Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.3 Begriff der Benachteiligung

Das AGG kennt den Begriff der Diskriminierung selbst nicht – es spricht in § 7 Abs. 1 AGG nur von Benachteiligung. Benachteiligen bedeutet schlechter behandeln. § 3 AGG nennt 4 Arten der Benachteiligung: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung Sexuelle Belästigung Daneben ist auch die "Anweisung" zu einer Benachteiligung eine Benachteiligung. Benachteil...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Höhe der Vergütung

Rz. 31 Da den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an den regelmäßigen Betriebsversammlungen weder Verdienstausfall noch Kosten entstehen sollen, gewährt § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG den Arbeitnehmern einen Vergütungsanspruch auch für die zusätzlichen Wegezeiten und bestimmt § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, dass Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern wegen der Teilnahme an der Betriebsversa...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.4 Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Wird eine weitere Betriebsversammlung ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG einberufen, so besteht keine Lohnzahlungspflicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fehlen eines besonderen Grunds für eine weitere Betriebsversammlung offensichtlich oder nicht offensichtlich war.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG regelt die Anspruchsvoraussetzunge...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.3 Vergütung für Wegezeiten

Rz. 35 Findet die Betriebsversammlung während der persönlichen Arbeitszeit statt, so entsteht grundsätzlich keine zusätzliche Wegezeit.[1] Etwas anders gilt nur, wenn eine Betriebsversammlung außerhalb eines Betriebsgeländes stattfindet, Arbeitnehmer aus unselbstständigen Betriebsteilen zum Hauptbetrieb fahren müssen oder sie sonst längere Wege zum Ort der Betriebsversammlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 3 Kosten, Vergütungsanspruch

Die Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung dringend erfordert.[1] Den Arbeitnehmern entsteht durch die Teilnahme an diesen Betriebsversammlungen kein Verdienstausfall. Findet eine ordentliche Betriebsversammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit statt, so hat der teilnehm...mehr

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Arbeitsvertrag / 2.1 Vereinbarungen über die Hauptrechte und Hauptpflichten (§ 2 Abs. 1 TVöD)

Sie betreffen die Arbeitsleistung Hierzu gehören auch Vereinbarungen über den Arbeitsort sowie über den zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung. die vertragliche Einbeziehung des TVöD [1] das Arbeitsentgelt Hierzu gehört z. B. die Zusage eines höheren (übertariflichen) Entgelts[2], des Weiteren auch die Zusage von Schicht- und Wechselschichtzuschlägen.[3] eine etwaige Befristung Acht...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 2.1 Wichtiger Grund

Im Gegensatz zur ordentlichen Änderungskündigung fehlt es an einer gesonderten gesetzlichen Regelung für die außerordentliche Änderungskündigung. Rechtsgrundlage der außerordentlichen Änderungskündigung ist die entsprechend anwendbare Bestimmung des § 626 BGB. Sie ist deshalb nur dann zulässig, wenn für die beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen ein wichtiger Grund (z...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden.[1] Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsversammlung teilnehme...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.5 Fahrtkostenersatz

Rz. 40 Nach § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG sind auch die notwendigen Fahrtkosten zu ersetzen. Zwar sieht § 44 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG den Fahrtkostenersatz nur für die Fälle vor, in denen die Versammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der – betrieblichen – Arbeitszeit stattfindet.[1] Die Bestimmung ist jedoch entsprechend anzuwenden, wenn Arbeitnehmer außerhal...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.5.1 Sozialauswahl

Wegen der in § 2 KSchG enthaltenen Verweisung auf § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KSchG ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung auch bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Sozialkriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ni...mehr

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Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 2.3 Prüfungsmaßstab

Bei der Nachprüfung der Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber erklärten außerordentlichen Änderungskündigung ist nicht auf die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot des Arbeitgebers abzustellen.[1] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer das Angebot ablehnt und Klage erhebt. Eine außerordentliche Änderungskündigung ist nur begründet, wenn e...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 2.2 Ausschlussfrist

Auf die außerordentliche Änderungskündigung findet auch die 2-wöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB Anwendung.[1] Bei sog. Dauertatbeständen (z. B. Krankheit) reicht es für die Einhaltung der 2-wöchigen Ausschlussfrist aus, dass der Kündigungstatbestand in den letzten 2 Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat.[2] Die außerordentliche Änderungskündigung kann ...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.3 Personenbedingte ordentliche Änderungskündigung

Eine ordentliche Änderungskündigung kann aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein. Als derartige Gründe kommen etwa die folgenden in Betracht: persönliche Ungeeignetheit für den bisherigen Aufgabenbereich infolge krankheits- oder altersbedingter Leistungsschwäche oder von Gewissenskonflikten; fachliche Ungeeignetheit für einen durch die technolo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 5 Haftung des Arbeitgebers für das Fehlverhalten von Vorgesetzten

