Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlöschen des Vergütungs- bzw Aufwendungsersatzanspruchs – Ausschlussfrist des § 1877 Abs 4 S 1 BGB.

Rn 18 Hinsichtlich der Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands verweist Abs 3 S 2 auf § 292 I und V; diese Vorschrift enthält keine Frist zur Geltendmachung der Vergütung und verweist auch nicht auf eine entsprechende Norm. Die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1877 IV 1 BGB findet jedoch entsprechende Anwendung (BGH FamRZ 17, 231; Hamm 6.11.15 – II-6 WF 106/15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschlussfrist ab Rechtskraft (Abs 2 S 2, Abs 4).

Rn 13 Die Frist beginnt mit Rechtskraft und umfasst fünf Jahre. Es handelt sich um eine absolute Ausschlussfrist (BSG v 4.12.13 – B 5 R 383/13 B – nv; LAG RP PStR 13, 228). Wiedereinsetzung kommt grds nicht in Betracht (BFH v 17.9.15 – X S 22/15 – nv; Musielak/Voit/Musielak § 586 Rz 7, s aber Rn 16). Eine Fristhemmung wegen höherer Gewalt entsprechend § 206 BGB ist nicht mög...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Ausschlussfrist

Rz. 37 Die dreiwöchige Klagefrist ist nach herrschender Meinung eine Ausschlussfrist; sie ist zwingend und unterliegt nicht der Parteidisposition.[47] Ist die dreiwöchige Klagefrist nicht gewahrt und wird sie auch nicht nachträglich zugelassen, so erlangt die Kündigung kraft der Fiktionswirkung gem. § 7 KSchG Wirksamkeit, und zwar nicht mehr beschränkt auf die soziale Rechtf...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 5. Ausschlussfrist

Rz. 56 Die Beantragung von Insolvenzgeld ist fristgebunden; die Frist beträgt zwei Monate ab der Veröffentlichung des Gerichtsentscheids über die Eröffnung des Verfahrens oder die Abweisung des Antrags "mangels Masse" (§ 324 Abs. 3 SGB III); bei der Berechnung der Frist zählt der Tag, an dem die Entscheidung ergangen ist, nicht mit. Rz. 57 Bei der Zwei-Monats-Frist handelt es...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / F. Ausschlussfrist

Rz. 14 Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann eine außerordentliche Kündigung wirksam nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 BGB gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Frist beginnt nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte[37] (vgl. oben Rdn 13) von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / E. Wahrung von Ausschlussfristen durch die Kündigungsschutzklage

Rz. 26 Hier ist zu differenzieren. Beinhaltet eine einstufige Ausschlussfrist kein besonderes Formerfordernis für die Geltendmachung einer Forderung, so ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage zur fristgerechten Geltendmachung für Ansprüche aus Annahmeverzug ausreichend.[31] Rz. 27 Bei zweistufigen Ausschlussfristen hat sich die Rechtslage einschneidend verändert. Die bish...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Keine Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

Rz. 257 Das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung zu erteilen und diese zur Personalakte zu nehmen, unterliegt nicht einer tariflichen Ausschlussfrist.[639]mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Ausschlussfristen

Rz. 90 Im Hinblick auf Zahlungs- und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist im Grundsatz die Problematik zu beachten, dass Ausschlussfristen eine zügige außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Geltendmachung erfordern können. Im rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess können Annahmeverzugslohnansprüche betroffen sein, aber...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristberechnung.

Rn 20 Die Ausschlussfrist wird vom Ende der versäumten Frist an berechnet. Bsp: Ende der Berufungsfrist 22.3.; Beginn der Ausschlussfrist für einen Wiedereinsetzungsantrag am 23.3. (§§ 187 II, 188 BGB), Ende der Ausschlussfrist am 22.3. des Folgejahres (§ 187 II Hs 2 BGB). Hervorzuheben ist, dass nur der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der Jahresfrist gestellt werden m...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / 2. Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 92 Ausschlussfristen, die in einer zweiten Stufe die Pflicht zur gerichtlichen Geltendmachung vorsehen, entfalten infolge der Entscheidung des BVerfG vom 1.12.2010[71] im Hinblick auf die vom Ausgang eines Kündigungsschutzrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugslohnansprüche keine praktische Wirksamkeit mehr. Das BVerfG hatte argumentiert, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag nicht fristgemäß.

Rn 2 Die Wirkung des MB, gegen welchen Widerspruch nicht eingelegt ist, fällt sechs Monate nach Zustellung des MB weg, wenn der ASt bis dahin nicht den VB beantragt (§ 701 S 1). Die Frist des § 701 ist eine vAw zu beachtende Ausschlussfrist (BGH NJW 90, 3207 [BGH 09.07.1990 - II ZR 69/89], Rz 8, zu § 612 HGB), die durch das Gericht weder verkürzt noch verlängert und gegen de...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / 1. Geltendmachung in Textform

Rz. 91 Ausschlussfristen in Klauseln, die eine bloße Geltendmachung in Textform verlangen, werden bereits durch das Erheben der Kündigungsschutzklage gewahrt, soweit es Ansprüche betrifft, die vom erfolgreichen Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen.[69] Die Geltendmachung wahrt die Ausschlussfrist auch dann, wenn sie vor Fälligkeit erfolgt.[70] Bereits der Kündigung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonderfälle, prozessunfähige Partei.

Rn 22 Obwohl die Zustellung in diesem Fall an den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat und § 170 I 2 die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ausdrücklich für unwirksam erklärt, löst die Zustellung an die unerkannt geschäftsunfähige Partei die Rechtsmittelfrist aus (BGH NJW 08, 2125 [BGH 19.03.2008 - VIII ZR 68/07]). Auch dem Geschäftsunfähigen ist mithin nach Abla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfasste Fristen.

Rn 3 Verjährungsfrist (§ 204 BGB; auch beim Gütestelleverfahren, Abs 1 Nr 4: BGH WM 09, 2032 Rz 14), Klagefrist im Mieterhöhungsverfahren (§ 558b II 2 BGB), Anfechtungsfrist nach §§ 3, 4 AnfG (Frankf OLGR 94, 263), Frist für aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage (BGH NJW 89, 904 f; BGH NJW-RR 11, 976 Rz 11; Dresd ZIP 17, 2003), Klagefristen nach § 12 III 1 VVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gegen deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Das im Wiederaufnahmerecht ausgewogene Verhältnis zwischen Rechtskraft und der Möglichkeit ihrer Beseitigung wegen eines Wiederaufnahmegrundes ist durch § 586 um einen weiteren, nämlich zeitlichen Aspekt ergänzt. Die Wiederaufnahme ist nach Ablauf bestimmter ›doppelter‹ Fristen unzulässig. Diese knüpfen sowohl an das subjektive Kriterium der Kenntnis vom Wiederaufnahmeg...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / B. Normzweck

Rz. 6 Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen einheitlichen Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage, tritt die Wirkung des § 7 KSchG ein; danach gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, wenn die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung.

Rn 10 Zurücknahme des Widerspruchs ist für die Gerichtsgebühren der Klagerücknahme gleichgestellt; die 3,0 Gebühr ermäßigt sich auf 1,0 (KV 1211). Nach Rücknahme steht dem beantragten VB Widerspruch nicht mehr entgegen (§ 699 I 1). Gemäß § 701. darf VB nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag nicht binnen sechsmonatiger Frist gestellt ist, die mit Zustellung des Mahnbesch...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Bedeutung der einheitlichen Klagefrist

Rz. 4 Die einheitliche Klagefrist von drei Wochen, die alle Unwirksamkeitsgründe erfasst, bedeutet indessen nicht, dass alle Unwirksamkeitsgründe innerhalb der Drei-Wochen-Frist geltend gemacht werden müssen. Dies ergibt sich aus § 6 KSchG . Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klageweg geltend gemacht, dass eine rechtswirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist (Abs 2 S 1).

Rn 13 Die Rügefrist beträgt zwei Wochen (Abs 2 S 1). Es handelt sich um eine Notfrist iSd § 233, sodass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist. Die Frist beginnt nicht mit Zustellung des Urteils, sondern mit der Kenntniserlangung der Partei von der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dafür ist die positive Kenntnis der Partei oder ihres Prozessb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Nr 8, Entscheidung des EGMR.

Rn 16 Dieser Restitutionsgrund wurde durch Art 10 Nr 6 des zweiten Justizmodernisierungsgesetzes (BGBl I 06, 3416) eingefügt und gilt nach der Übergangsvorschrift des § 35 EGZPO nur für ab dem 31.12.06 rechtskräftige Urteile. Bis dahin hatten Urteile des EGMR trotz ihrer Bindungswirkung nach Art 46 I EMRK nur im Strafprozess, § 359 Nr 6 StPO, Einfluss auf die Rechtskraft inn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bedeutungslosigkeit der Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund.

