Fachbeiträge & Kommentare zu Beförderung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachträgliche Rechnungskorr... / I. Die Ausgangssituation

Der BFH musste sich jüngst in gleich zwei Verfahren[1] mit dem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG befassen, und hier insbesondere mit der Frage, ob der nach § 14a Abs. 7 UStG erforderliche Hinweis auf ein Dreiecksgeschäft auch rückwirkend erteilt werden kann. Den Entscheidungen des BFH war mit Spannung entgegen gesehen worden, gingen diesen doch divergi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.1 Recruiting und Einstellung

In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bezüglich des Inhalts jeder Frage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.5 Automatisierte (Vor-)Entscheidungen

Werden die Transkriptionen weiterverwendet, um z. B. (teil-)automatisiert Einstellungs-, Beförderungs- oder Kündigungsentscheidungen zu treffen, sollten Unternehmen auch die engen Vorgaben des Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungsfindung) im Hinterkopf behalten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung in diesem Sinne ist, wenn das Unternehmen auf Grundlage der Transkr...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Gefahren der Beförderung

Rz. 28 Die DTV-Güter 2000/2011/Volle Deckung ist eine Allgefahrendeckung. Durch die Formulierung "Gefahren der Beförderung" wird der Grundsatz der Universalität oder Totalität der Gefahrendeckung nicht eingeschränkt. aa) Güter Rz. 29 Güter sind Waren aller Art, auch Tiere und Sachen, die mithilfe eines Transportmittels von einem Ort zu einem anderen befördert werden. Fahrzeuge...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 8. Änderung oder Aufgabe der Beförderung (Ziff. 6 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 4 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 90 Werden die Güter mit einem Transportmittel anderer Art befördert als im Versicherungsvertrag vereinbart oder werden sie umgeladen, obwohl im Versicherungsvertrag direkter Transport vereinbart ist, so ist der Versicherer nach Ziff. 6 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 4 ADS Güterversicherung 73/84/94 von der Verpflichtung zur Leistung frei. Das Gleiche gilt, wenn ausschließlic...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsvertragliche Haftung nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Bestimmungen (Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 166 Gemäß Ziff. 3 und 4 DTV-VHV 2003/2011 ist allein die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe der ab Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011 aufgeführten gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen versichert, die Haftung aus unerlaubter Handlung nur, wenn sie nach Ziff. 3.12 DTV-VHV 2003/2011 neben oder anstelle von vertraglichen Ansprüchen geltend gemacht wir...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Güter

Rz. 29 Güter sind Waren aller Art, auch Tiere und Sachen, die mithilfe eines Transportmittels von einem Ort zu einem anderen befördert werden. Fahrzeuge, Container, Paletten und Verpackung gelten als Güter, wenn sie selbst Gegenstand einer Beförderung sind.mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Kühlfahrzeuge mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber (Ziff. 7.1.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 221 Bei der Beförderung temperaturgeführter Güter obliegt es dem Versicherungsnehmer, nur Fahrzeuge und Anhänger mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber einzusetzen und die Einhaltung der Temperatur durch das Fahrpersonal überprüfen und dokumentieren zu lassen. Bei Fahrzeugen mit ATP-Zertifikat geht es um die Einhaltung des "Übereinkommens über internationale Beförderungen ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / g) Umzugsgut/Edelmetalle/Valoren u.Ä. (Ziff. 6.7 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 196 Ziff. 6.7 schließt Ansprüche aus Schäden an Umzugsgut von der Versicherung aus. Das Umzugsrecht der §§ 451 ff. HGB sieht spezielle Haftungsregelungen vor. Die Versicherungswirtschaft bietet Umzugsunternehmen auf diese Besonderheiten abgestimmte Policen an. Gleichwohl werden die DTV-VHV 2003/2011 oft auch zur Versicherung der Haftung von Umzugsunternehmen verwendet. D...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Beginn der Versicherung

Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu verstehen. Absendungsort können das Produktionsgelände einer Firma, die Verpackungs- oder Auslieferungsstelle sowie Vorrats- oder Konsignationslager sein.[112] Rz. 93 Ein Entfernen von der bisherigen Aufbewahrungsstelle liegt noch nicht vor, wenn es noch Teil eines betrieblichen Vorgangs ist. Das ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b ARB bzw. Nr. 2.2.2 ARB 2012

Rz. 120 Arbeits-Rechtsschutz wird gem. § 2 b ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche (also auch von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden) gewährt. Rz. 121 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unklar, ob ein Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Besonderheiten bei der Pflichtversicherung nach § 7a GüKG

Rz. 245 Der Versicherer kann sich gegenüber einem anspruchsberechtigten Dritten nicht in jedem Fall auf Leistungsfreiheit berufen. Gemäß Ziff. 17 gelten die Vorschriften der DTV-VHV 2003/2011 nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Pflichtversicherung nach § 7a GüKG entgegenstehen. Nach § 7a GüKG haben sich der Frachtführer und der Spediteur im Selbstei...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 9. Dauer der Versicherung (Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 91 Versicherungsschutz besteht nach Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94 von Haus zu Haus und beginnt, sobald die Güter am Absendungsort zur unverzüglichen Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden. a) Beginn der Versicherung Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Mehrwertversicherung

Rz. 32 Neben dem imaginären Gewinn kann Mehrwert versichert werden, der insbesondere während des Transports von Rohstoffen entstehen kann. Hier liegt das Anwendungsgebiet der Mehrwertversicherung. Sie wird abgeschlossen, wenn die Versicherungssumme von vornherein zu niedrig angesetzt wurde oder wenn der Marktpreis nach Abschluss der Versicherung bzw. zwischen Beginn der Vers...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 256 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güte...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 120 Die Regelung gilt für drei Personengruppen. Der Unfall ist ausgeschlossen, wenn die VP ihnmehr

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§ 18 Transportversicherung / h) Haager Regeln/Hague Visby Rules/Hamburg Regeln (Ziff. 3.8 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 178 Die Haager Regeln und die Hague Visby Rules sind vollständig in das HGB eingearbeitet worden. Das am 25.4.2013 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts hat zu wesentlichen Änderungen des deutschen Seehandelsrechts geführt, das Haftungsrecht dabei aber im Kern beibehalten. Nach § 498 Abs. 1 HGB haftet der Verfrachter für den Schaden, de...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherung der Güter

Rz. 8 Unabhängig von der Wahl des Transportmittels können alle Arten von Gütern versichert werden, wobei es sich um eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung handelt.[9] Die Beförderung kann per Schiff, Flugzeug, Kfz, Tier oder Mensch erfolgen. Zur Güterversicherung zählen auch die Werkverkehrs- (vgl. §§ 1 Abs. 2, 9 GüKG), die Autoinhalts- sowie die Valorenversicherung. R...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Ausschlüsse (Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 189 Ziff. 6 DTV-VHV 2003/2011 enthält einen Katalog von Versicherungsausschlüssen. Die darin geregelten Ausschlüsse stehen nach Ziff. 17 unter dem Vorbehalt, dass ihre Anwendung mit den zwingenden Vorschriften über die Pflichtversicherung vereinbar ist. § 7a GüKG ist eine solche Vorschrift. Sie ist in ihrem Anwendungsbereich auf den innerdeutschen Güterkraftverkehr mit e...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Imaginärer Gewinn

Rz. 31 Imaginärer Gewinn ist nicht der tatsächlich erzielte oder zu erzielende Gewinn, sondern ein pauschalierter, hypothetischer Gewinn. Die Versicherung eines pauschalisierten Gewinns verstößt nicht gegen das Bereicherungsverbot.[32] Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Parteien den imaginären Gewinn festsetzen, aber nur in den Grenzen von § 76 VVG .[33] Versichert ist...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ee) Sonstige Interessen

