig FamRZ 17, 1558 ff), auch dann nicht, wenn die Partner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Stellung des vorzeitigen Scheidungsantrages.

Rn 20 Wird der Ehescheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt und liegt ein Härtegrund nicht vor, sind dem antragstellenden Ehegatten entspr §§ 113 I FamFG, 97 II ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wenn er dort nur deshalb obsiegt, weil die Scheidungsvoraussetzungen mittlerweile durch Zeitablauf erfüllt sind (BGH FamRZ 97, 347; Köln FamRZ 15, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilung in Natur.

Rn 2 Der gemeinschaftliche Gegenstand ist teilbar, wenn er in Teile zerlegt werden kann, deren Wertverhältnis den Anteilen der Teilhaber entspricht und die Zerlegung keine Wertminderung zur Folge hat (RG JW 35, 781; MüKo/Schmidt § 752 Rz 8; Staud/Eickelberg § 752 Rz 9, 11). Neben der rechtlichen ist damit auch eine wirtschaftliche Unteilbarkeit möglich. Die Kosten der Teilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilurteil.

Rn 34 Möglich sind Teilurteile des Berufungsgerichts. Solche kommen nach §§ 525, 301 in Betracht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur einzelne zur Entscheidung reif sind. Kein Teilurteil sondern ein Vollurteil des Berufungsgerichts liegt vor, wenn gegen ein erstinstanzliches Teilurteil Berufung eingelegt und über diese Berufung vollständig entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 384 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem sie dem Gläubiger angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn die Sache dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. (2) Der Schuldner hat den Gläubiger von der Versteigerung unverzüglich zu benachrichtigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 10 VSBG – Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle.

Gesetzestext (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle unterhält eine Webseite, auf der die Verfahrensordnung und klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und zur Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle sowie zu den Streitmittlern, zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle sowie zum Ablauf und zu den Kosten des Streitbeilegungsverfahrens veröffen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschl-Mehrheit.

Rn 7 Damit alle WEigtümer die Kosten zu tragen haben, ist erforderlich, dass mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ›Ja‹ lauten, wobei Stimmenthaltungen vorbehaltlich abweichender Regelung als Null-Stimmen zu werten sind. Die ›Ja‹-Stimmen müssen mindestens die Hälfte (aber nicht mehr) aller Miteigentumsanteile repräsentieren. Es gilt das Kopfprinzip. Im Einzelfall ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das VU muss in gesetzlicher Weise ergangen sein. Das ist nach hM nicht der Fall, wenn wegen fehlender Prozessvoraussetzungen gar keine Sachentscheidung (vgl BGH NJW 61, 2207 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 201/58] (Prozessunfähigkeit), OLGR Köln 97, 88 (Fehlende Zuständigkeit) oder nach §§ 334, 335, 337 (vgl RGZ 166, 246, 248; BGH NJW 04, 2309, 2311) oder mangels Schlüssigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Abgabeentscheidung.

Rn 5 S 3 ordnet die entsprechende Anwendung des § 281 II, III 1 ZPO an. Zwar gilt gem § 113 I 2 die Vorschrift des § 281 ZPO ›eigentlich‹ vollumfänglich; die ausdrückliche Regelung des § 123 S 3 nimmt die nicht ausdrücklich genannten Teile der Norm wieder aus (vgl auch MüKoFamFG/Lugani § 123 Rz 9). Hieraus folgt, dass Anträge betreffend die Zuständigkeit des Gerichts auch vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zerstörung des Gebäudes (§ 22).

Rn 2 Zu Grunde zu legen ist der Verkehrswert des Gebäudes unmittelbar vor der Zerstörung (str). Maßgeblich ist der Wert des (gesamten) gemE (Schlesw NJW-RR 98, 15 [OLG Schleswig 06.08.1997 - 2 W 89/97]; KG NJWE-MietR 97, 205, 206; str). Für Mehrhausanlagen gelten – ist nichts anderes vereinbart – keine Besonderheiten. Ein Gebäude ist ›zerstört‹, wenn seine Funktionsfähigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschwerderecht und -verfahren, Abs 1.

Rn 2 Beschwerde ist jede Mitteilung einer (ggf bevorstehenden) Benachteiligung/Belästigung. Keine Formerfordernisse (mündlich, E-Mail, Brief etc). ›Zuständig‹ ist vom ArbG benannte Stelle, zB Vorgesetzter, Gleichstellungsbeauftragter, betriebliche Beschwerdestelle (BTDrs 16/1780, 37), ggf auch Betriebsrat. Der ArbG muss keine gesonderte Beschwerdestelle schaffen (BRDrs 329/0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. 3Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. 2Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 3Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Revisionsunfähige Urteile.

Rn 7 Unter keinen Umständen mit der Revision anfechtbar sind Urteile, mit denen das Berufungsgericht einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet, abändert oder aufhebt. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht in solchen Fällen die Revision zulässt. In diesen Verfahren ist der Instanzenzug für die Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache durch § 542 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Nettodarlehensbetrag; Gesamtbetrag (Art 247 § 3 I Nr 4, 8 EGBGB).

Rn 18 Der Nettodarlehensbetrag entspricht dem auszuzahlenden Darlehensbetrag (Art 247 § 3 II 2 EGBGB). Im Gegensatz dazu steht der Bruttodarlehensbetrag (Gesamtbetrag [Art 247 § 3 II 1 EGBGB]; s.a. § 492 Rn 12) als Summe aus Nettodarlehensbetrag u Gesamtkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit. Zum Gesamtbetrag zählen auch die Prämien einer Kapitallebensversicherung u die Beitr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält – abweichend von den Vorschriften der ZPO – Sonderregelungen über die Kostenverteilung in den Unterhaltssachen iSv § 231 I, die Familienstreitsachen sind: Das Gericht entscheidet in Unterhaltssachen über die Kosten nach billigem Ermessen. In den fG-Unterhaltssachen des § 231 II sind die §§ 80 ff anzuwenden, die nicht von § 243 verdrängt werden. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Einsparung von Energie (§ 559b I 3).

Rn 11 Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten die Anmerkungen zu § 555b Rn 19 entsprechend. Ferner gilt nach § 559b I 3 die Bestimmung des § 555c III entsprechend (dazu § 555c Rn 20). Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie sind danach neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsanwälte.

Rn 29 Rechtsanwälte, die beim Prozessgericht postulationsfähig sind, können sich nach IV selbst vertreten. Er nimmt dann zwar in einer Doppelrolle am Rechtsstreit teil, die Parteirolle tritt jedoch im Verfahren hinter die Stellung als Rechtsanwalt zurück. Da es einem Rechtsanwalt unbenommen ist, davon keinen Gebrauch zu machen und sich vertreten zu lassen, muss er deutlich m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Übergabe der Sache bzw des Briefs gilt nicht erst mit Ablieferung an den Gläubiger, sondern bereits im Zeitpunkt der Wegnahme durch den GV als erfolgt. In diesem Moment wird der Schuldner deshalb von seiner Verpflichtung befreit. Gleichzeitig geht die Gefahr auf den Gläubiger über, so dass dieser bei einem späteren Untergang oder einer Beschädigung auf Ansprüche aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln ist der Verpflichtete zu hören. Dies gilt auch für die Anordnung von unmittelbarem Zwang, es sei denn, dass hierdurch die Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde. (2) Dem Verpflichteten sind mit der Festsetzung von Ordnungsmitteln oder der Anordnung von unmittelbarem Zwang die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. (3) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1463 BGB – Haftung im Innenverhältnis.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen folgende Gesamtgutsverbindlichkeiten dem Ehegatten zur Last, in dessen Person sie entstehen:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Einschätzung zur Relevanz

Tz. 94 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Opex werden für Unternehmen regelmäßig nicht steuerungsrelevant und für Investoren nicht entscheidungsrelevant sein. Das bedeutet aber nicht, dass die KPI automatisch "unwesentlich" iSv. "nicht berichtspflichtig" wäre: Beispielsweise können auch bei (anlagen-intensiven) Unternehmen, bei denen vor allem Capex eine relevante Größe ist, umfangre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zuschläge; Abschläge.