Für die Personalpraxis ist § 7 Abs. 3 AGG von erheblicher Bedeutung: Hier wird zwar vordergründig lapidar geregelt, dass eine Benachteiligung durch Arbeitgeber oder Beschäftigte eine Vertragsverletzung ist. Die Konsequenz hieraus ist aber, dass der Arbeitgeber für die Benachteiligungen, die seine Vorgesetzten gegenüber einem Beschäftigten begehen, ohne Rücksicht auf eigenes ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Vorauss... / 3 Tarifrechtliche Kündigungsbeschränkungen

In Tarifverträgen gibt es bisweilen Regelungen, die für ältere Arbeitnehmer die ordentliche Kündigung ausschließen oder an besondere Voraussetzungen knüpfen. Sofern die ordentliche Änderungskündigung nicht ausdrücklich erwähnt ist, bedarf es jeweils der Auslegung der einschlägigen Tarifnorm, ob unter dem Begriff der ordentlichen Kündigung nur die arbeitgeberseitige Beendigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Die zusätzliche Betriebs- und Abteilungsversammlung

Rz. 13 Zusätzlich zur regelmäßigen Betriebsversammlung kann der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG in jedem Kalenderhalbjahr eine dritte Betriebsversammlung durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint. Hinweis Die zusätzliche Betriebsversammlung kann also je einmal im Zeitraum vom 1.1. bis 30.6. sowie vom 1.7. bis 31.12. stattfinden. Rz. 14 Die D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 2.2 Nebenabreden (§ 2 Abs. 3 TVöD)

Nebenabreden sind alle einzelvertraglichen Vereinbarungen, die tariflich vorgesehen oder zulässig sind, z. B. Pauschalierung von Stundenvergütungen und Zeitzuschlägen (§ 24 Abs. 6 TVöD) Verzicht auf Probezeit oder Abkürzung der Probezeit (§ 2 Abs. 4 TVöD) Vereinbarung einer Pauschvergütung Vereinbarung der Pflegesätze bei Gewährung von Diätverpflegung Regelung der Arbeitszeit bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.2 Regelmäßige und zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 13 Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG finden die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nur dann nicht während der Arbeitszeit statt, wenn die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Da § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Schutzbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer ist, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

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Arbeitsunfähigkeit (Videos) / 2 Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Video: Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Entscheidung: BAG, Urteil v. 13.12.2023, 5 AZR 137/23mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Arbeitnehmer des Betriebs

Rz. 38 An einer Betriebsversammlung teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Wer Arbeitnehmer ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BetrVG. Dies sind die Arbeiter und Angestellten, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Ob eine Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG besteht, ist ohne Belang. Auch kommt es nicht auf den Umfang der geschuldeten Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit (Videos) / 3 Beweiswert einer AU-Bescheinigung

Video: Beweiswert einer AU-Bescheinigung Entscheidungen: BAG, Urteil v. 8.11.2021, 5 AZR 149/21; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 2.5.2023, 2 Sa 203/22; LAG Niedersachsen, Urteil v. 8.3.2023, 8 Sa 859/22mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.4 Weitere Benachteiligungsverbote

Die sonstigen Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität) spielen in der bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf das Vorfeld des Arbeitsverhältnisses eine eher untergeordnete Rolle, wobei sich auch hier mit Blick auf die derzeit intensiv diskutierten Diskriminierungsmerkmale, insbesondere der sexuellen Identi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG regelt, dass der Arbeitgeber Stellen diskriminierungsfrei auszuschreiben hat. Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, dass bei einem Verstoß bereits durch die fehlerhafte Stellenausschreibung ein Indizbeweis i. S. d. § 22 AGG erbracht ist, dass der Arbeitgeber wegen eines Merkmals i. S. d. § 1 AGG benachteiligt hat und allein bereits diese Benachteiligung zu ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Streitigkeiten

Rz. 48 § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG fingiert für die Teilnehmer an einer Betriebsversammlung einen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Folglich handelt es sich um einen Anspruch "aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, der im Urteilsverfahren zu verfolgen ist.[1] Das Gleiche gilt, soweit es um den Anspruch auf Vergütung der zusätzlichen Wegezeiten und Erstattun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Zeitpunkt

Rz. 58 Der Betriebsrat entscheidet im Einberufungsbeschluss grundsätzlich frei über den Zeitpunkt der Betriebsversammlung. Er hat dabei die Vorgaben der §§ 43, 44 BetrVG und das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Er ist daher verpflichtet, auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.[1] Die Zustimmung des Arbeitgebers ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6.2 Arbeitnehmerhaftung

Im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs handelt ein Arbeitnehmer regelmäßig grob fahrlässig, wenn er kurz vor Beginn seiner Arbeit Cannabis konsumiert und infolgedessen vermindert reaktionsfähig einen Schaden verursacht. Hier kann die Rechtsprechung zum Alkoholkonsum entsprechend herangezogen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.1 Unwirksamkeit der Maßnahme

Zunächst ist eine Maßnahme, die unzulässig benachteiligt, wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB unwirksam. Daneben kann der Arbeitnehmer auf der Grundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangen, dass er mit den nicht benachteiligten vergleichbaren Arbeitnehmern gleich behandelt wird. Das spielt insbesondere bei der Unwirksamkeit von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.2 Kündigungsfristen

Eine ordentliche Änderungskündigung ist eine fristgerechte Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kann sie nur unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist wirksam aussprechen. Welche Kündigungsfrist im Einzelfall gilt, richtet sich nach den für die Beendigungskündigung maßgeblichen Vorschriften und Grundsätzen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.4 Verhaltensbedingte ordentliche Änderungskündigung

Die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung kann sich auch aus Gründen ergeben, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Sie soll bewirken, dass ein vertragswidriger Zustand beseitigt wird. Dabei ist grundsätzlich – wie bei einer Beendigungskündigung – vor der Änderungskündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Da dem Arbeitgeber bei schwerwiegenden Pflichtverle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Vergütungspflichtige Versammlungen

Rz. 23 Für die regelmäßige und die zusätzlichen Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 Satz und 4 BetrVG sowie die vom Arbeitgeber beantragten Betriebsversammlungen ist die Zeit der Teilnahme einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten "wie Arbeitszeit" zu vergüten, § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Dasselbe gilt für die Wahlversammlung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 4 Wirkung von Arbeitgebererlassen

Verwaltungsanordnungen (Erlasse, Verfügungen, Rundschreiben, Richtlinien und dgl.) des Arbeitgebers sind keine Rechtsnormen. Es handelt sich hierbei vielmehr um Weisungen einer vorgesetzten Behörde gegenüber nachgeordneten Behörden bzw. mit ihrem Vollzug beauftragten Bediensteten. Als einseitige Verwaltungsanordnungen kommt ihnen keine unmittelbare zivil- und arbeitsrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Ein Abtretungsverbot durch Betriebs-/Dienstvereinbarung ist bislang als zulässig e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.1 Außerordentliche Betriebsversammlungen

Rz. 10 Außerordentliche Betriebsversammlungen, die auf Initiative des Betriebsrats oder eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen werden, können gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 BetrVG demgegenüber nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit stattfinden. Die Einwilligung steht im Ermessen des Arbeitgebers. Sie kann nicht erzwungen werden.[1] Hin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 10 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein sonstiges Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis und auch kein Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. BBiG ist. Das sonstige Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 26 BBiG ist daher von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen abzugrenzen. Ausbildungsverhältnisse, die nicht unter § 26 BBiG fallen Vor diesem Hintergrund ist zunächst fes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.2.3 Umschulung

Rz. 10 Wenngleich die berufliche Umschulung als Form der Berufsbildung in § 1 Abs. 5 BBiG erwähnt wird, fehlen jedoch Vorschriften über die vertragliche Gestaltung des Umschulungsverhältnisses im Gesetz.[1] Aus diesem Grund hält die Rechtsprechung die §§ 4–25 BBiG weder direkt, noch über § 26 BBiG für anwendbar.[2] Hierfür spricht insbesondere, dass sie auf Erwachsene zugesc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.1 Verhinderungsgrund

Rz. 12 Ein Verhinderungsgrund i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG muss subjektiv in der Person des Auszubildenden liegen.[1] Es muss ein subjektiver, in der Person des Auszubildenden liegender Grund vorliegen, der dem Auszubildenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben die Berufsausbildung unzumutbar macht. Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 25 Unabding... / 3.1 Abweichung von Mindestanforderungen

Rz. 4 Eine Abweichung von den gesetzlichen Mindestanforderungen ist unzulässig, wenn diese zu Ungunsten des Auszubildenden wirkt. Im Gegenschluss sind abweichende Regelungen zugunsten des Auszubildenden zulässig. Bei der Beurteilung, die wie eine Abweichung wirkt, muss ein objektiver Maßstab zugrunde gelegt werden.[1] Für die erforderliche Vergleichsbetrachtung stehen unters...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.1.1 Volontäre

Rz. 4 Volontäre sind als "Personen, die, ohne als Lehrlinge angenommen zu sein, zum Zwecke ihrer Ausbildung unentgeltlich mit kaufmännischen Diensten beschäftigt werden" an sich in § 82a HGB legaldefiniert. Inzwischen hat sich der Schwerpunkt von Vertragsverhältnissen, die als Volontariat bezeichnet werden, in den redaktionellen Bereich der Medien verlagert.[1] § 82a HGB ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 1 Allgemeines und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 Die Vorschrift regelt – nicht abschließend – verschiedene Fälle, in denen die Ausbildung ausfällt, aber trotzdem die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber geschuldet wird. Die Vorschrift hängt mit dem Zweck der Ausbildungsvergütung zusammen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG geschuldete Ausbi...mehr