News 22.08.2024 BFH-EuGH-Vorlagebeschluss – Kommentierung

Mit Beschluss vom 10.1.2024 hat der BFH erneut eine Frage aus dem Bereich der Umsatzsteuer dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Dieser wird sich zur Frage der Aufteilung verschiedener Leistungen im Beherbergungsbereich zu äußern haben.

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News 19.01.2017 BMF

Da der BFH die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem "Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung ansieht, ändert das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

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News 05.12.2016 BFH Kommentierung

Die Steuersatzermäßigung bei der Umsatzsteuer für Jugendherbergen gilt nicht für Leistungen an alleinreisende Erwachsene.

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News 04.07.2016 BFH Kommentierung

Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste unterliegt dem Regelsteuersatz, und zwar auch dann, wenn kein besonderes Entgelt berechnet wird.

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News 05.01.2016 FG Pressemitteilung

Das FG Hamburg hat entschieden, dass die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung ist, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen ist.

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News 16.11.2015 BFH Kommentierung

Das halbstündige oder stundenweise Überlassen von Zimmern in einem "Stundenhotel" ist keine steuerpflichtige Beherbergung.

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News 17.02.2015 LfSt

Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand (meist durch die Landratsämter) vermehrt Unterkünfte an bzw. schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen unterschiedlichster Vertragsvarianten (z.B. Mietverträge, Beherbergungsverträge, Belegungsvereinbarungen, Rahmenverträge usw.). Diese Verfügung soll einen nicht abschließenden Überblick über die verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung geben.

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News 22.08.2014 FG Kommentierung

Die Überlassung von Hotelzimmern stellt eine nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 EStG begünstigte Vermietung von Wohn- und Schlafräumen dar. Das Vorhalten von Parkplätzen, für die die Hotelgäste kein Entgelt entrichten müssen, ist als Nebenleistung zur Beherbergung zu beurteilen.

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News 28.10.2013 BFH Kommentierung

Die entgeltliche Überlassung von Zimmern in einem Eroscenter an Prostituierte unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsbetriebe (sog. Hotelsteuer), sondern dem Regelsteuersatz.

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