Rn 12 Wird Kenntnis erst nach Ablauf von fünf Jahren erlangt, kann sie die Klagefrist nicht mehr beginnen lassen; es kommt vielmehr die absolute Ausschlussfrist nach Abs 2 S 2 zum Tragen.mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Mitteilungsfrist

Rz. 55 § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG bestimmt lediglich, dass der Betriebsrat "vor" jeder Kündigung zu hören ist. Eine konkrete Frist wird vom Gesetzgeber nicht festgelegt. Diese ergibt sich aber mittelbar bezogen auf den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungszeitpunkt daraus, dass der Betriebsrat gem. § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung späteste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt der Wiedereinsetzung im Interesse der Rechtssicherheit enge zeitliche Grenzen, nämlich grds von zwei Wochen ab Wegfall des unverschuldeten Hindernisses für die Fristeinhaltung, kombiniert durch die in Abs 3 bestimmte Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ende der versäumten Frist. I. Frist. Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Beruf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.1 Nationales Recht und gemeinschaftsrechtliche Grundlagen

Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 9 S. 1 UStG kann zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG) an im Ausland ansässige Unternehmer, abweichend von § 16 UStG und von § 18 Abs. 1 bis 4 UStG, in einem besonderen Verfahren r...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / I. Arbeitszeugnis

Rz. 9 Nach § 109 Abs. 1 GewO i.V.m. § 630 S. 4 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Zeugnisansprüche können sich auch auf der Grundlage tarifvertraglicher Ansprüche (vgl. u.a. § 35 TVöD) oder auf gesetzlicher Basis (vgl. § 92 BBG) ergeben. Nach der Neufassung des § 630 BGB steht auch Dienstverpflicht...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / I. Verfahrensrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG finden auf den Arrest und die einstweilige Verfügung die Vorschriften der §§ 916 ff. ZPO Anwendung. Dies betrifft Angelegenheiten, die § 2 ArbGG dem Urteilsverfahren zuweist, also vornehmlich Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für Angelegenheiten des Beschlussverfahrens nach § 2a ArbGG, insbesondere für betriebsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einwendungen, Abs 3.

Rn 17 Die Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Berechnung der pfändungsfreien Beträge ist in § 899 III normiert. Abs 3 S 1 bestimmt eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von derartigen Einwendungen. Einwendungen gegen den Grund der Zahlung werden davon selbstverständlich nicht erfasst. Danach sind Einwendungen gegen die Höhe eines pfändungsfreien Betrags vom Schuldn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Dänemark die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal, der für ihn bei der im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzur...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach litauischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Armenien, Großbritannien, Island, Kanada, Norwegen, der Schweiz und der Türkei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Spanien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich (vgl. Art. 76 Mehrwertsteuergesetz). Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach irischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Anträge können für ganze Kj. oder für Perioden von mindestens drei Kalendermonaten gestellt werden. Der Mindestvergütu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Luxemburg die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Frankreich die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Lettland die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach italienischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Italien Vorsteuerbeträge nur vergütet, wenn das andere Land dies ebenfalls an italienische U...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach bulgarischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht u. a. mit folgenden Staaten Gegenseitigkeit: Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Nordmazedoni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Versterben eines Ehegatten während des laufenden Verfahrens (Abs 5).

Rn 5 Der Tod des antragstellenden Ehegatten vor Rechtskraft der Abänderungsentscheidung führt zur Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache, wenn nicht ein anderer, nach Abs 1 Antragsberechtigter binnen eines Monats die Fortsetzung des Verfahrens verlangt. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (BGH Beschl v 19.8.98 – XII ZB 43/97 – NJW 98, 3571, 3572), die für den jeweil...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach schwedischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Schweden grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 3 Nach Abs 1 beträgt die Wiedereinsetzungsfrist 2 Wochen auch dann, wenn die versäumte Frist länger ist (zB nach § 63 Abs 1). Fristbeginn ist der Wegfall des Hindernisses, das die Wahrung der Frist verhindert hat bzw der Zeitpunkt, nach dem dessen Weiterbestehen nicht mehr unverschuldet ist. Niemals beginnt die Frist vor dem Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis erlan...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach zyprischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht nur Gegenseitigkeit mit Israel und der Schweiz. Verhandlungen mit Großbritannien laufen. Anträge kön...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Finnland die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (i...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Anträge können in niederländischer, englischer oder deutscher Sprache gestellt werden. Gegenseitigkeit wird nicht verlangt. Ein Antrag ist grundsätzlich bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. In den Niederlanden kann der An...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Portugal die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich (vgl. Art. 5 DL 186/2009 vom 12.08.2009). Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heima...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Notwendiger Inhalt (Abs 2).

Rn 9 Ist vAw zu beachten, auch noch im Revisionsverfahren (BGHZ 144, 255; 201, 129). Gericht muss auf eine Heilung dieses Mangels hinwirken, damit Partei Antrag anpassen kann (BGH NJW-RR 10, 70 [BGH 23.04.2009 - IX ZR 95/06]). Muss die Klage innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist erhoben werden, wirkt die Heilung erst ab dem Zeitpunkt der Behebung des Mangels (BGH NJW ...mehr