Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 3.1 Transfer-Kurzarbeitergeld

§ 111 SGB III regelt den Bezug von Kurzarbeitergeld in der besonderen Form des Transfer-Kurzarbeitergeldes. Diese Sonderform gilt für Arbeitnehmer in betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten, die zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Wiedereingliederungschancen gebildet werden. Damit soll eine übergangsweise Beschäftigung erreicht und Massenentlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung von Social Media Guidelines hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da es sich um eine Regelung zum Verhalten der Mitarbeiter handelt. Bei einer technischen Überwachung von Corporate Influencern besteht zusätzlich ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / Zusammenfassung

Begriff Corporate Influencer sind Mitarbeiter, die auf Social Media Plattformen wie LinkedIn, Instagram oder TikTok über ihre Tätigkeit und ihren Arbeitgeber berichten, und dadurch zu Markenbotschaftern des Unternehmens werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht. Indem Corporate Influencer gezielt Botschaften an potenzielle Kunden senden, ergänzen sie die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 3 Leitende Angestellte in der Betriebsverfassung

Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gilt für sie nicht das Betriebsverfassungsgesetz, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.[1] Neben Generalbevollmächtigten, Prokuristen, deren Vertretungsmacht auch im Verhältnis zum Arbeitgeber "nicht unbedeutend" ist, und zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugten Angestellten ist leitender Angestellter i. S. de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 4 Sonstige Vorschriften

Nach §§ 22, 37, 43 ArbGG dürfen leitende Angestellte Arbeitsrichter auf Arbeitgeberseite sein. Ähnliches gilt für die Sozialgerichte. An Treuepflicht und außerdienstliches Verhalten des leitenden Angestellten sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Nach dem Mitbestimmungsgesetz ist leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes mindestens ein Sitz im Aufsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Solange die Nutzung sozialer Netzwerke eine Privatangelegenheit der Arbeitnehmer ist, besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung der diesbezüglichen Social-Media-Guidelines. Ihnen kommt dann ohnehin nur eine Appellfunktion zu. Anders dagegen, wenn die Nutzung während der Arbeitszeit gestattet wird. Den Umfang der Gestattung regelt das Ordnungsverhalten des Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine gesetzliche Abgrenzung des Begriffs "leitende Angestellte" fehlt. Der Begriff wird in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich verwendet. Er ergibt sich teils aus der Verkehrsauffassung, teils aus gesetzlichen Vorschriften mit Sonderbestimmungen für leitende Angestellte. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die kollektive Vertretung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7 Beschäftigungsverbote

Einen wesentlichen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter, §§ 4, 5, 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Frau, zum Teil kann die Frau auch auf den Schutz verzichten. Die Beschäftigungsverbot...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.2 Mitteilung an Betriebs-/Personalrat

Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG bzw. § 70 Abs. 2 BPersVG sowie den entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen auf Landesebene hat der Betriebs- bzw. Personalrat grundsätzlich einen Anspruch auf personenbezogene Auskunft über die dem Arbeitgeber bekannten schwangeren und stillenden Frauen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.5.2 Informationspflichten

Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Beschäftigten – nicht nur die weiblichen Beschäftigten – über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den allgemeinen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Sinn dieser Vorschrift ist, dass eine Frau, die an einem bestimmten Arbeitsplatz arbeitet, von vorneherein weiß, dass im Falle einer Schwangerschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 2 Individualarbeitsrecht

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ist das Arbeitszeitgesetz nicht anzuwenden auf leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen und nicht für Personen, die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesellschaft berufen sind sowie für Pers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1 Gefährdungsbeurteilung und generelle Ermittlung von Schutzmaßnahmen (§ 10 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 MuSchG)

Bereits § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung von allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Arbeitsplätze. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG sind im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Abs. 1 ArbSchG die abstrakten Gefahren für schwangere oder stillende Frauen an allen Arbeitsplätzen zu erfassen und zu beurteilen. Die Pfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage

Rn. 21 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Eine Entschädigung iSv § 24 Nr 1 EStG liegt nicht vor, wenn die Zahlung das Erfüllungsinteresse des StPfl befriedigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Einnahme zur Erfüllung des primären vertraglichen Leistungsanspruchs oder eines an dessen Stelle getretenen sekundären Schadensersatzanspruchs gezahlt worden ist. Die Zahlung darf auch nicht n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 5 Anhörung des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören.[1] Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, und zwar bei betriebsbedingter Kündigung einschließlich der Gründe, die zu der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG geführt haben.[2] Eine ohne die Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.[3] Dies gilt sowohl für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Von der Kündigung zu differenzieren ist die Anfechtung, die zur Folge hat, dass der Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam (nichtig) ist. Die Kündigung unterscheidet sich auch vom Aufhebungsvertrag, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 7 Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits

Der Große Senat des BAG hat entschieden[1]: Außerhalb des § 102 Abs. 5 BetrVG (eingeschränktes Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung[2] über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus (oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / 3 Hausrecht gegenüber Gewerkschaftsvertretern

Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, der nicht leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG ist. Den Beauftragten der Gewerkschaften steht nach § 2 Abs. 2 BetrVG ein Zutrittsrecht zu dem Betrieb und den Arbeitsplätzen nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters zu. Insoweit ist das Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Arbeitsrecht

Für unständig Beschäftigte, bei denen die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, gelten insbesondere folgende, vom normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag abweichende arbeitsrechtliche Bestimmungen: Die Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / 2 Hausrecht gegenüber Betriebsratsmitgliedern

Der Betriebsrat darf ohne Erlaubnis des Arbeitgebers alle Räume des Betriebs betreten, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs oder zwingende Sicherheitsvorschriften entgegenstehen. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist insoweit eingeschränkt. Verbietet der Arbeitgeber dennoch dem Betriebsrat das Betreten der Räume, kann er sich wegen Behinderung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.1 Wer ist der Initiator?

Die Belegschaftsbefragung (auch Mitarbeiterbefragung genannt) ist gesetzlich nicht geregelt. Damit bleibt – bezogen auf reine Rechtsfragen – offen, wer sie initiiert, wie mit den Ergebnissen umzugehen ist und ob Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sind, an diesen teilzunehmen. Arbeitgeber Es liegt auf der Hand, dass der Arbeitgeber jederzeit seine Mitarbeiter nach ihren Wünsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.2 Kollektive Vereinbarungen

Arbeitsschutz ist oft im Wege der betrieblichen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG geregelt. Auch das "Ob" und "Wie" von Telearbeit kann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Mit der Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei sog. "mobiler Arbeit" festgelegt: Will der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 2.2 Transparent kommunizieren

Eine Belegschaftsbefragung greift – selbst wenn sie anonym erfolgt – in die engere Sphäre des Arbeitnehmers ein. Die richtige Kommunikation ermöglicht optimale Ergebnisse. Praxis-Tipp Sinn und Zweck der Befragung darlegen Nur wenn der Arbeitnehmer weiß, was die Befragung bezweckt, wer sie durchführt, wie die Anonymität gewährleistet ist, was dabei herausgekommen ist, welche Folgema...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 1 Was ist eigentlich ein Homeoffice-Arbeitsplatz?

Mit der Neuordnung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 (Art. 1 der VO zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen, BGBl. I 2016, S. 2681) wurde eine gesetzliche Definition von Telearbeitsplätzen in die ArbStättV eingeführt (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Telearbeitsplätze sind danach "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Langzeitkonten bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit längerer Freistellungen (z. B. Sabbatical oder vorgezogener Ruhestandseintritt), während das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erhalten bleibt. Dieser Beitrag gibt nach einem thematischen Überblick (übergreifende) Gestaltungsempfehlungen für Langzeitkonten und stellt die rechtlichen Rahmenbedin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.1 Einlagen aus "Zeit"

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Soweit Einlagen auf Langzeitkonten aus "Zeit" (geleisteter Arbeitszeit) generiert werden, setzen solche Modelle eine (ggf. auch strukturelle) Differenz zwischen Vertragsarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.3 Entnahmen aus Langzeitkonten

