Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Nachhaltigkeit

Rz. 128 [Autor/Stand] Die zu beurteilende Tätigkeit muss (subjektiv) von der Absicht getragen sein, sie zu wiederholen und daraus eine Erwerbsquelle zu machen und sich (objektiv) – i.d.R. durch Wiederholung – als nachhaltig darstellen.[2] Auf das Vorliegen des subjektiven Tatbestandsmerkmals der Wiederholungsabsicht kann nur aus den objektiven, nach außen hin erkennbaren Ums...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Verwaltung eigenen Vermögens

Rz. 155 [Autor/Stand] Die gewerbliche Betätigung überschreitet den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung als Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Gewerbebetriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 575 [Autor/Stand] Die Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts ist – von den Kreditanstalten des öffentlichen Rechts abgesehen – grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit. Rz. 576 [Autor/Stand] Betreibt aber die Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Gewerbe i.S.v. § 15 Abs. 2 EStG, so liegt auch bewertungsrechtlich ein Gewerbebetrieb vor. Als Gewerbebetrieb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Selbstständigkeit

Rz. 122 [Autor/Stand] Die gewerbliche Betätigung muss selbständig ausgeübt werden (Gegensatz: nichtselbständige Tätigkeit = Arbeitnehmertätigkeit). Das setzt voraus, dass die sich betätigende Person Unternehmerrisiko trägt (Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr) und Unternehmerinitiative entfalten kann.[2] Maßgebend für die Abgrenzung der selbständigen von der nichtselbst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Betriebsunterbrechung im engeren Sinne

Rz. 274 [Autor/Stand] Vergleichbare einkommensteuer- und bewertungsrechtliche Grundsätze wie zur Betriebsverpachtung im Ganzen, die letztlich als Unterfall der Betriebsunterbrechung im weiteren Sinne zu charakterisieren ist, gelten für den Fall der Betriebsunterbrechung im engeren Sinne. Eine solche Betriebsunterbrechung im engeren Sinn, bei der die Rechtsprechung ebenfalls ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel

Rz. 156 [Autor/Stand] Maßgebend ist, ob die Grundstücksgeschäfte noch als Nutzung des Grundbesitzes durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz anzusehen sind oder ob die Ausnutzung von Substanzwertsteigerungen in den Vordergrund tritt.[2] Zur praktischen Handhabbarkeit dieser abstrakten Formel greift der BFH zur "Drei-Objekt-Grenze". Danach überschreitet der Steuerpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Wertpapierhandel

Rz. 173 [Autor/Stand] Der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, selbst in größerem Umfang, stellt regelmäßig keine gewerbliche Betätigung dar, sondern bewegt sich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Erst wenn besondere Umstände hinzutreten (z.B. persönlicher Arbeitseinsatz, fachliche Qualifikation durch entsprechenden Beruf, Beschäftigung von Hilfskräften, erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vermietung von Grundstücken und beweglichen Sachen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt regelmäßig bloße Vermögensverwaltung dar und führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG.[2] Dabei ist die Mitüberlassung von Inventar i.d.R. unschädlich. Auch die Vermietung bzw. Untervermietung von möblierten Zimmern führt im Regelfall nicht zu gewerblichen Einkünften.[3] Nach dem BFH-Urteil v. 14.7.2016...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Steuerrechtliche Grundlagen zur Ertragsteuer

Ertragsteuern sind die Steuern, die bei einer Veräußerung auf den Veräußerungsertrag entfallen. Ausgangspunkt ist § 16 Abs. 1 EStG, welcher unter anderem den Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs der Einkommensteuer unterstellt. Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den (Buch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr setzt voraus, dass der Steuerpflichtige – für Dritte erkennbar – am Markt Güter und Leistungen anbietet.[2] Die Bereitschaft des Steuerpflichtigen, seine Leistungen jedem zu erbringen, der die geforderte Gegenleistung erfüllt, genügt.[3] Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige die Leistunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung und Beendigung des Gewerbebetriebs

a) Allgemeines Rz. 203 [Autor/Stand] Für die Beantwortung der Frage, ab wann und bis wann von einem Gewerbebetrieb i.S.v. § 95 BewG gesprochen werden kann, ist die einkommensteuerrechtliche Beurteilung, nicht hingegen die – engere – gewerbesteuerrechtliche Sichtweise zu übernehmen. b) Beginn des Gewerbebetriebes Rz. 204 [Autor/Stand] Anders als im Gewerbesteuerrecht, nach dem e...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 3. Übergang zur Liebhaberei und stille Reserven

