Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Protokollierung

Rz. 502 Gem. § 34 Abs. 1 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrates ein Protokoll anzufertigen. Darin muss nicht der gesamte Ablauf der Sitzung dargestellt werden, sondern zwingend vorgeschrieben ist die Protokollierung und die Beifügung der eigenhändig unterschriebenen Anwesenheitsliste (bei Teilnahme per Video ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Formularverträge

Rz. 1062 Die Bestimmungen des § 94 Abs. 1 BetrVG gelten nach seinem Abs. 2 auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen. Der Betriebsrat hat also auch hier ein Mitbestimmungsrecht über deren Inhalt, soweit die Angaben sich auf die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer beziehen und über die Feststel...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 49 In der Praxis häufiger vorzufinden sind dagegen Versorgungsregelungen, die auf einer Betriebsvereinbarung basieren. Auf den Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat allerdings keinen Rechtsanspruch, soweit es um die grundsätzliche Frage der Einführung betrieblicher Versorgungsleistungen geht. Die Einführung von Leistungen der betrieblichen Alte...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Bestimmung der Regelarbeitnehmerzahl

Rz. 76 Für die Frage, ob der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist, kommt es auf die Zahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer an. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen diejenige zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird (BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 373/03, NZA 2005, 764). Entscheidend...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / f) Sonstige Streitigkeiten

Rz. 110 Ein Spruch der Einigungsstelle kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden (LAG Hessen v. 16.12.2004 – 5 TaBVGa 153/04, ArbRB 2005, 241; LAG Berlin v. 8.11.1990 – 14 TaBV 5/90, DB 1991, 1288 = BB 1991, 206). Gem. § 77 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung von Einigungsstellensprüchen. Nach allgemeine...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / VI. Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Kollektivvereinbarungen gem. § 26 Abs. 4 BDSG

Rz. 87 Art. 88 Abs. 1 DSGVO bezieht "Kollektivvereinbarungen" in die möglichen nationalen Rechtsvorschriften zur Regelung des Datenschutzes im Beschäftigungskontext ein. Damit wurde insbesondere dem Interesse Deutschlands Genüge getan, die gewachsene und gelebte Praxis datenschutzrechtlicher Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen auch nach dem 25.5.2018 zu e...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / M. Vergleich

Rz. 34 Die Beteiligten können sich außergerichtlich einigen. Anders als im Urteilsverfahren führt die Mitteilung eines außergerichtlichen Vergleiches nicht zur Beendigung des Beschlussverfahrens (BAG v. 9.7.1981 – 2 AZR 788/78). Dazu bedarf es der Rücknahme des Antrages oder der Erledigungserklärung aller Beteiligten. Rz. 35 Gem. § 83a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Beteiligten...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Bildung von Ausschüssen

Rz. 508 Bei neun oder mehr Betriebsratsmitgliedern muss der Betriebsrat als weiteres Organ einen Betriebsausschuss bilden. Der Betriebsausschuss besteht gem. § 27 Abs. 1 BetrVG aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter und mindestens drei weiteren Ausschussmitgliedern, insoweit sieht § 27 Abs. 1 BetrVG eine Staffelung je nach Größe des Betriebsratsgremiums vor....mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Freizeit und Nachtschicht

Rz. 479 Die Tatsache, dass ein Betriebsratsmitglied während der Sitzungszeit keine Arbeitszeit hat – etwa weil es in Nachtschicht beschäftigt ist oder weil es an diesem Tag laut Dienstplan seinen freien Tag hat –, führt nicht zu einer Verhinderung dieses Mitgliedes (BAG v. 16.1.2008 – 7 ABR 71/06, juris; LAG Hamm v. 4.2.2005 – 13 TaBV 126/04, juris; BAG v. 27.9.2012 – 2 AZR ...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / II. Beschwerdestelle

Rz. 4 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit Blick auf die Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle nach § 13 AGG einrichtet (vgl. § 76), besteht weder nach dem AGG noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, denn es handelt sich insoweit um eine organisatorische Entscheidung des Arbeitgebers (BAG v. 21.7.2009 – 1 ABR 42/08). Entsprechendes gilt für die Frage der persone...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) "AT-Status" des Angestellten

Rz. 20 Ganz anderer Struktur als die OT-Mitgliedschaft eines Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ist der sog. "AT-Status" (außertariflicher Status) eines gewerkschaftsangehörigen (angestellten) Arbeitnehmers. Der außertarifliche Angestellte ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft, die satzungsgemäß ohne Einschränkung für ihn zuständig bleibt, und wird dennoch von den ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Gesetzliche Regelungen

Rz. 372 Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 21a und 21b BetrVG im Jahr 2001 (Übergangsmandat und Restmandat des Betriebsrates) versucht, eine Rechtsschutzlücke zu schließen, um gerade bei Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft bestehende Mitbestimmungsrechte aufrechtzuerhalten. Anknüpfungspunkt hierbei ist der "Betrieb", nicht das "Unternehmen", auch ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (c) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 507 Werden Aktienoptionen durch den Arbeitgeber auch an nicht leitende Angestellte i.S.d. § 5 BetrVG gewährt, begründet dies ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als Einführung einer neuen Entlohnungsmethode. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die Gewährung an die leitenden Angestellten oder Organmitglieder, sodass hierzu auch unterschiedl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vierjährige Amtszeit

Rz. 65 Die Betriebsräte werden auf vier Jahre gewählt. Dies wird häufig in der Praxis nicht beachtet. Meist nimmt der neue Betriebsrat seine Arbeit nach der Bekanntgabe der Wahl sofort auf und löst den alten Betriebsrat sofort oder spätestens mit der konstituierenden Sitzung ab. Dabei regelt § 21 BetrVG eindeutig: Die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrates beginnt mit Beka...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl

Rz. 72 Im Fall der Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl wird die auf den Stichtag bezogene Veränderung nach Nr. 1 selten praktisch. Kommen nämlich so viele Arbeitnehmer zur bisherigen Belegschaft hinzu, dass die Betriebsratsgröße sich ändern würde, dann tritt der bestehende Betriebsrat in der Praxis häufig nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG zurück und leitet Neuwahlen – mit der dann...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Gesamtbetriebsrat

Rz. 74 Der Gesamtbetriebsrat ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur zuständig, wenn eine Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch einzelne Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates liegt daher nur ausnahmsweise vor, bspw. wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unte...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 826 Gem. § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Erörterungsrechtes ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen, das nach S. 3 eine Schweigepflicht über den Inhalt der Verhandlungen trifft (BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 85/08, NZA 2010, 1307 = DB 2010, 1646). Hinsichtlich der Person des zuzuziehenden Betriebsratsmitgliedes hat der Arbeitnehmer ein Wa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / s) Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats oder Personalrats bei Mobbing

Rz. 1258 § 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu schützen. Umstritten ist, ob sich daraus ein subjektives Recht des Arbeitnehmers ggü. Arbeitgeber und Betriebsrat herleiten lässt, dass auf eine Beendigung von Schikanen aktiv hinzuwirken ist (vgl. Kollmer, Rechtsberater...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Prokuristen

Rz. 169 Auch Prokuristen müssen, damit die Prokura nicht als unbedeutend angesehen wird, falls sie keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis haben, im Innenverhältnis Aufgaben wahrnehmen dürfen, die den in § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG umschriebenen Leitungsfunktionen entsprechen oder nahekommen; wenn verlangt wird, dass diese Leitungsfunktionen den Angestellten in die Nähe des A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Wahlverfahren

Rz. 8 Seit der Reform 2001 sind normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren zu unterscheiden. Im vereinfachten Verfahren für Betriebe mit i.d.R. fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das Verfahren beschleunigt und sehr viel weniger formalisiert; es findet zwingend Persönlichkeitswahl statt (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28 ff. der WO; weitere Einzelheiten s. Rd...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Betrieb oder Betriebsteil

Rz. 377 Dabei ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei der Verwendung des Begriffes "Betriebes" auch die nach § 4 BetrVG selbstständigen Betriebsteile mit einbezieht. Es genügt also für das Restmandat der Untergang des bisher selbstständigen Betriebsteiles mit eigenem Betriebsrat. Ähnlich wie bei der Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 BetrVG gegeben s...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 43. Erörterungsrecht

Rz. 823 Hinsichtlich der allgemeinen Bemerkungen zum Erörterungsrecht des Arbeitnehmers gem. § 82 Abs. 2 BetrVG s.o. Rdn 126 ff. (Anhörungsrecht nach § 82 BetrVG). a) Inhalt des Erörterungsrechts Rz. 824 Nach § 108 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Darüber hinaus gewährt § 82 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG dem Arbeitne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Amtszeit

Rz. 753 Anders als beim Betriebsrat enthält das Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung über Beginn und Ende der Amtszeit des Gesamtbetriebsrates. In § 49 BetrVG ist nur das Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat geregelt. Dies bedeutet, dass der Gesamtbetriebsrat als Gremium dauerhaft eingerichtet ist. Er besitzt keine Amtszeit und besteht auch dann mit Zuständigke...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Testergebnisse und Vorlage der Unterlagen

Rz. 1163 Die Unterrichtung ist unvollständig, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat über die nicht ausgewählten Bewerber lediglich deren Namen und keinerlei sonstigen Personaldaten mitteilt. Den Namen muss der Arbeitgeber aber auch bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers mitteilen (BAG v. 9.3.2011 – 7 ABR 137/09, juris). Soweit der Arbeitgeber Auskünfte über die Testergeb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / hh) Bedeutsame Gesichtspunkte (Auswirkung der Maßnahme)

Rz. 1172 Eine ausreichende Unterrichtung über eine Einstellung erfordert die Angabe, ob die Einstellung unbefristet oder befristet durchgeführt und ggf. bis zu welchem Zeitpunkt sie befristet werden soll (LAG Hessen v. 31.7.2007 – 4 TaBV 35/07, juris). Sehr weitgehend verneint das BAG eine Pflicht des Arbeitgebers, bei der befristeten Einstellung dem Betriebsrat mitzuteilen,...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mitglieder des W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Gegendarstellungs- und Beschwerderecht

Rz. 389 Der Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 2 BetrVG ein Recht zur Gegendarstellung und gem. § 84 Abs. 1 BetrVG ein Beschwerderecht, wenn eine ihm erteilte Abmahnung inhaltlich unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die ihn in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können oder wenn diese inhaltlich nicht hinreichend bestimmt ist.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 840 § 80 Abs. 1 BetrVG , erweitert durch BetrVG, beschreibt die sog. allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates wie folgt:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Wegfall des Betriebs

Rz. 83 Der Betriebsrat verliert schließlich dann seine Legitimität, wenn der Betrieb, für den er gewählt wurde, zum Wegfall kommt. Dann endet auch das Amt des Betriebsrates. Dies kann mit sofortiger Wirkung sein, wenn der Betriebsteil, für den der Betriebsrat gewählt wird, in einen anderen Betrieb eingegliedert wird, der bereits einen Betriebsrat hat, außer es besteht noch e...mehr

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§ 29 Kündigung / 9. Umdeutung der Erfüllungsablehnung in eine Beendigungskündigung im Insolvenzverfahren

Rz. 328 Wenn das Dienstverhältnis bei Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht angetreten war, bedurfte es unter der Geltung des § 22 KO keiner Kündigung. Der Konkursverwalter konnte nach § 17 KO den Vollzug des noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses ablehnen (Berscheid, KGS, "Konkurs" Rn 76; Jaeger/Henckel, KO, § 17 Rn 14; Kilger/Schmidt, KO, § 22 Anm. 6; KR/Weigand,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Einzelheiten der Durchführung

Rz. 131 Die Unterrichtung hat bei ausländischen Arbeitnehmern erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers zu erfolgen (LAG Baden-Württemberg v. 1.12.1999 – 5 Sa 55/89, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 24.1.2006 – 5 Sa 817/05, juris). Rz. 132 Da die Anhörungs- und Erörterungsrechte Ausfluss der arbeitsvertraglichen Rechtsstellung des Arbeitnehmers sind, kann der Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Wahlvorstand

Rz. 7 Die Durchführung der Wahl obliegt einem je nachdem vom bisherigen Betriebsrat oder vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellten, von der Belegschaft in einer Betriebsversammlung gewählten oder vom ArbG eingesetzten Wahlvorstand. Dieser hat bestimmte, im BetrVG und insb. in der Wahlordnung (WO) aufgeführte Pflichten. Der Wahlvorstand besteht aus drei wahlberechtigten ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Leistungskontrolle

Rz. 1589 Da angestellte Vertriebskräfte im Außendienst ihre Leistungen noch immer größtenteils außerhalb des Betriebs und daher außerhalb des Einwirkungs- und Kontrollkreises des Arbeitgebers erfüllen, sind Kontrollmaßnahmen ihnen ggü. nur schwer durchführbar. Daher kann Kontrolle, so sie denn nicht durch technische Einrichtungen erfolgt (vgl. zu den Möglichkeiten digitaler ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Fehlen gültiger Vorschlagslisten

Rz. 241 Ist nach Ablauf der Einreichungsfrist von zwei Wochen ab Aushang des Wahlausschreibens keine gültige Vorschlagsliste eingegangen, muss der Wahlvorstand nach § 9 WO eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Woche eine gültige Liste eingeht. Ist nur e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Wahl eines Versammlungsleiters

Rz. 300 Normalerweise sorgt die einladende Stelle zunächst für die Bestellung eines Versammlungsleiters; diese erfolgt mit relativer Mehrheit, die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ist nicht erforderlich (Fitting, § 29 WO Rn 2). Wenn dies versäumt wird, ist die Wahl des Wahlvorstandes dennoch nicht anfechtbar, wenn das Bestellungsverfahren i.Ü. ordnungsgemäß verläuft (Ric...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Betriebsrat

Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu einem anderen Betri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Besonderheiten bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern

Rz. 593 Werden teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus für Betriebsratstätigkeit in Anspruch genommen, gilt einschränkungslos § 37 Abs. 3 BetrVG. Sie haben daher einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wenn die Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegt. Gl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Abberufung und Anfechtung der Wahl

Rz. 440 Vorsitzender und Stellvertreter können vom Betriebsrat aus ihrer Funktion abberufen werden. Eine besondere Mehrheit ist dafür nicht erforderlich, es genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Wie bei der Wahl sind die betroffenen Betriebsratsmitglieder auch bei der Abstimmung über ihre Abwahl stimmberechtigt. Rz. 441 Hinweis Für die Anfechtung betriebsratsinterner...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / VI. Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 25 Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuss mindestens einmal im Jahr über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes und des Unternehmens, wie sie in § 106 Abs. 3 BetrVG näher bezeichnet sind, sowie über geplante Betriebsänderungen i.S.v. § 111 BetrVG, die auch wesentliche Nachteile für leitende Angestellte zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Mindestmaß an Organisation

Rz. 37 Ein Betriebsteil – und kein unselbstständiger Teil einer anderen betrieblichen Einheit – liegt vor bei einem Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit ggü. dem Hauptbetrieb. Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausüb...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / F. Betriebsratswahl

Rz. 17 Die Betriebsratswahl kann gem. § 19 BetrVG angefochten werden. Soweit sich die Anfechtung auf die Betriebsratswahl als solche bezieht, ist der gewählte Betriebsrat Antragsgegner. Möglich ist auch, dass nur die Wahl einzelner, neuer Betriebsratsmitglieder beanstandet wird; dann sind nur diese Antragsgegner. Tritt der gewählte Betriebsrat, dessen Wahl angefochten wird, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 112. Weiterbildung

Rz. 1826 Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen zur Weiterbildung in einem Landesgesetz (etwa Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert. Insoweit handelt es sich, da der Bildungsurlaub nicht der Erholung dient, nicht um Urlaub i.S.d. BUrlG; er ist also zusätzlich zu gewähren; § 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist nicht einschlägig....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sonstige Bildungsmaßnahmen

Rz. 1097 Nach § 98 Abs. 6 BetrVG finden die Grundsätze des § 98 BetrVG dann entsprechende Anwendung, wenn der Arbeitgeber sonstige Bildungsmaßnahmen im Betrieb durchführt. Gemeint sind dabei Maßnahmen, die der Vermittlung von staatsbürgerlichen und kulturellen Kenntnissen dienen, wie Kurse über erste Hilfe und Unfallverhütung, Sprachkurse o.Ä.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begrenzungen

Rz. 541 Entsprechend § 106 S. 1 GewO findet das Direktionsrecht seine Grenzen im Arbeitsvertrag, in einschlägigen Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen sowie in Gesetzen. Hinzu treten Begrenzungen durch betriebliche Übung (BAG v. 22.5.1985 – 4 AZR 427/83, NZA 1986, 166), durch Konkretisierung (LAG Rheinland-Pfalz v. 5.7.1996 – 10 Sa 165/96, NZA 1997, 1113) sowie durch Mi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Mehrheit

Rz. 495 Zur Fassung eines wirksamen Beschlusses genügt nach § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG, soweit in einzelnen Bestimmungen des BetrVG nichts anders vorgeschrieben ist, die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen sind zulässig. Weil aber die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für einen bestimmten Antrag sein muss, wirken Enthaltungen im Ergebnis wie Neinstimme...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 951 Um eine stärkere Sicherung des Personenkreises der betriebsverfassungsrechtlichen Organmitglieder zu erreichen, setzt nach dem BetrVG eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates als Gremium voraus (§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG). Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, Betriebsratsmitglieder oder andere betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot

Rz. 1515 Nach herrschender Meinung ist wegen des Eingriffes in die private Lebensgestaltung auch die Festlegung eines Nebentätigkeitsverbotes durch Betriebsvereinbarung unzulässig (GK/Kreutz, § 77 Rn 379; Richardi/Picker, § 77 Rn 114). Dem wird zuzustimmen sein, soweit das Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Geht es allerdings um die Normierung einer Anzeigepflicht, um die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. "Amtszeit" des Wahlvorstands

Rz. 137 Die Amtszeit des Wahlvorstandes beginnt mit der Bestellung. Lag die Zustimmung des bestellten Wahlvorstandsmitgliedes im Zeitpunkt seiner Bestellung noch nicht vor, so beginnt sie mit der Annahme der Wahl. Sie endet mit der Bestellung eines Wahlleiters zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden auf der vom Wahlvorstandsvorsitzenden einzuberufenden konstituierenden Betrieb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Festlegung des Wahlbereichs

Rz. 145 Der Wahlvorstand legt den Wahlbereich fest, d.h. er klärt, welche Organisationsbereiche und Arbeitnehmer zur Einheit gehören, für die die Betriebsratswahl organisiert wird. Dabei ist zu prüfen, ob Betriebsteile nach § 4 BetrVG durch entsprechende Abstimmung an der Wahl des Hauptbetriebes beteiligt werden sollen. Ggf. muss die Wirksamkeit einer solchen Abstimmung über...mehr