Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Konkretisierung der Besteuerungsgrundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 85 Satz 2 AO konkretisiert die Aufgaben der Finanzbehörden dahingehend, dass sie sicherzustellen haben, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen oder -vergütungen weder zu Unrecht gewährt noch versagt werden. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Tätigkeit der Finanzverwaltung nicht primär das Ziel hat, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Billigkeitsmaßnahmen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO ergibt sich die Zinsfestsetzung nach dem festgesetzten Steuerbetrag; einer gesonderten Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen bedarf es wegen der Verbindung von Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung deshalb nicht. Bei einem Erlass nach § 227 AO bleibt die Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeit der Bestellung eines Bevollmächtigten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allgemein kann sich jeder Beteiligte (s. § 78 AO) ohne besondere Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Gemeint ist die gewillkürte Vertretung. Erteilt wird die Vollmacht durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber demjenigen, der bevollmächtigt werden soll, oder gegenüber der Finanzbehörde. Wirks...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zuschlag bei verspäteter oder unterlassener Vorlage verwertbarer Unterlagen (§ 162 Abs. 4 AO)

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Legt der Stpfl. keine Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 AO vor oder sind die von ihm vorgelegten Aufzeichnungen unverwertbar, ist – neben der Schätzung nach § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO – ein Zuschlag festzusetzen. Der Zuschlag beträgt 5000 Euro, mindestens jedoch 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich nach ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnisse der Steuerfahndung (§ 208 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steht unter der Prämisse des § 393 Abs. 1 AO, der nach § 208 Abs. 1 Satz 3 AO a. E. unberührt bleibt. Das bedeutet, dass sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Fahndung danach richten, in welchem Verfahren – Strafverfahren oder Besteuerungsverfahren – die Fahndung im Einzelfall tätig wird (s. Rz. 3, 10 und 11). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Heilung durch Nachholung (§ 126 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Heilung nach Erlass des Verwaltungsakts sind nur die in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO aufgezählten Mängel zugänglich. Die nachträgliche Beachtung der entsprechenden Verfahrens- oder Formvorschrift bewirkt, dass deren ursprüngliche Verletzung unbeachtlich, d. h. ohne jede Auswirkung (beachte aber § 126 Abs. 3 AO) ist. Tz. 4 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebliche Härte (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 Satz 1 AO). Eine erhebliche Härte i. S. der Vorschrift ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Entrichtung der Steuer oder sonstigen Geldleistungen am Fälligkeitstag dazu führen würd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / IX. Inkrafttreten

§ 39Inkrafttreten Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung – vom 17. Dezember 1987 (BAnz. Nr. 241a vom 24. Dezember 1987) außer Kraft.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; Burkhard, Verwertungsverbot wegen fehlender Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung, INF 2004, 823; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestandsaufnahme

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach den Verbrauchsteuergesetzen entsteht die Verbrauchsteuer mit der Entfernung steuerpflichtiger Waren aus dem Steuerlager oder mit ihrer Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager, wenn sich kein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder Zollverfahren anschließt. Zur Überprüfung dieser Vorgänge ordnen Verbrauchsteuergesetze oder -verordnung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermäßigung der Gebühr (§ 178a Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt kann die jeweilige Gebühr nach § 178a Abs. 2 und 3 AO auf Antrag herabsetzen. Der Antrag auf Herabsetzung der Gebühr kann nur vor Eröffnung des Vorabverständigungsverfahrens gestellt werden (§ 178a Abs. 4 Satz 2 AO). Geht er erst nach Versendung des ersten Schriftsatzes an den anderen Staat ein, ist er unzulässig. Kommt es wege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung und Vollziehbarkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung eines Steuerverwaltungsaktes ist die Verwirklichung seines Regelungsinhaltes (Verwirklichungstheorie, BFH v. 03.07.1995, GrS 3/93, BStBl II 1995, 730; Seer in Tipke/Kruse, § 69 FGO Rz. 22; Birkenfeld in HHSp, § 361 AO Rz. 126). Damit ist die Vollziehung mehr als nur die Erhebung, Beitreibung oder sonstige zwangsweise Durc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Aufhebung und Änderung des Steuerbescheids

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, eröffnet er die jederzeitige Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids und der ihm gleichgestellten Bescheide. Dies bedarf keiner weiteren Rechtsgrundlage. Denn der gesamte Steuerfall bleibt "offen" und kann – abgesehen von der Einschränkung des § 176 AO – in rechtlicher und tatsächli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Zuständigkeit

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als § 89 Abs. 1 AO, der die Zuständigkeit für allgemeine Beratungen und Auskünfte auf die Finanzbehörde überträgt, sieht § 89 Abs. 2 AO die Zuständigkeit der Finanzämter und des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vor. Einzelheiten s. AEAO zu § 89, Nr. 3.3. Grundsätzlich besteht damit die Zuständigkeit des FA, das bei der Verwir...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine Regelung der allgemeinen Steueraufsicht. Die Fahndung kann auch ohne den Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit ermittelnd tätig werden, wenn dies der Aufklärung unbekannter Steuerfälle (Aufdeckung und Ermittlung) im Besteuerungsverfahren dient (sog. Vorfeldermittlungen; s. Seer in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat grundsätzlich anerkannt (st. Rspr., u. a. BFH v. 08.10.2008, I R 63/07, BStBl II 2009, 121 m. w. N.), dass durch eine sog. tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten, d. h. dem FA und dem Stpfl., die Annahme eines bestimmten Sachverhalts oder eine bestimmte Sachbehandlung vereinbart werden können. Ihr Zweck ist es, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss ein Fall erschwerter Sachverhaltsaufklärung vorliegen (h. M., u. a. BFH v. 08.10.2008, I R 63/07, BStBl II 2009, 121 m. w. N.; BFH v. 11.04.2017, IX R 24/15, BStBl II 2017, 1155 m. w. N.). Sie liegt vor, wenn der steuererhebliche Sachverhalt nur mit großem unzumutbarem Aufwand, d. h. mit überdurchschnittlichem Arbeits- und Zeita...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 75 Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 FGO stimmt inhaltlich mit § 364 AO überein. Die Vorschrift ist Ausdruck des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs (BFH v. 25.02.2010, V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286; BFH v. 29.08.2013, IX B 17/13, BFH/NV 2013, 1942; Stöcker in Gosch, § 75 FGO Rz. 1.1; Thürmer in HHSp, § 75 FGO Rz. 4). Da dieser verfassungsrechtliche Grundsatz (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 123 Unzulässigkeit der Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren ist die Prüfung des Urteils des FG in rechtlicher Hinsicht. Deshalb ist für die Entscheidung des BFH grundsätzlich der Sachverhalt maßgebend, der vom FG festgestellt wurde. Klageänderungen verändern den Prozessstoff auch in tatsächlicher Hinsicht, sodass hierfür im Revisionsverfahren k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 2030; Schuhman...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatung mit Dienstle... / 2 Klare Angebotsstruktur

Zurecht werden Sie einwenden: "Aber so eine GoBD-Beratung ist doch hoch individuell. Wie soll denn da das Produkt aussehen?" Stimmt, der Inhalt jeder Beratung ist sicher unterschiedlich. Das hängt auch von Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und Organisationsgrad des jeweiligen Mandanten ab. Auch das Budget ist sicher nicht bei allen Mandanten gleich. Die grundsätzliche Vorg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
Ausblick auf neue Beratungsfelder für Steuerkanzleien

Zusammenfassung Wenn alle Prognosen eintreffen, und 80 % der vereinbaren Tätigkeiten automatisiert sind, was dann? Mit welchen Mandanten und Beratungsthemen verdienen Sie 2020 oder später Ihr Einkommen? Das Geschäftsfeld der vereinbaren Tätigkeiten wird bleiben. Die reine Abwicklung - also das Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Erstellen von Steuererklärungen – wird dabei a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Betreuung von Nicht-Wohnungsbauten

Leitsatz Verwaltet und betreut ein Gewerbetreibender nicht nur eigenem Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen, sondern zudem Objekte, die keine Wohnungsbauten sind, ist die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu versagen. Sachverhalt Eine KG verwaltete 5.831 Wohnungen, 79 gewerbliche und sonstige Einheiten und 2.930 Garagen bzw. Stellplätze, die alle in ihrem Eigentum stand...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