Bei Guthaben des Arbeitnehmers auf Langzeitkonten handelt es sich um individualrechtliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht, ähnlich einem Urlaubsanspruch. Die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Entnahme unterliegt nicht der Mitbestimmung, sofern sich dadurch keine Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer ergeben (z. B. Anordnung von Mehrarbeit geg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.2 Einlagen in Langzeitkonten aus "Geld"

Darüber hinaus hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung, soweit nicht eine gesetzliche oder – was hier eher maßgeblich wäre – tarifvertragliche Regelung besteht. Für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, sofern ein Arbeitgeber lediglich vereinzelt und auf Wunsch eines Arbeitnehmers eine Sabbatical-Vereinbarung abschließt (also ohne dahinterstehende Grundsätze). Es besteht in diesen Fällen zumeist kein kollektiver Bezug. Der Betriebsrat hat jedoch, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bei der Aufstel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Mitarbeitergespräch als... / 2 Der Begriff des Mitarbeitergesprächs

Der Begriff Mitarbeitergespräch wird in der betrieblichen Praxis in doppelter Bedeutung verwendet. Im engeren Sinne wird in einigen Unternehmen mit dem Begriff Mitarbeitergespräch das jährlich stattfindende Jahresgespräch oder dasBeurteilungsgespräch bezeichnet. Im Rahmen dieser Ausführungen wird die Definition weiter gefasst und der Begriff Mitarbeitergespräch als Oberbegri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat seit dem 14.6.2021 (eingeführt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Dabei ist die Mitbestimmung auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit beschränkt und betrifft nicht deren ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 7.5 Mitbestimmung durch Betriebsrat

Die Regeln über das Beschwerdeverfahren und die Verfahrensordnung sind nicht in ihrer Gesamtheit mitbestimmungspflichtig. Sie bestehen aus einzelnen Klauseln; für diese muss jeweils geprüft werden, ob sie der Mitbestimmungspflicht unterliegen.[1] Wenn mitbestimmungspflichtige Klauseln mit anderen Klauseln in einer Verfahrensordnung oder einem internen Regelwerk zusammengefas...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 11 Fazit

Das als „Papiertiger“ belächelte Entgelttransparenzgesetz bietet Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten durch den Auskunftsanspruch eine Möglichkeit, Entgeltgleichheitsklagen gegen den Arbeitgeber dann erfolgreich zu führen, wenn die Auskunft ergibt, dass der Median des Entgeltes der Arbeitnehmer mit Vergleichsfähigkeit höher ist als die eigene Vergütung. T...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.1 Betriebe mit Arbeitnehmervertretung

Sofern im Betrieb bzw. in der Dienststelle ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist, wird der Auskunftsanspruch grundsätzlich von diesem erfüllt, wobei der Arbeitgeber eine entsprechende Mitwirkungspflicht hat, um der Arbeitnehmervertretung die Auskunftserfüllung zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich nach wie vor gegen den Arbeitgeber, wird jedoch gewissermaßen über ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 1.2 Personalkennzahlen und ihre Besonderheiten

Viele Sachverhalte lassen sich nicht direkt, sondern nur mittels Indikatoren erfassen. Z. B. das oben genannte Engagement der Mitarbeiter über Werte aus einer Mitarbeiterbefragung (HI1120102). Wie dieser Wert sind viele Indikatoren dann auch nur ordinal skalierbar, z. B. auf einer Skala von 1 (kein Engagement) bis 5 (viel Engagement). D.h. durch Zahlen werden zwar Wertigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.1 Mobiles Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt mobiles Arbeiten folgendermaßen: "Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belastung, Beanspruchung / 2 Rechtliche und institutionelle Legitimation

Die DIN EN 10075 regelt international die ergonomischen Grundlagen hinsichtlich psychischer Belastungen. Erforderliche Maßnahmen sind abhängig von spezifischen Gefährdungen des Arbeitsplatzes. Beteiligte Gesetze und Institutionen sind: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsrat Arbeitgeber Sie alle bilden ein geschlossenes System zur Förderung ein...mehr