Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.3 Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen zu Dritten

Rz. 14 In den Fällen von Abs. 1 Satz 1 müssen Rechtsbeziehungen zu Dritten nicht gesondert geregelt werden, denn in dem Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung von Berufsgenossenschaften durch die nach der Vereinigung zuständige Aufsichtsbehörde als wirksam bestimmt wird, wird die neu errichtete Berufsgenossenschaft gemäß Abs. 1 Satz 7 Gesamtrechtsnachfolgerin aller fusionierenden...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.2 Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe

Rz. 13 Mit Organe sind die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft angesprochen. Das sind der Vorstand und die Vertreterversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Mit der Vereinigung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 enden die Mitgliedschaften der in die Organe der Selbstverwaltung der aufzulösenden Berufsgenossenschaften gewählten Personen. Ab dies...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 2.2 Gemeindeunfallversicherungsverband mehrerer Bundesländer

Rz. 4 Vergleichbar zu der Konstellation nach § 116 Abs. 2 sind gemäß Abs. 2 die Landesregierungen von wenigstens 2 und höchstens 3 Bundesländern ermächtigt, durch gleichlautende Rechtsverordnungen einen gemeinsamen Gemeindeunfallversicherungsverband zu errichten. Weitere Voraussetzung ist noch, dass ein Bundesland als aufsichtsführendes Land durch die beteiligten Länder in d...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und ersetzte die § 655 Abs. 4, § 766 Abs. 2 RVO. Seitdem sind die Bundesländer nicht mehr selbst die Träger der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.5 Geschäftsführung

Rz. 20 Die beteiligten Berufsgenossenschaften können nach Abs. 1 Satz 5 HS 1 für eine Übergangszeit von bis zu 10 Jahren abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, § 36 Abs. 2 HS 1, Abs. 4 SGB IV eine Vereinbarung über die weitere Tätigkeit der bisherigen Geschäftsführer und ihrer Stellvertreter als Geschäftsführer und Stellvertreter der neu zu errichtenden Berufsgenossenschaft sowie...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.2 Beschluss der Vertreterversammlungen

Rz. 6 Als Organ der Selbstverwaltung obliegt der Vertreterversammlung der (jeweiligen) Berufsgenossenschaft die Beschlussfassung über die Satzung und sonstiges autonomes Recht dieses Sozialversicherungsträgers sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für ihn maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Der Beschluss i. S....mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Eine Vorgängervorschrift in der RVO existierte nicht. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen ...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung

Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es sich um staatliche Mitwirkung bei Beschlu...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.2 Zuständigkeit nach der Vereinigung

Rz. 9 Die Satzung und die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 3 müssen von der nach der Vereinigung (im Falle von Abs. 2: jeweils) zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Abs. 1 Satz 6). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dies...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Brosius-Gersdorf, Sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsoptionen bei der Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung nach der Vereinigung von Berufsgenossenschaften – Ein Beitrag zum Regelungsinhalt des § 118 SGB VII, VSSR 2018 S. 141. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Rz. 23 Zur Berufung der Mitglieder der Se...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinigung von Berufsgenossenschaften Rz. 3 Nach § 118 Abs. 1 Satz 1 können sich Berufsgenossenschaften zu einer Berufsgenossenschaft vereinigen. Berufsgenossenschaften sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften (§ 114 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anl. 1). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (§ 114 Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3 Genehmigung

2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es si...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.2 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 13 Sie bedarf der Genehmigung der nach den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zuständigen Behörde. Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zustän...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Damals befasste sie sich noch mit dem "Bund als Unfallversicherungsträger". Seit der Fassung der Norm durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.2 Rechtsverordnungen

Rz. 6 Durch Abs. 2 wird das BMI ermächtigt, für die Unternehmen, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und § 125 Abs. 3 zuständig ist, Rechtsverordnungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu erlassen. Im Unterschied zur Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 2 haben die Regelungen hinsichtlich der in Abs. 2 erwähnten Unternehmen Außenwirkung, we...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Unternehmen des Bundes vom Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 bis 4 (Erlass von Unfallverhütungsvorschriften) aus. Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 regeln gleichzeitig, wer ermächtigt ist, Regelungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu treffen, und wie das Verfahren bis zum Erlass solcher Regelungen vonst...mehr

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Jung, SGB VII § 120 Bundes-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde in der im Gesetzgebungsverfahren nicht geänderten Fassung des Gesetzentwurfs durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Sie entspricht im Wesentlichen § 652 Abs. 2 RVO, der allerding...mehr

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Betriebliche Verkehrssicher... / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund

Nach § 1 SGB VII ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu zählen nach § 8 SGB VII auch die direkten Wege von zu Hause zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück nach Hause, die notwendigen Wege, um Kinder der Mitarbeiter zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder von...mehr

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Arbeitsschutz in Schulen / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in allgemeinbildenden Schulen sind durch die Schul- bzw. Unterrichtssituation geprägt und weichen dadurch zum Teil deutlich von dem ab, was in der Arbeitswelt ansonsten üblich ist. Trotzdem gelten auch für Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter, wie Hausmeister, Verwaltungs- und Reinigungskräfte, die grundlegenden Ar...mehr

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Betriebliche Verkehrssicher... / 8 Systematische Planung von Prävention (anlassbezogene, problemorientierte, risikoorientierte, zielgruppenorientierte Vorgehensweise)

Die bereits erwähnte "Praxishilfe – Sicherheit auf allen Wegen" stellt insbesondere Führungs-/Sicherheitsfachkräften umfassende Checklisten zur Verfügung, um sich sehr schnell einen Überblick darüber zu verschaffen, welchen Stellenwert Verkehrssicherheit bereits im Unternehmen hat und welche Optimierungen vorgenommen werden können. Es werden auch Beispiele aufgezeigt, welche...mehr

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Betriebliche Verkehrssicher... / 2 Problembeschreibung

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Arbeitsunfallgeschehen 2017 findet der Großteil der meldepflichtigen Unfälle außerhalb des Straßenverkehrs statt. Der Straßenverkehrsunfall hatte mit 132.895 Unfällen hier einen Anteil von gerade einmal 13 %. Bei den neuen Unfallrenten hingegen bildeten die 3.587 Unfälle im Straßenverkehr bereits einen Ant...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 7 Strukturen aufbauen

Um eine nachhaltige Prävention im Rahmen der berufsbedingten Mobilität sicherzustellen, sollten transparente Strukturen aufgebaut und kommuniziert werden. Dabei können die 6 Handlungsfelder unter www.kommmitmensch.de bzw. die goldenen Regeln von www.visionzero.global eine gute Unterstützung sein. Die vonseiten des DVR, von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften erarbeitete P...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 4 Prävention lohnt sich für alle

Vielfach gehen Unternehmen davon aus, dass man auf das Verhalten außerhalb des Unternehmens keinen Einfluss nehmen könne, insbesondere nicht im Straßenverkehr. Internationale Forschungsprojekte zum "Return on Prevention" haben jedoch gezeigt, dass jeder in Sicherheit und Gesundheit investierte Euro zu rund 2 Euro Nutzen führt. Hinzu kommt, dass durch Bemühungen, die Sicherhe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Schulen / 3.1.1 Klassenzimmer

Lärm Akustische Raumgestaltung ist in Schulen ein deutlich unterschätztes Thema. Schule ist ein Kommunikationsort, und weil so viele (junge) Menschen sich in den Räumen aufhalten, sind hohe Schalldruckpegel unvermeidlich und erreichen gelegentlich sogar die Schwellen für gehörschädigenden Lärm (80 bzw. 85 dB(A). Um hinreichende Arbeitsbedingungen für Lehrer (und auch für Schül...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.4 Durchgangsarztverfahren

Rz. 9 Grundsätzlich ist in der Unfallversicherung wie in der Krankenversicherung die Freiheit der Arzt- und Krankenhauswahl gewährleistet. Jedoch ist die Freiheit der Arztwahl insofern eingeschränkt, soweit Art und Schwere der Erkrankung eine besondere Heilbehandlung erfordern. Die Versicherten müssen sich auf einen vom Unfallversicherungsträger zur Behandlung von Unfallverl...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.1 Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Rz. 3 Die Unfallversicherungsträger sind nach Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet, eine frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung als Sachleistung zu erbringen (vgl. § 26 Abs. 2). Die Heilbehandlung kann auch eine besondere unfallmedizinische Heilbehandlung umfassen. Um dem Verletzten die beste Heilbehandlung zu gewähren, haben die Unfallversicherungsträger das be...mehr

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Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 2.2 Festbetragsregelung

Rz. 4 Der Unfallversicherungsträger erbringt die Kosten für Hilfsmittel nur noch bis zur Höhe der Festbeträge, die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen bundesweit gemeinsam und einheitlich für Hilfsmittel festgesetzt sind (vgl. § 36 SGB V), wenn das Ziel der Heilbehandlung mit solchen Hilfsmitteln zu erreichen ist. Der Unfallversicherungsträger entscheidet...mehr

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Jung, SGB VII § 29 Arznei- ... / 2.2 Kostentragung für Festbeträge

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 knüpft an die Festbetragsregelung für Arznei- und Verbandmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung an (§ 35 SGB V). Die Unfallversicherungsträger gewähren i. d. R. wie die Krankenkassen für Arznei- und Verbandmittel, für die Festbeträge i. S. v. § 35 SGB V bestehen, die Kosten bis zur Höhe dieser Beträge. Rz. 9 Bei anderen Arznei- und Verbandmitteln, ...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.2 "Mit allen geeigneten Mitteln"

Rz. 5 Abs. 2 enthält den Grundsatz, "mit allen geeigneten Mitteln" Gesundheitsschäden bei den Versicherten entgegenzuwirken, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen, Leistungen zur sozialen Rehabilitation, ergänzende Leistungen sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erbringen. Durch den weitgespannten Generalauftrag, "mit allen geeigneten Mitteln" für wirksame...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung

Rz. 6 Für die zahnärztliche Behandlung gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. Zahnärzte behandeln Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben am 1.1.2022 mit der kassenzahnärztlichen Bundesver...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.4 Dienst-, Sach- und Geldleistung

Rz. 8 Die Versicherten erhalten i. d. R. die von ihnen benötigten Sach- oder Dienstleistungen der Unfallversicherung als Naturalleistungen (Abs. 4 Satz 2). Der Anspruch auf Sach- oder Dienstleistungen ist ein Anspruch dem Grunde nach. Bei Sach- und Dienstleistungen bedienen sich die Unfallversicherungsträger der Dienste Dritter (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Berufsbildungs- un...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Durchführung der Heilbehandlung. Abs. 1 enthält die Grundprinzipien des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 557 Abs. 2 Satz 1 RVO) und schafft die gesetzliche Grundlage für die besonderen Heilverfahrensarten, die auch durch neue Heilverfahrensarten weiterentwickelt werden können. Das...mehr

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Jung, SGB VII § 29 Arznei- ... / 2.1 Begriff

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 bestimmt den Begriff der Arznei- und Verbandmittel. Arznei- und Verbandmittel i. S. d. Unfallversicherung sind alle ärztlich verordneten, zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung erforderlichen Mittel. Auch nur apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel, d. h. nicht verschreibungspflichtige, können Arznei- und Verbandmittel im Sinne der Unfallversi...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.8 Hautarztverfahren

Rz. 13 Die Unfallversicherungsträger haben zur Früherkennung beruflich bedingter Hauterkrankungen das Hautarztverfahren eingeführt. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist § 3 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Das Hautarztverfahren ist in §§ 41 bis 43 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger geregelt.mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.11 Beziehungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Leistungserbringern

Rz. 16 Abs. 3 beauftragt die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der erbrachten Leistungen und das Abrechnungsverfahren vertraglich zu gestalten. Diese Rahmenverträge sind für die jeweiligen Mitglieder unmittelbar verbindlich und entfalten Dauerwirkung. Der auf dieser Grundlag...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 8 Die Unfallversicherungsträger müssen häusliche Krankenpflege grundsätzlich als Sachleistung erbringen, indem sie eine geeignete Pflegekraft stellen. Die häusliche Krankenpflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Rz. 9 Zur Grundpflege gehören pflegerische Leistungen nichtmedizinischer Art, z. B. Krankenbeobachtung, Hilfe bei der Kör...mehr

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Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 10 Die stationäre Behandlung wird als Sachleistung gewährt. Hierauf besteht ein Anspruch, wie sich aus dem Wortlaut von Abs. 1 Satz 1 ergibt ("wird erbracht"). Diese Art der Behandlung umfasst alle nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens zur medizinischen Versorgung der Versicherten notwendigen Leistungen. Dazu gehören insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpfleg...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.6 Art, Umfang und Durchführung der Leistung

Rz. 13 Abs. 5 Satz 1 stellt klar, dass die Unfallversicherungsträger allein Art, Umfang und Durchführung der Leistungen sowie die Einrichtungen, die die Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen haben. Das Ermessen der Unfallversicherungsträger wird durch die gesetzlichen Vorgaben stark eingeschränkt. Sie müssen nicht nur bei Aufstellung und Ausführung ...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertrags(zahn)ärzte. Nach Abs. 4 sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gegenüber den Unfallversicherungsträgern und deren Verbänden verpflichtet, eine ordnungsgemäße Heilbehandlung zu gewährleisten. Diese Gewährleistungspflicht erstreckt sich auf die gesetz- und vertragsgemäße...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Kaiser, Das spezielle Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Unfallverletztem: Grundlagen und wichtige Einzelaspekte, BG 1983 S. 270. Schönberger/Mehrtens/Emmerich, Zur Verbesserung des Heilverfahrens, BG 1983 S. 332. Schwartzkopff/Berner/Bienek, in: Steuerberater Branchenhandbuch, 241. Lieferung 2022, Psychotherapeut. Seidler, Entwicklung und heutiger Stand des Heilverfahre...mehr

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Jung, SGB VII § 30 Heilmittel / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie. Es genügt, wenn das Mittel in Bezug auf eine Gesundheitsstörung schädi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.3 Verletzungsartenverfahren

Rz. 7 Bei schweren Verletzungen sind die Verletzten in eigenen Kliniken oder Sonderstationen sowie in zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Kliniken stationär zu behandeln. § 37 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger konkretisiert, dass der behandelnde Arzt in Fällen, in denen eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverfahren vorliegt, dafür zu sorgen hat, dass d...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.7 Mitwirkung der Versicherten

Rz. 15 Der Erfolg des Rehabilitationsverfahrens hängt wesentlich von der Unterstützung der Versicherten ab. Deshalb haben die Versicherten Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff. SGB I). Nach § 63 SGB I haben sich die Verletzten auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung zu unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass eine Besserung ihres Gesundheitszustandes her...mehr

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Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 2.4 UV-Hilfsmittelrichtlinien

Rz. 10 Die Verbände der Unfallversicherungsträger haben von der in Abs. 2 Satz 2 genannten Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht und Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über die Hilfsmittelversorgung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Hilfsmittelrichtlinien) herausgegeben. Diese sind im Internet auf der Homepage der Deutschen Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.10 Beteiligung von Ärzten und Krankenhäusern

Rz. 15 Das bis Ende 1996 geltende Recht (§ 557 Abs. 2 Satz 2 RVO) sah keinen Anspruch auf die Bestellung zum D-Arzt oder auf Zulassung eines Krankenhauses zum Verletzungsartenverfahren vor (LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 4.4.1984, L 4 U 27/83). Nach Abs. 2 haben Ärzte und Krankenhäuser nunmehr einen Rechtsanspruch auf Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.3 Richtlinien

Rz. 15 Abs. 4 ermächtigt die Verbände der Unfallversicherungsträger, Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zur Durchführung dieser Leistung durch Richtlinien zu regeln. Davon ist Gebrauch gemacht worden (vgl. Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über häusliche Krankenpflege, Stand 1.8.2008, https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtl...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.13 Schiedsverfahren

Rz. 21 Wegen der besonderen Bedeutung der Ärzteabkommen hat der Gesetzgeber vor einem sozialgerichtlichen Verfahren ein Schiedsverfahren eingerichtet, dem die Vertragsparteien unterworfen sind. Rz. 22 Abs. 5 sieht für den Fall, dass die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen keine Einigung erzielen, dieses Verfahren vor. Das Schied...mehr