Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / Zusammenfassung

Begriff Der Seelotse ist eine hauptberuflich selbstständige Person, die nach behördlicher Zulassung berufsmäßig Schiffe auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.[1] Es besteht keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung; hie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Land... / 1 Krankenversicherung

Die in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 bis 8 SGB V oder nach § 6 Abs. 3a SGB V krankenversicherungsfreien Personenkreise[1] sind auch in der Krankenversicherung für Landwirte versicherungsfrei.[2] Dazu zählen Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche der als öffentlich-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.10 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 79 Abs. 1 BPersVG

§ 79 Abs. 1 BPersVG gewährt dem Personalrat unter bestimmten Voraussetzungen die uneingeschränkte Mitbestimmung in den sogenannten sozialen Angelegenheiten der Mitarbeiter. Erfasst werden, alle Beschäftigtengruppen, d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte. Unter soziale Angelegenheiten fallen alle Vorgänge, die un- bzw. mittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter E...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.1 Bildung von Personalräten – Zahl der Mitglieder

Gemäß § 13 BPersVG sind in allen Dienststellen, die in der Regel mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, Personalräte zu bilden. Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG, wer passiv wählbar ist, regelt § 15 BPersVG. Für die Zahl der "in der Regel" in der Dienststelle Beschäftigten ist der für die Dienststelle charakteristische Pers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.1 Beschäftigteneigenschaft

Die Beschäftigteneigenschaft setzt grundsätzlich das rechtliche Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers oder Beamten zur Dienststelle voraus. Jedoch ist dessen rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich, um die Beschäftigteneigenschaft festzustellen. Das heißt, auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse oder Beamtenverhältnisse, deren Nichtigke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.8.3 Die Mitwirkungstatbestände des § 84 BPersVG

Folgende Tatbestände unterliegen der Mitwirkung: Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereichs, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu beteiligen sind (§ 84 Abs. 1 ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.5 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft im Personalrat ruht in den Fällen des § 32 BPersVG (bei vorläufiger Dienstenthebung im Rahmen eines schwebenden Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten). Der Bedienstete bleibt Personalratsmitglied, ist jedoch zeitweilig verhindert. Gemäß § 33 BPersVG tritt ein Ersatzmitglied in den Personalrat ein.mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.3 Stufenvertretungen

In den Behörden werden nach § 88 BPersVG dort Stufenvertretungen gebildet, wo es eine mehrstufige Verwaltung gibt. Dies ist lediglich bei den Bundes- und Landesverwaltungen der Fall, da nur dort dreistufige Verwaltungsaufbauten zu finden sind. Praxis-Beispiel Hauptpersonalräte (= HPR) bei den Ministerien Bezirkspersonalräte (= BPR) bei den Mittelinstanzen/Regierungspräsidien Da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10 Die Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen nach § 85 und § 86 BPersVG

Die Normen regeln die Beteiligung der Personalvertretung bei ordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 85 BPersVG, außerordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 86 BPersVG, fristlosen Entlassungen von Beamten. Der Personalrat erhält bei der ordentlichen Kündigung ein Mitwirkungsrecht, bei der außerordentlichen Kündigung und bei der Entlassung ist als Beteiligung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.3 Gemeinsame Beratung – getrennte Beschlussfassung

Die Beschlussfassung erfolgt durch das gesamte Gremium, es sei denn, dass ausschließlich eine Gruppe betroffen ist, dann wird gemeinsam beraten, die Gruppe fasst ihren Beschluss jedoch alleine (§ 40 BPersVG). Hintergrund ist die Tatsache, dass das Gesetz den Personalrat zwar als ein einheitliches, für alle Beschäftigtengruppen zuständiges Gremium betrachtet, den teilweise un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 4.2 Wahlberechtigung

Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG . Danach sind wahlberechtigt alle Beschäftigten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, d. h. ihren 16. Geburtstag gefeiert haben (§ 14 Abs. 1 BPersVG). Nach § 14 Abs. 1 BPersVG besitzt weiterhin nur derjenige Beschäftigte das aktive Wahlrecht, welcher am Wahltag nicht seit mehr als 12 Monaten beurlaubt ist. Beschäf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.5 Vorläufige Regelungen

