Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 126 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO).[410] Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 127 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsam...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Fahrlässigkeit

Rz. 168 Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt jeden fahrlässig begangenen Verstoß (Pflichtverletzung). Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert, § 103 VVG.[439] Nicht versichert sind in der Regel konsequenterweise auch Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Mandanten ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 154 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[205] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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zerb 5/2017, Handbuch Betreuungsrecht

Sybille M. Meier/Horst Deinert C.F. Müller, 2. Auflage 2016, 473 Seiten, 79,99 EUR ISBN 978-3-8114-5202-2 Das Handbuch gibt auf 473 Seiten einen detaillierten Überblick über das Betreuungsrecht und liefert nützliche Hinweise für das Führen von Betreuungen. Es ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und überzeugt durch wertvolle Tipps und Erläuterungen, die auch über das Be...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / e) Konzernabschlussprüfung (Abs. 6)

Tz. 111 Durch § 319 Abs. 5 HGB nimmt der Gesetzgeber eine Gleichstellung des Konzernabschlussprüfers mit dem Abschlussprüfer des Einzelabschlusses vor. Mit Blick auf die explizite Verweisung auf § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB ergibt sich zunächst das Erfordernis einer Bescheinigung über die Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle bzw. einer Ausnahmegenehmigung. Wenngleich § 31...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / c) Geltungsbereich

Tz. 87 Der Anwendungsbereich des § 319 HGB erstreckt sich auf sämtliche [98] Pflichtprüfungen gem. § 316 HGB. Die Anwendbarkeit des § 319 HGB ergibt sich darüber hinaus auch aus Verweisungen in Spezialvorschriften. Hierzu zählen u. a. §§ 6 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Satz 2 PublG, §§ 340k und 341k HGB, § 10 Abs. 1 Satz 3 UmwG sowie § 155 Abs. 1 Satz 3 InsO. Hierbei bestehen z. T. jed...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Personenkreis der Abschlussprüfer

Tz. 89 Gem. § 319 Abs. 1 HGB sind als Abschlussprüfer im Generellen ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen. Die Prüfung einer mittelgroßen GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie einer mittelgroßen KapCo-Gesellschaft (§ 264a Abs. 1 HGB) kann auch von vereidigten Buchprüfern sowie Buchprüfungsgesellschaften geprüft werden. Gem. § 1 Abs. 1 WPO ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Reform der Abschlussprüfung

Tz. 37 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[73] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen Zusammenhang mit der Fin...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / aa) Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots

Tz. 93 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 20 ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in enger Verbindung zum Unabhängigkeitsgebot und ist von diesem kaum unterscheidbar. Die zusä...mehr

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AGS 2/2017, Nichtigkeit bei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt (vgl. AnwBl 2015, 94): Der Vertrag v. 4./9.5.2012 sei wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 BRAO i.V.m. § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin widerstreitende Interessen vertreten habe. Beide Vertragsparteien seien zwar übere...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Anwaltliches Berufsrecht

Das Tragen einer auf dem oberem Rückenbereich mit dem Namen und der Internetadresse bestickten Anwaltsrobe im Gerichtssaal ist mit dem aus § 20 BORA folgenden Werbeverbot und mit dem berufsrechtlichen Gebot sachlicher und berufsbezogener Unterrichtung (§ 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA) nicht vereinbar. Die hiermit verbundene Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 2.1.1 Grundsatz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 darf eine selbständige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die gegenüber gesetzlich Versicherten zulasten der Krankenkassen erfolgt, nur von Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden (BSG, Urteil v. 12.5.1993, 6 RKa 21/91; Beschluss v. 22.1.1998, B 1 KR 30/97 B). Arzt bzw. Zahnarzt ist, wer eine Ausbildung nach den Vorschriften des entsprechenden B...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / III. Mögliche Konflikte mit dem anwaltlichen Berufsrecht

Normadressaten des anwaltlichen Berufsrechts (BRAO) sind nur Rechtsanwälte. Anbieter können durch die Bereitstellung und Ermöglichung der Nutzung ihrer Plattformen aber mittelbar in den Schutzbereich der Regelungen gelangen. Einerseits, weil die mit ihnen vertraglich verbundenen Anwälte selbst den Vorschriften unterliegen und das Angebot des Anbieters folglich nur in Anspruc...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / "Berufsrecht der Anwaltschaft" in Neuauflage

Die Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft" ist soeben in der 16. Auflage erschienen. Die Sammlung vereinigt alle relevanten Vorschriften zur anwaltlichen Tätigkeit, vom deutschen und internationalen Berufsrecht über das Gebühren- und Rechtsberatungsrecht bis hin zu den Ausbildungsvorschriften für die Fachangestellten. Rechtsstand ist der 1.1.2016; die jüngsten Entwicklu...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / I. Digitale Mandatsakquise und anwaltliches Berufsrecht

Die Digitalisierung der Dienstleistungswelt ist nicht aufzuhalten. Online-Plattformen, die mit ansprechender Gestaltung und einfacher Bedienung Leistungs- und Austauschprozesse digitalisieren, entstehen täglich für nahezu jede Branche und jedes Kundensegment. Dem Geschäftsmodell der Anbieter ist gemein, dass sie den tradierten Leistungsaustausch zwischen den Marktteilnehmern...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / "Kleine BRAO-Reform" bringt viele Änderungen im Berufsrecht

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungen im Berufsrecht mit sich bringt. Umgesetzt werden mit diesem Vorhaben insbesondere die Vorgaben der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte in Deutschland regelt. Jedoch nimmt der Entwurf das Vorhaben zum Anlass, auch viele weitere Änderung...mehr

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ZAP 3/2017, Berufsrecht: Eintritt des Rechtsanwalts in eine Steuerberatungsgesellschaft

(OLG München, Beschl. v. 1.12.2016 – 31 Wx 281/16) • Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG muss der Name der Partnerschaft grds. den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Da für eine Steuerberatungsgesellschaft i.S.d. § 49 Abs. 1 StBerG, dessen Mitglieder auch Rechtsanwälte sein könn...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässiges Verteidigerverhalten

(EGMR, Entsch. v. 27.1.2015 – Beschwerde-Nr. 29222/11 u. 64345/11) • Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Staat absichtlich irreführende Informationen an die Strafverfolgungsbehörden sanktioniert, um die Aufgabe dieser Behörden, Straftaten zu verhindern, zu schützen. Äußerungen eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren, die einem Sachverständigen Beweismittelfälschung unt...mehr

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ZAP 1/2017, Berufsrecht: Aufhebung berufsgerichtlicher Rüge ohne Begründung möglich

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – AnwZ (Brfg) 4/16) • Wird ein Anwalt wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot i.S.d. § 43a Abs. 3 BRAO von der Rechtsanwaltskammer nach § 74 BRAO gerügt und diese berufsrechtliche Sanktion auf seinen Einspruch hin aufgehoben, ist er auch dann rehabilitiert und damit seine anschließende nachträgliche Feststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürf...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässigkeit von Schockwerbung

(BVerfG, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 BvR 3362/14) • Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lä...mehr

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ZAP 2/2016, Das anwaltliche Berufsrecht steht vor erheblichen Änderungen

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 18/9521) trägt einen sperrigen Titel, hinter dem sich nicht nur die Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (mit der der Gesetzgeber seit Januar 2016 in Verzug ist) verbirgt, sondern eine umfangreiche Nove...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Anwaltstag wagt sich an "große Ethikdiskussion"

Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Hamburg im Juni wird sich der Ausschuss "Anwaltsethik und Anwaltskultur" des Deutschen Anwaltvereins mit der jüngst wieder sehr aktuell gewordenen Frage der Kohärenz von Berufsrecht und Berufsethik befassen (vgl. auch schon Lange "Eigen- und Fremdwahrnehmung", ZAP-Kolumne 24-25/2014, S. 1345 f.). Insbesondere wird es dabei auch um...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Eröffnung des Anwendungsbereichs

Nach dem Gesetzeswortlaut untersagt § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO die Vermittlung von "Aufträgen" und meint hiermit "Mandate". Hinweis: Die Norm soll den Preiswettbewerb und den gewerblichen Handel mit Mandaten verhindern, die Weitergabe von Mandaten ist jedoch möglich und soll es auch bleiben. Das Verbot erfasst daher etwa nicht das praxisübliche, selten rein altruistisch motiviert...mehr

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ZAP 5/2016, Neuregelung des Syndikusrechts – Feuer und Wasser?!

Zum Jahresbeginn ist eine Reform zur BRAO in Kraft getreten, die Bewegung in ein Feld bringt, welches vom Gesetzgeber 20 Jahre lang nur mit spitzen Fingern angefasst worden wäre, hätte er sich mit ihm überhaupt befassen müssen. Erstaunlich war und ist der Anlass: Es war das Bundessozialgericht, welches den Anstoß hierzu gab. BRAO und Berufsrecht sind Domänen, die normalerwei...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 1. BRAO-Novelle

Umfangreiche Änderungen vor allem der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 18/9521) vor. Ausgangspunkt des Gesetzgebungsvorhabens war die Erforderlichkeit, die durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl L 35...mehr

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ZAP 6/2016, Neue Chancen für die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten

Wieder einmal ist das BVerfG seinem Ruf als Motor für die Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts gerecht geworden. Mit Beschluss vom 12.1.2016 hat das Gericht das aus § 59a BRAO folgende Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung kam nicht unerwartet. Sie wurde verfahrensrechtlich ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / c) Keine Mandatsvermittlung in diesem Sinne

aa) Kausale Verknüpfung zwischen Vorteilsgewährung und Mandatszuführung § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO untersagt es Anwälten, Vorteile für die Vermittlung von Mandaten zu gewähren oder sich solche gewähren zu lassen. Es bedarf dabei einer kausalen Verknüpfung zwischen Vorteilsgewährung und Mandatszuführung (Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, § 49b Rn 67; AGH München AnwBl 2014, 756)...mehr

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ZAP 13/2017, 68. Deutscher Anwaltstag 2017 – Legal Tech und Innovationen

Das Ruhrgebiet wird immer mehr zum Tagungsort für Juristen. Nach dem 71. Deutschen Juristentag im September 2016 fand nunmehr auch der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen statt. Das Thema diesmal: "Innovationen und Legal Tech". Rund 1.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzten das Fortbildungsangebot des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nutzten die Pausen, sich auf de...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / d) Zwischenergebnis

Die Geschäftsmodelle basieren allein auf der kostenpflichtigen Bereitstellung eines Mediums für die Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Mandatsverhältnissen zwischen Rechtssuchendem und Anwalt. Dabei geht die Dienstleistung für die Parteien nicht über das bloße Überlassen der Plattform als technische Verbindung hinaus. Hierin ist folglich auch keine unzulässige Mandatsvermi...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 1. Vermittlungsverbot, § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO

Nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sind die "Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art" untersagt. a) Inhalt und Grenzen Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstige...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / f) Zwischenergebnis

Die von den Anbietern veranlasste Werbung ist berufs- bzw. wettbewerbsrechtlich zulässig. Es bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Bewerbung bei Google AdWords, die Werbung für eine "kostenlose anwaltliche Erstberatung" sowie die Kontaktierung des jeweiligen Interessenten durch den Anwalt.mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 2. Verbot unzulässiger Werbung, § 43b BRAO

Weitergehend haben sich die digitalen Geschäftsmodelle am Gebot der sachlichen Werbung des § 43b BRAO messen zu lassen. a) Inhalt, Grenzen und Anwendbarkeit des Gebots Werbung ist Anwälten nach § 43b BRAO nur erlaubt, "wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Werbung...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / V. Berufsrechtlich relevante Rechtsgrundlagen der Fremdgeldverwaltung

Rechtsgrundlage jeder Verwaltung von Fremdgeldern ist der Treuhandvertrag. Für das Mandatsverhältnis als Geschäftsbesorgungsvertrag gelten über § 675 Abs. 1 BGB die §§ 666 und 667 BGB (Henssler/Prütting/Stobbe, a.a.O., § 50 BRAO Rn. 14). Die Vorschriften zum Umgang mit Fremdgeld und sonstigen Vermögenswerten sind insofern nur rudimentär und fragmentarisch geregelt in § 43a A...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 5. Stichentscheid (§ 3a ARB 2010)

Der Interessenkonflikt wird besonders evident, wenn der beauftragte Rechtsanwalt einen Stichentscheid gem. § 3a ARB 2010 zu treffen hat, da dieser entweder zu Lasten des Rechtsschutzversicherers oder des Mandanten getroffen wird. Hinweis: Jedes rechtsschutzversicherte Mandat unterliegt der Prüfung, ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsverfolgung nicht mutw...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / e) Keine Erteilung eines Mandats im Einzelfall

Durch die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Vereinbarung des Beratungsvertrags liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot zur Einzelfallwerbung vor. Anwälten ist es untersagt, auf die Erteilung eines Mandats im konkreten Einzelfall zu werben (Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, § 43b Rn 31; kritisch dagegen: Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, Vor § 43b Rn 47). Die ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt und Grenzen

Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstigen Vorteile, sei es gegenüber dem Anwalt oder Dritten. Anwälte sollen nach dem Zweck der Norm nicht in einen Wettbewerb bei der Erlangung von Mandaten treten (Kilian, in: Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 49b Rn 159) und Mandate nicht gewerblich "gekauft...mehr

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ZAP 2/2015, Handakte: Berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe

(AGH NRW, Urt. v. 29.5.2015 – 1 AGH 1/15) • Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt, nach der Beendigung eines Mandats die von ihm geführten Handakten herauszugeben, wenn der Mandant diese zur weiteren Verfolgung seiner Rechtsangelegenheiten benötigt und die dem Anwalt zustehende Vergütung entrichtet hat. Es besteht nicht nur eine zivilrechtliche, sondern...mehr

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ZAP 4/2016, Umgehungsverbot: Fahrlässig begangene Umgehung des Gegenanwalts

(BGH, Urt. v. 26.10.2015 – AnwZ (Brfg) 25/15) • Die Verletzung des Umgehungsverbots des § 12 BORA (kein direkter Kontakt zur Gegenseite ohne Einwilligung des gegnerischen Rechtsanwalts) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen anwaltliches Berufsrecht dar und ist nicht auf vorsätzliches Handeln zu beschränken. Vielmehr genügt jedes schuldhafte Handeln und damit auch Fahrlässi...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Kleine BRAO-Reform vorerst vertagt

Die sog. Kleine BRAO-Reform, mit der u.a. der Weg für eine allgemeine Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte freigemacht werden soll (vgl. näher ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608), hängt zzt. in den parlamentarischen Beratungen fest. Mehrfach wurde sie in den letzten Wochen von der Tagesordnung von Rechtsausschuss und Bundestag genommen. Nach der ursprünglichen Planung sollte...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / c) Zulässigkeit der Werbung mit kostenloser anwaltlicher Rechtsberatung

Die Werbung mit "kostenloser anwaltlicher Erstberatung" ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zulässig (BGH AGS 2008, 7; AGH NRW BeckRS 2014, 13284; LG Essen NJW-RR 2014, 379). Die Werbung darf dabei allerdings nicht irreführend sein (AGH NRW ZAP F. 23, S. 987 m. Anm. Sarres). Das ist nach Ansicht des AGH NRW dann der Fall, wenn aus der Werbung nicht hervor...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt, Grenzen und Anwendbarkeit des Gebots

Werbung ist Anwälten nach § 43b BRAO nur erlaubt, "wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Werbung ist dabei jedes eigene oder fremde zurechenbare Verhalten, das bei verständiger Würdigung als direkte oder indirekte Anregung oder Aufforderung zur Vertragsanbahnung...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Zulässigkeit der Werbung für anwaltlichen Rechtsrat über Google AdWords

Die Schaltung von Google AdWords Anzeigen zur Bewerbung anwaltlichen Rechtsrats bei Eingabe rechtsbezogener Suchbegriffe ist zulässig (LG Hamburg NJOZ 2010, 2072; LG München I NJOZ 2007, 470) und mittlerweile fast schon Standard anwaltlicher Marketingaktivitäten im digitalen Umfeld. Die Form der so geschalteten Werbung genügt insbesondere dem Sachlichkeitsgebot – das ist auc...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsrobe mi... / I Einführung

Das Wachstum der Rechtsanwälte und der steigende Konkurrenzdruck verlangen aktive Marketingmaßnahmen. Außerhalb der Kreise der Freien Berufe ist es durchaus üblich, dass die Arbeitskleidung mit dem Firmenlogo oder ähnlichem versehen ist (nur außerhalb der Kreise der Freiberufler). Gemäß § 20 BORA trägt der Rechtsanwalt, soweit es üblich ist, als Berufstracht eine Robe. Das Tr...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Anwalt unterliegt im Robenstreit

In der Frage zur Robenpflicht vor einem bayerischen Amtsgericht hat sich der betroffene Münchener Anwalt nicht durchsetzen können. Das Augsburger Landgericht hat Ende Juni eine Klage des Kollegen gegen den Freistaat Bayern abgewiesen. Es entspreche dem Gewohnheitsrecht, dass vor den Gerichten auch Anwälte eine Robe tragen müssten, hieß es zur Begründung. Der Münchener Kollege...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 2. Angebot digitaler Mandatsakquise

Hier setzen Legal Tech-Anbieter an: Sie bieten internetbasierte Lösungen für Anwälte und Privatpersonen, um insbesondere bei dem Prozess, wie sich Anwalt und Mandant finden und ggf. darüber hinaus im Rahmen der Mandatsbearbeitung, bestehende Barrieren abzubauen. Anwälte haben die Möglichkeit, sich und ihre Leistungen entsprechend zu bewerben und Mandanten für sich zu gewinne...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Berufsrechtliche Neuerungen

Im Juli dieses Jahres sind die Beschlüsse aus der Sitzung der Satzungsversammlung vom November 2014 in Kraft getreten. Einer dieser Beschlüsse betrifft die Änderung des § 2 BORA (Anwaltliche Verschwiegenheit) im Hinblick auf das sog. Non-Legal-Outsourcing, also die Auslagerung nichtanwaltlicher Dienstleistungen, beispielsweise IT-Diensteistungen. Klargestellt wird, dass kein ...mehr