Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bezugsgröße der Bewertung

Rz. 71 [Autor/Stand] Mit § 24 LGrStG BW beginnt der dritte Teil des Landesgrundsteuergesetzes BW. Die Norm bestimmt die Grundsätze der Bewertung des Grundbesitzes und nimmt die Bezüge zu anderen grundlegenden Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes BW auf. Zunächst wird die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße festgelegt. Steuergegenstände sind nach § 3 LGrStG BW das lan...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / V. Abweichungen beim Verfahren

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG verwalten die Landesfinanzbehörden die Grundsteuer als Realsteuer. Für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung, der Feststellung und dem Steuermessbetragsverfahren gelten nach § 2 Abs. 1 LGrStG BW die Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes entsprech...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Regelung übernimmt die aus dem bisherigen Grundsteuersystem bekannte Berechnungsmethode des Steuermessbetrages mittels einer Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts begi...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Beispiele für Messzahlenermäßigungen

Rz. 125 [Autor/Stand] 1. Ermäßigte Steuermesszahlen bei Wohngrundstückenmehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 76 [Autor/Stand] Für die Bewertung des Grundvermögens ist nach Absatz 3 der Bodenwert gemäß § 38 LGrStG BW zugrunde zu legen. Dies betrifft den größten Teil der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten. Das Landesgrundsteuergesetz BW normiert die Bewertung mit dem Bodenwert als abstraktes und neues Bewertungsverfahren. Dieser Wert richtet sich nach dem durch den Bodenri...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 80 [Autor/Stand] (1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist grundsätzlich nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, die tatsächliche, unabhängige Nutzungsmöglichkeit und die wirtschaftliche...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Wohnungseigentum und Teileigentum (Abs. 2)

Rz. 87 [Autor/Stand] Im Bundesrecht sind Wohnungseigentum und Teileigentum in § 249 Abs. 1 BewG als Grundstücksarten aufgeführt. Da das Landesgrundsteuergesetz BW nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken differenziert, fehlt eine dem § 249 BewG entsprechende Norm.[2] Um jedoch eine exakte Besteuerung von Grundstücken mit einer Aufteilung nach dem Wohnungseigentums...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 6. Beschränkung des gesonderten Hebesatzes (Abs. 4)

Rz. 139 [Autor/Stand] Ausweislich der Gesetzesbegründung soll die Beschränkung des gesonderten Hebesatzrechts den Städten und Gemeinden ermöglichen, den gesonderten Hebesatz nur in denjenigen Teilen des Gemeindegebiets zu erheben, in denen die bestimmten städtebaulichen Gründe vorliegen.[2] In Betracht kommen beispielsweise der Ortskern, das Sanierungsgebiet oder das neue Ba...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Baureife Grundstücke (Abs. 2)

Rz. 137 [Autor/Stand] Der gesonderte Hebesatz gilt nur für bestimmte, nicht für sämtliche Grundstücke einer Gemeinde. Die erste Eingrenzung bezieht sich auf den Status als unbebaute Grundstücke. Da das LGrStG BW aufgrund des Bodenwertmodells nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterscheidet und in § 37 Abs. 1 Satz 1 LGrStG BW als wirtschaftliche Einheit (nur)...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Der Grundsteuerwert der Grundstücke ermittelt sich durch Multiplikation ihrer Fläche des Grund und Bodens mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB). Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. (2) Die Bodenrichtwerte sind von den ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 8. Höhe des gesonderten Hebesatzes (Abs. 6)

Rz. 141 [Autor/Stand] Der gesonderte Hebesatz ist ein Hundertsatz des Steuermessbetrags. Der gemeindliche Hebesatz wird nicht unmittelbar auf die Bemessungsgrundlage bezogen (vgl. § 13 GrStG Rz. 35). Der gesonderte Hebesatz muss nach § 50a Abs. 6 LGrStG BW für alle in der Gemeinde oder dem Gemeindeteil liegenden baureifen Grundstücke einheitlich und höher als der einheitlich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuerreform muss aus administrativen Gründen so umgesetzt werden, indem die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte bereits zum 1.1.2022 erfolgt und die Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 1.1.2025 vorgenommen wird. Es ist von einer Gesamtzahl von 5,6 Mio. wirtschaftlichen Einheiten auszugehen, für die neue Veranlagungen erfolgen müs...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 6. Nachweismöglichkeit eines anderen Werts (Abs. 4)

Rz. 107 [Autor/Stand] Absatz 4 wurde durch ÄndGLGrStG v. 22.12.2021[2] in § 38 LGrStG BW eingefügt. Die Schaffung einer Nachweismöglichkeit für einen anderen Wert (Öffnungsklausel, Escape-Klausel) vergleichbar mit § 198 und § 138 Abs. 4 BewG, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen würde, niedrigere Verkehrswerte nachzuweisen, wurde im Schrifttum für das reformierte Bundesr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Messzahlenermäßigungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auch wenn die Bewertung von Grundstücken unabhängig davon erfolgt, ob bebaute oder unbebaute Grundstücke vorliegen, werden bestimmte Grundstücke durch eine Messzahlenermäßigung begünstigt.[2] § 40 LGrStG BW sieht in Absatz 3 eine Messzahlenermäßigung von 30 Prozent für Grundstücke vor, die überwiegend (> 50 Prozent) Wohnzwecken dienen, die dem Sozialsta...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Grundaussagen

Rz. 12 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW will den Vorgaben zur Neuordnung der Grundsteuer, die das BVerfG im Urteil vom 10.4.2018[2] festgelegt hat, in vollem Umfang entsprechen. Nach der Gesetzesbegründung werden darüber hinaus auch weitere Vorgaben beachtet, zu denen als zentraler Baustein die Möglichkeit einer bürokratiearmen Aktualisierung der Bewertung gehört...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 118 [Autor/Stand] (1) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille. (2) Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. (3) Die Steuermesszahl nach Absatz 2 wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Überwiegend dient ein Grundstück zu Wohnzwecken, wenn der Anteil der Wohnnutzung an de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 39, Teil I, zum BewG

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Anlage 39 zum BewG weist die monatlichen Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Die aufgeführten Beträge für die Nettokaltmiete beziehen sich auf die Wertverhältnisse des Hauptfeststellungszeitpunkts 1.1.2022. Da die Wertverhältnisse innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums konstant sind, erfolgt innerhalb des Abrechnungszeitraums ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 46 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände betr. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen v. 3.12.2002: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2002/20021203_bezieher_entgeltersatzleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Differenzierung nach Land

Rz. 50 [Autor/Stand] Das Bundesmodell der Grundsteuerreform ist in den meisten Ländern zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebend. Für diese Länder werden die in Anlage 39, Teil I, zum Bewertungsgesetz aufgeführten Listenmieten zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 angesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Länder: 1. Berlin 2. Brandenburg 3. Bremen 4. Mecklenburg-Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist mit dem des § 370 AO identisch[2]. Geschützt wird nach Ansicht der Rspr. der Anspruch des Bundes und der Länder auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart[3]. Im Schrifttum wird das geschützte Rechtsgut zum Teil anders umschrieben (s. § 370 Rz. 52 ff.). Rz. 6 [Autor/Stand] § 378 AO bildet das Gegenstück zur Ste...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] Der VGH entscheidet über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). [2] Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Informationspflicht über die Rechtslage

Rz. 111 [Autor/Stand] Die rechtliche Bewertung des vom Mandanten verwirklichten steuerlichen Sachverhalts ist regelmäßig dem Steuerberater zugewiesen. Die fehlerhafte Bewertung des Steuervorgangs kann ihm als leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen werden, wenn er die zutreffende Rechtslage hätte erkennen können und müssen. Ebenso wie dem Stpfl. obliegt dem steuerlichen Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Differenzierung des Grundsteuerwerts

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Vorbehalte gegen das Bundesmodell bei der Grundsteuerreform beziehen sich sehr häufig auf die Behauptung, dass das Bundesmodell zu kompliziert sei. Allerdings beschränken sich die Angaben in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts neben der Grundstücksart im Wesentlichen auf folgende Merkmale: Grundstücksfläche Bodenrichtwert der Zone, in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.6 Einheitliche 7–jährige Stundungsregelung

Zentrale Neuerung ist die Überarbeitung des § 6 Abs. 4 AStG n. F. Es gelten folgende Eckwerte: Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung). Dies gilt abweichend vom bisherigen Recht sowohl beim Wegzug in Drittstaaten als auch in EU-/EWR-Staaten. Dies wird in der Begründung des Gesetzentwurfs damit gerechtfertigt, dass die nicht mehr...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 10.1 Baden-Württemberg

Zur Website BW Da es sich bei der Überbrückungshilfe um ein Bundesprogramm handelt, ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig. Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung daher durch einen fiktiven Unternehmerlohn i. H. v. bis zu 1.180...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 10 Länderspezifische, ergänzende Regelungen (betrifft bislang Phase 1)

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen stocken das Hilfsprogramm des Bundes noch zusätzlich um länderspezifische Unterstützungen auf, die in das Verfahren der Überbrückungshilfe integriert sind. Voraussetzung für die länderspezifischen Zusatz-Hilfen ist, dass die Antragsteller im jeweiligen Bundesland steuerlich registri...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 11.1 Haftung, Abrechnung, Organisation

Aus Sicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (sowie analog für Rechtsanwälte) stellt sich die Frage der Haftungsrisiken und deren Abdeckung. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt gemäß Abstimmung zwischen DStV und BMWi: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem die Überb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 2. Berechnung des Grundlohns

Einen weiteren strittigen Punkt bildet die Frage nach der Berechnung des Grundlohns nach § 3b Abs. 2 S. 1 EStG. So ist z.B. auch noch offen, ob der Grundlohn Beiträge des Arbeitgebers an eine zugunsten der Arbeitnehmer eingerichtete Unterstützungskasse umfasst, wenn kein Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Kasse entsteht. Lösung des FG Baden-Württemberg: Das FG Baden-Würt...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.1 Grundsätze

Rz. 4 Zu unterscheiden ist zwischen der Haushaltshilfe zwecks Weiterführung des Haushalts und der Betreuung der dort lebenden Kinder (Rz. 10 ff.), der Mitaufnahme von im Haushalt lebenden Kindern in der Rehabilitationseinrichtung anstelle einer Haushaltshilfe (Rz. 38 ff.), den Kinderbetreuungskosten für Kinder, die nicht über eine Haushaltshilfe versorgt werden können (Rz. 47 f...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt umf...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.2 Qualifikationsgruppe

Rz. 7 Abs. 2 verlangt, dass der Arbeitslose in eine Qualifikationsgruppe eingeordnet wird. Dies erfolgt individualisiert, allerdings nur bezogen auf die Auswahl unter Gruppen. Ausgangspunkt und entscheidender Faktor ist seine berufliche Qualifikation. Das bislang erzielte Arbeitsentgelt ist nach dem System der Qualifikationsgruppen unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesentliche Änderungen ab 1.1.2009

Rz. 6 Ist ein Erwerb mit einer Nutzungs-, Rentenlast oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen belastet, ist der Kapitalwert der Belastung nun bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs abzuziehen, unabhängig davon, zu wessen Gunsten die Last zu erbringen ist.[1] Der Vorbehaltsnießbrauch bietet sich nunmehr wieder als Gestaltungsinstrument bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 2 Berufsformen

Der Beruf des Notars wird nach Angaben der Bundesnotarkammer in Deutschland von insgesamt 6.711 Amtsträgern – Stand Januar 2022 – aus historischen Gründen in 3 verschiedenen Formen ausgeübt. Der Nur-Notar wird ausschließlich als Notar tätig und darf daneben keinen anderen Beruf (insbesondere Rechtsanwalt) ausüben. Dieses Modell favorisieren Bayern, Brandenburg, Hamburg, Meckl...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.4 Geldleistungen als Ausgleich für Körper- oder Gesundheitsschäden (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 Entscheidend ist bei der Geldleistung zum Ausgleich von Mehraufwand bei Gesundheits- oder Körperschaden, dass die Leistung an einen Gesundheits- oder Körperschaden anknüpft und der Zwecksetzung nach einen dadurch bedingten Mehraufwand pauschal oder konkret ausgleichen soll. Dazu gehören insbesondere die wegen Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen gezahlten Grundrenten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.3 Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 56 Die Frage nach dem Rechtscharakter der Ausführung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist umstritten. In der insbesondere älteren Rechtsprechung des BSG wird dabei danach differenziert, ob bei der Pfändung eine Entscheidung über dem Umfang und die Höhe des gepfändeten Betrags erforderlich ist, worüber dann durch Verwaltungsakt zu entscheiden sein soll, wogege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr