Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskrankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.1 Mindestmitgliederzahl zum Errichtungszeitpunkt

Rz. 15 Dem Erfordernis einer ausreichenden Mitgliederzahl zur Sicherung der Leistungsfähigkeit dient die materielle Errichtungsvoraussetzung, dass die BKK zum Errichtungszeitpunkt eine bestimmte Mindestmitgliederzahl haben muss. Dies dient zugleich der Vermeidung zu kleiner Krankenkassen, die ihre Aufgaben als Krankenkasse und Einzugsstelle (§ 28h SGB IV) nicht hinreichend w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.7 Rechtsfolgen der Genehmigung

Rz. 45 Mit der Genehmigung der Errichtung (und ungeachtet des Vorliegens der Errichtungsvoraussetzungen) entsteht die BKK zum festgelegten Errichtungszeitpunkt als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der genehmigten Satzung. Rz. 46 Anders aber als nach dem früheren Recht (bis 31.12.1995) und der noch bestehenden Vorschrift des § 187, deren Streichung wohl im Gesetzgebung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.2 Zustimmung der Arbeitnehmer (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Das Erfordernis der Zustimmung auch der Arbeitnehmer bei der Errichtung einer Krankenkasse war schon als generelle Regelung in § 225a RVO enthalten und begrenzt das (einseitige) Recht des Arbeitgebers auf Errichtung einer BKK gemäß § 147. Das Abstimmungsverfahren stellt ein Zwischenverfahren innerhalb des Errichtungsverfahrens dar, das nicht selbständig mit Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 153 Schließung / 2.3 Schließungsverfahren

Rz. 17 Die BKK ist zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 1, 2 oder 3 erfüllt sind. Die Schließung ist für die Aufsichtsbehörde ein streng rechtsgebundener Verwaltungsakt, der von Amts wegen zu ergehen hat. Eines formellen Antrages bedarf es nicht. Die Aufsichtsbehörde ist jedoch verpflichtet, einem entsprechenden Hinweis nachzugehen. Ein Ermessen steht ihr für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.6.2 Erteilung der Genehmigung

Rz. 40 Liegen die materiellen Errichtungsvoraussetzungen für die BKK vor, hat die Aufsichtsbehörde die Errichtung der BKK zu genehmigen und den Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die Errichtung wirksam wird. Dieser Zeitpunkt wird aus praktischen Gründen i. d. R. ein Quartalsbeginn sein. Des Weiteren ist die Satzung zu genehmigen, was eine eigenständige Entscheidung gegenüber der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 2.3 Verfahren (Abs. 3) und Rechtsfolgen

Rz. 14 Der notwendige Antrag auf Ausscheiden eines Betriebes ist an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten, die auch den Zeitpunkt des Ausscheidens festzulegen hat. Da das Ausscheiden nur von den Tatbeständen des Abs. 1 und 2 abhängig ist, muss die Aufsichtsbehörde das Ausscheiden als rechtsgebundenen Verwaltungsakt genehmigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.2.3 Wahlrecht zur Kostentragung ab 2004

2.2.3.1 Kostentragung nur bei nicht geöffneter BKK (Satz 1) Rz. 26 Nach dem durch das GMG geänderten Satz 1 ist das Wahlrecht des Arbeitgebers über die Stellung und Kostentragung für das Personal der BKK auf die nicht geöffnete BKK beschränkt worden. Diese Änderung geht darauf zurück und ist damit begründet worden (BT-Drs. 15/1525 S. 134), dass durch das GSG der Wettbewerb zw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Arzt, Die Neuregelung des § 147 Abs. 2 SGB V zum 1. Januar 1996, BKK 1994 S. 400. Engelhard, Errichtung von Betriebs- und Innungskrankenkassen nach dem SGB V, SGb 1992 S. 534. Schnapp, Errichtung und errichtungsähnliche Organisationsakte in der betrieblichen Krankenversicherung, SGb 1989 S. 273. ders., Gesetzesbindung oder behördlicher Beurteilungsspielraum bei der Ertei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.2 Anspruch auf Genehmigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Aufgrund der in § 147 ausdrücklich genannten Befugnis des Arbeitgebers zur Errichtung einer BKK darf die Aufsichtsbehörde die Genehmigung nur versagen, wenn die betrieblichen Errichtungsvoraussetzungen des § 147 nicht vorliegen oder die BKK zum Errichtungszeitpunkt nicht (mindestens) 1.000 Mitglieder haben wird (Abs. 1 Satz 2). Rz. 7 Die Genehmigung ist ein ausschließli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.1.1 Arbeitgeberantrag

Rz. 2 Die Auflösung als freiwillige Beendigung der Tätigkeit und der Trägerschaft einer BKK kann nur auf Antrag des Arbeitgebers erfolgen, was seinem Initiativrecht auf Errichtung einer BKK entspricht. Dieser Antrag muss sich auf die Auflösung der BKK insgesamt beziehen, nicht auf einzelne seiner Betriebe, für die die BKK besteht. Soweit für mehrere verschiedene Betriebe ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 2.1.3 Anwendung des § 148

Rz. 12 Der Verweis auf die entsprechende Geltung des § 148 beinhaltet die Anwendung der Verfahrensregelungen und des Verfahrensablaufes sowie der dort geregelten weiteren materiell-rechtlichen Errichtungsvoraussetzungen, wie dies schon zuvor die Rechtsprechung für das "Anschlusserrichtungsverfahren" gefordert hat. Rz. 13 Dieses Verfahren beginnt mit dem Antrag des Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 2.2 Vereinigungsverfahren (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Für das Verfahren zur freiwilligen Vereinigung von BKKen wird auf § 144 Abs. 2 bis 4 verwiesen. Das Entstehen einer neuen vereinigten BKK beginnt verfahrensrechtlich mit dem Antrag der an der Vereinigung beteiligten BKKen bei der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde unter Vorlage der genehmigten Vereinigungsbeschlüsse, der neuen Satzung und Vorschlägen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.3 Weiterleitung von Zuweisungen an den Arbeitgeber (Abs. 2a)

Rz. 38a Der (erst) mit Wirkung zum 23.7.2009 durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) eingefügte Abs. 2a trägt der Tatsache Rechnung, dass mit dem GKV-WSG die Finanzierung der Krankenkassen ab dem 1.1.2009 grundsätzlich neu geregelt worden ist. Die Beitragssätze sind für alle Krankenkassen gesetzlich festge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.1.2 Mindestzahl versicherungspflichtig Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Damit der Arbeitgeber überhaupt eine BKK errichten kann, müssen in den Betrieben, für die die BKK errichtet werden soll, überhaupt regelmäßig mindestens 1.000 versicherungspflichtig Beschäftigte vorhanden sein. Bis Ende 1992 waren dies noch 450. Die Erhöhung der Zahl der Beschäftigten sollte der Errichtung von leistungsfähigen Trägern dienen. Bis Ende 1995 stimmte die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.3 Rechtsfolgen der Auflösung

Rz. 13 Durch die Auflösung verliert die BKK zum Auflösungszeitpunkt ihre Rechtspersönlichkeit und ihre Eigenschaft als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur für das anschließende Abwicklungsverhältnis (vgl. § 155 und Komm. dort) gilt sie noch als fortbestehend. Die Auflösung löst zugleich auch die Haftungsfolgen des/der Arbeitgeber oder der anderen BKKen für nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.3 Genehmigungsbehörde

Rz. 11 Die Genehmigung der Errichtung ist von der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde zu erteilen. Da vor der Errichtung noch gar keine BKK besteht, die der Rechtsaufsicht unterliegt und für die eine Aufsichtsbehörde bestimmt ist, ist die Zuständigkeit der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde Ausdruck der vorbeugenden Rechtsaufsicht bei der Erteilung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die durch das GRG eingefügte und durch Art. 1 Nr. 98 GSG geänderte Vorschrift knüpft an die früheren Regelungen der §§ 280, 298 Nr. 5 und 6 RVO an. Die Regelungen dienen grundsätzlich der Verkleinerung des Zuständigkeitsbereichs der BKK, indem Betriebe daraus ausscheiden. Dieses Ausscheiden kann nur durch den Arbeitgeber als Betriebsinhaber durch einen entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 2.1.2 Antrag und Antragsbefugnis

Rz. 7 Liegen die Voraussetzungen des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber vor, kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch der neue Betriebsinhaber das Ausscheiden aus der BKK beantragen, jedoch nur für den Betrieb, der übergegangen ist. Dieses (anders als in Abs. 2) beiderseitige Antragsrecht der Arbeitgeber, die an dem Betriebsübergang beteiligt sind, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.1.1 Beschlüsse der Verwaltungsräte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die freiwillige Vereinigung von Ortskrankenkassen ist auf die Errichtung einer neuen größeren Ortskrankenkasse gerichtet, die die Bezirke/Regionen der an der Vereinigung beteiligten Ortskrankenkassen umfasst. Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut und der Genehmigungspraxis, dass der neue Bezirk dann einen geschlossenen oder aneinander grenzenden Raum darstellt, wie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an eine gemäß § 145 erlassene Rechtsverordnung oder einen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Vereinigung von Ortskrankenkassen an. Sie enthält die Regelungen, die für die Durchführung der Vereinigung noch notwendig sind, weil die Rechtsverordnung selbst dies nicht regelt. Dabei werden im Wesentlichen die Grundsätze für freiwillige Vereinigunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 153 Schließung / 2.2.2 Ungesicherte Leistungsfähigkeit auf Dauer (Nr. 3)

Rz. 15 Eine BKK ist von der Aufsichtsbehörde auch dann zu schließen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gesichert ist. Diese Schließung dient der Minderung des Haftungsrisikos für den Arbeitgeber und den anderen BKKen (früher: des Landesverbandes der BKKen) nach § 155 durch steigende Überschuldung der BKK. Aus der imperativen Formulierung des Gesetzes folgt zw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.1.3 Sicherung der Leistungsfähigkeit auf Dauer (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Eine BKK kann nur errichtet werden, wenn deren Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert ist. Damit soll verhindert werden, dass ein neu entstandener Krankenversicherungsträger alsbald wieder geschlossen werden muss (vgl. § 153 Nr. 3). Konkrete gesetzliche Kriterien für diese Errichtungsvoraussetzung fehlen allerdings. Rz. 19 Auch die von der Rechtsprechung zugrunde geleg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 2.1 Vereinigungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die freiwillige Vereinigung von BKKen setzt materiellrechtlich lediglich übereinstimmende Beschlüsse der Verwaltungsräte der eigenständigen BKKen voraus. Diese Beschlüsse können seit dem 1.1.1996 auch von BKKen von Betrieben mehrerer verschiedener Arbeitgeber gefasst werden, die sich auf freiwilliger Basis zu einer gemeinsamen betriebsübergreifenden BKK vereinigen woll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 153 Schließung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Überschuldung, NZS 2004 S. 632. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Schnapp, Kassenschließung trotz fehlerfreier Errichtung ?, NZS 2002 S. 449. Rz. 23 Die fehlende sachliche Zuständigkeit der die Errichtung einer BKK genehmigenden Behörde führt nicht zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 2.4 Rechtsfolgen der Ausdehnung

Rz. 25 Während nach dem früheren Recht mit der Genehmigung der Ausdehnung die in den Betrieben beschäftigten krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ab dem Ausdehnungszeitpunkt kraft Gesetzes Mitglieder der BKK wurden (§ 174 i. d. F. des GRG bis 31.12.1995), soweit sie nicht Mitglieder einer Ersatzkasse waren oder ab 1.1.1993 nicht nach § 183 Abs. 6 die bisherige Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.4 Antragserfordernis (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 12 Die Genehmigung der Errichtung der BKK ist durch den Arbeitgeber zu beantragen. In diesem Antrag sind die Errichtungsvoraussetzungen des § 147 darzulegen. Mit der Antragstellung beginnt das förmliche Errichtungsverfahren. Dem Antrag ist eine Satzung (Satzungsentwurf) beizufügen (Abs. 3), nach der sich Inhalt und Umfang des Errichtungsverfahrens richten. In der Satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.1.3 Ausgeschlossene Auflösung bei Öffnungsklausel (Satz 4)

Rz. 7 Eine freiwillige Selbstauflösung einer BKK ist ausgeschlossen, wenn die Satzung eine Öffnungsklausel nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 enthält. Mit dieser Öffnung für alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten verliert die BKK den Betriebsbezug und wird zu einer allgemeinen Krankenkasse mit weitergehender gesundheits- und sozialpolitischer Bedeutung, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 151 Aussche... / 2.1.1 Voraussetzungen für das Ausscheiden

Rz. 3 Die Regelung über das Ausscheiden eines Betriebes aus der BKK bei Übergang auf einen anderen Arbeitgeber nimmt Bezug auf die Fälle, dass eine BKK ab Errichtung oder durch spätere Ausdehnung für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers besteht (Grundsatz der Einheit des Arbeitgebers). Grundsätzlich wird durch den Übergang eines dieser Betriebe auf einen anderen Arbeitgeber d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 153 Schließung / 2.4 Rechtsfolgen der Schließung

Rz. 21 Unmittelbare Rechtsfolge der Wirksamkeit der Schließungsverfügung ist das Ende der Existenz der BKK und der bei ihr errichteten Pflegekasse. Im Anschluss an die wirksame Schließungsverfügung erfolgt die Abwicklung gemäß § 155, für die die BKK noch als fortbestehend fingiert wird (vgl. Komm. zu § 155). Die Mitglieder und mittelbar auch die Familienversicherten verliere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 153 Schließung / 2.2.1 Fehlende Errichtungsvoraussetzungen (Nr. 2)

Rz. 11 Der Schließungsgrund der ursprünglich fehlenden Errichtungsvoraussetzungen trägt der Tatsache Rechnung, dass der infolge der erteilten Errichtungsgenehmigung entstandene Träger der Krankenversicherung nicht rückwirkend beseitigt werden kann. Die Rechtsfehler bei der Errichtung sind daher mit Wirkung für die Zukunft durch die Schließung zu beseitigen. § 153 Nr. 2 stell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.4 Anhörung der Landesverbände (§ 172)

Rz. 35 Im Verlauf des Errichtungsverfahrens sind nunmehr nur noch die Verbände der beteiligten Krankenkassen gemäß § 172 anzuhören, nachdem das seit längerem entbehrliche Anhörungsrecht der Ortskrankenkassen (bisher Abs. 1 Satz 3) durch das GMG auch förmlich zum 1.1.2004 aufgehoben wurde. Beteiligt sind in Fällen der Errichtung einer BKK zumindest der Landesverband der BKKen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.1 Genehmigungserfordernis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Durch Abs. 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Errichtung einer BKK der Genehmigung der nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde bedarf. Diese Genehmigung beinhaltet 2 Aspekte: Sie ist einerseits ein notwendiges staatliches Mitwirkungsrecht am Entstehen eines Versicherungsträgers, der mittelbare Staatsverwaltung wahrnimmt, und andererseits auch ein staatlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die grundsätzliche Zulässigkeit der Auflösung einer BKK auf Initiative (nur) des Arbeitgebers, die Voraussetzungen und das Verfahren dazu. Die Auflösung unterscheidet sich von der Schließung (§ 153) durch die Freiwilligkeit dieser Entscheidung. Dabei geht die Vorschrift ersichtlich davon aus, dass der Freiwilligkeit der Errichtung einer BKK durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.2 Auflösungsverfahren (Satz 2)

Rz. 8 Für das Verfahren ist die Aufsichtsbehörde zuständig. An diese ist der Antrag zu richten, der zugleich das Verwaltungsverfahren in Gang setzt. Dem Antrag kann und sollte bereits der Zustimmungsbeschluss des Verwaltungsrates zur Auflösung beigefügt werden, sonst müsste er nach Antragstellung mit ungewissem Abstimmungsergebnis erst durch eine Beschlussvorlage an den Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13. Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Kaeding/Kluckert, Das Achte Gesetz zur Änderung des GWB – Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, WzS 2013 S. 231. Knoche/Thöni, Sozial- und wettbewerbsrechtliche Konfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 94a, Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.3.1 Mindestmitgliederzahl zum Errichtungszeitpunkt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Seit dem Wegfall gesetzlicher Zuständigkeiten infolge des Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) ab 1996 hat die zusätzliche Errichtungsvoraussetzung von mindestens 1.000 Mitgliedern zum Errichtungszeitpunkt eine eigenständige Bedeutung. Diese Mindestmitgliederzahl ist mit der nach § 157 Abs. 2 Nr. 1 erforderlichen Mindestzahl der in Innungsbetrieben versicherungspflichtig B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu § 148. Fröhlingsdorf, Das Organisationsrecht der IKK im SGB V, KrV 1989 S. 43. Schnapp, Gesetzesbindung oder behördlicher Genehmigungsspielraum bei der Erteilung der Errichtungsgenehmigung?, BKK 1990 S. 368. ders., Kassenschließung trotz fehlerfreier Errichtung?, NZS 2002 S. 449. Rz. 27 Zur Wiederholung eines fehlerhaft zustande g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 150 Freiwil... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beinhaltet die grundsätzliche Zulässigkeit der Vereinigung von BKKen verschiedener Arbeitgeber. Mit den Änderungen durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) ab 1996 wurden die Beschränkungen der Vereinigung auf Betriebe eines Arbeitgebers oder nur bei wirtschaftlich-organisatorischer Einheit der Betriebe mehrerer Arbeitgeber aufgehoben und den organisat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 149 Ausdehn... / 2.2 Abschluss des Ausdehnungsverfahrens

Rz. 20 Das Ausdehnungsverfahren wird abgeschlossen durch die Genehmigung der Ausdehnung und der neuen Satzung sowie die Bestimmung des Ausdehnungszeitpunktes oder durch die Ablehnung der Genehmigung, wenn die Ausdehnungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Rz. 21 Rechtsschutz steht dem Arbeitgeber gegen die Ablehnung der Ausdehnung in Form von Widerspruch und Anfechtungsklage ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.2 Errichtungsverfahren (Abs. 3)

Rz. 5 Für das förmliche Verwaltungsverfahren zur Errichtung einer IKK verweist Abs. 3 auf die Regelungen des § 148 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 für die Errichtung einer BKK, so dass dafür auf die Komm. zu § 148 verwiesen werden kann, soweit nicht auf Besonderheiten für die IKK hinzuweisen ist. Rz. 6 Das Errichtungsverfahren wird durch einen Antrag der Innung oder Innungen (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 157 Errichtung / 2.2 Errichtungsausschluss (Abs. 3)

Rz. 18 Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde mit Abs. 3 ein Errichtungsverbot für Handwerksbetriebe von zugelassenen Leistungserbringern eingeführt, das damit begründet wurde (BT-Drs. 15/1525 S. 135), dass verhindert werden solle, dass es durch die Errichtung einer IKK, in deren Selbstverwaltung Vertragspartner der Krankenkassen oder ihrer Verbände als Arbeitgeber vertreten wären, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 158 Verfahr... / 2.3.2 Zustimmung von Innungsversammlung und Beschäftigten (Abs. 2)

Rz. 13 Während es bei der Errichtung einer BKK in der Hand des alleinigen Arbeitgebers liegt, den Errichtungsantrag zu stellen, repräsentiert die Innungsversammlung (§ 61 HwO) eine Vielzahl von einzelnen Arbeitgebern mit ihren Handwerksbetrieben. Diese hätten nach dem Antrag auf Errichtung durch die rechtlich eigenständige Innung nicht mehr die Möglichkeit, auf die Errichtun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217a Errich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bis zur Bildung des Spitzenverbandes Bund waren die Spitzenorganisationen der Krankenkassen nach Kassenarten gegliedert (Bundesverbände der Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, See-Krankenkasse, Ersatzkassenverbände). Ihre gesetzlich geregelte Aufgabenstellung sah zwar vor, dass eine Einigung bei gemeinsam und ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130 Rabatt / 2.1 Sofortrabatt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 räumt den Krankenkassen aufgrund der vorgenannten Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel und Standard-Rezepturarzneimittel einen Sofortrabatt (Abschlag) von 1,77 EUR je Arzneimittel ein, für sonstige Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, aber aufgrund vertragsärztlicher Verordnungen von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Bress, Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller und Rentenbezieher, WzS 1993 S. 225. ders., Das Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, KrV 1993 S. 150. Minn, Neuregelung in der KVdR – Optionsrecht für bislang freiwillig versicherte Rentner, ErsK 2002 S. 139. Nommensen, Die Krankenversicherung der Rentner seit 1. April 2002, BKK 2002 S. 132. Karl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2.1 Beiträge zur Pflichtversicherung

Rz. 14 Der Arbeitgeberanteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zu dessen Zahlung der Arbeitgeber nach § 249 Abs. 1 SGB V gesetzlich verpflichtet ist, beträgt seit 2015 die Hälfte des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Krankenkasse. Hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld, gilt der allgemeine B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.3 Keine Nichtigkeitsgründe (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 enthält einen sog. Negativkatalog, der typisiert diejenigen Fälle umfasst, bei denen nach dem Willen des Gesetzgebers der VA – trotz eines erheblichen Mangels – nicht nichtig sein soll (BSG, Urteil v. 28.9.1993, 1 RR 3/92). Es erfolgt damit eine Auflistung von Verfahrensmängeln, die für sich gesehen die Nichtigkeit eines VA nicht begründen. Auch eine Summierung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 81 Verfahr... / 2.2 Einigungsverfahren

Rz. 2 Kommt zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen bei gemeinsamer Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben eine Einigung ganz oder teilweise nicht zustande, so obliegt die Entscheidung gemäß Abs. 1 Satz 2 einem Gremium, das sich aus den in § 52 Abs. 1 Satz 1 genannten Stellen zusammensetzt. Hiernach sind im Konfliktfalle für das Gremium im Einzelnen zur...mehr