Rz. 33 Sonstige Aufwendungen und Kosten wie Zoll, Fracht, Steuern und Abgaben zählen zum Gegenstand der Versicherung. Die endgültig bezahlte Fracht ist gemäß Ziff. 10.2 DTV-Güter 2000/2011 bzw. Ziff. 6 ADS Güterversicherung 73/84/94 im Versicherungswert enthalten. Die genannten Kosten sind nach Ziff. 17.7 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.9 ADS Güterversicherung 73/84/94 aber nur...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 119 Der Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für die genannten, relativ kleinen Personengruppen. Deren Unfallrisiko liegt erheblich über denen des normalen Fluggastbetriebes. Um die Prämien des Massengeschäfts der allgemeinen Unfallversicherung nicht zu belasten wird das Luftfahrtrisiko hier ausgenommen, kann aber durch eine spezielle Luftfahrtunfallve...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Tätigkeitsänderungen

Rz. 92 Die ärztliche Tätigkeit kann sich während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ändern. Möglich sind qualitative Änderungen (Erhöhungen), z.B. die Beförderung zum Oberarzt, und quantitative Änderungen (Erweiterungen), z.B. die Vergrößerung der Bettenzahl bei einem Belegarzt. Solche Erhöhungen und Erweiterungen gehören nach Ziff. 3.1 (2) AHB zum versicherten Risiko, ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Transportversicherung zählt zu den ältesten Versicherungsformen. Um sich gegen die Gefahren von Raub und Überfällen zu schützen, schlossen sich um 2000 vor Chr. babylonische Kaufleute zu Allianzen zusammen. Sie verpflichteten sich gegenseitig, die innerhalb der Allianz entstehenden Verlustschäden gemeinsam zu tragen. Bereits um das Jahr 3000 vor Chr. kollektivierte...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Lagerungen

Rz. 30 Als Lagerungen gelten Aufenthalte in Lagerhäusern wie auch Lagerungen im Freien. Versichert sind transportbedingte und disponierte Lagerungen. Disponiert sind Lagerungen, die vom Versicherungsnehmer verfügt worden sind, sofern sie in einem engen kausalen Zusammenhang mit dem Transport stehen. Wenn vereinbart, können sie als Vorlagerung vor dem Transport und/oder als N...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Risikobegrenzung (Ziff. 1.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 162 Selbsteintretende Spediteure sind nach Ziff. 1.3 DTV-VHV 2003/2011 nur unter der Bedingung versichert, dass es sich um einen Selbsteintritt im Straßengüterverkehr handelt. Aber auch der im Selbsteintritt durchgeführte Transport mit See-, Binnenschiffen, Luftfahrzeugen oder Privatbahnen kann versichert sein, wenn es sich beim Transport um eine bewirkte Sammelladung od...mehr

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§ 18 Transportversicherung / d) Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr – CMR (Convention relative au Contrat de transport international de Marchandises par Route) (Ziff. 3.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 174 Die CMR ist auf Verträge über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen anwendbar, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der der Ablieferung in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer ein Vertragsstaat ist. Dies gilt ohne Rücksicht auf den Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit der Parteien. Die CMR enthält gemä...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Tätigkeitsschäden – A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV/Ziff. 7.7 AHB

Rz. 174 Weil etwa Handwerksbetrieben eigen ist, dass sie an fremden Sachen arbeiten und insoweit für von der Erfüllungsleistung unabhängige Schäden naturgemäß versichert sein wollen, gibt es in der Betriebshaftpflichtversicherung Einschlüsse: A 1 Ziff. 6.7 AVB-BHV beschreibt positiv und abschließend, welche Tätigkeitsschäden versichert sind. Der Versicherungsschutz ist im Zu...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ee) Umladungskosten, Mehrkosten der Weiterbeförderung

Rz. 54 Die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung, die infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels entstanden sind, hat der Versicherer nach Ziff. 2.3.1.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.5.1.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 zu ersetzen, soweit der Versicherungsnehmer sie nach den Umständen f...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Phantasieberufe und Nischentätigkeiten

Rz. 222 Vom allgemeinen Arbeitsmarktrisiko und den individuellen Beschäftigungschancen ist der Frage abzugrenzen, ob für eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ein allgemein zugänglicher Arbeitsmarkt besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt eine abstrakte Verweisung generell nicht in Frage.[580] Deshalb müssen Arbeitsplätze für Verweisungstätigkeiten, die der Versicherte noch aus...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beurteilungsmaßstab

Rz. 178 Der Maßstab für die Beurteilung der Ausbildung und Erfahrung bzw. der Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein objektiv-individueller. Es kommt nicht darauf an, ob die versicherte Person die Kenntnisse und Erfahrungen, die sie besitzt, auch in ihrem letzten Beruf einsetzen musste; es kommt nur darauf an, dass sie überhaupt über diese verfügt – unbeachtlich, auf welchem Weg...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Stationäres Risiko

Rz. 164 Gemäß § 4 Nr. 2 AFB 87 und A § 6 AFB 2010 wird der Versicherungsort definiert durch die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Aus der Definition folgt, dass der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, also ein stationäres Risiko absichert. Rz. 1...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2021). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. AVB der Güterversicherung

Rz. 24 Die gesetzlichen Rechtsquellen zur Güterversicherung sind in der Praxis weitgehend durch AVB abbedungen. Das gesetzliche Leitbild bleibt allerdings im Rahmen einer Inhaltskontrolle der AVB nach § 307 BGB von Bedeutung. Nach § 209 VVG finden die Vorschriften des VVG keine Anwendung auf die Seeversicherung. Die §§ 778 ff. HGB wurden per 1.1.2008 aufgehoben. Sie enthielt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Begriff der Konsignationslagerregelung wird zwar sowohl in § 6b UStG als auch in Art. 17a MwStSystRL sowie in der MwStDV verwendet aber nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] betrifft die Regelung ein Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager. Ferner ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Ort, an den der Gegenstand im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Wegfall einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG

Rz. 45 Fällt eine der Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung weg, gilt gem. § 6b Abs. 6 S. 1 UStG am Tag dieses Ereignisses die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als das einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellte Verbringen. Es solle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Wechsel des Erwerbers

Rz. 42 Stand zu Beginn der Beförderung oder Versendung zwar ein Erwerber nach Maßgabe des § 6b Abs. 1 UStG fest, soll dann aber doch an einen anderen Erwerber geliefert werden, so ist dies innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung bzw. Versendung möglich, und zwar unter den Voraussetzungen des § 6b Abs. 5 UStG.[1] Rz. 43 Voraussetzung ist, dass der andere Erwerber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.3 Bestehen einer Vereinbarung

Rz. 18 Bereits bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Gegenstände des Unternehmens im Abgangsmitgliedstaat muss eine Vereinbarung mit mindestens einem späteren Erwerber vorliegen, in welcher geregelt wird, dass dieser nicht bei Beendigung der Beförderung oder Versendung in den Bestimmungsmitgliedstaat die Verfügungsmacht an den Gegenständen erhält, sondern zu einem s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate

Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands bewirkt, gilt grundsätzlich am Tag nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb gleichgestelltes Verbringen. Dies gilt allerdings...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Übersicht

Rz. 15 Für den Lieferer gelten folgende Voraussetzungen: Der Lieferer muss ein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt. Es muss eine Vereinbarung bestehen, dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Erwerber erst nach dem Befördern oder Versenden erfolgt. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Erwerbers müssen dem Lieferer zu Beginn d...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.3 Reisekosten (§ 73 SGB IX)

Rz. 15 Reisekosten werden in der Verwaltungspraxis regelmäßig mit begünstigendem Verwaltungsakt dem Menschen mit Behinderungen bewilligt und mit einem monatlichen (ggf. unterschiedlichen) Betrag festgelegt und ausgezahlt. Insbesondere Fahrkosten sind für die (tägliche) Anreise zum Maßnahmeort (einschließlich Praktikumsplatz) und die Abreise zur Wohnung relevant. Die Reisekos...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Anforderungen an den korrekten Ablauf

Rz. 30 Neben den in 3.3.2., Rz. 27 und 3.3.3., Rz. 28, Rz. 29 aufgeführten Voraussetzungen, die Lieferer und Erwerber zu erfüllen haben verlangt § 6b Abs. 3 UStG, dass die Lieferung an den Erwerber binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands erfolgen muss. Dabei sind keine Kalendermonate, sondern in einem Nichtschaltjahr 365 Tage gemeint. ...mehr