Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsgenossenschaft

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rz. 8 Die Entstehung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gründete in der Vorstellung, dass landwirtschaftliche Unternehmen überwiegend von bäuerlichen Familien ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrieben werden. Versicherte sind der landwirtschaftliche Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht nur vorübergehend mitar...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Eine Vorgängervorschrift in der RVO existierte nicht. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hütte...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 2.4 Übergangsregelungen

Rz. 6 Abs. 3 Satz 2 verweist auf § 118 Abs. 1 Satz 5, wonach innerhalb einer Übergangszeit von bis zu 10 Jahren abweichend von § 36 Abs. 2 HS 1 und Abs. 4 SGB IV eine besondere Regelung über die weitere Tätigkeit der bisherigen Geschäftsführer und ihrer Stellvertreter als Geschäftsführer und Stellvertreter der neuen Berufsgenossenschaft sowie über die jeweilige Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist für den Bereich eines Bundeslandes folgende Lösung vorgesehen: Die Unfallversicherung im Landesbereich wird nur noch durch rechtlich selbständige Träger (Unfallkassen) durchgeführt, die, wie die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Kompetenzen der Berufsgenossenschaften erhalten. Die Landesregierungen können zwischen folgenden organisatorischen Lösu...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 3 Literatur

Rz. 17 Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Waibel, Verfassung und Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 4. Aufl. Köln 2012.mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 2.3 Rechtsverordnung

Rz. 5 In allen Fällen der Errichtung von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 116 sind die Landesregierungen ermächtigt, mittels Rechtsverordnung Recht zu setzen. Gegebenenfalls ist darin nach Abs. 3 Satz 1 auch das Nähere über die Eingliederung bestehender Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in die gemeinsame Unfallkasse zu regeln.mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Recht nach der RVO sah für die Unfallversicherung bei den Gemeinden die Bildung von Gemeindeunfallversicherungsverbänden (§ 656 Abs. 2 RVO) und von Feuerwehr-Unfallkassen (§ 656 Abs. 4 Satz 2 RVO) vor. Gemeinden (Städte) mit mehr als einer halben Million Einwohnern konnten selbst zum Versicherungsträger bestimmt werden (§ 656 Abs. 1 RVO). Ihre Aufgaben wurden von A...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 2.1 Gemeindeunfallversicherungsverband

Rz. 3 Soweit kein Fall des § 116 Abs. 1 Satz 2 vorliegt (gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich), ermächtigt Abs. 1 die Landesregierungen, Gemeindeunfallversicherungsverbände für mehrere Gemeinden zu errichten. Der rechtsetzende Akt erfolgt durch Rechtsverordnung. Wie schon die Terminologie "Gemeindeunfallversicherungsverband" vermuten lässt, muss s...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5 Verfahren zum Erlass von Satzungen

2.5.1 Kompetenz zum Erlass von Satzungen Rz. 12 Gemäß § 34 Abs. 1 SGB IV gibt jeder Versicherungsträger sich eine Satzung. Daraus folgt die Pflicht jedes Unfallversicherungsträgers zum Erlass einer Satzung. Diese autonome Rechtssetzung ist Ausfluss des Selbstverwaltungsprinzips. Die Satzung ist zugleich das Organisationsstatut des UV-Trägers (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB IV, §...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gemeindeunfallversicherungsverband Rz. 3 Soweit kein Fall des § 116 Abs. 1 Satz 2 vorliegt (gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich), ermächtigt Abs. 1 die Landesregierungen, Gemeindeunfallversicherungsverbände für mehrere Gemeinden zu errichten. Der rechtsetzende Akt erfolgt durch Rechtsverordnung. Wie schon die Terminologie "Gemeindeunfallversic...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 3 Literatur

Rz. 7 Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238.mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 3 Literatur

