Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 2 Verankerung der Mitbestimmung im Arbeitsschutzgesetz

Der Bundesgesetzgeber hat bereits im Referentenentwurf des Arbeitsschutzgesetzes [1] erläutert, wo er Handlungsräume für die betriebliche Mitbestimmung in Privatwirtschaft und Verwaltung gesehen hat und gewahrt wissen wollte: "Bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen kooperiert der Arbeitgeber mit den Beschäftigten, Betriebsräten und Fachkräften. .... Die Zweckbestimmung des Gesetzes...mehr

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Betriebsvereinbarung / 1 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich niederzulegen und von Arbeitgeber und Betriebsrat auf derselben Urkunde zu unterzeichnen. Für den Betriebsrat unterzeichnet wegen § 26 Abs. 2 BetrVG der Vorsitzende, für den Arbeitgeber eine zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen bevollmächtigte Person, beispielsweise ein Prokurist oder der Personalleiter. We...mehr

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Betriebsvereinbarung / 6 Interessen leitender Angestellter

Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, hat der Arbeitgeber den Sprecherausschuss für leitende Angestellte rechtzeitig anzuhören.[1] Betriebsvereinbarungen gelten nur für die vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer, also nicht für leitende Angestellte.mehr

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Betriebsvereinbarung / 4 Verhältnis zum Tarifvertrag

Die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist nach Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich Sache der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Daher verbietet § 77 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich, Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die schon durch einen fachlich und räumlich zutreffenden Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, durch eine Betr...mehr

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Betriebsvereinbarung / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten. Sie hat normative Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs, das heißt, sie erzeugt für sie einklagbare Rechte und Pflichten. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten wird durch ihren Abschluss zudem das Mitbe...mehr

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Betriebsvereinbarung / 2.1 Gesetz des Betriebs

Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers durch Einzelabmachung v...mehr

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Betriebsvereinbarung / 5 Beendigung

Eine Betriebsvereinbarung endet durch Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Stilllegung des Betriebs, Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zum selben Regelungsgegenstand, Kündigung (mit Frist von 3 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist) und wenn sich eine zeitliche Begrenzung aus dem mit ihr verfolgten Zweck ergibt. Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre R...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

3.1 Allgemeines Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Betriebsrat allgemein über Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer zu beraten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Die Betriebspartner sind gehalten, die Berufsbildung der Belegschaftsmitglieder zu fördern. Der Betriebsrat ist vorschlagsberechtigt. Das Gesetz sieht im Grundsatz zunächst lediglich Beratung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Förderungs- und Ermittlungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 8 Beide Betriebsparteien sind verpflichtet, die Berufsbildung im Betrieb zu fördern. Hieraus erwächst dem einzelnen Arbeitnehmer indes kein individueller Anspruch darauf, an einer Berufsbildungsmaßnahme teilnehmen zu dürfen. Vielmehr entscheidet der Arbeitgeber – abgesehen von dem Sonderfall des § 97 Abs. 2 BetrVG – allein, ob eine Berufsbildungsmaßnahme durchgeführt wir...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 14 Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlussverfahren bei Streitigkeiten über die Informations-, Beratungs- oder Vorschlagsrechte oder über deren Umfang (§ 2a ArbGG; §§ 80 ff. ArbGG). Lehnt der Arbeitgeber es ab, mit dem Betriebsrat über Fragen der Berufsbildung zu sprechen, oder den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln, ist der Betriebsrat – neben Anrufung der Einigungss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Beratungspflicht und Vorschlagsrecht

Rz. 11 Der Arbeitgeber hat ferner auf Verlangen des Betriebsrats sämtliche Fragen der betrieblichen Berufsbildung mit der Arbeitnehmervertretung zu erörtern (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Dazu gehören die Beratung über die Errichtung von Bildungseinrichtungen ebenso, wie die Erörterung sämtlicher Fragen über die Einführung, sowie die – betriebsinterne oder externe – Durchführu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Betriebsrat allgemein über Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer zu beraten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Die Betriebspartner sind gehalten, die Berufsbildung der Belegschaftsmitglieder zu fördern. Der Betriebsrat ist vorschlagsberechtigt. Das Gesetz sieht im Grundsatz zunächst lediglich Beratungsrechte des Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen ist die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg.[1] Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Vermittlung der Einigungsstelle

Rz. 13 Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen (§ 96 Abs. 1 a BetrVG). Sie übernimmt in diesem Fall eine moderierende Funktion zwischen den Parteien und versucht, auf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Berufsbildung

Rz. 3 Die betriebliche (Fort-)Bildung ist von der Berufsausbildung i. S. d. § 1 BBiG zu unterscheiden, welche sich in der Regel unmittelbar an die Vollschulzeitpflicht anschließt. Gleichwohl gehört die Berufsausbildung nach dem BBiG auch zur Berufsbildung gemäß §§ 96 – 98 BetrVG. Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung[1] umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Abgrenzung zwischen Unterrichtung und Berufsbildung

Rz. 7 Die Berufsbildung ist wegen § 81 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG strikt von den Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers zu unterscheiden. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten. Die Unterrichtspflicht ist eine indiv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Information des Betriebsrats

Rz. 136 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und gegebenenfalls auch den Sprecherausschuss der leitenden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitbestimmung des Betriebsrats

3.1 Abhängigkeit von der Betriebsgröße Rz. 10 Durch das Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist die Grenze der Betriebsgröße von 1000 auf 500 Arbeitnehmer gesenkt worden.[1] Liegt die Betriebsgröße unterhalb der Grenze, steht das Initiativrecht über die Einführung einer Richtlinie allein dem Arbeitgeber zu. Dies hat zur Konsequenz, dass der Arbeitgeber – sofern er mit dem Betrie...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.8 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen.[1] Streitigkeiten über die Durchführung der Berufsbildung, über die Durchführung sonstiger Bildungsmaßnahmen und über die Aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

4.1.1 Information des Betriebsrats Rz. 136 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und gegebenenfalls auch de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Übersicht über das Verfahren

Rz. 2 Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, so kann er die ersten Planungsschritte zunächst intern vollziehen. Vor der definitiven Festlegung und der Umsetzung der Maßnahme hat er jedoch nach § 111 BetrVG den Betriebsrat umfassend über das Vorhaben zu informieren. Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor (weiter dazu Rz. 136). Insbesondere muss der Arbeitgeb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Unterrichtungspflichten so umfassend und so rechtzeitig während der Planung einer Maßnahme nachzukommen, dass der Betriebsrat auch faktisch in der Lage ist, auf die Pläne des Arbeitgebers zu reagieren, um seine eigenen Vorstellungen in die Beratung mit dem Arbeitgeber einzubringen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Unterrichtungsrecht

Rz. 5 Das Recht des Betriebsrats nach § 90 BetrVG bedeutet eine umfassende und frühzeitige Unterrichtung durch den Arbeitgeber über geplante – auch versuchsweise – Änderungen der in § 90 Abs. 1 BetrVG abschließend aufgeführten Gegenstände. Entscheidend ist die Unterrichtung des Betriebsrats bereits in einer Phase, in der eine tatsächliche Entscheidung durch den Arbeitgeber n...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.4 Anzeige gemäß § 17 KSchG bei der Agentur für Arbeit

Rz. 22 Der Unternehmer kann bereits vor Einleitung des Verfahrens gemäß §§ 111 ff. BetrVG eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten. Auch eine solche Anzeige setzt die Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG in Lauf. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG vor Erstattung der Massene...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.4 Bestellung von Ausbildern

In größeren Betrieben ist es die Regel, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nicht in Person durchführt, sondern gemäß § 28 Abs. 2 BBiG, § 22 Abs. 2 HandwO für die verantwortliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte Ausbilder bestellt. Der Betriebsrat kann der Bestellung gemäß § 98 Abs. 2 BetrVG widersprechen, wenn er die persönliche und fachlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Schriftform

Rz. 7 Die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Interessenausgleich ist schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten zu unterschreiben. Erforderlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB, also die eigenhändige Unterzeichnung des Interessenausgleichs durch den Betriebsratsvorsitzenden und den Unternehmer oder eine von diesem bevollm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Rechtliche Qualifizierung und Form

Rz. 5 Sofern Arbeitgeber und Betriebsrat eine schriftliche Regelung über Auswahlrichtlinien treffen, so erfolgt dies regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung, die Abschluss- und Beendigungsnormen enthält. Zwingend ist dies nicht. Das Gesetz verlangt für die Auswahlrichtlinie keine Schriftform. Eine Auswahlrichtlinie kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber seine P...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst sollte in dem Interes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Beratungsrecht

Rz. 15 Die Unterrichtung des Betriebsrats ist streng zu unterscheiden von der rechtzeitigen Beratung, die sich – ebenfalls als Teil der Planung – unmittelbar an die Unterrichtung anschließt. Aus der Forderung nach rechtzeitiger Unterrichtung ist abzuleiten, dass dem Betriebsrat hinreichend Gelegenheit zu geben ist, die erhaltenen Informationen zu studieren und etwaige Gegenv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.3 Kündigungen vor Abschluss des Interessenausgleichs

Rz. 18 Haben Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbart, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats insoweit erfüllt. Der Arbeitgeber kann die im Interessenausgleich vorgesehenen Maßnahmen nunmehr durchführen, insbesondere Kündigungen aussprechen, ohne den Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG befürchten zu müssen. Das gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Erscheingungsformen des Sozialplans, Rahmensozialplan

Rz. 28 Sozialpläne sind in der Praxis in verschiedenen Zusammenhängen anzutreffen. Das Gesetz sieht in § 112 BetrVG den (mitbestimmungspflichtigen und damit erzwingbaren) Sozialplan anlässlich einer konkreten Betriebsänderung vor. Dabei kann dieser Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich zustande kommen oder nach § 112 Abs. 4 BetrVG durch Spruch der Ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Durch das Mitspracherecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die sich auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, das Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe richten, soll die Einhaltung der nicht normierten Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes sowie arbeitspsychologischer und betriebs...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.3 Mitbestimmung bei der Teilnehmerauswahl

Beim Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Teilnehmern an betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen oder sonstigen Bildungsmaßnahmen[1] ist Voraussetzung, dass Arbeitgeber und Betriebsrat zusammen mehr Arbeitnehmer für die Teilnahme vorschlagen, als Plätze zur Verfügung stehen. Nur in diesen Fällen muss eine Auswahl getroffen werden. Lehnt der Arbeitgeber eine...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 1 Einführung und Systematik

Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur Erstausbildung [1] sowie der Fortbildung [2] und Umschulung [3] auch kurzfristige Bildungsmaßnahmen, sofern durch diese Maßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten einer beruflichen Tätigkeit vermittelt werden. Voraussetzung ist ferner, dass die Maßnahmen unter didaktischen Gesichtspunkten ges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.1 Anrufung, Besetzung

Rz. 143 Gemäß § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat die Einigungsstelle sowohl wegen eines Interessenausgleichs als auch wegen eines Sozialplans anrufen. Die Einigungsstellenverfahren wegen des Interessenausgleichs und wegen des Sozialplans müssen nicht notwendig zeitgleich vor derselben Einigungsstelle durchgeführt werden. Dennoch ist diese Vorgehens...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Abhängigkeit von der Betriebsgröße

Rz. 10 Durch das Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist die Grenze der Betriebsgröße von 1000 auf 500 Arbeitnehmer gesenkt worden.[1] Liegt die Betriebsgröße unterhalb der Grenze, steht das Initiativrecht über die Einführung einer Richtlinie allein dem Arbeitgeber zu. Dies hat zur Konsequenz, dass der Arbeitgeber – sofern er mit dem Betriebsrat über den Inhalt der in Aussicht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Das Recht des Betriebsrats gem. § 90 BetrVG auf Unterrichtung und Beratung bei Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, des Arbeitsverfahrens und der Arbeitsabläufe besteht bereits im Planungsstadium. Hierunter ist der Zeitraum bis zum Ziel der Planung, nämlich der Fertigstellung des Plans zu verstehen. Die Unterrichtung i. S. d. Vorschrift erfolgt also n...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Namenslisten

Rz. 11 Nach der seit dem 1.1.2004 geltenden Fassung des § 1 Abs. 5 KSchG können in einen Interessenausgleich Namenslisten über zu kündigende Mitarbeiter aufgenommen werden. Die Namensliste begründet die gesetzliche Vermutung, dass die nachfolgende Kündigung durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt war. Diese Bestimmung hat mit im Wesentlichen gleichen Wortlaut bere...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Verhandlung über den Interessenausgleich

Rz. 137 Der Arbeitgeber ist – wegen der Gefahr des Nachteilsausgleichs nach § 113 BetrVG – gehalten, Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufzunehmen und einen Interessenausgleich zu versuchen (Hessisches LAG, Beschluss v. 17.4.2007, 4 TaBV 59/07). Es ist nicht ausgeschlossen, die Verhandlungen schon aufzunehmen, während der Arbeitgeber noch Informationen für den Betriebsrat zus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Wirkung des Interessenausgleichs, Sanktion bei Verstößen

Rz. 23 Der Interessenausgleich ist "nur" eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ihm kommt keine normative Wirkung bei. Im Interessenausgleich können somit keine Regelungen getroffen werden, die verbindlich unmittelbar für und gegen die Arbeitnehmer wirken. Praxis-Beispiel Im Interessenausgleich ist geregelt, dass die Betriebsstilllegung erst zum 1. April des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Versetzung

Rz. 14 Die Versetzung wird in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht in § 95 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Darunter zu verstehen ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von voraussichtlich einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Um die Zuweisung eines anderen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Zuständigkeit

Rz. 30 Grundsätzlich ist der Betriebsrat zuständig zu Verhandlung und Abschluss des Sozialplans. Die Zuständigkeit geht nach § 50 Abs. 1 BetrVG nur dann auf den Gesamtbetriebsrat über, wenn ein zwingendes Bedürfnis nach einer betriebsübergreifenden Regelung besteht. Dies richtet sich bei dem Interessenausgleich nach dem unternehmerischen Konzept für die geplante Betriebsände...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sonstiges

Rz. 19 Aufgrund der umfassenden Informations- und Beratungsrechte, die dem Betriebsrat durch § 90 BetrVG zugewiesen sind, kann es zu langwierigen Diskussionen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen, zumal die Planung ein kontinuierlicher Prozess ist. Es ist daher möglich und im Ergebnis – insbesondere in größeren Betrieben – auch zweckmäßig, das...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.9 Tarifsozialplan

Rz. 46 Nach der Idee des Betriebsverfassungsgesetzes soll der Betriebsrat bei Betriebsänderungen in einzelnen Betrieben – auch in mehreren Betrieben eines Unternehmens (dann evtl. der Gesamtbetriebsrat) – einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan abschließen. Daneben kann aber auch eine zuständige Gewerkschaft vom Arbeitgeber den Abschluss eines sogenannten T...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Regelung eines Personalabbaus

Rz. 10 Mit einer geplanten Betriebsänderung ist sehr häufig ein Personalabbau verbunden. In solchen Fällen kann im Rahmen eines Interessenausgleichs zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, dass bestehende Arbeitsverträge geändert, aufgehoben oder gekündigt werden. Neben pauschal umschriebenen Maßnahmen können in einem Interessenausgleich auch konkrete personel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 12 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2.6 Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs

Aufgrund des § 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Berufsbildungsbedarf ermittelt. Zum einen muss der Arbeitgeber darlegen, welches Qualifikationsniveau im Betrieb derzeit besteht und welche Berufsbildungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden, zum anderen muss er beschreiben, welchen betrieblichen Qualifikationsbedarf er er...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Begriff

Rz. 4 Wenn Arbeitnehmer durch geplante Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG wesentliche Nachteile erleiden können, muss der Arbeitgeber nach § 112 BetrVG versuchen, mit dem Betriebsrat zu einem Interessenausgleich zu gelangen. Der Betriebsrat kann indes einen Interessenausgleich – anders als regelmäßig einen Sozialplan – nicht erzwingen, sondern er kann von Arbeitgeb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.2 Einigung über den Interessenausgleich

Rz. 150 Sofern eine Einigung über den Interessenausgleich zustande kommt, ist diese schriftlich niederzulegen und von den Betriebsparteien ebenso wie vom Vorsitzenden der Einigungsstelle zu unterschreiben (§ 112 Abs. 3 Satz 3 BetrVG). Die Einigungsstelle ist nicht verpflichtet, eine schriftliche Begründung zu verfassen (BAG, Beschluss v. 30.10.1979, 1 ABR 112/77). Rz. 151 Im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 § 95 BetrVG verfolgt verschiedene Ziele: Zum einen sollen die personellen Entscheidungen des Arbeitgebers durchschaubarer und transparenter gemacht sowie versachlicht werden. Zum anderen ist beabsichtigt, den Betriebsfrieden und eine gerechtere Behandlung der Arbeitnehmer dadurch zu fördern, dass Arbeitgeberentscheidungen an objektive Kriterien geknüpft, folglich also ...mehr