Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Bestellung ein... / Leitsatz

Auf die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende des Erstgerichts die Grenzen seines Beurteilungsspielraums zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 StPO eingehalten und sein Entscheidungsermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Es kann die Beurteilung des Vorsitzenden, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / Leitsatz

In Abweichung des Grundsatzes nach § 48 Abs. 4 S. 1 RVG der Gesamtverfahrensberücksichtigung kann das Gericht bei Vorliegen eines sachlichen Grundes eine zeitliche Begrenzung der Prozesskostenhilfebewilligung aussprechen, welche im Festsetzungsverfahren bindend ist. Versieht das Gericht den Beiordnungsbeschluss mit einer zeitlichen Begrenzung, ist lediglich die ab dem Wirksam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Abrechnung der... / II. Anwendung von Teil 4 Abschnitt 3 VV

Das OLG geht davon aus, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit als Beistand des Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss ausschließlich eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4301 Nr. 4 VV i.H.v. 250,00 EUR nebst einer Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer zustehe. Zur Begründung verweist das OLG auf die Vorbem. 4 Abs. 1 VV und auf den insoweit bestehenden Streit, ob die dort entha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Erinnerung mit... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte beim BGH einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des Urteils des OLG Karlsruhe v. 15.4.2020 gestellt und gleichzeitig eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Durch Beschl. v. 7.9.2020 hat der BGH den Antrag zurückgewiesen und die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Zu folgendem Verfahrensablauf stellte sich für den Verteidiger die Frage, wie seine Tätigkeiten abzurechnen sind: Der Kollege war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren tätig gewesen. Es ist in Hauptverhandlung sodann ein Strafbefehl ergangen, da die Angeklagte nicht erschienen war (§ 408a StPO). Der Kollege hat dann nach Rücksprache mit seiner Mandantin Einspruch gegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Kostenneutrale... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten einen gemeinschaftlichen Diebstahl im besonders schweren Fall zur Last. Mit Verfügung vom 18.6.2020 hat die Staatsanwaltschaft auf Anregung des AG beantragt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mit Verfügung vom 26.6.2020 hat das AG den Angeklagten zur beabsichtigten Pflichtverteidigerbestellung angehört und mitge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Bestellung ein... / II. Zulässigkeit des Rechtsmittels

Der BGH sieht das Rechtsmittel als statthafte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde an (§ 142 Abs. 7 S. 1 StPO, § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 1 und 2 StPO). 1. Statthaftigkeit Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sei gem. der – ihrem Wortlaut nach unmittelbar anwendbaren – Vorschrift des § 142 Abs. 7 S. 1 StPO statthaft. Der Anwendung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Beschwerdewert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Hat das Erstgericht – hier das VG Halle (Saale) – die Beschwerde gegen seine Entscheidung nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassen, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigen, also mindestens 200,01 EUR betragen. Zu Recht weist das OVG Sachsen-Anhalt darauf hin, dass es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Ein Kollege hatte zum Zusammentreffen von nachträglicher Pflichtverteidigerbestellung und einer Vergütungsvereinbarung folgende Frage: Bei mir gehen immer mehr nicht beantragte Beiordnungen nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO ein, und zwar nachdem ich eine Honorarvereinbarung getroffen habe. Ich frage mich, ob ich ggf. mit dem Mandanten eine (neue) Honorar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Notwendigkeit umfangreicher Fotokopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache und somit deren Erstattungsfähigkeit stellt in der Vergütungspraxis und insbesondere bei Abrechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe seit jeher eines der größeren Streitthemen dar. a) Zusammenhang von Auslagen und Beiordnung/Bestellung Maßgeblich für eine Erstattungsfähigkeit von A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Beim AG waren gegen den Angeklagten (zunächst) zwei Verfahren anhängig. In dem Verfahren 108 Js 36754/19 hatte die Staatsanwaltschaft am 28.8.2019 Anklage zum AG erhoben. Im Rahmen der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Angeklagten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Dieser hatte sich in dem Verfahren als Wahlverteidiger angezeigt, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben.[35] Dazu an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Auswechselung ... / Leitsatz

Der Pflichtverteidiger, der sich gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung wendet, ist beschwerdeberechtigt i.S.v. § 304 Abs. 2 StPO. Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger wird nicht allein dadurch nachhaltig und endgültig erschüttert, dass sich der Beschuldigte in Abkehr von der bisherigen Verteidigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / Sachverhalt

Das ArbG Magdeburg hatte der Kl. durch Beschl. v. 25.4.2019 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts M. bewilligt. Am 15.5.2019 hat Rechtsanwalt M. beim ArbG Magdeburg einen Antrag auf Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden PKH-Anwaltsvergütung gestellt. Mit weiterem mit dem Datum v. 15.5.2019 versehenen und beim ArbG Magdeburg am 25.6.2019 eingegan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Das KostRÄG 2021 hat diese Formulierungen angeglichen, und zwar so, dass die Vorbem. 5 Abs. 1 VV an die Regelung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV angeglichen worden ist. Dem Gesetzgeber[52] erschien es im Hinblick auf die ausdrückliche Beschränkung der Beiordnung in § 68b Abs. 2 StPO auf die Dauer der Vernehmung sachgerecht, den Zeugenbeistand wie Rechtsanwälte zu vergüten, die keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Nachträgliche ... / III. Hier Ausnahme von der Ausnahme

Allerdings könne in der vorliegenden Konstellation dem Rechtsanwalt die Erstreckung nicht versagt werden, da das AG widersprüchlich vorgegangen sei. Das AG habe mit Verfügung vom 6.11.2019 in dem Verfahren 950 Js 55313/19 den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, wobei dem AG schon nach der Anklageschrift bewusst gewesen sein müsse, dass dieser den Angeklagten auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Verwirkung des... / I. Sachverhalt

Das SG Schleswig hatte dem Kläger PKH unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach Beendigung der Instanz hat die Rechtsanwältin die Festsetzung der ihr aus der Staatskasse zustehenden Vergütung beantragt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) des SG Schleswig hat die Vergütung durch Beschl. v. 31.1.2018 auf 523,60 EUR festgesetzt und den weitergehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Auswechselung ... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerden

Die sofortigen Beschwerden seien nach §§ 143a Abs. 4, 304 Abs. 4 S. 2 HS. 2 Nr. 1 StPO zulässig. Insbesondere stehe den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können auch andere Personen Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind. Insoweit sei anerkannt, dass auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [8] Die von dem ArbG Magdeburg gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG zugelassene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kl. ist unbegründet. [9] 1. Gem. § 45 Abs. 1 S. 1 RVG steht dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse des Landes Sachsen-Anhalt zu, da das Verfahren vor einem Gericht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Dieses Durcheinander hat das KostRÄG 2021 auf der Grundlage der vorliegenden Rspr. durch eine generalisierende Regelung geändert, die eine einfache Feststellung ermöglichen soll, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Längenzuschlags erfüllt sind. Danach gilt:[43] Grds. werden Wartezeiten und Unterbrechungen während eines Verhandlungstags als Teilnahme an der Hauptver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ein Strafkammerbeschluss, mit dem man im Grunde nichts anfangen kann. Denn nach den Entscheidungsgründen wird nicht klar, was die Kammer denn nun eigentlich meint und will. Entweder sieht man eine nachträgliche Erstreckung nicht als zulässig an – die h.M. ist anderer Auffassung (vgl. KG RVGreport 2012, 56 = RVGprof. 2012, 6 = StRR 2012, 78 = StraFo 2012, 292; OLG Celle JurBü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 5. Wahlmandat nach Beiordnung oder Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Die neue Gesetzesfassung Wird nach einer Bestellung oder Beiordnung nachträglich (auch) ein Auftrag erteilt, ist das unerheblich. Das stellt § 60 Abs. 1 S. 5 RVG klar: Zitat (…) Das nach den Sätzen 2 bis 4 anzuwendende Recht findet auch auf Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts Anwendung, die sich nicht gegen die Staatskasse richten. (…) Auch mit dieser Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Erstreckung der Beiordnung für Einigung im Scheidungsverbundverfahren (Abs. 3)