Rn 17 Der Vermieter darf bei der Einordnung für besondere Merkmale seiner Wohnung keine Zuschläge erheben, etwa für nicht auf den Mieter abgewälzte Kosten für Kleinreparaturen (LG Dortmund NZM 07, 245, 246; AG Frankfurt WuM 06, 204 [AG Frankfurt am Main 14.02.2006 - 33 C 3732/05-67]). Der Vermieter darf auch keinen Zuschlag in dem Fall nehmen, dass eine Schönheitsreparaturen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Amtsermittlung gem § 26.

Rn 2 Der Untersuchungsgrundsatz des § 26 sieht für Verfahren nach dem FamFG die Durchführung von Ermittlungen vAw unter Heranziehung sämtlicher der Sachaufklärung dienlicher und erreichbarer Beweismittel und insoweit unabhängig vom Vorbringen der Beteiligten vor. Daneben ist in entsprechender Anwendung des § 244 StPO den förmlichen Beweisanträgen der Parteien nachzugehen (Mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Vorausgesetzt ist entweder die positive Kenntnis des Behandelnden von der nicht vollständigen Kostenübernahme oder das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte, die auf diesen Umstand hinweisen können. Hinreichende Anhaltspunkte liegen vor, wenn begründete Zweifel an der Kostenübernahme bestehen (str, Spickhoff MedR 15, 845, 850). III findet auf gesetzlich wie privat Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 6.

Rn 6 Die Vorschrift erfasst Urteile, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung ablehnen (§§ 922, 936) oder aufheben (§§ 925 II, 927, 936), nicht aber Urteile die eine(n) solche(n) erlassen oder bestätigen. Denn diese sind ohne besonderen Ausspruch bereits ihrer Rechtsnatur nach vorläufig vollstreckbar. Bedeutung hat die Vorschrift in ihrem unmittelbaren Regelungsgeha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Recht zur Stellungnahme.

Rn 22 Mündliche Verhandlung ist fakultativ § 128 IV, s dort Rn 27. Anhörungen sind dann geboten, wenn Rechte eines Beteiligten betroffen sind, iÜ möglich und oft sinnvoll. Der SV hat kein Recht auf Gehör, aber ausnahmsweise dann ein Recht zur Stellungnahme, wenn dies zur Prüfung des Antrags erforderlich ist oder sein Persönlichkeitsrecht oder seine berufliche Tätigkeit betro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Leistungen Dritter

Rz. 178 [Autor/Stand] Wird eine Leistung nicht von demjenigen erbracht, der sie dem Empfänger schuldet, sondern von einer anderen Person, handelt es sich um die Leistung eines Dritten. Derartige Leistungen haben, wenn sie – wie insbesondere Geldschulden – nicht höchstpersönlich zu erbringen sind, grundsätzlich Schuld tilgende Wirkung (§§ 267, 362 Abs. 1 BGB)[2] – mit doppelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nach der Trennung.

Rn 5 Soll die Versteigerung nach der Trennung durchgeführt werden, lässt der GV sie durch eine zuverlässige Person, die ggf auch der Schuldner sein kann, abernten und sorgt für die sichere Unterbringung und Verwahrung der Früchte (§ 103 II 2–6 GVGA). Die Kosten hierfür sind vom Gläubiger vorzuschießen; tut er dies nicht, wird die Versteigerung ohne Trennung durchgeführt (Zö/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 134 Nach Fristablauf schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung und kann die in Rn 126 genannten Einwendungen grds nicht mehr geltend machen. Rn 135 Bei einem arglistigen Verhalten kann dem Vermieter die Berufung auf den Ablauf der Ausschlussfrist allerdings versagt sein (LG Berlin GE 07, 847). Der Vermieter kann ferner nach § 242 gehindert sein, sich a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 8 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 126 § 556 III 5, 6 sind vGw anwendbar, wenn der Mieter Vorauszahlungen schuldet und der Vermieter diese abzurechnen hat. VGw anwendbar ist er auf materielle Fehler (Rn 63 ff), also ua auf: Höhe der angefallenen Kosten; Höhe der Vorauszahlungen (BGH NJW 16, 2254 [BVerfG 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13] Rz 18; WuM 12, 98 Rz 3); Verletzung des Gebots der Wirtschaftlichkeit (LG Berli...mehr