Die Dienststelle darf die mitbestimmungspflichtige Maßnahme grundsätzlich erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Personalrats vorliegt. Nach § 76 BPersVG kann sie jedoch ausnahmsweise vorläufige Regelungen treffen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet und durch die vorläufige Umsetzung der Maßnahme keine endgült...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 6 Diese sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn bei der Siegelung des Nachlasses Geld, Sparbücher und kleinere Gegenstände von besonderem Wert gefunden werden. Der die Sieglung vornehmende Beamte hat zum Nachlass gehörende, oben angeführte Gegenstände sofort zu verzeichnen und in die amtliche Aufbewahrung zu verbringen. Die amtliche Inverwahrnahme wird jedoch in der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.5.2 Die tariflichen Regelungen im BMT-G-O

§ 6 BMT-G-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Allgemeine Pflichten / 1 Allgemeiner Überblick

§ 41 BT-V/§ 3 TV-L regelt die allgemeinen Pflichten (BT-V) bzw. allgemeinen Arbeitsbedingen (TV-L) der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Unterschied zu der Vorgängerreglung im BAT ist seit der Tarifreform 2006 keine besondere Verhaltenspflicht mehr normiert. Nach der Generalklausel in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT hatte die bzw. der Angestellte sich so zu verhalten, wie es von...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2121 BGB)

Rz. 60 In dem Verzeichnis sind die zum Zeitpunkt der Errichtung – nicht des Erbfalls – zum Nachlass gehörenden Gegenstände anzugeben. Es sind daher die vorhandenen Surrogate (§ 2111 BGB) – nicht dagegen die aus dem Nachlass ausgeschiedenen Gegenstände – aufzunehmen.[72] Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, sind nur die Nachlassaktiva mitzuteilen; die Angabe der N...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Amtshaftung der Stiftungsaufsichtsbehörde

Rz. 104 Erleidet die Stiftung einen Schaden – bspw. durch eine pflichtwidrige Geschäftsführung des Stiftungsvorstands –, so stellt sich die Frage, ob die Stiftungsbehörde für eine mangelhafte Aufsicht haftet.[157] Ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann grundsätzlich in Betracht kommen. Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem zuständigen Beamten als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Aufnahme durch den Erben selbst unter Hinzuziehung einer zuständigen Behörde, § 2002 BGB

Rz. 20 Die Errichtung kann durch den Erben selbst unter Hinzuziehung einer zuständigen Behörde oder eines zuständigen Beamten oder Notars (§ 20 BNotO)[26] erfolgen, § 2002 BGB. In diesem Fall muss der Erbe selbst das Inventar – im Falle des § 1994 BGB innerhalb der ihm gesetzten Frist – von ihm selbst unterzeichnet beim Nachlassgericht einreichen.[27]mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Versorgungsansprüche

Rz. 123 Nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst werden Vermögensvorteile, die den Hinterbliebenen kraft Gesetzes zustehen.[154] Dazu gehören insbesondere Versorgungsansprüche von Beamten oder Versorgungsansprüche von Freiberuflern aus einer berufsständischen Pflichtversicherung. Private Hinterbliebenenbezüge können erbschaftsteuerfrei oder erbschaftsteuerpflichtig sein. So...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Übergangsregelung des § 72 A II regelt die Anrechnung von vor dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten auf die Dienstzeit, soweit diese nicht bereits als Beschäftigungszeit gemäß § 20 Abs. 1 BAT zur Dienstzeit gehören. erfasst werden die Fälle, die nur deshalb nicht als Beschäftigungszeit angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber gewechselt ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar etc.

Rz. 171 Die Erben können nach § 2215 Abs. 4 BGB verlangen, dass der Testamentsvollstrecker das zu erstellende Nachlassverzeichnis durch die zuständige Behörde, einen zuständigen Beamten oder durch einen Notar aufgenommen wird. Der Testamentsvollstrecker ist selbst auch ohne Verlangen der Erben zu einem derartigen Vorgehen berechtigt. Zuständig für die amtliche Aufnahme sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Wiedererteilun... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller, dem das Landratsamt R. am 7.8.2015 eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L erteilt hatte, begehrt nach deren Entziehung deren Neuerteilung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Am 18.1.2022 ging beim Landratsamt ein polizeiliches Schreiben ein, wonach gegen den Antragsteller wegen einer Trunkenheitsfahrt am 25.11.2021 ermittelt wurde. Bei einer verda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 49] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 553 [Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 5] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 den früheren § 19 (Auskunft) gänzlich neu formuliert. § 19 hat im Wesentlichen den Regelungsgehalt des § 13 MuSchG a. F. übernommen. Die in § 13 Abs. 2 Satz 1 MuSchG a. F. enthaltene Voraussetzungen, dass die Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis st...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV 2023 – Leitfaden / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 553). Die Angaben dienen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 137 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [520-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 541 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49] Die Abfrage in Zeile 49 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr