Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.3 Zuständigkeit und Rechtsschutz

Rz. 47 Für die Durchführung der Nachversicherung ist der Rentenversicherungsträger zuständig, der am 31.12.2004 das Versicherungskonto geführt hat; kontoführender Versicherungsträger (GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 20.3.2023, Anm. 9). Die Versicherungszugehörigkeit orientiert sich bei Nachversicherungsfällen an den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 127 ff. Sowei...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.1 Grundsatzregelung (Satz 1)

Rz. 42 Nach Satz 1 werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Rz. 42a Maßgebliche Bezugsvorschrift ist insoweit § 76d , die die für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.3 20 Jahre Beitragszeiten

Rz. 28 Erforderlich sind 20 Jahre Beitragszeiten nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Maßgeblicher Anfangszeitpunkt für die Ermittlung der Beiträge ist nach § 75 Abs. 3 daher nicht der Beginn der Rente, sondern allein der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bzw. der Eintritt der vollen Erwerbsminderung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.3.2008, L 17 RA 77/04, Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, die al...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Satz 1)

Rz. 12 Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 und 3, §§ 252, 252a) erhalten höchstens 80 % des günstigeren Durchschnittswertes aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (= begrenzte Gesamtleistungsbewertung, früher in § 74, seit 1997 aus systematischen Gründen in § 263 Abs. 2a Satz 1 geregelt; vgl. auch GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.6 Unterbrechung des Altersrentenbezugs

Rz. 39 Bei Unterbrechung eines Teilrentenbezugs zum Beispiel deshalb, weil der anzurechnende Hinzuverdienst den Betrag der Vollrente erreicht, handelt es sich bei einer späteren Teilrente wegen Alters um einen neuen Anspruch und somit um einen neuen Rentenbeginn. Tritt eine Unterbrechung im Rentenbezug und damit ein neuer Rentenfall ein, sind sämtliche Entgeltpunkte – einsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.4 Berechnung und Tragung der Nachversicherungsbeiträge

Rz. 49 Die zu zahlenden Nachversicherungsbeiträge ergeben sich aus § 181. Die Beiträge werden gemäß § 181 Abs. 5 allein vom Arbeitgeber getragen. Danach erfolgt die Berechnung der Beiträge nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigte gelten. Nach § 228a Abs. 1 Nr. 2 ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.2 Entgeltpunkte für Zeiten nach Nr. 1. bis 11 (Satz 1 HS 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ordnet die Summenbildung an, in dem alle in Abs. 1 Satz 1 genannten Summanden, die durch Addition "die Summe der EP" ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 5 R 2/12 R, Rz. 14; Gegenstand war hier insbesondere die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 Satz 1). Rz. 10 Nach Abs. 1 setzen sich die persönlichen Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2.1 Wiederauffüllung nach Nr. 1

Rz. 38 Der Ausgleichspflichtige kann nach Nr. 1 daher die geminderte Rentenanwartschaft nach einem Splitting – also, wenn das Familiengericht eine Übertragung von Rentenanwartschaften verfügt hat (§ 10 VersAusglG) – durch Zahlung von Beiträgen (§ 187 Abs. 1) ganz oder teilweise ausgleichen. Im Ergebnis dieser Zahlungen wirkt sich ein Abschlag an Entgeltpunkten aus dem Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.2 Bezugszeitraum – vergangenes Kalenderjahr (Satz 2)

Rz. 44 Für die jährliche Berücksichtigung zum 1. Juli sind nach Satz 2 die für das vergangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend. Diese Regelung hat der Gesetzgeber ausdrücklich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eingefügt; bei der jährlichen Berücksichtigung kann der Träger der Rentenversicherung daher auf die bereits vorliegenden Zuschläge an Entgeltpunkten...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.1.2 Zuordnung wegen Pflege (Satz 2)

Rz. 10 Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes erhöht sich um Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (vgl. Komm. zu § 71) und auch wegen Pflege (§ 263 Abs. 1 Satz 2 i.V. m. § 249b). Rz. 11 Pflegeberücksichtigungszeiten werden mit 0,0625 pro Kalendermonat in die Berechnung einbezogen. Das gilt auch, wenn sie mit Beiträgen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 50 Zur weiteren Dynamisierung gemäß § 181 Abs. 4 SGB VI bereits festgesetzter Nachversicherungsbeiträge bedarf es eines Verwaltungsakts; deshalb bedürfen auch Säumniszuschläge für eine Beitragsforderung, die wie in Nachversicherungsfällen mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt wird, der Festsetzung durch Verwaltungsakt (BSG, Urteil v. 22.3.2021, B 13 R 20/19 R in...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.2 Grundlage für die persönlichen Entgeltpunkte – maßgebliches Versicherungskonto nach Abs. 2

Rz. 18 Auf welches Versicherungskonto für eine Rente abzustellen ist, regelt Abs. 2 und stellt klar, dass es für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei den Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den Erziehungsrenten auf die Entgeltpunkte des Versicherten – Nr. 1 und bei den Witwen-, Witwer- und Halbwaisenrenten auf die Entgeltpunkte des ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Geltungszeitraum

Rz. 16 Die Haltelinie nach § 255e gilt (vorerst) bis 2025. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert (§ 255e Abs. 1). Der Gesetzgeber wird die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % erst künftig angehen. Es bestand beim Erlass des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes v. 28.6.2022 (BG...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt ab 1.8.2004, vgl. Rz. 1) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i. S. v. § 119 SGB X aus einem Schadensfall vor Beginn der vorzeitigen Altersrente neben dem Bezug der Rente gezahlt werden, die bisherige Rechtslage aufrecht" (vgl. BT-Drs. 15/2678 S. 22). Rz. 31a D.h., Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.3 Zuschlägen nach § 76d – Rechtslage bis zum 30.6.2017

Rz. 46 Zur Rechtslage der Berücksichtigung von Zuschlägen nach § 66 Abs. 3 Satz 2 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung i. V. m. § 76d vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 6.1.mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015, 374. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. N.N., Studienjahre erhöhen die Rente nicht – Rentenversicherung – Anm. zu: BVerfG, Beschluss v. 18.5.2016 – 1 BvR 2217/11 u. a., SozSichplus 2016, Nr. 9, 1. Ruland, "Abwertung...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1.1 Begriff des aktuellen Rentenwerts (Satz 1)

Rz. 19 § 68 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet eine Definition des Begriffs des aktuellen Rentenwerts und definiert diesen als den Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Die Definition korrespondiert mit § 63 Abs. 2 Satz 2.mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 § 66 wird durch die Vorschriften im Dritten Titel – Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – §§ 70 bis 76f, 256 bis 264b, durch die Vorschriften zum Zugangsfaktor §§ 77, 264d und durch die Vorschriften zur Ermittlung von Zuschlägen bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie bei Waisenrenten gemäß der §§ 78, 78a, 264c ergänzt (vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12....mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5.1 Voraussetzungen der Neufeststellung im Überblick

Rz. 25 Eine Neufeststellung ist daher dann vorzunehmen, wenn nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit Beiträge für 240 Kalendermonate gezahlt worden sind und dies vom Versicherten beantragt wurde. Dabei sind die Fiktionen von § 302a Abs. 1, § 302b Abs. 2 und Abs. 3 zu berücksichtigen, wonach die dort bezeichneten Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (nach altem Recht) als...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, Rz. 13; die dort vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.2 Ermittlungsgrundsätze (Satz 1)

Rz. 36 Satz 1 beinhaltet das Verfahren bzw. die Grundsätze zur Festlegung und Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors. Rz. 37 Der Nachhaltigkeitsfaktor besteht nach Satz 1 aus der Veränderung des Rentnerquotienten (RQ) und einem Parameter α (vgl. zu den Ermittlungsgrundsätzen des Nachhaltigkeitsfaktors auch GRA der DRV zu § 68 SGB VI, Stand: 19.9.2022, Anm. 5). Hierbei gibt RQ –...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.5 Renten wegen voller Erwerbsminderung – Recht auf Neufeststellung (Abs. 3)

Rz. 23 Weiterhin sieht Abs. 3 die Ermittlung weiterer Entgeltpunkte auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vor, wenn Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls vorliegen. Dies gilt aber nur auf Antrag. Rz. 24 Abs. 3 betrifft ausschließlich Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrenten). Sie kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.2 Keine Bewertung bestimmter Arbeitslosenzeiten (Satz 2 und 3)

Rz. 15 Ergänzend zu § 74 Satz 4 schließt Satz 2 auch für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 1.7.1978 bis 28.2.1990 eine Bewertung aus (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5.2023, Anm. 4). Rz. 16 Ohne Bewertung bleiben nach Satz 3 auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die jedoch vor de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.3 Positivkatalog Ersatzzeiten (Satz 2)

Rz. 41 Zu den Grundrentenzeiten zählen nach Satz 2 auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten. Ersatzzeiten sind in § 250 geregelt und zielen darauf ab, bei Versicherten rentenrechtliche Lücken zu schließen, wenn diese aufgrund außergewöhnlicher Umstände und politischer Ereignissen, die sie nicht zu vertreten haben, keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben bzw. ke...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsren...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den Begriff "Erwerbsunfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 8 Ergänzende Regelungen zum Rentensplitting finden sich in §§ 120a bis 120e. Der Aufschub der Beitragszahlung ist in § 184 geregelt. Außerdem ist § 186 bei der Nachversicherung in der berufsständischen Versorgungseinrichtung zu beachten. Übergangsregelungen finden sich in §§ 233, 233a. Für die Durchführung der Nachversicherung in Übergangsfällen finden sich Regelungen in...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.4 Nachversicherungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Wenn die Nachversicherungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist zu ermitteln, für welchen Zeitraum die Nachversicherung durchzuführen ist. Abs. 2 Satz 2 definiert insoweit den Nachversicherungszeitraum. Die Bestimmung des Nachversicherungszeitraums hat sowohl Auswirkungen auf die nachzuzahlenden Beiträge als auch auf die Rentenanwartschaften. Maßgebend ist der Zeitraum, i...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Der aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Jahres (§ 65). Bei d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.2 Entgeltpunkte aus einem Kapitalbetrag (Sätze 2 und 3)

Rz. 46 Die ab 1.9.2009 in Abs. 4 eingefügten Sätze 2 und 3 (Rz. 1) regeln, wie Entgeltpunkte im Fall einer externen Teilung (§ 14 VersAusglG) zu ermitteln sind. Das geschieht nach Satz 2 in der Weise, dass der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 FamFG bestimmte Kapitalbetrag i. S. d. § 14 Abs. 4 VersorgAusglG mit dem zum Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit maßge...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors

Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsveränderungen, die die Altersvorsorge betreffen, auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Verwendung der Beiträge durch die Körperschaft oder Personenvereinigung und Behandlung der Beiträge auf Seiten der Mitglieder

Tz. 9 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die St-Freiheit der Beiträge nach § 8 Abs 5 KStG wird unabhängig von der tats (satzungsgem) Verwendung der Beiträge durch die Kö oder Pers-Vereinigung gewährt (s Schnitger/Lebhart, in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 8 Rn 792). Verwendet ein Berufsverband die Mitgliederbeiträge zur Parteienfinanzierung, so führt dies nicht zum Verlust der St-Befreiung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Beiträge zur Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Beiträge, die nicht zur Wahrnehmung allg ideeller oder wirtsch Interessen der Mitglieder, sondern zur Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder zur wirtsch Förderung der Mitglieder gezahlt werden, fallen nicht unter die Befreiung des § 8 Abs 5 KStG. Das gilt auch dann, wenn die Beiträge zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Pflicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Begriff der Beiträge

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Beiträge können in Geld oder Sachleistungen bestehen, regelmäßig oder einmalig zu zahlen sein. Die Behandlung als Mitgliederbeiträge iSd § 8 Abs 5 KStG ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beiträge nicht von allen Mitgliedern in gleicher Höhe zu entrichten, sondern gestaffelt sind, zB nach dem Einkommen, dem Alter des Mitglieds usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Aufteilung bei gemischten Beiträgen

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Dienen die Beiträge sowohl den allg ideellen oder wirtsch Zwecken als auch der Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder zur wirtsch Förderung der Mitglieder, sind diese in nach § 8 Abs 5 KStG stfrei Beiträge und in stpfl Leistungsentgelte aufzuteilen (s R 8.11 Abs 3 S 2 KStR 2022). Eine solche Aufteilung unterbleibt jedoch, wenn...mehr