Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen

Wertpapiere (Kapitalanlagen), die keine Beteiligung verkörpern, sind i. d. R. kein notwendiges Betriebsvermögen, weil sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Ausnahmen sind denkbar, z. B. bei Wertpapiergeschäften eines Bankiers. Wertpapiere (Kapitalanlagen) können jedoch gewillkürtes Betriebsvermögen sein (auch bei der Land- und Forstwirtschaft und beim Freiberufl...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.1 Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung – wann Wertpapiere als Betriebsvermögen gelten und wann nicht

Betriebsaufspaltung: Nach der Rechtsprechung des BFH gehören bei einer Betriebsaufspaltung die Anteile, die dem Besitzunternehmer an der Betriebskapitalgesellschaft gehören, zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens.[1] Diese Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen gilt nicht, wenn keine personelle Verflechtung und somit keine Betriebsaufspaltung vorlie...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 5 Einnahmen-Überschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung kann ebenso wie bei der Bilanzierung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Auch hier gilt: Voraussetzung ist, dass die Wertpapiere objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen und ihn zu fördern. Ebenso ist auch bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung ein verbindlicher und nach au...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 3 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Beteiligungen

Zum notwendigen Betriebsvermögen[1] gehören Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden. Das gilt auch für GmbH-Beteiligungen. Eine Beteiligung gehört somit zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt ist, dazu bestimmt ist, die betri...mehr

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Wertpapiere im Betriebsvermögen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Notwendiges Betriebsvermögen Zuordnung zum gewillkürtes Betriebsvermögen Ausschließliches Privatvermögen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Notwendiges Betriebsvermögen Zuordnung zum gewillkürtes Betriebsvermögen Ausschließliches Privatvermögenmehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.1 Der Unternehmer bestimmt den Umfang der betrieblichen Nutzung

Regelmäßig bestimmt der Unternehmer den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit und damit auch den Umfang seines Betriebsvermögens. Der Unternehmer entscheidet, ob bei einer objektiv möglichen betrieblichen Veranlassung das Wirtschaftsgut dem Betrieb dienen soll oder nicht. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen setzt dann eine Einlage ins Betriebsvermögen voraus. Ebenso entscheid...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.4 Betriebliche oder private Gründe für die Übernahme in den betrieblichen Bereich

Ob Beteiligungen oder andere Wertpapiere objektiv geeignet oder nicht geeignet waren, stellt sich oft erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus. Spätere Erkenntnis darüber, ob eine Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich war oder ob die Zuordnung zum Privatvermögen zwingend war, sind nicht maßgebend. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn der Unternehmer glaub...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.3 Einlagen und Entnahmen: Was beachtet werden muss

Bei Einlagen und Entnahmen sind daher eindeutige, unbedingte und endgültige Handlungen erforderlich. Das gilt auch für die Einlage von notwendigem Betriebsvermögen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Anders als beim Ausscheiden aufgrund eines Rechtsvorganges ist es nicht erforderlich, dass das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet oder dass der Betri...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.5 Sicherungsgüter bei Freiberuflern

Sind ausschließlich betriebliche Gründe für den Erwerb von Wertpapieren gegeben, ist auch bei Freiberuflern der Ausweis der Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen möglich. Gemäß geltender Rechtsprechung ist hierfür der bloße Erwerb der Wertpapiere aus betrieblichen Mitteln und der Ausweis in der Gewinnermittlung aber unzureichend. Es muss hier zwingend ergänzend ein H...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.2 Nach außen erkennbarer Handlungswille

Dieser unternehmerische Handlungswille muss für einen Dritten nach außen erkennbar und nachprüfbar sein, damit die zutreffende Besteuerung gewährleistet ist.[1] Das ist z. B. möglich durch ein tatsächliches Geschehen oder ein schlüssiges Verhalten des Unternehmers, z. B. durch Bebauung, Buchung, Erklärung und Nutzung. In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des BF...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus varbiabel verzinsten P...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.4 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt.mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist....mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf von Aktien

Unternehmer Huber hat 80 Aktien einer börsennotierten Aktiengesellschaft zum Preis von 100 EUR pro Stück erworben. Die Aktien sind als langfristige Kapitalanlage dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.1 Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen

Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen, kann i. d. R. keine dauernde Wertminderung eintreten. Eine Teilwertabschreibung unter dem Nennwert ist daher allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert ist nur zulässig, wenn ein B...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.3 Wertaufholungsgebot nach vorangegangener Teilwertabschreibung

Aufgrund des Wertaufholungsgebots ergibt sich der Wertansatz eines Wirtschaftsguts für jeden Bilanzstichtag aus dem Vergleich der um die zulässigen Abzüge geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle tretenden Werts als der Bewertungsobergrenze und dem niedrigeren Teilwert als der Bewertungsuntergrenze. Hat sich der Wert des Wirtschaftsguts nach ei...mehr

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Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 2.2 Ansatz in der Steuerbilanz

Forderungen, insbesondere Geldforderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind in der Steuerbilanz zu aktivieren, sobald sie (unabhängig von der rechtlichen Entstehung) wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag hinreichend sicher sind.[1] Eine Forderung entsteht notwendig als Betriebsvermögen oder Privatvermögen, je nachdem, ob die Entstehung betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 6.2 Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter (Anlage- und Umlaufvermögen) bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, bleiben einkommensteuerrechtlich grundsätzl...mehr

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Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – vollentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft bei anteiliger Gutschrift des eingebrachten Werts auf dem Kapitalkonto I und dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auc...mehr

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Umlaufvermögen / 2.2.1 Zuordnung

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen hängt nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern ausschließlich von ihrer betrieblichen Zweckbestimmung ab.[1] Den Zweck des jeweiligen Wirtschaftsguts bestimmt der Unternehmer (= subjektiver Wille des Steuerpflichtigen). Das gilt auch im Fall von Personengesellschaften. So ist die Entscheidung ü...mehr

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Umlaufvermögen / 2.2.2 Objektive Merkmale

Hinzu kommen objektive Merkmale. So dient Anlagevermögen dem Gebrauch, Umlaufvermögen dem Verbrauch. Die Veräußerung, Verarbeitung oder der Verbrauch der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ist häufig eigentlicher Unternehmenszweck, wie z. B. der Verkauf von Waren durch einen Supermarkt. Das Umlaufvermögen trägt zur Erzielung der betrieblichen Umsätze bei. Umlaufvermögen ge...mehr

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Umlaufvermögen / 6.1 Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind als laufender Gewinn zu behandeln[1] und unterliegen ggf. der Gewerbesteuer.[2] Sie sind nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt, wenn mit den Wirtschaftsgütern die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt wird. Die Veräußerung von Wirtschaftsgüte...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.1.1 Betriebliche Veranlassung

Betriebsvermögen Alle Wirtschaftsgüter, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder in den Betrieb eingelegt werden, gehören zum Betriebsvermögen.[1] Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn aufgrund einer endgültigen Funktionszuweisung ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang des betreffenden Wirtschaftsguts mit dem Betrieb be...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gold

Barrengold kommt als gewillkürtes Betriebsvermögen jedenfalls für solche gewerblichen Betriebe nicht in Betracht, die nach ihrer Art oder Kapitalausstattung kurzfristig auf Liquidität für geplante Investitionen angewiesen sind.[1] Zahngold: Zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes gehören das zu sofortiger betrieblicher Verwendung angeschaffte Zahngold sowie das Dentalgold, das ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung beendet, ob ge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.2 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern auf die Betriebskapitalgesellschaft

Soweit bei Begründung der Betriebsaufspaltung einzelne Wirtschaftsgüter des Ausgangsunternehmens auf die Betriebskapitalgesellschaft überführt werden, unterfällt die­ser Vorgang nicht § 20 UmwStG. Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist, dass mindestens eine wesentlichen Betriebsgrundlage an die Betriebskapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Wegen dieser Notw...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist. Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung)...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Bodenschätze

Darunter fallen Kohle-, Mineral-, Lehm-, Sand-, Kiesvorkommen und ähnliche Bodenschätze. Sie sind grundsätzlich ein unselbstständiger Teil des Grund und Bodens, in dem sie ruhen. Bei der Einordnung von Bodenschätzen als materielle bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter ist zu differenzieren zwischen der Substanz als solcher (Bodenschatz, Kiesvorkommen) und den notwendigen Berech...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat,...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4 Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und Forderungen

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Lebensversicherung

Versicherungen auf den Erlebensfall und Todesfall gehören grundsätzlich zum Privatvermögen. Das gilt auch für Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder seiner Angehörigen. Diese sind selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung und/oder Tilgung betrieblicher Kredite dienen oder wenn die Versicherungsleistungen zur Abfindung der ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Verlustbringende Wirtschaftsgüter

Die Einlage von Wirtschaftsgütern in das – gewillkürte – Betriebsvermögen ist nicht zulässig, wenn damit lediglich Verluste aus dem privaten in den betrieblichen Bereich verlagert werden sollen oder wenn bereits beim Erwerb erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden.[1]mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 EStG

Es stellt sich dann die Frage, ob z. B. bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines Gebäudegrundstücks das Besitzunternehmen die Grundstücksaufwendungen voll oder im Hinblick auf das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % abziehen kann. Der BFH[1] hat in Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Anwendung des Teilabzugsverbots bei verschiedenen Fallkonstel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6 Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.1.2 Grund der Unterscheidung

Die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen hat folgende Bedeutung: Aktivierungswahlrecht/Aktivierungsverbot: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit deren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wird, die nach dem 31.12.2009 beginnen,[1] können in der Handelsbilanz mit ihren Herstellungskosten[2] aktiviert werden. Das gilt nicht für ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.6 Wirtschaftliche Eingliederung

Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Unternehmers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, wirtschaftlich tätig ist.[1] Die Tätigkeiten von Organträger und Organgesellschaft müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein und sich fördern und ergänzen bzw. miteinander verflochte...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 20 Sofern Wirtschaftsgüter weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, können Wirtschaftsgüter, nach ständiger Rechtsprechung des BFH, als gewillkürtes Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, 5 EStG berücksichtigt werden.[1] Hierzu ist allerdings notwendig, dass die Wirtschaftsgüter vom Betriebsinhaber erkennbar...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 5 Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 Die steuerneutrale Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts (im Gegensatz zu einem Betrieb, Teilbetrieb und einem Mitunternehmeranteil[1]) von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen (kein Rechtsträgerwechsel) ist gewährleistet (§ 6 Abs. 5 Sätze 1, 2 EStG). Das Sonderbetriebsvermögen wird als Betrieb des Steuerpflichtigen behandelt.[2] Da...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1.2 Sonderbetriebsvermögen und Buchführungspflicht

Rz. 5 Für Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter ist die Personengesellschaft buchführungspflichtig. Dies leitet der BFH aus § 141 AO ab.[1] Nach dieser Vorschrift seien Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wenn sie bestimmte Grenzen an Umsatz, Betriebsvermögen oder Gewinn überschreiten. Dabei müsse das gesamte Betriebsvermögen ...mehr