Leitsatz 1. Säumniszuschläge sind nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige seinen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch gegen die teilweise Ablehnung von AdV trotz entsprechender Ankündigung nicht begründet. 2. Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids vorgelegen haben, is...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: wirtschaftliche Eingliederung setzt entgeltliche Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft voraus

Leitsatz Beruht die für eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche wirtschaftliche Eingliederung auf Leistungen des Organträgers gegenüber seiner Organgesellschaft, müssen entgeltliche Leistungen vorliegen, denen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche Bedeutung zukommt. Im Streitfall erfolgten weder die Gewährung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rangrücktritt gegenüber inaktiver GmbH

Leitsatz Die allgemeinen Grundsätze für eine Rangrücktrittserklärung gelten auch, wenn die Schuldnerin keiner operativen Geschäftstätigkeit nachgeht und damit kein freies Vermögen schaffen kann. Sachverhalt Die U-GmbH ist Alleingesellschafterin der T-GmbH. Die T-GmbH mietet ein Betriebsgelände an und vermietet dies weiter; im Übrigen ist sie seit 2006 ohne operative Geschäfts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anerkennung eines Vertrages zwischen Personengesellschaft und Angehörigen eines Gesellschafters.

Leitsatz Ein Vertrag zwischen Angehörigen eines beherrschenden Gesellschafters einer Personengesellschaft und der Gesellschaft ist steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn er einem Fremdvergleich standhält. Sachverhalt Klägerin war eine Personengesellschaft, an der zwei Gesellschafter jeweils zu 50% beteiligt waren. Die Ehefrau eines Kommanditisten schloss mit der Klägerin eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vorschriften im 4. Abschnitt des Bewertungsgesetzes

Rz. 29 [Autor/Stand] Neben den "alten Vorschriften" zur Einheitsbewertung 1964 sind bei Bewertungen nach § 138 BewG die Vorschriften zur Grundstücksbewertung im Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes anzuwenden, und zwar ergänzt durch die entsprechenden Abschnitte in den ErbStR 2003, die dazu gehörenden Erbschaftsteuer-Hinweise[2] sowie die maßgebenden Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Beteiligten

Leitsatz Auskunftsersuchen an Dritte zwecks Ermittlung der Lieferkette, um die Einkaufspreise des Beteiligten zu prüfen, sind ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung bei diesem dann nicht ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig, wenn von vornherein feststeht, dass die Mitwirkung des Beteiligten deshalb erfolglos sein wird, weil ihm nach eigenen Angaben die gesamte Lieferket...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Maßgebliche Umsätze für die Bemessungsgrundlage beim Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Leitsatz Spenden können nach § 10b Abs. 1 EStG alternativ bis zur Höhe von 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 v.T. (ab Vz 2007: 4 v.T.) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Bei der Ermittlung der Umsätze sind auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr auf die im Kalenderjahr der Spende und nicht auf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine tarifbegünstigte Veräußerung bei Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

Leitsatz 1. Die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen entgeltlich und definitiv auf einen anderen überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewiss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung von mit Nießbrauch belasteten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die mit einem Nießbrauch belastet sind, in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht, wird dadurch eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt. Sachverhalt Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob durch die Einbringung nießbrauchbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. 2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gesetzgebung: Die neuen Anforderungen von Geldwäschegesetz und Transparenzregister umsetzen und abrechnen

Am 26.6.2017 hat Deutschland im Rahmen des neuen Geldwäschegesetzes die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt. In 59 Einzelnormen wurden neben diversen Neuerungen auch einige inhaltliche Anpassungen an bereits bestehenden Regelungen vorgenommen. Eine der wesentlichen Neuerungen stellt hierbei die Einrichtung eines zentralen Transparenzregisters dar. Es findet sich in den Reg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft bei der Montage von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Leitsatz Der Einbau von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen "in" ein Gebäude und damit "in" ein Bauwerk ist in den Streitjahren 2008 bis 2010 weder eine Werklieferung noch eine Leistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG 2008, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. Sachverhalt Der Kläger ...mehr