Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Dänemark das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 dUStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Tätigkeiten des Reiseunternehmers als Steuersubjekt werden als eine einheitliche, im Inland ausgeführte Dienstleistung angesehen, wenn sich der Sitz der Wirtschaftstätigkeit oder der ständige Wohnsitz des Steuersubjektes im Inland befindet. Die Besteuerung von Reiseleistungen (Margenbesteuerung) gilt i. S. d. MwStSystRL nur für Leistungen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Lettland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 31 i. V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Polen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 19a Mehrwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder mit Begi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.12.2012 besteht in Italien eine Wahlmöglichkeit für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr einen Betrag von 2 Mio. EUR nicht überschritten hat, die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu wählen. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer jeweils mit Erhalt einer Zahlung für eine Lieferung oder Dienstleistung. Allerdings entsteht ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Portugal das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende (vgl. Art. 7 CIVA). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Erbr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzsteuer entsteht gem. Art. 269, 1-a CGI bei Lieferungen im Zeitpunkt der Lieferung und bei Dienstleistungen im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung. Hinsichtlich der Fälligkeit der Steuer unterscheiden sich Lieferungen und Leistungen insofern, als die Steuer auf Erstere ebenfalls im Zeitpunkt der Lieferung fällig wird, während die S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in den Niederlanden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Dienstleistungen entsteht die...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Portugal hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Allgemeine ertragsteuerliche Fragen

4.1 Wie können durch den "Lockdown" verursachte Wertverluste bei nicht verkaufter Saisonware in der Steuerbilanz berücksichtigt werden? Aufgrund des "harten Lockdowns" und der damit verbundenen Beschränkungen zum Jahresende 2020 konnte der Umfang der nicht verkauften Saisonware (zum Beispiel Feuerwerk- oder Weihnachtsartikel) steigen. Diese Waren waren in den Bilanzen der Unt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach niederländischem Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von bestimmten Unternehmen nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz und Art. 26 Durchführungsverordnung). Dies betrifft primär den Einzelhandel, aber auch verschiedene Dienstleister (z. B. Friseure, Anwälte, Fahrradwerkstätten).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung

Tz. 16 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine kurzfristige und eine geringfügige Beschäftigung (s. Tz. 37) werden nicht zusammengerechnet.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Belgien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG)

2.8.1 Grundsätzliches Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (vgl. § 20 UStG, Abschn. 20.1. UStAE) entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Anzahlungen sind stets im Voranmeldungszeitraum ihrer Vereinnahmung zu versteuern (vgl. Rz....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

1.2.1 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen Tz. 15 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Tagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Grenzgänger

8.1 Aufgrund der einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollten Beschäftigte möglichst von zuhause aus arbeiten. Welche steuerlichen Konsequenzen hat dies für Beschäftigte, die in einem Staat wohnen und normalerweise arbeitstäglich über die Grenze in einen anderen Staat pendeln, um dort ihrer Tätigkeit nachzugehen und im Anschluss an ihren Wohnsitz zurü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Anzeige über Arbeitsausfall

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. FAQ Corona "Steuern" (Stand 21.03.2023)

1. Einleitung Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel war es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtsch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 dUStG)

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mehrwertsteuer wird von Reiseveranstaltern vom Differenzbetrag zwischen dem Gesamtbetrag, der vom Reisenden bezahlt wird, und den tatsächlichen Aufwendungen des Reiseveranstalters berechnet, wenn der unmittelbare Verbraucher dieser Dienstleistungen der Reisende ist.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Spanien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Malta hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Schedule 14, Teil IV, Art. 1 bis 9 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schuld...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise

10.1 Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen der Corona-Krise etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen? Spenden sind freiwillige Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Überbrückungshilfen

1.2.1 Überbrückungshilfe I Tz. 55 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach dem Auslaufen der Soforthilfe Ende Mai 2020 konnten Unternehmen, Organisationen und Selbstständige für die Monate Juni bis August 2020 eine Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe I) beantragen. Der Antrag durfte nur einmalig gestellt werden. Die Antragsfrist endete am 31.08.2020. Voraussetzung für die Beantragung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Schaubild zu den Voraussetzungen für eine Lohnsteuerpauschalierung i. S. d. § 40a EStG für kurzfristig und geringfügig Beschäftigte

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerrecht

2.1 Grundsätzliches Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kurzfristige Beschäftigungen unterscheiden sich lohnsteuerrechtlich von einer Hauptbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er die Lohnsteuer entweder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der kurzfristig beschäftigten Person; ELStAM; s. § 39e Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.13 Stellt eine Corona-Schutzimpfung durch den Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer, dessen Angehörigen oder Lebenspartner Arbeitslohn dar?

Nein. Diese Leistungen stellen keinen Arbeitslohn dar.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) – Leistungsantrag

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Luxemburg hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 56 bis Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsat...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (Art. 74-ter Erlass 633/1972). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Welche Rahmenbedingungen gelten für Stundungen?

Stundungen von Steuern sind im üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, möglich. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze und Nachweispflichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Stundung

3.1 Welche Rahmenbedingungen gelten für Stundungen? Stundungen von Steuern sind im üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, möglich. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze und Nachweispflichten.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Beispielsfälle für die Besteuerung kurzfristig Beschäftigter

Tz. 36 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Beispiel 1: Der Musikverein "Dynamische Dorfbläser" beschäftigt anlässlich des Musikfestes für vier Tage eine Thekenkraft. Sie erhält am Ergebnis 1: Die Dauer der Beschäftigung beträgt weniger als...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Lohnsteuer

5.1 Wird die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern im Fall von angeordneter Kurzarbeit automatisch an die Höhe des geminderten Gehalts angepasst? Ja, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer (als eine Form der Einkommensteuer) automatisch anzupassen. Nur der steuerpflichtige Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die steuerfrei ist, und sich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Irland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 88 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von Unternehmen, die überwiegend Umsätze an Nichtunternehmer ausführen, bei denen keine Rechnungsstellungspflicht besteht, nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird. Weiterhin ist es möglich, für Umsätze an die öffentliche Hand nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern (v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Kurzfristige Beschäftigung

1. Sozialversicherung 1.1 Grundsätzliches Tz. 7 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Während eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (s. Tz. 37) grundsätzlich auf Dauer bzw. regelmäßige Wiederkehr angelegt ist, sieht die kurzfristige Beschäftigung hingegen als Grundvoraussetzung einen befristeten Arbeitseinsatz vor. Eine kurzfristige Beschäftigung (z. B. Saisonbeschäftigung) liegt nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Billigkeitsleistungen (Unterstützungsleistungen) aus den Corona-Hilfsprogrammen

11.1 Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie zum Beispiel Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder steuerpflichtig? Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich einkommen- oder körperschaft- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Dies ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 40 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rumänien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 311 Steuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bulgarien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 136 bis 142 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerrecht

3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG Tz. 58 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG (Anhang 10) knüpft an die sozialversicherungsrechtliche Beteilung als geringfügige Beschäftigung an und kann daher nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 62 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hierzu ausführlich s. Tz. 35.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zypern hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Finnland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 80 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Kurzfristige neben Hauptbeschäftigung

Tz. 17 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auch wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, ist eine Zusammenrechnung der beiden Beschäftigungen nicht zulässig.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

1. Allgemeines 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abge...mehr