Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Höhe des Gebührensatzes

Rz. 292 Erweitert worden ist die Bezugnahme in Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV RVG auf die Regelung des § 48 Abs. 1 RVG. In der bisherigen Fassung war nur auf § 48 Abs. 3 ZPO verwiesen worden, weil die Erstreckungswirkung einer Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung auch auf den Abschluss eines Mehrwertvergleichs, ohne dass es hierzu eines gesonderten Erst...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 160 § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nac...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXII. Notanwalt

Rz. 107 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es a...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 27 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wur...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverf...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVIII. Einstweilige Anordnungen

Rz. 80 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe → Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abä...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 4. Übergangsrecht

Rz. 264 Darauf hinzuweisen ist, dass es für den Ansatz der jetzt höheren Fahrtkosten nicht darauf ankommt, wann der Anwalt die Geschäftsreise unternimmt. Auch hier gilt die Vorschrift des § 60 RVG. Es kommt auf den Auftrag zur Angelegenheit bzw. die Beiordnung oder Bestellung an. Siehe hierzu ausführlich § 3 Rdn 119. Rz. 265 Zur Abrechnung, wenn der Anwalt eine Geschäftsreise...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 142 § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr (1) 1In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen , Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheit...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 8 BerHG i.V.m. § 3a Abs. 4 RVG ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / I. Sachverhalt

Das ArbG Magdeburg hatte der Klägerin durch Beschl. v. 25.4.2019 PKH unter Beiordnung des Rechtsanwalts M bewilligt. Am 15.5.2019 hat Rechtsanwalt M beim ArbG Magdeburg einen Antrag auf Festsetzung von PKH-Anwaltsvergütung gestellt. Mit weiterem mit dem Datum vom 15.5.2019 versehenen und beim ArbG Magdeburg am 25.6.2019 eingegangenem Antrag hat der Rechtsanwalt seinen Festse...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung du...mehr

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zfs 01/2021, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen:

"Die gem. den §§ 146, 147, 166 VwGO, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG [VG d. Saarl. v. 20.8.2020 – 5 K 771/20] ist begründet." Nach den §§ 166 VwGO, 114 S. 1 ZPO erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG er...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 136 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 50.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG) mehr als 55.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rechtsprechung insoweit Nr. 1008 VV RVG analog anzuwen...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es verhältnismäßig selten vor, dass der BGH den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren abweichend von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert festsetzt. Nachfolgend soll daher auf die Besonderheiten dieser beiden Wertfestsetzungsarten eingegangen werden. Streitwertfestsetzung Die Entscheidung des BGH v. 25.3.2020 ist zutreffend....mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IV. Anrechnung

Rz. 50 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Anrechnung

Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jeweilige Angel...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 220 Die sofortige Beschwerde ist ein echtes Rechtsmittel, für das § 78 S. 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 567–577 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren für anwendbar erklärt. Danach ist gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet. Über die Beschwerde entscheidet ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Unerheblichkeit des Vorsteuerabzugs des Mandanten

Rz. 148 Die bisherige Verweisung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG auf § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO hatte darüber hinaus zu weiteren Missverständnissen geführt. Aufgrund der vorgenannten Verweisungsregelung waren nämlich einzelne Gerichte der Auffassung, dass der Anwalt aus der Landeskasse keine Umsatzsteuer erhalte, wenn die von ihm vertretene Partei, der er beigeordnet oder für die er best...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVIII. Reisekosten

Rz. 120 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV RVG) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 6 Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insol...mehr

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AGKompakt 12/2020, Abrechnung in PKH-Mandaten - Übergangsrecht

Unterschiedliches Kostenrecht für Wahlanwalts- und PKH-Vergütung war möglich Mit dem KostRÄG 2021 wird die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG hinsichtlich des beigeordneten Anwalts geändert. Nach der alten Fassung wurde zum Teil die Auffassung vertreten, dass für die Wahlanwaltsgebühr auf die Auftragserteilung abzustellen sei und für die PKH-Gebühren auf die Beiordnung. ...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.10.2020 – 13 WF 122/20 1. Bei nur teilweiser Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe umfasst auch die Beiordnung nur diesen Teil. Der Rechtsanwalt erhält eine Vergütung aus der Staatskasse nur nach dem Wert des Teils, für den er beigeordnet wurde. 2. Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist so zu berechnen, als ob nur der von der Bewilligung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Gegen die Ablehnung der Stundung oder deren Aufhebung sowie gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Wird die Stundung bewilligt, so steht der Staatskasse die sofortige Beschwerde zu. 2Diese kann nur darauf gestützt werden, dass nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Beschwerde der Staatskasse

Rn 8 Wird dem Schuldner die beantragte Verfahrenskostenstundung bewilligt, steht der Staatskasse ein Beschwerderecht nach Abs. 2 zu. Die Beschwerde kann indes nur darauf gestützt werden, dass dem Schuldner nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Stundung nicht hätte gewährt werden dürfen. Die Staatskasse kann die Beschwerde dementsprechend nur mit der...mehr

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AGS 12/2020, Anrechenbarkei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Neben- und Adhäsionsklägerin hat Erfolg. Die Bezirksrevisoren bei dem OLG als Vertreterin der Landeskasse hat dazu in ihrer Stellungnahme ausgeführt: Hinweis "Die Gebühren Nr. 4143 sowie Nr. 4144 VV entstehen als zusätzliche Verfahrensgebühren für das erstinstanzliche bzw. das Berufungs- bzw. Revisionsverfahren im Adhäsionsverfahren. Laut Urteil de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Andere Rechtsbehelfe

Rn 10 Entscheidungen des Insolvenzgerichts gemäß § 4b sind weder für den Schuldner noch von der Staatskasse mit der sofortigen Beschwerde angreifbar; in Betracht kommt indes eine Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG. Andere Verfahrensbeteiligte als die in § 4d ausdrücklich genannten haben kein Beschwerderecht gegen die Entscheidungen des Insolvenzgerichts. Dies gilt insbesonder...mehr

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AGS 12/2020, Gesonderte Ein... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das der Rechtsanwältin der Klägerin – Erinnerungsführerin – für das Verfahren S 5 AS 1445/14 aus der Staatskasse zusteht. Das Gericht gewährte der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Erinnerungsführerin für die erste Instanz. Das Verfahren (S 5 AS 1445/14) wurde zusammen mit dem Verfah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übersicht über die Fälle der Zulassung der sofortigen Beschwerde

Rn 7 In den nachstehend aufgeführten Fällen ist u.a. die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts, die auf Vorschriften der InsO beruhen, ausdrücklich zugelassen:mehr

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AGS 12/2020, Gebührenbemess... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das SG hat die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzungsverfügung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Gerichts zu Recht zurückgewiesen. Es hat in den Gründen der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage der gleichermaßen ausführlichen wie zutreffenden Begründung der Vergütungsfestsetzungsverfügun...mehr

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AGKompakt 11/2020, Anhebung... / 1. Anwendbarkeit der neuen Beträge

Maßgebend ist § 60 RVG Auch hinsichtlich der Reisekosten gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern grds. der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit. Beispiel Der Anwalt ist im November 2020 mit der Einreichung einer Klage beauftragt worden. Im Februar 2021 findet der Termin zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), insb....mehr

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AGS 11/2020, Notwendigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat auch in der Sache Erfolg. Mit Recht wendet er sich dagegen, dass das AG es abgelehnt hat, ihm im Rahmen der mit Beschl. v. 27.3.2019 bewilligten Verfahrenskostenhilfe seinen Verfahrensbevollmächtigten als Rechtsanwalt beizuordnen, da aufgrund...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Untersuchungshaft (U-Haft)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 22 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 35 Abs. 1 Satz 4 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 22, 35). Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; B...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 3 Anmerkung

1. Niemand ist fehlerfrei! Es erstaunt dennoch, dass es überhaupt zu einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung gekommen war.[1] Der Standpunkt des beigeordneten Rechtsanwalts ist indes "sportlich", sich als erfahrener Sozialrechtler auf eine offenkundig fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen zu wollen. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist daher nur kons...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 4. PKH/VKH-Vergütungsanspruch bei Mehrvergleichen (§ 48 Abs. 1, 3 RVG)

Nur bei einer Beiordnung im Wege der VKH in einer Ehesache für den Abschluss einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV (Einigung bzw. Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände) erstreckt derzeit § 48 Abs. 3 RVG die Beiordnung auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Das bedeutet, dass in Ehesachen aus der Staatskasse neben der 1,5-Einigung...mehr

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AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das VG ungeachtet der Wertgrenze nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde des Beschwerdeführers führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das VG hat seine Erinnerung zu Recht zurückgewiesen. Dem Beschwerdeführer steht keine höhere aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung zu, als sie mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäft...mehr

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AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt als beigeordneter Rechtsanwalt die Festsetzung einer höheren aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung. Sein Mandant – der Antragsteller des Ausgangsverfahrens – bewarb sich zum Wintersemester 2017/2018 zunächst erfolglos um einen Studienplatz im zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität .... . Gegen...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 5. Klarstellung des Umfangs des Anspruchs gegen die Staatskasse bei Verbindungen in Strafsachen (§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG)

Bei der Anwendung von § 48 Abs. 6 S. 3 RVG ist derzeit umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es nach der Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kommt, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedarf.[11] Nach der zutreffenden Gegenauffassung bedarf es einer Erstreckungsentscheidung nur, wenn die Verbindung der Verfahren nach de...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / V. Übergangsrecht

Die Frage, ab wann die geplanten linearen und strukturellen Anpassungen des RVG im Falle des Inkrafttretens Anwendung finden, richtet sich nach der Übergangsregelung in § 60 RVG. Der Entwurf weist zutreffend darauf hin, dass diese Übergangsvorschrift gerade bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren manda...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / b) Zeugenbeistand im 2. KostRMoG (Vorbem. 5 Abs. 1 VV)

Die Frage, wie der Zeugenbeistand seine Tätigkeit abzurechnen hat, sollte nach dem Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG in Vorbem. 4 Abs. 1 VV zum 1.8.2013 klargestellt werden. Danach sollte die Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet und Vorbem. 4 Abs. 1 VV entsprechend neugefasst werden. Vorbem. 4. Abs. 1 VV sollte nach dem Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG folgende F...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 3. Anhebung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze von 30.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR (§ 49 RVG)

Bei der Beiordnung im Wege der PKH oder VKH werden die aus der Staatskasse zu zahlenden Wertgebühren in der Tabelle zu § 49 RVG bei einem Gegenstandswert von über 30.000,00 EUR gekappt mit der Folge, dass keine weitere Gebührensteigerung mehr eintritt. Eine aus der Staatskasse zu erstattende 1,0-Gebühr beträgt deshalb bei 30.000,00 EUR übersteigenden Gegenstandswerten derzei...mehr