Rz. 7 Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238.mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unfallkasse für ein Bundesland Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die (jeweiligen) Landesregierungen, für die Unfallversicherung im Bereich ihres Bundeslandes durch Rechtsverordnung mindestens eine Unfallkasse zu errichten. Unfallkassen nur für den Landesbereich bestehen noch in Bayern (Kommunale Unfallversicherung Bayern – Bayerische Landesunfallkasse) und Niedersachsen (Gem...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Rz. 3 Als eine Gruppe von Sozialversicherungsträgern sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 SGB IV). Sie verwalten sich selbst, erfüllen mithin im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre A...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.1 Satzung

Rz. 12 Die an der Vereinigung beteiligten Berufsgenossenschaften müssen sich auf eine Satzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB IV für die neu zu errichtende Berufsgenossenschaft geeinigt haben.mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 regelt die Vereinigung von Berufsgenossenschaften auf Basis von Beschlüssen des (jeweiligen) Organs der Selbstverwaltung ("Vertreterversammlung"). Die Ermächtigungsgrundlagen, Berufsgenossenschaften durch (Bundes-)Gesetz zu gründen, zu verändern, zu vereinigen oder aufzulösen, waren in den §§ 646, 651, 652 RVO enthalten. Diese Möglichkeit sollte durch die Regelun...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.4 Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 3 haben die beteiligten Berufsgenossenschaften der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend eine Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung vorzulegen. Diese Vereinbarung kann gemäß Abs. 1 Satz 4 HS 1 für eine Übergangszeit von höchstens 12 Jahren unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge oder unterschiedl...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift werden unterschiedliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung benannt. Für die Gültigkeit von Satzungen, zu denen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Normen des SGB VII ermächtigt sind, setzt Abs. 2 die Genehmigung der Aufsichtsbehörde voraus (Satz 1). Ferner ist geregelt, wie die Aufsichtsbehörde vorgehen kann, wenn sie di...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und ersetzte § 656 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 766 Abs. 3 RVO. Bis dahin unterschieden sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im komm...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 2.4 Vereinigung

Rz. 6 Die Landesregierungen sind nach Abs. 4 ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Unfallkassen der Gemeinden mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im kommunalen Bereich zu vereinigen. "Können" i. S. d. Norm stellt ein sog. Kompetenz-Kann dar und räumt auf der Rechtsfolgenseite kein Ermessen ein. Nach Abs. 5 gilt § 116 Abs. 3 Satz 6 bis 8 entsprechend (vgl. Kom...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.1 Kompetenz zum Erlass von Satzungen

Rz. 12 Gemäß § 34 Abs. 1 SGB IV gibt jeder Versicherungsträger sich eine Satzung. Daraus folgt die Pflicht jedes Unfallversicherungsträgers zum Erlass einer Satzung. Diese autonome Rechtssetzung ist Ausfluss des Selbstverwaltungsprinzips. Die Satzung ist zugleich das Organisationsstatut des UV-Trägers (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB IV, § 34 Rz. 1; Dygner, in: Schlegel/Voelzke,...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4 Unterlagen

Rz. 11 Die an der Vereinigung beteiligten Berufsgenossenschaften haben gemäß Abs. 1 Satz 3 der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde folgende Unterlagen vorzulegen: Satzung, Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe, Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen zu Dritten, Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung. 2.4.1 Satzung Rz. 12 Die an der Vere...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.6 Lastenverteilung im Vereinigungsjahr

Rz. 21 Bis zum Ende des Jahres, in dem die Vereinigung wirksam wird (Abs. 1 Sätze 6 und 7), werden die sich vereinigenden Berufsgenossenschaften gemäß Abs. 5 hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Rahmen der Lastenverteilung nach §§ 176 bis 181 als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts behandelt.mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.3 Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen zu Dritten

Rz. 14 In den Fällen von Abs. 1 Satz 1 müssen Rechtsbeziehungen zu Dritten nicht gesondert geregelt werden, denn in dem Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung von Berufsgenossenschaften durch die nach der Vereinigung zuständige Aufsichtsbehörde als wirksam bestimmt wird, wird die neu errichtete Berufsgenossenschaft gemäß Abs. 1 Satz 7 Gesamtrechtsnachfolgerin aller fusionierenden...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.2 Vorschlag zur Berufung der Mitglieder der Organe

Rz. 13 Mit Organe sind die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft angesprochen. Das sind der Vorstand und die Vertreterversammlung (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Mit der Vereinigung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 enden die Mitgliedschaften der in die Organe der Selbstverwaltung der aufzulösenden Berufsgenossenschaften gewählten Personen. Ab dies...mehr

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Jung, SGB VII § 117 Unfallv... / 2.2 Gemeindeunfallversicherungsverband mehrerer Bundesländer

Rz. 4 Vergleichbar zu der Konstellation nach § 116 Abs. 2 sind gemäß Abs. 2 die Landesregierungen von wenigstens 2 und höchstens 3 Bundesländern ermächtigt, durch gleichlautende Rechtsverordnungen einen gemeinsamen Gemeindeunfallversicherungsverband zu errichten. Weitere Voraussetzung ist noch, dass ein Bundesland als aufsichtsführendes Land durch die beteiligten Länder in d...mehr

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Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen und ersetzte die § 655 Abs. 4, § 766 Abs. 2 RVO. Seitdem sind die Bundesländer nicht mehr selbst die Träger der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.5 Geschäftsführung

Rz. 20 Die beteiligten Berufsgenossenschaften können nach Abs. 1 Satz 5 HS 1 für eine Übergangszeit von bis zu 10 Jahren abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, § 36 Abs. 2 HS 1, Abs. 4 SGB IV eine Vereinbarung über die weitere Tätigkeit der bisherigen Geschäftsführer und ihrer Stellvertreter als Geschäftsführer und Stellvertreter der neu zu errichtenden Berufsgenossenschaft sowie...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.2 Beschluss der Vertreterversammlungen

Rz. 6 Als Organ der Selbstverwaltung obliegt der Vertreterversammlung der (jeweiligen) Berufsgenossenschaft die Beschlussfassung über die Satzung und sonstiges autonomes Recht dieses Sozialversicherungsträgers sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für ihn maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Der Beschluss i. S....mehr

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Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Eine Vorgängervorschrift in der RVO existierte nicht. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen ...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.2 Zuständigkeit nach der Vereinigung

Rz. 9 Die Satzung und die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 3 müssen von der nach der Vereinigung (im Falle von Abs. 2: jeweils) zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Abs. 1 Satz 6). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dies...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung

Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es sich um staatliche Mitwirkung bei Beschlu...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Brosius-Gersdorf, Sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsoptionen bei der Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung nach der Vereinigung von Berufsgenossenschaften – Ein Beitrag zum Regelungsinhalt des § 118 SGB VII, VSSR 2018 S. 141. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Rz. 23 Zur Berufung der Mitglieder der Se...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinigung von Berufsgenossenschaften Rz. 3 Nach § 118 Abs. 1 Satz 1 können sich Berufsgenossenschaften zu einer Berufsgenossenschaft vereinigen. Berufsgenossenschaften sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften (§ 114 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anl. 1). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (§ 114 Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3 Genehmigung

2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es si...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.2 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 13 Sie bedarf der Genehmigung der nach den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zuständigen Behörde. Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zustän...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Damals befasste sie sich noch mit dem "Bund als Unfallversicherungsträger". Seit der Fassung der Norm durch Art. 9 des Gesetzes zur Einführung...mehr

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Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.2 Rechtsverordnungen

Rz. 6 Durch Abs. 2 wird das BMI ermächtigt, für die Unternehmen, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und § 125 Abs. 3 zuständig ist, Rechtsverordnungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu erlassen. Im Unterschied zur Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 2 haben die Regelungen hinsichtlich der in Abs. 2 erwähnten Unternehmen Außenwirkung, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Unternehmen des Bundes vom Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 bis 4 (Erlass von Unfallverhütungsvorschriften) aus. Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 regeln gleichzeitig, wer ermächtigt ist, Regelungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu treffen, und wie das Verfahren bis zum Erlass solcher Regelungen vonst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 120 Bundes-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde in der im Gesetzgebungsverfahren nicht geänderten Fassung des Gesetzentwurfs durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII aufgenommen. Sie entspricht im Wesentlichen § 652 Abs. 2 RVO, der allerding...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund

Nach § 1 SGB VII ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu zählen nach § 8 SGB VII auch die direkten Wege von zu Hause zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück nach Hause, die notwendigen Wege, um Kinder der Mitarbeiter zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 8 Systematische Planung von Prävention (anlassbezogene, problemorientierte, risikoorientierte, zielgruppenorientierte Vorgehensweise)

Die bereits erwähnte "Praxishilfe – Sicherheit auf allen Wegen" stellt insbesondere Führungs-/Sicherheitsfachkräften umfassende Checklisten zur Verfügung, um sich sehr schnell einen Überblick darüber zu verschaffen, welchen Stellenwert Verkehrssicherheit bereits im Unternehmen hat und welche Optimierungen vorgenommen werden können. Es werden auch Beispiele aufgezeigt, welche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 2 Problembeschreibung

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Arbeitsunfallgeschehen 2017 findet der Großteil der meldepflichtigen Unfälle außerhalb des Straßenverkehrs statt. Der Straßenverkehrsunfall hatte mit 132.895 Unfällen hier einen Anteil von gerade einmal 13 %. Bei den neuen Unfallrenten hingegen bildeten die 3.587 Unfälle im Straßenverkehr bereits einen Ant...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 7 Strukturen aufbauen

Um eine nachhaltige Prävention im Rahmen der berufsbedingten Mobilität sicherzustellen, sollten transparente Strukturen aufgebaut und kommuniziert werden. Dabei können die 6 Handlungsfelder unter www.kommmitmensch.de bzw. die goldenen Regeln von www.visionzero.global eine gute Unterstützung sein. Die vonseiten des DVR, von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften erarbeitete P...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 4 Prävention lohnt sich für alle

Vielfach gehen Unternehmen davon aus, dass man auf das Verhalten außerhalb des Unternehmens keinen Einfluss nehmen könne, insbesondere nicht im Straßenverkehr. Internationale Forschungsprojekte zum "Return on Prevention" haben jedoch gezeigt, dass jeder in Sicherheit und Gesundheit investierte Euro zu rund 2 Euro Nutzen führt. Hinzu kommt, dass durch Bemühungen, die Sicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.4 Durchgangsarztverfahren

Rz. 9 Grundsätzlich ist in der Unfallversicherung wie in der Krankenversicherung die Freiheit der Arzt- und Krankenhauswahl gewährleistet. Jedoch ist die Freiheit der Arztwahl insofern eingeschränkt, soweit Art und Schwere der Erkrankung eine besondere Heilbehandlung erfordern. Die Versicherten müssen sich auf einen vom Unfallversicherungsträger zur Behandlung von Unfallverl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.1 Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Rz. 3 Die Unfallversicherungsträger sind nach Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet, eine frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung als Sachleistung zu erbringen (vgl. § 26 Abs. 2). Die Heilbehandlung kann auch eine besondere unfallmedizinische Heilbehandlung umfassen. Um dem Verletzten die beste Heilbehandlung zu gewähren, haben die Unfallversicherungsträger das be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 2.2 Festbetragsregelung

Rz. 4 Der Unfallversicherungsträger erbringt die Kosten für Hilfsmittel nur noch bis zur Höhe der Festbeträge, die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen bundesweit gemeinsam und einheitlich für Hilfsmittel festgesetzt sind (vgl. § 36 SGB V), wenn das Ziel der Heilbehandlung mit solchen Hilfsmitteln zu erreichen ist. Der Unfallversicherungsträger entscheidet...mehr