Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Globale Mindestbesteuerung:... / Zusammenfassung

Überblick Am 15.12.2023 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Regierungsentwurf zu einem "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (MinBestRL-UmsG) zugestimmt; das MinBestRL-UmsG wird damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Kern dieses Gesetzes, welches der Umsetzung der Säule 2 ("Pillar Two") der sog. Zwei-Säulen-Lösung für steuerliche Heraus...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.4 Entwurf des neuen AStG-Anwendungserlasses

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) wurden zum 1.1.2022 u.a. die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur Wegzugsbesteuerung neugefasst. Vor diesem und u.a. auch vor dem Hintergrund der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz veröffentlichte die Finanzverwaltung am 19.7.2023 einen Entwurf für die Aktualis...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.5 Fristverlängerung für AStG-Feststellungserklärungen

Aufgrund der ab dem 1.1.2022 anzuwendenden umfangreich durch das ATAD-Umsetzungsgesetz geänderten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung verlängert das BMF die Fristen für die Abgabe der Erklärungen zur gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 4 AStG und für die Abgabe der Anzeigen nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG für das Feststellungsjahr 2022 für ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.7 Switch-over-Klausel und Inländerbeherrschung

In zwei Entscheidungen hat sich das FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen des Methodenwechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG (Switch-over-Klausel) geäußert. Konkret war fraglich, ob neben den Tatbestandsmerkmalen der Niedrigbesteuerung und dem Vorliegen passiver Einkünfte auch im Falle des § 20 Abs. 2 AStG die Inländerbeherrschung zu prüf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.8 Rückkehrabsicht bei Wegzugsbesteuerung

Bei Wegzug einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person wird bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen (z.B. bestimmte Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht und Betrachtungszeitraum) ein Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch ohne Veräußerung der Anteile fingiert (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Beruht jedoch die Beendigung der unbeschränkten Ste...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 7 Anpassung anderer Steuergesetze

Die Lizenzschranke des § 4j EStG wird nicht wie im Referentenentwurf noch vorgesehen vollständig abgeschafft.. Sie wird Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen, von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Dies diene der Abstimmung auf die Einführung der Mindestbesteuerung und die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung abgestimmt. Die Lizenzs...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.1 Kein Ansatz fiktiver Aufschlagsätze

Für die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte wurde mit § 1 Abs. 5 AStG der sog. Authorised OECD Approach (AOA), welcher eine Selbstständigkeitsfiktion von Betriebsstätten vorsieht, in nationales Recht umgesetzt. Danach ist für Transaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte grundsätzlich der Fremdvergleichsgrundsatz maßgebend. Konkretisiert wird die Nor...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.7.1 Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen

Mit Wirkung ab dem VZ bzw. EZ 2024 soll mit § 1 Abs. 3d AStG eine Norm zur außerbilanziellen Korrektur von bei inländischen Steuerpflichtigen anfallenden Aufwendungen aus grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen eingeführt werden. Eine außerbilanzielle Korrektur erfolgt danach, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass er den aus der Finanzierungsbezieh...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6.3 Absenkung der Niedrigsteuergrenze

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Bundesratszustimmung vom 15.12.2023, s. Kapitel Ausblick Tz. 6.2) wird bei der Hinzurechnungsbesteuerung die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG von derzeit 25 % auf 15 % abgesenkt. Die Absenkung findet erstmals Anwendung für Zwischeneinkünfte aus einem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 endet bzw. für Aufwend...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.6 Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung

Der BFH äußert in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gewichtige verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der aktuell geltenden AStG-Niedrigsteuergrenze i.H.v. 25 %. Da sich aber im Streitfall selbst bei einer gedachten verfassungskonformen Anpassung der Niedrigsteuergrenze die Rechtslage des Antragsstellers nicht verbessern würde, blieb die Beschwerde gegen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.3 Voraussetzungen einer Funktionsverlagerung

Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber mit dem AbzStEntModG v. 2.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1259) mit Wirkung zum 1.1.2022 die bisherige Vorschrift zur Funktionsverlagerung im neuen § 1 Abs. 3b AStG verankert und erstmalig das Transferpaket legal definiert. Wurde zuvor darauf abgestellt, dass Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile verlagert werden, ist laut der Neuregelung nur noch er...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.2 Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise

Mit BMF-Schreiben v. 6.6.2023 hat das BMF seine Grundsätze der Einkünftekorrektur gemäß § 1 AStG sowie zur Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes überarbeitet (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023; VWG VP 2023). Neu aufgenommen wurden Ausführungen zu der kürzlich neu gefassten Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV). Nachdem die FVerlV an das AbzSt...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.2 Änderungen bei der Zinsschranke

Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs nur in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA, abziehbar (sog. Zinsschranke). Der vollständige Abzug der Zinsaufwendungen wird gewährt, wenn die Nettozinsaufwendungen die Freigrenze von 3 Mio. EUR nicht übersteigen, der Betrieb nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 3 BMF-Schreiben aus dem Jahr 2023

An Schreiben des BMF im Zusammenhang mit Fragestellungen, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, sind aus dem Jahr 2023 zu nennen: Mit Datum vom 6.6.2023 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (IV B 5 – S 1341/19/10017:003) veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sic...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Anwendung des Außensteuergesetzes bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 195 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Rechtspraxis der Besteuerung beschr Stpfl ist das AStG nur selten von Belang: Tz. 196 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung von beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 2 Nr 1 KStG ist (nur) § 1 AStG (Erster Teil betr internationale Verflechtungen) von Bedeutung, weil nach dem Ges-Wortlaut die Eink von Stp...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2’Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Das DBA Schweiz/Deutschland (E) umfasst nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (BewG) besteht, unterliegt auch nach dem Wegzug des Erblassers der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, ohne dass das DBA Schweiz/Deutschland (E) hierauf Einfluss hätte...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[61] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden, da die ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 308 Sonderregelungen greifen für Familienstiftungen, deren Geschäftsleitung und Sitz nicht in Deutschland liegt.[454] Familienstiftungen i.S.d. Außensteuergesetzes (AStG) sind solche Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, vgl. § 15 Abs. 2 AStG. Die Feststellung des maßgebliche...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 28 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Laufende Besteuerung

Rz. 318 Ist nicht der Stifter, aber ein Bezugs- oder Anfallsberechtigter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so erfolgt die Zurechnung an diesen entsprechend seinem Anteil, vgl. § 15 Abs. 1 AStG. Eine zentrale Frage im Rahmen des § 15 Abs. 1 AStG ist die Auslegung des Begriffs des Anfalls- bzw. Bezugsberechtigung. Einigkeit besteht insofern, dass bei Bestehen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Laufende Besteuerung

Rz. 313 Ist der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig, werden ihm für seine Einkommensteuer die Einkünfte, die der ausländischen Familienstiftung während des entsprechenden Veranlagungszeitraums zugeflossen sind, unmittelbar zugerechnet.[463] Von der Durchgriffsregelung betroffen sind ausländische Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge zu ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 31 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von’Kapitalgesellschaftsanteilen

Während § 6 AStG [66] beim Wegzug im Hinblick auf Kapitalgesellschaftsanteile eine Veräußerung fingiert, werden Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung an Kapitalgesellschaftsanteilen nach Art. 13 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland[67] der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Veräußerers unterworfen. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland für Beteiligungen von m...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[64] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Kapitalvermögen

Kapitalvermögen fällt unter den Begriff des sonstigen Vermögens, das nach Art. 8 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) grundsätzlich vom Wohnsitzstaat des Erblassers zu besteuern ist. Das würde bedeuten, dass das auf dem Konto bei einer deutschen Bank befindliche Kapitalvermögen eines Emigranten bei dessen Tod in der Schweiz zu versteuern wäre. Jedoch kann Deutschland nach Art....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 312 Die Vermögensausstattung einer ausländischen Familienstiftung kann zu einer Ertragsbesteuerung des Stifters in Deutschland führen. Der deutsche Gesetzgeber fingiert nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 AStG eine steuerpflichtige Veräußerung, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten zwölf Jahre vor der Vermögensübertragung insgesamt mindestens sieben Jahre unbesc...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.12 Vermeidung "weißer Einkünfte" bei umgekehrt hybriden Rechtsformen (§ 49 Abs 1 Nr 11 EStG)

Tz. 94b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ab 2022 (§ 52 Abs 45a S 4 EStG) soll die durch ATADUmsG eingeführte Nr 11 (dazu ausführlich Krechel/Strüder, FR 2021, 884) sog weiße Eink vermeiden, die durch Einsatz "umgekehrt hybrider" Rechtsformen generiert werden können. So werden Rechtsformen bezeichnet, wenn und soweit diese Rechtsform in dem Staat, in dem sie eingesetzt wird (hier: D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (2) Begriff der Familienstiftung i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG

Rz. 262 Von einer Familienstiftung ist auszugehen, wenn eine inländische Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Unter "Familie" sind der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge i.S.d. § 15 AO zu verstehen.[394] Rz. 263 Nach Ansicht des BFH ist eine Stiftung dann "wesentlich" im Interesse ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 1021 [Gewerbesteueranrechnung → Zeilen 35 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezog...mehr

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Anlage AUS 2023 – Tipps und... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1201 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage AUS 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 338 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (P...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr