Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.3 Pfändung einmaliger Geldleistungen bei Billigkeit (Abs. 2)

Rz. 13 Die Pfändung einmaliger Sozialleistungen in Geld wird einer Billigkeitsprüfung unterzogen und ist auch nicht an bestimmte Beträge wie Pfändungsfreigrenzen gebunden. § 850b Abs. 2 ZPO enthält über § 54 hinausgehend eine Regelung für die Pfändbarkeit an sich unpfändbarer Forderungen aus Gründen der Billigkeit bei sonst erfolglosen Versuchen der Vollstreckung in das sons...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2 Baden-Württemberg: Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Im modifizierten Bodenwertmodell, das ab 2025 im Rahmen der Grundsteuerfestsetzung in Baden-Württemberg zur Anwendung kommt, wird der Grundsteuerwert anhand von nur zwei Bewertungsparametern ermittelt. Der Grundsteuerwert ist abhängig von der Grundstücksfläche und von dem Bodenrichtwert des Grundstücks i. S. d. §§ 192 ff. BauGB. Für die Grundsteuerfestsetzung in Baden-Württe...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2.2 Angaben zum Grund und Boden

Bei den Angaben zum Grund und Boden ist die Fläche des Grundstücks mit dem jeweiligen Bodenrichtwert (in EUR/m²) anzugeben. Handelt es sich bei dem zu erklärenden Grundstück um Wohnungs- oder Teileigentum, ist an dieser Stelle nur die anteilige Fläche des Grundstücks einzutragen, die auf den Miteigentumsanteil des Eigentümers entfällt. Besteht das Grundstück aus Flurstücken, ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2.1 Angaben zum Grundstück

In der Anlage Grundstück sind, wie auch bereits im Hauptvordruck, Angaben zu den Gemarkungen oder Flurstücken einzutragen.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2.3 Abweichender Entwicklungszustand

Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, das einen abweichenden Entwicklungszustand (Rohbauland oder Bauerwartungsland) vorweist, ist an dieser Stelle eine entsprechende Eintragung vorzunehmen.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2.5 Zusätzliche Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum

Hier ist das Datum der Einreichung des Antrags auf Eintragung des Wohnungs- oder Teileigentums beim Grundbuchamt einzutragen. Aus Vereinfachungsgründen kann an dieser Stelle auch "1.1.2022" eingetragen werden, wenn das tatsächliche Datum nicht bekannt ist und vor dem 1.1.2022 liegt.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 1 Die Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform

Die Neubewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist notwendig geworden, da die Kommunen ab dem Kalenderjahr 2025 deutschlandweit ihre Grundsteuer auf Basis neuer Bemessungsgrundlagen festsetzen werden. Die bisherigen Regelungen der Einheitsbewertung wurden durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und werden ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2 Anlage Grundstück (GW2)

2.2.1 Angaben zum Grundstück In der Anlage Grundstück sind, wie auch bereits im Hauptvordruck, Angaben zu den Gemarkungen oder Flurstücken einzutragen. 2.2.2 Angaben zum Grund und Boden Bei den Angaben zum Grund und Boden ist die Fläche des Grundstücks mit dem jeweiligen Bodenrichtwert (in EUR/m²) anzugeben. Handelt es sich bei dem zu erklärenden Grundstück um Wohnungs- oder Te...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2.6 Zusätzliche Angaben bei Erbbaurecht

Bei einem bestehenden Erbbaurecht sind zusätzliche Angaben erforderlich. Insbesondere sind die persönlichen Daten (Name und Anschrift) des Erbbauverpflichteten einzutragen. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle eines Erbbaurechts von dem Erbbauberechtigten unter Einbeziehung des Erbbauverpflichteten abzugeben.mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1 Hauptvordruck GW1

2.1.1 Feststellungszeitpunkt Da es sich um die Abgabe einer Grundsteuererklärung im Rahmen der Hauptfeststellung zum 1.1.2022 handelt, ist als Stichtag auch der 1.1.2022 im Hauptvordruck einzutragen (Feststellungszeitpunkt). Bei einer Nachfeststellung ist der Feststellungszeitpunkt der 1. Januar des Jahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit bzw. auf den Wegf...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.2 Aktenzeichen

Das 16-stellige Aktenzeichen des zu erklärenden Grundstücks findet sich auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts. Außerdem hat die Finanzverwaltung auch Informationsschreiben im Rahmen der Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer versandt, in denen das Aktenzeichen abgedruckt ist. Das Aktenzeichen ist ohne Sonderzeich...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.6 Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

Jedes Flurstück, das Bestandteil des Grundstücks ist, ist unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" zu erfassen und es sind folgende Angaben zu tätigen: Name der Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück: Zähler, Nenner, Fläche in qm. Diese Daten können größtenteils dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung, einem Grundbuchauszug, einem Katasterauszug oder dem Bodenri...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.8 Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung

Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder -ermäßigung erfüllt sind, ist im Hauptvordruck eine entsprechende Angabe darüber zu machen und die Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (GW4) beizufügen. Wird eine Vergünstigung wegen überwiegender Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken beantragt, ist keine Eintragung im Hauptvordruck erf...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / Zusammenfassung

Ende März 2022 wurden im Rahmen der Grundsteuerreform sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz im Inland mittels öffentlicher Bekanntmachung zur Abgabe einer Steuerklärung für Grundsteuerzwecke (Feststellungserklärung oder Grundsteuererklärung) aufgefordert. Für die Länder, in denen das sog. Bundesmodell umgesetzt wird, erfolgte die öffentliche Bekanntmachung durch das Bundesmini...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.1 Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird die gesamte wirtschaftliche Einheit für steuerbefreite Zwecke genutzt, so ist lediglich die Nummer der Steuerbefreiung auszuwählen. Die vollständige Auswahl der Steuerbefreiungsgründe sowie deren Beschreibung lassen sich der Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung und den Hilfetexten in ELSTER entnehmen. Beispiele für Grundsteuerbefreiungstatbeständ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.2 Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird nur ein räumlich abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke genutzt, sind in der Anlage GW4 zwei Eintragungen vorzunehmen. Einerseits ist der zu steuerbefreiten Zwecken genutzte Grundstücksteil zu erklären. Anzugeben sind konkret die Bezeichnung des Grundstückteils oder Gebäudes bzw. die Lage, die anteilige steuerbefreite Fläche in qm sowie die Nummer ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.1 Feststellungszeitpunkt

Da es sich um die Abgabe einer Grundsteuererklärung im Rahmen der Hauptfeststellung zum 1.1.2022 handelt, ist als Stichtag auch der 1.1.2022 im Hauptvordruck einzutragen (Feststellungszeitpunkt). Bei einer Nachfeststellung ist der Feststellungszeitpunkt der 1. Januar des Jahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit bzw. auf den Wegfall der vollständigen Grunds...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.3 Grund der Feststellung

Wenn die Feststellungserklärung im Rahmen der Hauptfeststellung auf den Stichtag 1.1.2022 (Feststellungszeitpunkt) einzureichen ist, ist als Grund der Feststellung die "Hauptfeststellung" auszuwählen. Eine "Nachfeststellung" oder "Wertfortschreibung" kommt erst für Stichtage ab dem 1.1.2023 in Betracht. Eine Nachfeststellung wird durchgeführt, wenn für das Grundstück eine er...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.5 Lage des Grundstücks

Unter der Lage des Grundstücks wird die Adresse mit Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe abgefragt. Liegt für das Grundstück kein Straßenname vor, ist die Lagebezeichnung einzutragen. Bei einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen ist mangels Adresse in das Feld "Ort" nur die Gemeinde einzutragen, in der sich das Flurstück befindet. Sollte sich das Grundstück...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3 Anlage Grundsteuerbefreiung /-vergünstigung (GW4)

Die Anlage GW4 ist aufzufüllen, wenn der Grundbesitz ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit ist oder die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach den Absätzen 4 bis 6 des § 40 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG BW) vorliegen. Es ist zu unterscheiden zwischen Grundbesitz, der in vollem Umfang zu steuerbefreiten Zwecken verwendet wird, und Grundbesitz, ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.4 Angaben bei Grundsteuervergünstigungen

In bestimmten Fällen kommt eine Ermäßigung der Steuermesszahl für Grundstücke in Betracht, auf denen Wohnungen gebaut wurden, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert werden, die Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften oder -vereinen gehören oder auf denen sich Baudenkmale im Sinne des Landesdenkmalschutzgesetzes befinden. Wenn für das gesamte Grundstück die Vora...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.2.4 Angaben zur Grundstücksnutzung

Es ist ein Häkchen zu setzen, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt, welches überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Durch diese Angabe wird eine Ermäßigung der Steuermesszahl i. H. v. 30 % für die Nutzung zu Wohnzwecken gewährt. Die Ermäßigung wird gewährt, wenn das Grundstück im Rahmen der bisherigen Einheitsbewertung als Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietwohngrun...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.3 Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundstücks für steuerbefreite Zwecke verwendet, kommt eine Grundsteuerbefreiung nur in Betracht, wenn die Nutzung zu steuerbefreiten Zwecken im Verhältnis zur Nutzung zu steuerpflichtigen Zwecken überwiegt (mehr als 50 % der Gesamtnutzung). In diesem Fall ist, wie bei der Verwendung des gesamten Grundbesitzes zu steuerbefreiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.9 Empfangsvollmacht und Mitwirkung bei der Fertigung der Erklärung

Im Rahmen der Grundsteuererklärung besteht die Möglichkeit eine empfangsbevollmächtigte Person, z. B. einen Steuerberater, zu benennen, die alle aus der Grundsteuererklärung resultierenden Bescheide und Schreiben der Finanzverwaltung entgegennehmen soll. In diesem Fall sind die persönlichen Daten des Empfangsbevollmächtigten einzutragen (Name und Adresse). Ist Grundstückseig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.4 Art der wirtschaftlichen Einheit

Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit wird zwischen Grundstücken, d. h. wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unterschieden. Ein Grundstück im bewertungsrechtlichen Sinne liegt beispielsweise bei einem Einfamilienhaus mit Garten, bei einer Eigentumswohnung, bei einem Geschäftsgrundstück oder auch bei einem unbebauten Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.7 Angaben zu Eigentümer(n) und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Zunächst sind die Eigentumsverhältnisse anzugeben, d. h. welche Rechtsform der Eigentümer vorweist. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Bei einem Erbbaurecht ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten anzugeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, die Erbengeme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte Steuerpflicht bei überwiegendem Aufenthalt ohne Familie in China

Leitsatz Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Sachverhalt Der Kläger ist gebürtiger Chinese und hat mit seiner in Deutschland geheirateten Ehefrau ein gemeinsames Kind. Die beiden Eheleute haben gemeinsam ein hochwertige...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzkurse

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tanzkurse, die ein gemeinnützigen Zwecken dienender Tanzsportverein durchführt, sind im Grundsatz nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht Aus- und Fortbildungszwecken, sondern der Freizeitgestaltung der Teilnehmer dienen. Die Erteilung von Sportunterricht scheidet ebenfalls aus, weil die Teiln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000):

Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

Bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen oder Ausgaben müssen die Zahlungen in dem Jahr erfasst werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Weitere Voraussetzung hierfür ist, das die Zahlung dieser Einnahmen oder Ausgaben innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurzer Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres erfolgt. Als kurze Zeit wird hierbei ein Zeitraum von 10 Tag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt (LAG Berlin, Urteil v. 16.7.1990, 9 Sa 43/90 [1]); des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Wegfalls der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhaltsaufwendungen als ... / I. Allgemeines zu § 33a EStG

Die Regelung des § 33a EStG ist Ausfluss des subjektiven Nettoprinzips nach § 12 Halbs. 1 EStG [1]. Sie ist im Gesamtgefüge mit dem Familienleistungsausgleich zu verstehen[2]. Daraus ergibt sich auch, dass § 33a EStG nicht bezüglich Betriebsausgaben und Werbungskosten – objektives Nettoprinzip – greift[3]. Auch der Sonderausgabenabzug geht § 33a EStG vor[4]. § 33a Abs. 1 EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.3 Weitere steuerfreie Rücklagen

"Rücklagenähnlicher" Investitionsabzugsbetrag zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG Zuschussrücklage nach R 6.5 Abs. 4 EStR für im Voraus gewährte Zuschüsse zu Anlagegütern Rücklage nach § 6 UmwStG für Übernahmefolgegewinne Rücklagen in besonders begründeten Ausnahmefällen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden im Zusammenhang mit konkret benannten Wet...mehr

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E-Daten und Änderungspflich... / bb) Steuerrechtliche Rechtsprechung

Leichtfertige Steuerverkürzung durch Unterlassen: Die steuerrechtliche Rechtsprechung problematisiert die Frage nach dem Vorliegen von leichtfertiger Steuerverkürzung im Zusammenhang mit der Änderung von Steuerbescheiden, insb. gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. der nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO verlängerten Festsetzungsfrist. So hat der BFH in seinem Urteil vom 23.7.2013 (BFH v....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abtretung / 4 Schutzwirkung

Wird der Finanzbehörde die Abtretung angezeigt, müssen Zedent und Zessionar der Finanzbehörde gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam oder wegen Verstoßes gegen das Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs nichtig ist.[1] Die Regelung schützt die Finanzverwaltung, die nicht prüfen muss, ob die Abtretung wirksam is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.5 Insolvenz

Rz. 85 Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis[1] eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist nicht Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 AO.[2] Rückforderungsschuldner ist vielmehr der Insolvenzschuldner, dem die Masse zuzurechnen ist.[3] Während des Insolvenzverfahrens ist der Rückforderungsanspruch des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 7.2 Finanzbehörde als Drittschuldner (Abs. 7)

Rz. 69 Nach § 46 Abs. 7 AO gilt bei Pfändung eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs die Finanzbehörde, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat, als Drittschuldner i. S. d. §§ 829, 845 ZPO. Entsprechendes muss auch für den Fall gelten, dass die Pfändung durch eine Verwaltungsbehörde im Wege der Verwaltungsvollstreckung erfolgt. Ohne diese Fiktion wäre D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 46 AO gilt nur für die darin aufgezählten Erstattungs- und Vergütungsansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus.[1] Als Stpfl. kommen auch Körperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. mit ihren Betrieben gewerblicher Art[2], in Betracht.[3] Auf andere als die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des Stpfl., z. B. solche auf Kostenerstattung na...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.2 Höhe und Dauer der Förderung (Satz 2)

Rz. 6 Nach § 89 Satz 2 darf der Eingliederungszuschuss 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Einzelheiten zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt sind in § 91 geregelt. Die Grenze von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ist eine absolute Höchstgrenze. Auch in Ausnahmefällen darf diese Grenze nicht überschritten werden. Ledigli...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.1 Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 38 Im Falle der Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 4 Satz 2 muss diese rechtmäßig sein, um die Ablehnung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Bewerbungskosten rechtfertigen zu können (Bay. LSG, Urteil v. 23.3.2021, L 10 AL 71/20). Rz. 38a Mangels Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei A...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.4 Anzeige des Arbeitsausfalls

Rz. 16 Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist im Rahmen des zweigestuften Verfahrens zu unterscheiden von dem nachfolgenden Antrag auf Gewährung von Kug. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Gewährung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.3 Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 34 Die Ablaufhemmung bezieht sich nur auf den jeweiligen Stpfl. und auf den Steuerfall, der durch den Antrag des Stpfl. in Streit gezogen wurde.[1] Keine Ablaufhemmung tritt ein hinsichtlich eines anderen Steueranspruchs (anderer Zeitraum, andere Steuerart, anderer Stpfl.), auch wenn es sich um ein gleichgelagertes "Parallelverfahren" gehandelt hat.[2] Rz. 35 Die Ablaufhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 95 Die Ablaufhemmung nach Abs. 4 dauert grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Steuermessbescheide bzw. bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO. Ist Gesamtrechtsnachfolge eingetreten, dauert die Ablaufhemmung, bis die Bescheide gegen den Gesamtrechtsnachfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr