Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 5 Geplante Änderungen der Richtlinie zum europäischen Betriebsrat

Im Februar 2023 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, die Richtlinie 2009/38/EG zu überarbeiten.[1] Anschließend hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie veröffentlicht.[2] Geplant sind folgende Anpassungen: Um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, wird in Art. 1 Abs. 4 des Richtlinienentwurfs (RLE) die Definition von "...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 3 Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes

3.1 Errichtung und Zusammensetzung Die Vorschriften über den Europäischen Betriebsrat kraft Gesetzes [1] greifen nur ein, wenn es nicht zu einer Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern kommt. Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 EBRG nennt hierfür 3 Konstellationen: Die Unternehmensleitung verweigert die Aufnahme von Verhandlungen innerhalb von 6 Monaten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 2 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung

2.1 Gestaltungsfreiheit Der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit findet sich in § 1 Abs. 1 des deutschen EBRG wieder. Zur Stärkung des Rechts auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, kann eine Vereinbarung über ein Verfahren zur Umsetzung dieser Rechte getroffen werden. Die Vorschrift des § 18 EBRG bestimmt lediglich, dass eine getroffene Vereinbarung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Eigentum und Besitz/Vermögensfähigkeit des Betriebsrats/Streitigkeiten

Rz. 73 Der Arbeitgeber behält das Eigentum an den vom Betriebsrat genutzten Sachmitteln. Das gilt nicht für verbrauchbare Sachen (Papier, Schreibmaterialien). Allerdings ist der Betriebsrat nicht zur Herausgabe der Akten verpflichtet. Der Betriebsrat hat die Akten vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit dem neuen Betriebsrat herauszugeben. Erfolgt keine Neuwahl, sind sie zu ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.1 Betriebsrat

Rz. 26 Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten können auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts umfassen. Neben deren Erforderlichkeit muss die Beauftragung des Rechtsanwalts auf einem ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss beruhen. Dies gilt auch für die erforderlichen Aufwendungen der einzelnen Betriebsratsmitglieder, etwa für deren anwal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 3.1 Errichtung und Zusammensetzung

Die Vorschriften über den Europäischen Betriebsrat kraft Gesetzes [1] greifen nur ein, wenn es nicht zu einer Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern kommt. Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 EBRG nennt hierfür 3 Konstellationen: Die Unternehmensleitung verweigert die Aufnahme von Verhandlungen innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung, innerhalb von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 § 40 BetrVG ist die zentrale Vorschrift für die Regelung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht. Die Norm unterscheidet inhaltlich zwischen Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen (Abs. 1), und Sachmitteln für die Betriebsratsarbeit, die der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat (Abs. 2). Während den Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: Errichtung und Zuständigkeit

Zusammenfassung Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 3.2 Unterrichtung und Anhörung

Ein kraft Gesetzes geschaffener Europäischer Betriebsrat ist nach § 29 EBRG einmal im Kalenderjahr über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven des gemeinschaftsweit tätigen Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe zu unterrichten und anzuhören. Dazu gehören etwa Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die Entwicklung der B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 1.2 Auskunftsanspruch für die Verhandlungsaufnahme

Im EBRG finden sich verschiedene Informationsrechte zu den Tatsachen, die Voraussetzung für die Bildung eines Europäischen Betriebsrats sind. Die zentrale Leitung ist nicht nur zur Erteilung von Auskünften, sondern vielmehr dazu verpflichtet, die für die Aufnahme von Verhandlungen zur Bildung eines Europäischen Betriebsrats erforderlichen Informationen zu erheben und an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / Zusammenfassung

Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften enthalten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 2.2 Besonderes Verhandlungsgremium

Die Vereinbarung über den Europäischen Betriebsrat soll nach dem EBRG zwischen der zentralen Unternehmensleitung und einem "Besonderen Verhandlungsgremium" geschlossen werden. Erfolgt die Bildung dieses Gremiums nicht auf Initiative der Unternehmensleitung, so kann sie von den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern beantragt werden.[1] Der Antrag muss von mindestens 100 Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 2.1 Gestaltungsfreiheit

Der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit findet sich in § 1 Abs. 1 des deutschen EBRG wieder. Zur Stärkung des Rechts auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, kann eine Vereinbarung über ein Verfahren zur Umsetzung dieser Rechte getroffen werden. Die Vorschrift des § 18 EBRG bestimmt lediglich, dass eine getroffene Vereinbarung schriftlich zu fixieren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 1.1 Sitz und Schwellenwerte

Unter das EBRG fallen unionsweit tätige Unternehmen[1] mit Sitz in Deutschland sowie unionsweit tätige Unternehmensgruppen, deren herrschendes Unternehmen in Deutschland ansässig ist.[2] Als herrschendes Unternehmen gilt dabei die Konzerneinheit, die auf die anderen Unternehmen über von ihr bestellte Mitglieder in den Unternehmensorganen, die Mehrheit der Stimmrechte oder di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 4 Fortgeltung bestehender Vereinbarungen

Bereits vor Inkrafttreten der ersten Richtlinie hatten etwa 30 europaweit tätige Unternehmen auf freiwilliger Basis ein grenzüberschreitendes Unterrichtungs- und Anhörungssystem eingeführt. Darunter befanden sich auch einige deutsche Großunternehmen, so z. B. Volkswagen, Thyssen, Bayer, Hoechst und Allianz.[1] Derartige Vereinbarungen gelten aufgrund von § 41 EBRG fort, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Schwarzes Brett/Veröffentlichungen/Intranet/Internet

Rz. 68 Für Bekanntmachungen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat ein oder je nach Größe des Betriebs mehrere "Schwarze Bretter" zur Verfügung stellen. Der Betriebsrat entscheidet über den Inhalt der Bekanntmachungen. Nicht statthaft auf dem Schwarzen Brett des Betriebsrats sind parteipolitische Propaganda, die Werbung für eine Gewerkschaft oder andere mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 65 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Geeignetheit; in diesem Fall ist anderes Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Büroräume/Mobiliar

Rz. 58 Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Betriebsrat geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die so beschaffen sein müssen, dass der Betriebsrat in ihnen seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Insbesondere muss möglich sein, Betriebsratssitzungen und Besprechungen durchzuführen, Sprechstunden abzuhalten, Schreibarbeiten auszuführen so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Informations- und Kommunikationstechnik

Rz. 62 Grundsätzlich kann der Betriebsrat einen Telefonanschluss verlangen.[1] In einem Betrieb mit mehreren voneinander entfernt liegenden Betriebsstätten kann der Anspruch bestehen, eine vorhandene Telefonanlage telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied an seinem Arbeitsplatz von den Arbeitnehmern des Betriebs angerufen werden kann....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 9 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z. B. durch die Beauftragu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.5 Fachliteratur/Tagespresse

Rz. 71 Dem Betriebsrat sind alle erforderlichen Gesetzestexte in der jeweils geltenden Fassung zu überlassen. Ferner ist weitere Fachliteratur zu überlassen bzw. zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat hat insbesondere einen Anspruch auf Überlassung eines Kommentars zum BetrVG in der neuesten Auflage.[1] Art und Umfang der Fachliteratur und die Frage der M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Beschaffungspflicht

Rz. 55 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Hier ist er – anders als bei § 40 Abs. 1 BetrVG – zur Naturalleistung verpflichtet. Der Gesetzgeber wollte damit unangemessene Eigenanschaffungen des Betriebsrats ausschließen. Nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber hat die freie Wahl ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.6 Sonstiges

Rz. 72a Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen (BAG, Beschluss v. 23.6.2010, 7 ABR 103/08 unter Aufhebung der Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5 Betriebsinterne Bekanntgabe

Rz. 16 Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall gehindert, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten betriebsintern, z. B. in einer Betriebsversammlung oder am "Schwarzen Brett" bekanntzugeben. Allerdings hat er dabei das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beachten.[1] Insbesondere hat er es zu unterlassen, den Betriebsrat durch nicht sachgerechte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.2 Betriebsratsmitglieder

Rz. 31 Auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die einzelnen Betriebsratsmitgliedern aus ihrer amtlichen Tätigkeit erwachsen, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt auch für deren anwaltliche Vertretung in Streitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. über die Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds oder anlässlich einer Teilnahme an einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Erforderlichkeit/Verhältnismäßigkeit

Rz. 57 Auch bei den Sachmitteln gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Zudem darf die Beschaffung nicht außerhalb jedes Verhältnisses zum Betrieb stehen. Der Umfang der Verpflichtung richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen. Der Betriebsrat muss nach den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben imstande sein. Nicht ausreic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 40 BetrVG ist die zentrale Vorschrift für die Regelung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht. Die Norm unterscheidet inhaltlich zwischen Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen (Abs. 1), und Sachmitteln für die Betriebsratsarbeit, die der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat (Abs. 2). Während den Arbeitgeber bei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin – Besserer Zuga... / 1 Problemstellung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Arbeitgeber bei Unternehmen jeder Größenordnung, also schon ab dem ersten Angestellten, die Verpflichtung, Betriebsärzte zu bestellen. Der Umfang zur Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung ist allerdings u. a. von der Mitarbeiteranzahl abhängig. So kann man schnell erkennen, dass eine volle Betriebsarzt-Stelle für Klei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.5 Personal-/Betriebsräte und sonstige Beschäftigte mit eingeschränktem Weisungsrecht

Betriebs-/Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte dürfen trotz einer Freistellung nicht von der Teilhabe am Leistungsentgelt ausgenommen werden, da die Leistungsentgelte jedem zugänglich sein müssen (§ 18 Abs. 6 TVöD-VKA). Gemäß §§ 8, 107 BPersVG/78 BetrVG bzw. LPersVG dürfen Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, wegen ihrer Tätigkeit nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsplatzgestaltung

Begriff Schaffung der bestmöglichen Voraussetzungen und Bedingungen für das Zusammenwirken von Menschen (Aufgaben), Sachmitteln und Informationen. Ansatzpunkte sind also die Arbeitsplätze, die Arbeitsmittel- und verfahren, die Abläufe sowie die Umgebung. Änderungen basieren meist auf Arbeitsstudien und neuen Erkenntnissen der Arbeitswissenschaft. Wichtig: der Betriebsrat ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.3 Einzelne Sachbereiche

Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung. All diese gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.2 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also grundsätz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.3 Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde der Beschäftigten abgeholfen werden kann. Hierbei geht es um Beschwerden, die sich auf die Mängel im betrieblichen System als solche erstrecken. Die Kommission wird nur beratend tätig und wird nach Beratung der Angelegenheit dem Arbeitgeber die Empfehlung geben, Abh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Bei der Ausgestaltung der "Klärung von Möglichkeiten" eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach der Rahmenvorschrift des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX durch generelle Verfahrensregelungen steht dem Betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.2 Mitbestimmungsfreie Tatbestände

Keine Mitbestimmungspflicht besteht Bei der Feststellung des Gesamtbudgets, beim Abschluss von Zielvereinbarungen (dies gilt auch für Zielvereinbarungen mit Gruppen von Beschäftigten), bei der systematischen Leistungsbewertung, bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter die vereinbarte ZV/SLB erreicht hat, da nicht das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Weiter gefasste und auf den Arbeitsschutz allgemein bezogene Mitwirkungsrechte finden sich in § 89 Betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2 Betriebliche Einführung (§ 18 Abs. 2)

Im VKA-Bereich ist in § 18 Abs. 6 TVöD-VKA die Verpflichtungsklausel für betriebliche Vereinbarungen geschaffen worden. Ohne Dienst-/Betriebsvereinbarung lassen sich keine individualrechtlichen Zahlungsansprüche ableiten, denn es fehlt dann an der notwendigen Anspruchsgrundlage für die Auszahlung.[1] Durch Nr. 2 der Protokollerklärung zu Abs. 6 des § 18 TVöD-VKA ist jedoch r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 1.1 Wirksamer Arbeitsvertrag

Zunächst muss ein wirksames Arbeitsverhältnis vorliegen.[1] Wirksam ist ein Arbeitsvertrag individualrechtlich auch, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers nach § 99 BetrVG verweigert. Der Arbeitgeber darf dann den Arbeitnehmer vorbehaltlich der §§ 100 ff. BetrVG nicht im Betrieb einsetzen und hat deshalb Annahmeverzugslohn zu zahlen. Bei Beeint...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.5.1 Umfang der Mitbestimmung

Wenngleich die Mitwirkung der Betrieblichen Kommission wegen ihrer paritätischen Besetzung und ihrer umfassenden Sachkunde leichter zur Lösung von Problemen im betrieblichen System der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung führen dürfte, vermerkt § 18 Abs. 7 Satz 6 TVöD-VKA ausdrücklich, dass die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung unberührt bleiben. Diese deklarat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.1 Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossen. Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und bekanntzumachen. Die Initiative kann von Arbeitgeberseite oder vonseiten des Betriebs-/Personalrats ausgehen. § 18 Abs. 6 Satz 3 TVöD-VKA bestimmt, dass eine einvernehmliche Dienstvereinbarun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.2 Tätigwerden des Betriebsrats bei Beschwerden

Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch die Abmahnung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.[1] In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Betriebsrats, zunächst zu prüfen, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet oder nicht. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, muss er gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei einer Abmahnung grundsätzlich kein Anhörungs- oder Beteiligungsrecht. Teilweise bestehen jedoch spezielle Beteiligungs- oder Informationsrechte (z. B. der Schwerbehindertenvertretung (§178 Abs. 2 S. 1 SGB IX), des Personalrats (in manchen LPVGs vorgesehen)).mehr