Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.2 Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Abs. 1 Nr. 1b, bis 31.12.2019: Nr. 1a)

Rz. 3d Durch § 22 Abs. 8 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) ist eine Sonderregelung für Einsatzgeschädigte (vgl. § 1 EinsatzWVG) eingefügt worden, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art i. S. d. § 6 EinsatzWVG stehen. Der Gesetzgeber hat mit dem EinsatzWVG auf die erheblichen Gefährdungen reagiert, denen das militärische und zivile Personal be...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.2 Geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 10 Seit dem 1.10.2022 liegt eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (bis zu diesem Zeitpunkt: im Monat 450,00 EUR). Die Geringfügigkeitsgrenze ist definiert in § 8 Abs. 1a SGB IV und berechnet sich nach dem jeweils geltenden Mindestlohn. Sie b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / [Ohne Titel]

LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GF) ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Die gefestigte BFH-Rechtsprechung verlangt, dass die Pension, welche eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-GF zusagt, aus Sicht des Zusagezeitpunkts erdienbar sein muss. Ein ordentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.2 Seelotsen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 24 Vorgängerregelung war § 112 Abs. 3 Buchst. f AVG i. V. m. § 842 RVO. Beitragsbemessungsgrundlage für die gemäß § 2 Nr. 4 rentenversicherungspflichtigen Seelotsen ist deren tatsächliches Arbeitseinkommen. Da dies oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ergibt sich ein Beitrag auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 275a).mehr

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Jansen, SGB VI § 167 Freiwi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Parallelvorschrift ist für die Krankenversicherung § 240 Abs. 1 SGB V, wonach die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt wird (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Eine freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 138...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 5 Vorgängervorschriften waren bezüglich der Nr. 3 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO und bezüglich der Nr. 4 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i.V. mit Abs. 3a Satz 4 RVO. Selbständig tätige Hausgewerbetreibende (vgl. die Definition in § 12 Abs. 1 und 5 SGB IV) sind nach § 2 Satz 1 Nr. 6 versicherungspflichtig. Sie werden trotz ihrer S...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.1 Allgemeines zum Beitragsanteil des Arbeitgebers bei versicherungsfrei Beschäftigten nach Abs. 1 und (bis 31.12.2011) Abs. 2

Rz. 3 Parallelvorschrift für die Arbeitslosenversicherung ist § 346 Abs. 3 Satz 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1386 RVO, § 113 AVG und § 130 Abs. 7 RKG. Für die in § 172 Abs. 1 genannten versicherungsfreien Beschäftigten hat der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zu tragen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Ausgenommen von diese...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.1 Überblick

Rz. 44 Bis auf die besondere Fallgestaltung des § 45 Abs. 4 (fortgeschrittenes Krankheitsstadium des Kindes mit nur noch begrenzter Lebenserwartung; vgl. Rz. 90 ff.) wird das Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2015 nicht mehr so berechnet wie das bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich für die kalendertägliche Höhe des Kinderkrankengeldes ist jetzt bei Arbeitnehmern der...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 169 regelt die Verteilung der Beitragslast bei selbständig Tätigen (Beitragsschuldner). Die Zahlung der Beiträge wird in § 173 bis 178 geregelt. Grundsätzlich tragen die selbständig Tätigen (Nr. 1) ihre Beiträge selbst, mit Ausnahme des in Nr. 2 bis 4 genannten Personenkreises.mehr

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Jansen, SGB VI § 178 Verord... / 2.1 Verordnungen nach Abs. 1

Rz. 2 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 5 RVO, § 112 Abs. 5 AVG und § 130 Abs. 8 RKG. Auf der Grundlage des Abs. 1 ist die am 1.1.1992 in Kraft getretene Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer eines aufgrund gesetzlicher Pflicht zu leistenden Dienstes (RV-Pauschalbeitragsverordnung) v. 30.1...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.12 Bezieher von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz – ATG (Abs. 1 Nr. 6 und 7)

Rz. 31 Die Regelung der Beitragstragung für Bezieher von Aufstockungsleistungen nach dem ATG ist mit Art. 5 Nr. 4 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1.7.2004 den gleichzeitig beschlossenen Änderungen des ATG (Art. 95) und des § 163 Abs. 5 (Art. 5 Nr. 3a) angepasst worden (wegen der Änderungen des ATG vgl. Hampel, Die Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.10 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.2 Künstler und Publizisten

Rz. 4 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung § 251 Abs. 3 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI für die Soziale Pflegeversicherung entsprechend gilt. Vorgängervorschrift war § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG. Gemäß § 2 Nr. 5 sind selbständig tätige Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des KSVG in der gesetzlichen Rentenversicherung v...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vorgängervorschrift war § 126a AVG. Die Vorschrift regelt die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Träger war gemäß § 134 Nr. 5 a. F. bis zum 31.12.2004 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. An deren Stelle ist nach dem Gesetz zur Organisationsref...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.8 Entwicklungshelfer, sekundierte Personen und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 4 Buchst e AVG. Parallelvorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen nicht, in der Arbeitslosenversicherung kommt § 349a SGB III in Betracht. Entwicklungshelfer i. S. d. Entwicklungshelfer-Gesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, Angehörige eines Mitgliedstaates ...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart (abzurufen unter https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de), denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige So...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.4 Auswirkungen des Pauschalbeitrags

Rz. 11a Anders als bei den Beiträgen, die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1 und 2 zu tragen hat, und entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 14/288), kommt den arbeitgeberseitigen Pauschalbeiträgen, die nach § 172 Abs. 3 zu tragen sind, anwartschaftsbegründende bzw. -erhöhende Wirkung zugunsten der versicherungsfrei geringfügig Beschäftigten zu. Dies ergibt sich...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.5 Bezieher von Leistungen als Spender nach dem Transplantations- bzw. Transfusionsgesetz (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 7b Parallelvorschriften in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB XI und § 347 Nr. 6a SGB III. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d ist eine Regelung zur Beitragstragung bei Spenden von Organen und Geweben an privat krankenversicherte Empfänger. Die Beiträge für den Organspender sind von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SVG Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens 4 Jahren, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. Für diesen Personenkreis besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 2b Rentenversicherungspflicht. Die Beitragsbemessung richtet sich nach § 166 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6 RKG (zur Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.5 Abgrenzung der Haushaltshilfe-Ansprüche zwischen § 24h und § 38

Rz. 49 Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h besteht, wenn die werdende bzw. junge Mutter den von ihr geführten Haushalt wegen ihrer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung nicht fortführen kann. In der Praxis bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchen Fällen eine Schwangerschaft oder eine Entbindung in Abgrenzung zu einer Krankheit ursächlich für die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Gesetzliche Regelbeispiele nach Satz 1

Rz. 33 Satz 1 regelt, dass die Hilfe zur Erziehung insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt wird; hierbei handelt es sich um (primär) sozialpädagogische, erzieherische Hilfen (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.3.2020, 10 LA 292/18 Rz. 15); Abs. 3 verdeutlicht dies für die im Zusammenhang mit der Hilfe zur Erziehung häufig wichtigen therapeutischen Leistungen bei Ausbil...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung definiert, in welcher Weise und mit welcher Begrenzung die Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. Vor Inkrafttreten des SGB VI waren die Beitragsbemessungsgrundsätze in § 1385 RVO, § 112 AVG und § 130 RKG geregelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.5 Zusätzlicher Bundeszuschuss und Erstattungen

Rz. 13 Wie dem Rentenversicherungsbericht 1997 (BT-Drs. 13/8300 S. 157/158) zu entnehmen ist, bestanden bis dahin die Einnahmen fast ganz aus den Beiträgen und dem Bundeszuschuss (§ 213 a. F.). Dieser deckte in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils ca. 20 % des Rentenvolumens. Obwohl damit die Höhe der Ausgaben für die sog. versicherungsfremden Leistungen nicht erreicht wurde, wa...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.4 Zweites SGB VI-ÄndG/Beitragssatz 2004

Rz. 9 Nach dem Ergebnis der gemeinsamen Finanzschätzungen von BMGS, VDR und BfA wäre nach dem damals geltenden Recht der Beitragssatz für 2004 auf 20,5 % festzusetzen gewesen. Um den Beitragssatz von 19,5 % im Jahre 2004 beibehalten zu können, wurden deshalb zunächst mit dem Zweiten SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003 kurzfristige Maßnahmen ergriffen wie insbesondere die Aussetzung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.4 Bezieher von Krankengeld nach § 44a SGB V (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 7a Parallelvorschrift in der Pflegeversicherung ist § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB XI. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Beitragsfreiheit, § 224 Abs. 1 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung ist die Beitragstragung in § 347 Nr. 5a SGB III geregelt. Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c ist eine Folgeregelung zur Änderung des modifizierten Krankengeldanspruches nach § 44a SGB V zum...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 5 Während bei ständig beschäftigten Arbeitnehmern die Beitragsbemessungsgrenze lediglich für die Zeit der tatsächlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungen anzusetzen ist, ist bei unständig Beschäftigten unabhängig von der Zahl der Tage in Beschäftigung das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.3 Personen, die Übergangsgebührnisse beziehen (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 3e Abs. 1 Nr. 1c wurde zum 1.1.2021 eingeführt. Hierdurch wird festgelegt, dass die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gewährten Übergangsgebührnisse die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Personenkreis bilden (vgl. BT-Drs. 19/9491 S. 157). Durch die Definition der Übergangsgebührnisse im SVG ist auch ein eventuell gezahlter Bildungszuschuss als beitragspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 43 in der ursprünglichen Fassung übernahm zunächst die Regelungen von § 193 RVO. Danach erbrachten die Krankenkassen Rehabilitationssport sowie sonstige Leistungen zur Erreichung oder Sicherung des Rehabilitationsziels als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX änderte sich die Struktur der Norm. § 11 Abs. 2 begründet nunmehr einen...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.9 Unterstützte Beschäftigung (Abs. 1 Nr. 3a, bis zum 31.12.2019: Abs. 1 Nr. 3b)

Rz. 28 Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Die Unterstützte Beschäftigung kann von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern durchgeführt werden (§ 55 Abs. 5 Satz 1 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.13 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung (Abs. 1 Nr. 8 und 9 in Kraft vom 1.1.2003 bis 31.12.2014)

Rz. 32 Für Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung waren als Folgeänderungen zu den damaligen §§ 163 Abs. 9 SGB VI und 421j SGB III (später ersetzt durch § 417 SGB III) Nr. 8 und Nr. 9 am 1.1.2003 in Kraft getreten. Für Arbeitnehmer, die Leistungen der Entgeltsicherung (§ 417 SGB III a. F.) oder einen Zuschuss nach § 417 Abs. 6 SGB III a. F. bezogen, waren auch für den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädiung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 7 Die Beiträge der Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung (bis 31.12.2023: Versorgungskrankengeld), Übergangsgeld (bis 31.12.2004 auch Unterhaltsgeld) oder Arbeitslosengeld haben die Leistungsträger allein zu tragen. Das gilt nicht nur für die nach § 3 Satz 1 Nr. 3 kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen, sondern auch für die nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 auf Antrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.3 Festlegung des Arbeitgebers

Rz. 5a Ergänzt wird die Vorschrift durch Abs. 3, der bestimmt, wer als Arbeitgeber für die Beitragszahlung nach Abs. 2 gilt. Für die selbständigen Seelotsen sind dies die Lotsenbrüderschaften (Abs. 3 Nr. 1). Eine Lotsenbrüderschaft wird gemäß § 27 des Gesetzes über das Seelotswesen durch die für ein Seelotsrevier bestallten Seelotsen gebildet; sie ist eine Körperschaft des ö...mehr