Rz. 118 In § 48 Abs. 3 RVG werden die Familiensachen aufgezählt, auf deren Einigung sich im Scheidungsverbundverfahren die Verfahrenskostenhilfe schon alleine aufgrund der Beiordnung in der Ehesache erstreckt. Diese Aufzählung ist in der neuen Nr. 7 auf eine Einigung über den Versorgungsausgleich ergänzt worden. Damit wurde eine Lücke geschlossen. Wird ein Anwalt in einer Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Anknüpfung an Bestellung oder Beiordnung

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 10 Der Anwalt war im Dezember 2020 als Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Erstreckung der Beiordnung bei Abschluss einer Einigung (Abs. 1)

Rz. 96 In der Rechtsprechung war lange Zeit umstritten, ob sich die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für den Mehrwert eines Vergleichs nur auf die Einigungsgebühr(en) erstreckt, oder auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG sowie auf die Terminsgebühr. Rz. 97 Kontrovers wurde diese Frage vor allem in der Familiengerichtsbarkeit bean...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / 4. Ausnahme vorherige Bestellung oder Beiordnung

Rz. 26 Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war (s. Rdn 31 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 95 § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (1) 1 Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 35 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / bb) Nachfolgender Auftrag oder Beginn der Tätigkeit

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Der neue Gesetzestext

Fehlt es im Falle einer Beiordnung oder Bestellung an einem vorherigen Auftrag, ist der Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung maßgebend. Das wird durch § 60 Abs. 1 S. 3 RVG klargestellt: Zitat (…) Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung ein unbedingter Auftrag desjenigen erteilt worden ist, dem er beigeord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (Abs. 6)

Rz. 119 Auch § 48 Abs. 6 RVG wurde angepasst. Bei der Anwendung des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG war bislang umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es erst nach einer Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kam, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedurfte, um in den Genuss der rückwirkenden Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1 Die neue Textfassung

Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Höhe des Gebührensatzes

Rz. 292 Erweitert worden ist die Bezugnahme in Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV RVG auf die Regelung des § 48 Abs. 1 RVG. In der bisherigen Fassung war nur auf § 48 Abs. 3 ZPO verwiesen worden, weil die Erstreckungswirkung einer Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung auch auf den Abschluss eines Mehrwertvergleichs, ohne dass es hierzu eines gesonderten Erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 160 § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 27 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXII. Notanwalt

Rz. 107 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVIII. Einstweilige Anordnungen

Rz. 80 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe → Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 4. Übergangsrecht

Rz. 264 Darauf hinzuweisen ist, dass es für den Ansatz der jetzt höheren Fahrtkosten nicht darauf ankommt, wann der Anwalt die Geschäftsreise unternimmt. Auch hier gilt die Vorschrift des § 60 RVG. Es kommt auf den Auftrag zur Angelegenheit bzw. die Beiordnung oder Bestellung an. Siehe hierzu ausführlich § 3 Rdn 119. Rz. 265 Zur Abrechnung, wenn der Anwalt eine Geschäftsreise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / I. Sachverhalt

Das ArbG Magdeburg hatte der Klägerin durch Beschl. v. 25.4.2019 PKH unter Beiordnung des Rechtsanwalts M bewilligt. Am 15.5.2019 hat Rechtsanwalt M beim ArbG Magdeburg einen Antrag auf Festsetzung von PKH-Anwaltsvergütung gestellt. Mit weiterem mit dem Datum vom 15.5.2019 versehenen und beim ArbG Magdeburg am 25.6.2019 eingegangenem Antrag hat der Rechtsanwalt seinen Festse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr