Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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ZAP 1/2021, Reform des Vorm... / VI. Berufsstand Betreuer – Bundeseinheitliches Zulassungsverfahren – Förderung von Betreuungsvereinen

Ein neues Registrierungsverfahren mit Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer gewährleistet einheitliche Qualität. Die Vermögensverwaltung durch Betreuer und Vormünder wird modernisiert und soll grds. bargeldlos erfolgen. Der Berufsstand der Betreuer und Betreuerinnen wird damit anerkannt und die Vergütung rechtssicher festgelegt. Anerkannte Betreuungsvereine ...mehr

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ZAP 1/2021, Reform des Vorm... / VII. Ehegattenvertretung im Krankheitsfall

Gänzlich neu ist die Regelung in § 1385 BGB . Danach können Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann (§ 1358 BGB). Ehegatten und Lebenspartner können nach geltendem Recht weder Entscheidungen über medi...mehr

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ZAP 1/2021, Reform des Vorm... / II. Neuordnung der Vormundschaftstypen

Ein zentrales Anliegen der Reform beinhaltet die Neuordnung der verschiedenen Vormundschaftstypen und deren Verhältnis zueinander bei gleichzeitiger Stärkung der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft. Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse – auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Wenn sie keine familiären Bez...mehr

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ZAP 1/2021, Reform des Vorm... / IV. Auskunftspflicht des Vormunds

Die Regelung des § 1790 Abs. 4 BGB, wonach der Vormund verpflichtet ist, nahestehenden Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Mündels auf deren Verlangen und bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Mündels zu erteilen, soweit dem nicht Gründe des Wohls des Mündels entgegenstehen, verleiht den genannten Angehörigen und Vertrauenspe...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / c) Mehrere Betreuer

Der BGH (FamRZ 2018, 623 = MDR 2018, 675 = NJW 2018, 1257 = FuR 2018 m. Hinw. Soyka) hat klargestellt, dass bei Bevollmächtigung mehrerer Personen, denen nur eine gemeinschaftliche Vertretung eingeräumt worden ist, diese die Angelegenheiten des Betroffenen nur dann ebenso gut wie ein Betreuer besorgen, wenn davon auszugehen ist, dass sie zu einer gemeinschaftlichen Vertretun...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 3. Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 Abs. 1 BGB)

a) Fehlende Fähigkeit zur freien Willensbestimmung Der Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den bestehenden freien Willen des Betroffenen angeordnet werden (BGH MDR 2017, 947 = FuR 2017, 4989 m. Hinw. Soyka). Aus der verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes ergibt sich, dass der Staat nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 2. Betreuerauswahl

a) Vorschlag des Betroffenen Gemäß § 1897 Abs. 3 S. 1 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Der Wunsch ist auch dann beachtlich, wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist oder ihm die natürliche Einsichtsfähigkeit fehlt. Auch seine Motivation ist insoweit ohne Bedeutung (BGH FamRZ 2018, 947 m. Anm. Fröschle = NJW 2018, 1878). Etwaigen Mi...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 4. Betreuerbestellung

a) Ausschluss freier Willensbestimmung Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer grundsätzlich nicht bestellt werden. Neben der Notwendigkeit der Maßnahme ist stets zu prüfen, ob die Ablehnung der Betreuung auf einem freien Willen beruht (BGH FamRZ 2014, 647; s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 890). Der BGH (FamRZ 2014, 1626 = ZAP F. 1, S. 181 = 608/2014) hat h...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 4. Unterbringung

Nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Unterbringung des Betreuten, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt. Eine Unte...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 6. Unterbringung zur Zwangsbehandlung

Hinweis: Seit dem 22.7.2017 sind § 1906 BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen) und § 1906a BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen) neu gefasst. a) Ärztliche Zwangsmaßnahme Der BGH (FamRZ 2018, 525 m. Anm. Dodegge = MDR 2018, 278 = NJW 2018, 1086 = FuR 2018, 275 m. ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 2. Betreuungsbedarf

a) Anforderungen Der BGH (MDR 2017, 461) weist erneut darauf hin, dass die Bestellung eines Betreuers neben dem Vorliegen einer der in § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Krankheiten oder Behinderungen erfordert, dass der Betroffene aufgrund dieser gesundheitlichen Einschränkungen seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Begründung der Betreuungsbedürft...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / c) Einschränkung des Aufgabenkreises

Der BGH (FamRZ 2018, 1186 = MDR 2018, 938 = FuR 2018, 480 m. Hinw. Soyka) weist darauf hin, dass die ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB verhindern soll, dass dem Betreuer formularmäßig und ohne eingehende Prüfung verhältnismäßig umfangreiche Aufgaben zugewiesen werden. Sofern die Aufenthaltsbestimmung allein der Verwirklichung ...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / c) Anhörung des Betroffenen

Im Rahmen der Anhörung des Betroffenen hat das Betreuungsgericht auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen. Ist eine Äußerung des Betroffenen im Zeitpunkt der Anhörung nicht mehr möglich, sind frühere oder nachfolgende Äußerungen heranzuziehen (BGH ZAP EN-Nr. 641/2018 = FamRZ 2018, 1602 = MDR 2018, 1126 = FamRB 2018, 447 m. Hinw. Locher).mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 1. Betreuerauswahl

a) Vorschlag des Betroffenen Das Betreuungsgericht hat gem. § 1897 Abs. 4 S. 2 BGB einem Vorschlag des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, sofern die Bestellung des vorgeschlagenen Betreuers dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft. Wenn der Betroffene über einen freien Willen verfügt, ist seine Entscheidung zu respektieren. Der BGH (FuR 2017...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / a) Fehlende Fähigkeit zur freien Willensbestimmung

Der Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den bestehenden freien Willen des Betroffenen angeordnet werden (BGH MDR 2017, 947 = FuR 2017, 4989 m. Hinw. Soyka). Aus der verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes ergibt sich, dass der Staat nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürgern zu erziehen, zu bessern oder daran zu hindern, s...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 1. Zusätzliche Betreuungsvoraussetzungen

a) Fehlen eines freien Willens Der BGH (FamRZ 2018, 205 = MDR 2018, 410 = FuR 2018, 49 m. Hinw. Soyka; im Anschluss an BGH FamRZ 2016, 970) betont erneut, dass im Betreuungsverfahren neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen ist, ob dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen zu bilden, wenn er eine Betreuung ablehnt. Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf ge...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / c) Einschränkung des Vorbehalts

Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf ein einzelnes Objekt oder eine bestimmte Art von Geschäften beschrä...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 3. Betreuervorschlag des Betroffenen

Gemäß § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB ist grundsätzlich die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Die Geschäftsfähigkeit, natürliche Einsichtsfähigkeit und die Motivation des Betroffenen sind hierbei ohne Bedeutung. a) Ungeeigneter Vorschlag Dem Tatrichter ist bei der Auswahl kein Ermessen eingeräumt. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt blei...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 5. Verfahrenspfleger

a) Bestellung Gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 FamFG hat das Gericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Der BGH (FamRZ 2017, 1865 = FuR 2017, 687 m. Hinw. Soyka; FuR 2017, 497) hat klargestellt, dass die Bestellung gem. § 276 Abs. 1 S. 2 regelmäßig schon dann geboten ist, wenn der Verfahrensgegenstand die...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / b) Psychische Erkrankung

Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich des Aufgabenkreises des Gesundheitswesens nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt (BGH FamRZ 2014, 1997 m. Anm. Bienwald = NJW 2014, 3515 = MDR 2014, 1322).mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / Zusammenfassung

Seit dem 1.1.2023 gilt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Auch wenn die Vorsorgevollmacht nicht im Zentrum der Reform stand, hat sich einiges direkt und auch indirekt mit Auswirkungen auf die Gestaltungs- und Konfliktpraxis geändert. In dem Aufsatz sollen die Änderungen für Gestalter (I.) und für forensisch Tätige (II.) dargestellt sowie nächste Entwicklungsschrit...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / b) Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen. Anders kann es sein, wenn Zweifel an der Wirksamkeit oder Fortdauer der Vollmacht bestehen sowie wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seine Geeignetheit oder Red...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / IV. Ziele der Reform

Bei der Betrachtung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechts lassen sich vier zentrale Ziele ausmachen: Subjektivierung des Betreuungsverfahrens Kostenreduzierung Modernisierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Professionalisierung im Betreuungswesen 1. Subjektivierung des Betreuungsverfahrens Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention wurde insb. im Betreuungs...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 6. Umgangspfleger: Vergütungsanspruch

In Theorie und Praxis ist streitig, ob dem ausgewählten, aber noch nicht förmlich bestellten Umgangspfleger ein Vergütungsanspruch zusteht. Zu dieser Frage führt der BGH (FamRZ 2017, 1846 m. Anm. Zorn = FamRB 2017, 417 m. Hinw. Schneider) aus, dass sich aus § 1798 BGB ergibt, dass Voraussetzung für die Tätigkeit eines Umgangspflegers seine förmliche Verpflichtung ist. Voraus...mehr

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ZAP 7/2023, Die Reform des ... / 1. Pflegschaften

Die Vorschriften wurden zum Teil gebündelt und auch geändert. Die Pflegschaft für die Leibesfrucht wird umbenannt in Pflegschaft für ein ungeborenes Kind. Eine Rechtsänderung ist damit nicht verbunden. Der Zuwendungspfleger ist ein Sonderfall des Ergänzungspflegers. Er wird nun legal definiert, da der Begriff bisher vom Gesetz nicht verwandt wurde. Allerdings ist er aus der K...mehr

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FF 07+08/2024, Verantwortung und Gemeinschaft in modernen Gesellschaften

Tagungsbericht zum 19. Göttinger Workshop zum Familienrecht Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition heißt es: "Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen."[1] Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer sol...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / c) Anforderungen an den Vorschlag

Der Betreuervorschlag erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist ohne Bedeutung. Der BGH (FamRZ 2017, 1612 = MDR 2017, 1055 = FuR 2017, 634 m. Hinw. Soyka= NJW 2017, 330...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XVIII. Ausblick auf die geplante Unterhaltsrechtsreform

Die durch das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Betreuungsrecht_FAQ.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_zur%20Modernisierung_des_Unterhaltsrechts.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Anlage-2-Berechnungsmodell-Kindesunterhalt.pdf https://www.dfgt.de/resources/Eckpunkte_Anlage-1-Betreuungsanteile.pdf aufgezeigte...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / e) Kontrollbetreuer

Eine Kontrollbetreuung darf wie jede andere Betreuung nur eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Dies kann bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht zur Kontrolle des Bevollmächtigten der Fall sein, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / b) Gefährdung

Der Gefährdungsbegriff des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB bleibt auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung unverändert. Die Unterbringung setzt nach wie vor eine bestehende ernstliche und konkrete Gefährdung von Leib oder Leben des Betroffenen voraus. Für die gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung und für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freihei...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / a) Fehlen eines freien Willens

Der BGH (FamRZ 2018, 205 = MDR 2018, 410 = FuR 2018, 49 m. Hinw. Soyka; im Anschluss an BGH FamRZ 2016, 970) betont erneut, dass im Betreuungsverfahren neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen ist, ob dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen zu bilden, wenn er eine Betreuung ablehnt. Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen des Voll...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / b) Geeignetheit des Betreuers

Zu den Aufgaben des Betreuungsgerichts gehört es, geeignete Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche rechtliche Betreuung zu schaffen. Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potenzielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten i.S.d. ...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 4. Ärztliches Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung

Bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts reicht zwar nach § 295 Abs. 1 S. 2 FamFG anstelle eines erneuten Gutachtens ein ärztliches Zeugnis aus. Der BGH (ZAP EN-Nr. 621/2017; FamRZ 2017, 1866 = MDR 2017, 1306) weist aber darauf hin, dass dieses Zeugnis den Anforderungen des § 281 Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 2 FamFG entsprechen muss. Hiernach hat der S...mehr

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ZAP 2/2023, Anwaltsmagazin / 11 Personalia

Im September ist der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Franke nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Dr. Franke war zunächst Oberstaatsanwalt beim BGH und später Generalbundesanwalt, bevor er 2005 Richter am Bundesgerichtshof wurde. Hier gehörte er zunächst dem für Rechtstreitigkeiten aus dem Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Z...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / d) Wechsel des Betreuers

Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB, wonach das Gericht durch eigene Anhörung die Wünsche des Betro...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / a) Bestellung

Gemäß § 276 Abs. 1 S. 1 FamFG hat das Gericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Der BGH (FamRZ 2017, 1865 = FuR 2017, 687 m. Hinw. Soyka; FuR 2017, 497) hat klargestellt, dass die Bestellung gem. § 276 Abs. 1 S. 2 regelmäßig schon dann geboten ist, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung ei...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / e) Kontrollbetreuung

Im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht kann durch die Bestellung eines Betreuers gem. § 1896 BGB für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen. Notwendig ist der konkre...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 4. Anordnungen im Betreuungsverfahren

Der BGH (FamRZ 2018, 628 m. Anm. Giers = MDR 2018, 676 = FuR 2018, 272 m. Hinw. Soyka) gibt im Anschluss seine Entscheidung vom 23.1.2008 (BGH FamRZ 2008, 774) richtungsweisende Hinweise für die Anordnungen im Betreuungsverfahren bei fehlendem Mitwirkungswillen des Betroffenen. Er weist erneut auf die Pflicht des Betreuungsgerichts zur Amtsermittlung nach § 26 FamFG hin. Lie...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / b) Einwilligungsvorbehalt

Soweit es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht nach § 1903 Abs. 1 BGB an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Dies gilt nicht für geringfügige Angelegenheiten des tägliche...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / c) Persönliche Anhörung und Untersuchung

Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat das Gericht gem. §§ 278, 280 FamFG den Betroffenen persönlich anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Die Grundzüge der persönlichen Anhörung sind in § 34 FamFG geregelt, der, wie der BGH (FamRZ 2014, 1543 m. Anm. Fröschle = NJW 2014, 2788 = FuR 2014, 587 – ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / b) Bekanntmachung eines Gutachtens

Die Verwertung eines Gutachtens als Grundlage einer Entscheidung im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren setzt gem. § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut im Hinblick auf die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen (§ 316 FamFG) grundsätzlich auch ihm persön...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / a) Einwilligungsvorbehalt

Das Betreuungsgericht ordnet gem. § 1903 Abs. 1 BGB an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf, soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen erforderlich ist. Ob ein solcher Einwilligungsvorbehalt anzuordnen ist, hat das Betreuungsgericht im R...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 2. Kontrollbetreuung

Nach § 1896 Abs. 3 BGB kann ein Kontrollbetreuer zur Wahrung der Rechte des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten bestellt werden, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen. Die Kontrollbetreuung muss erforderlich sein. Notwendig ist der konkrete durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunk...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / bb) Weigerung des Betroffenen

Da die Anhörung in Betreuungssachen nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, hat das Gericht vor Bestellung eines Betreuers die Anhörung des Betroffenen auch dann durchzusetzen, wenn der Betroffene sich weigert, zum Anhörungstermin zu erscheinen, es sei denn, die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung is...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / a) Ungeeigneter Vorschlag

Dem Tatrichter ist bei der Auswahl kein Ermessen eingeräumt. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Der BGH (FamRZ 2018, 1191 = MDR 2018, 869 = FuR 2018, 482 m. Hinw. Soyka = FamRB 2018, 316 m. Hinw. Moll-Vogel; im Anschluss an BGH FamRZ 2018, 945; 2017, 1612) betont, dass ein...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / b) Alkoholkranker

Der BGH (FamRZ 2018, 1691 = FuR 2018, 596) erläutert, dass Alkoholismus für sich gesehen keine psychische Krankheit bzw. Behinderung i.S.v. § 1906 BGB ist und auch die bloße Rückfallgefahr eine Unterbringung nicht rechtfertigt. Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein auf den Alkoholmissbrauc...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / b) Beteiligung

Der BGH (FamRZ 2017, 1864 = FuR 2017, 686 m. Hinw. Soyka; im Anschluss an BGH FamRZ 2017, 1610 = NJW 2017, 2687) weist darauf hin, dass der Verfahrenspfleger im selben Umfang an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen ist wie der Betroffene. Das Gericht muss durch eine rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass er an der Anhör...mehr

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ZAP 12/2023, Anwaltsmagazin / 12 Personalia

Am 26.5.2023 ist der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling im Alter von 61 Jahren verstorben. Schilling war zunächst in der Justiz des Landes Bremen in verschiedenen Funktionen tätig – zuletzt als Richter am Hanseatischen OLG –, bevor er 2009 an den BGH berufen wurde. Hier war er kurzfristig dem für das Amtshaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen...mehr

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ZAP 6/2015, Betreuung: Annahme einer Unbetreubarkeit

(BGH, Beschl. v. 28.1.2015 – XII ZB 520/14) • An der Erforderlichkeit einer Betreuung fehlt es u.a. dann, wenn die Betreuung – aus welchem Grund auch immer – keinerlei Änderung der Situation des Betroffenen herbeizuführen geeignet ist. Daher kommt die Aufhebung der Betreuung dann in Betracht, wenn sich herausstellt, dass der mit der Bestellung des Betreuers erstrebte Erfolg ...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / a) Änderungen

Für die Zuweisung von Vertretungsbefugnissen in besonderen, persönlichen Angelegenheiten war bis zum 31.12.2022 in den §§ 1904, 1906, 1906a BGB jeweils im fünften Absatz ein Schriftformerfordernis verankert. Dieses ist nun in § 1820 Abs. 2 BGB gebündelt. An den Anforderungen an Formulierungen, insbesondere bei der Konkretisierung, hat sich nichts geändert. Sehr knapp ist ins...mehr