Steuerneutraler Strukturwandel: Die Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht führt zu einem steuerneutralen Strukturwandel. Dieser stellt noch keine Betriebsaufgabe dar. Folgerichtig wird das Betriebsvermögen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Privatvermögen überführt. Beachten Sie: Eine Betriebsaufgabe liegt nur vor, wenn diese vom Stpfl. oder der Mitunternehmerschaft selbst e...mehr

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Anliegerbeiträge und ihre e... / 9. Fazit

Der vorstehende Überblick über die zu "Beiträgen rund um das Grundstück" ergangene Rechtsprechung zeigt, dass es entscheidend von der Art der durchgeführten Maßnahme abhängt, ob die Aufwendungen einkommensteuerrechtlich als nicht abziehbare AK des Grund und Bodens zu behandeln sind, die sich lediglich bei der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks bzw. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Gesamt- und Teilbetriebsstätte

Rz. 12 Des Weiteren müssen nach Auffassung der Rechtsprechung im Rahmen einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte die Voraussetzungen einer Betriebsstätte i. S. d. § 28 GewStG i. V. m. § 12 AO nicht nur bei der Gesamtbetriebsstätte, sondern auch bei allen ihren Teilen in den verschiedenen Gemeinden – also den Teilbetriebsstätten – vorliegen.[1] Danach können z. B. Bauausführung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Räumlicher Zusammenhang

Rz. 16 Der räumliche Zusammenhang wird durch die Grundstücksflächen der Betriebsstätte, also durch die Erdoberfläche, hergestellt.[1] Wird der räumliche Zusammenhang unterbrochen, z. B. durch Wasserläufe, Bahndämme oder Straßen, ist nach der Verkehrsanschauung trotzdem eine einheitliche Betriebsstätte gegeben, wenn über entsprechende Vorrichtungen, z. B. Überbrückungen, eine...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

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Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei eigenem Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft von nicht ganz untergeordneter Bedeutung

Leitsatz 1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier einer Kapitalbeteiligung) zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend. 2. Danach ist die (Mehrheits‐)Beteiligung eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft, die neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit als Komplementär-GmbH ...mehr

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Ergänzungsbilanzgewinn als selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb

Leitsatz 1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen str...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.1 Einordnung

Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, die aufgrund ge...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.1 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 26 Im Kontext sowohl betrieblich als auch privat genutzter beweglicher Wirtschaftsgüter (sog. gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) besteht bei einem betrieblichen Nutzungsgrad zwischen 10 % und 50 % faktisch ein Wahlrecht, das gesamte[1] Wirtschaftsgut entweder dem (gewillkürten) Betriebsvermögen oder dem (gewillkürten) Privatvermögen zuzuordnen (R 4.2 Abs. 1 Satz 6 EStR ...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.3 Adressaten der Steuerbilanzpolitik

Rz. 9 Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG entspricht der steuerliche Gewinn dem "… Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen." Ein solcher unvollständiger Betriebsvermögensvergleich erfordert die...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.1 Unversteuerte Rücklagen

Rz. 79 Unversteuerte Rücklagen verkörpern rein steuerliche Wahlrechte (GoB-inkonforme Wahlrechte) und sind nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, analog zu den steuersubventionellen Abschreibungswahlrechten nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen.[1] Innerhalb der Bilanz stellen unversteuerte Rücklagen einen Passivposten ei...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 8. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.3 Übertragung von Privatvermögen und Betriebsvermögen (sog. Mischnachlass)

Rz. 48 Werden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen übertragen, so richtet sich die steuerliche Beurteilung nach den für die jeweiligen Vermögensarten geltenden Grundsätzen. Das Entgelt ist vorweg nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Praxis-Beispiel Unternehmer...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.1 Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 36b Der Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters umfasst sowohl den Anteil am Gesamthandsvermögen als auch das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen. Im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG kommt nur die funktionale Betrachtung zur Anwendung. Funktional wesentlich können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die im Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs für d...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36c Bei der Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt Folgendes: a) Quotale Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen und eines Teils des Sonderbetriebsvermögens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG) § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Anteils am Gesamthandsve...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.3 "Alleinerbe" bei mehreren Erben

Rz. 11 Bei mehreren Erben (Kindern) kann der Unternehmer-Vater ein bestimmtes Kind (testamentarisch) zum Alleinerben bestimmen. Praxis-Beispiel Der verwitwete Unternehmer U, der einen Sohn (S) und eine Tochter (T) hat, hat testamentarisch bestimmt, dass S Alleinerbe wird, weil bei ihm die berufliche Qualifikation vorhanden ist.[1] Zum finanziellen (vermögensmäßigen) Ausgleich...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Beim freiwilligen Ausscheiden eines Miterbens aus der Erbengemeinschaft wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden M...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.1 Verbleibensfristen und Vorbesitzzeiten bei Investitionszulagen

Rz. 46 Sofern sich die vorweggenommene Erbfolge als eine unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen darstellt, werden die Verbleibungsfristen, z. B. im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Investitionszulagen, beim Rechtsvorgänger und beim Rechtsnachfolger zusammengerechnet. Liegt dagegen ein entgeltlicher Erwerb vor, kommen also Anschaffungskosten zum Tragen, werden neu...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.2 Teilerbauseinandersetzung

Rz. 23 Vollzieht sich die Erbauseinandersetzung in Teilabschnitten, liegt jeweils eine Teilerbauseinandersetzung vor. Werden hierbei Abfindungen geleistet, so führen diese zu Anschaffungskosten und zum Veräußerungsentgelt, und zwar unabhängig davon, dass die Miterben am Restnachlass beteiligt bleiben. Praxis-Beispiel Zum Nachlass des U gehören ein Betrieb (Wert 500 EUR, Buchw...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 39 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 41 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.2 Übernahme in Verbindlichkeiten

Rz. 44 Werden private Verbindlichkeiten des Übergebers vom Vermögensübernehmer übernommen, so ergeben sich Veräußerungsentgelte auf Seiten des Vermögensübergebers und Anschaffungskosten auf Seiten des Vermögensübernehmers. Die Verbindlichkeiten sind, soweit sich aus ihrer Übernahme Anschaffungskosten des Betriebsvermögens ergeben, als Betriebsschulden zu passivieren.mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.2 Erbengemeinschaft

Rz. 10 Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 45 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

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Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb – Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz 1. "Angesetzter" Wert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist. 2. Ist die Entnahme steuerlich nicht erfasst worden, ist der "angesetzte" Wert der Buchwert. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine Grundstücksgemeinschaft (A und B), veräußerte im Mai 2016 ein Grund...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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Anschaffungsnahe Aufwendung... / 11. Anschaffungsnaher Aufwand nach Entnahme?

Entnimmt der Unternehmer seinem Betriebsvermögen ein nachfolgend der Vermietung dienendes Grundstück (z.B. i.R. einer Betriebsaufgabe), ist das Grundstück mit dem Teilwert bzw. bei Betriebsaufgabe mit dem gemeinen Wert zu entnehmen und von diesem Wert i.R.d. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzuschreiben. Setzt der Stpfl. nun das Objekt innerhalb von drei Jahren nach...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Das übertragene Vermögen wird Betriebsvermögen und Sicherstellung der späteren Besteuerung der stillen Reserven (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend tä...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr