Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Formelle An... / 2 Die inhaltliche Form des Zeugnisses

Der Inhalt des Zeugnisses wird gegliedert in: Name des Arbeitnehmers Dauer des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung Bei einem vorläufigen und bei einem Endzeugnis das Ausscheidensdatum Datum der Ausstellung Unterschrift des Arbeitgebers Außer Namen, Vornamen und akademischem Grad ist auf Verlangen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 8 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten:[1] Informations- und Begründungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde diese Arbeitgeberpflicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 1 Arbeitsentgeltbegriff

Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Unter dem Begriff Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.2 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht auf Antrag

Voraussetzung für die Versicherungspflicht auf Antrag ist, dass die antragstellende Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder unmittelbar vor der Aufnahme der Tätigkeit oder der Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 1.3 Sachbezüge

Einnahmen aus der Beschäftigung sind neben den Einnahmen in Geld auch alle Güter in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer einmalig oder laufend im Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen. Damit zählt auch eine Naturalvergütung (Sachleistung) zum Arbeitsentgelt. Hierzu zählen z. B. Kost, Wohnung, Heizung und Sachgüter aus der Produktion.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

Wandergesellen fallen während der Zeit ihrer Wanderschaft grundsätzlich nicht unter den engeren versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Lediglich in den Zeiten einer vorübergehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit, werden sie in der GKV pflichtversichert. Wandergesellen wechseln häufig die Beschäftigung. Durch die Wanderschaft erg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 4 Leistungen bei beruflicher Weiterbildung

Handelt es sich bei der Teilzeitausbildung um eine förderfähige berufliche Weiterbildung (z. B. Nachholen eines Berufsabschlusses)[1], können die Weiterbildungskosten, insbesondere Lehrgangskosten, Fahrkosten oder evtl. Kosten der Kinderbetreuung, durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Bei entsprechenden Vorversicherungszeiten kann zudem ein Anspruch auf Arbeitslose...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.1 Personenkreise

Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, eine Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem Staat außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 11.604 EUR[1]. [2] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[3] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2.2 Baubetriebe-Verordnung

Zweifelsfälle dürften sich regelmäßig auch anhand der Baubetriebe-Verordnung klären lassen. Sie enthält einen differenzierten Positivkatalog von Bauarbeiten und legt damit fest, welche Betriebe des Bauhauptgewerbes und des Baunebengewerbes in die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung einbezogen sind.[1] Die Verordnung richtet sich dabei grundsätzlich nach dem fachlichen G...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 2 Tarifverträge

Da zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen, entfalten in der Konsequenz auch die im Entleiherbetrieb geltenden Tarifverträge für die Leiharbeitnehmer grundsätzlich keine Wirkung. Allerdings haben Leiharbeitnehmer gem. § 8 AÜG Anspruch auf Beschäftigung zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie die Arbeitnehmer des Beschäfti...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2 Abgrenzung der Betriebe des Baugewerbes

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitnehmer in einem Betrieb des Baugewerbes tätig ist, sind die gesetzliche Begriffsbestimmung, die gesetzliche Vermutungsregelung und die Baubetriebe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beachten. Achtung Eigenschaft als Baubetrieb begründet zugleich die Umlagepflicht Die Eigenschaft als Baubetrieb entscheidet dabei nicht nur über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 3.3 Solidaritätszuschlag bei Minijobs

Wird der Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % versteuert, ist neben der Lohnsteuer kein gesonderter Solidaritätszuschlag zu berechnen, denn hier gilt die Besonderheit, dass in dem einheitlichen Pauschsteuersatz der Solidaritätszuschlag mit einem Anteil von 5 % bereits enthalten ist.[1] Wird hingegen der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 2 Steuerlicher Arbeitslohnbegriff

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht.[1] Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. Er ist ein eigenständiger steuerlicher Begriff und kann von dem in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriff des Arbeitslohns, z. B. i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkommensteuerpflichtig sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.[1] Zu diesen gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.[3] Be...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

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Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.9 Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte[1] sind krankenversicherungsfrei, es sei denn, der Beschäftigte übt mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügige Beschäftigungen überschreiten; der Beschäftigte übt mehr als eine geringfügige Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen "Haupt"-Beschäftigung aus. Krankenversicherungsfrei bleib...mehr

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Österreich / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Österreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es nur bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Österreich u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Luxemburg wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung von geringfügigen Beschäftigungen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Luxembu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Litauen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Litauen und übt in Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Bulgarien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Bulgarien und übt in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Schweden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Schweden und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Belgien und übt in Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in den Niederlanden und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Polen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Polen und übt in Deutschland ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 2.1 Versicherungsfreiheit wirkt auf andere Sachverhalte

Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 SGB V oder anderen Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung ist absolut. Das bedeutet, sie gilt auch für die meisten der nach § 5 Abs. 1 SGB V dem Grunde nach versicherungspflichtigen Tatbestände. Die Norm gilt insbesondere für eine nebenher ausgeübte Beschäftigung oder für die Krankenversicherung als Rentner. Sie bezieht si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 4 Inhalt des Anspruchs auf Brückenteilzeit

Der Anspruch auf die Brückenteilzeit richtet sich auf eine von vornherein fixierte Reduzierung der Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bei einer Höchstdauer von 5 Jahren. Tarifvertraglich ist eine Verkürzung oder Verlängerung dieses Zeitraums möglich – auch wenn dies zuungunsten des Arbeitnehmers wirkt.[1] Individualvertraglich sind die Arbeitsvertragspa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Geschieht dies bei Beginn der Beschäftigung, besteht sofort Versicherungsfreiheit.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung in einer vorherigen Beschäftigung ist ohne Bedeutung. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe der Beschäftigung übersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 2.3.1 Meldung über das belgische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zur entsandten Person, zum Arbeitgeber, zum Ort der Beschäftigung in Belgien, zu den Identifikationsdaten des Kunden, zum Anfangs- und Enddatu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal

Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine Kontrollpflicht für die Auftraggeber. Diese müssen bei Beginn der Beschäftigung kontrollieren, ob die Meldung vollständig ist und ggf. eine Korrektur veranlassen. Hierfür wurde vom niederländischen Ministerium für Arbeit und Soz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich besteht bei Ausübung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Danach sind nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bestimmte Personenkreise versicherungsfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitergeber, die entsandte Arbeitnehmer in Schweden einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden[1]. 2.3.1 Meldung über das schwedische Portal Grundsätzlich muss jede Entsendung über das schwedische Portal "posting.av.se" gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des schwedischen Amts für Arbeitsschutz. Es müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt sind, unterliegen der niederländischen Meldepflicht und müssen diese Beschäftigung online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das niederländische Portal Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.3 Studenten und Fachschüler

Grundsätzlich krankenversicherungsfrei sind ordentlich Studierende[1] – ggf. auch während eines Zweitstudiums – sowie Fachschüler in einer nebenher gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung[2], nicht aber Schüler von allgemeinbildenden Schulen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.1 Überblick

Rz. 144 Der Steuererlass hängt davon ab, ob der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Der Begriff des "verfügbaren Vermögens" für Zwecke der Verschonungsbedarfsprüfung ist im Gesetz definiert (§ 28a Abs. 2 ErbStG).[1] Die Definition ist abschließend. Rz. 145 Zu dem verfügbaren Vermögen gehören danach 50 % der Summe der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 2.3.1 Meldung über das österreichische Portal

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Österreich vorübergehend beschäftigt ist, vor Beginn der Tätigkeit über das Entsendeportal gemeldet werden. Hierbei werden für die Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung unterschiedliche Formulare zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum deutschen Arbeitgeber/zum Überlasser, zum österreichische...mehr