Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 17 ROM II – Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Gesetzestext Bei der Beurteilung des Verhaltens der Person, deren Haftung geltend gemacht wird, sind faktisch und soweit angemessen die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu berücksichtigen, die an dem Ort und zu dem Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses in Kraft sind. Rn 1 Art 17 verlangt – einem international weitgehend anerkannten Grundsatz folgend – die Berücksic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Abänderungsverfahren.

Rn 16 Im Regelfall sind die für die Unterhaltsbegrenzung erforderlichen Umstände bereits im Erstverfahren bekannt, so dass über die Unterhaltsbegrenzung auch in diesem Verfahren zu entscheiden ist (BGH FamRZ 2000, 1499). In einem späteren Abänderungsverfahren kann daher die erstmalige Geltendmachung der Unterhaltsbegrenzung nur dann Erfolg haben, wenn die Präklusionswirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stichtag.

Rn 6 Stichtag für die Beurteilung der Wahlberechtigung ist der Wahltag bzw der Tag und die Zeit, an dem das Wahlrecht auszuüben ist. § 21d ist insoweit nicht einschlägig (Zö/Lückemann § 21b GVG Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anfall in der Beschwerdeinstanz.

Rn 36 Insgesamt ist der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts begrenzt durch den Umfang, in welchem die Sache in der Beschwerdeinstanz angefallen ist, also die Entscheidung – ausgehend vom Sachvortrag des Beschwerdeführers – zur Überprüfung des Gerichts gestellt ist. Das Beschwerdegericht ist daher auch nicht befugt, die Beurteilung der Erfolgsaussicht durch das erstinstanzl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfolgende Nacherfüllung, I Nr 6.

Rn 8 Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann beenden, wenn es trotz fehlender Weigerung des Unternehmers offensichtlich ist, dass dieser nicht gem § 327l I 2 nacherfüllen wird. Für die Beurteilung der Offensichtlichkeit kann auf die zu § 323 IV entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden (§ 323 Rn 5 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge. (2) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind. (3) 1Das Revisionsgericht ist an die geltend gemachten Revisionsgründe nicht gebunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine Entscheidung aufgehoben, durch die der Scheidungsantrag abgewiesen wurde, soll das Rechtsmittelgericht die Sache an das Gericht zurückverweisen, das die Abweisung ausgesprochen hat, wenn dort eine Folgesache zur Entscheidung ansteht. Das Gericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt wurde, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verarbeitungsklauseln.

Rn 9 Str ist, ob bei der grds objektiven Beurteilung der Herstellerfrage die Vereinbarungen der Parteien zu berücksichtigen sind. Die hM und insb die Rspr erkennen solche Vereinbarungen über die Herstellereigenschaft in sog Hersteller- oder Verarbeitungsklauseln an, die Verlängerungsformen des EV darstellen (s § 449 Rn 27). Diese Ansicht hält am zwingenden Charakter der Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen auch die nicht selbständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Chancen- und Risikobericht

Tz. 84 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Konzernlagebericht ist gem. § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. Eine Chance liegt gem. DRS 20.11 bei möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignissen vor, die zu einer für den Konzern positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel zu erkennbar übersehenen oder für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkten (Nr 1).

Rn 13 Gesichtspunkt ist jede für die Entscheidung erhebliche tatsächliche oder rechtliche Erwägung. Übersehen ist, was beim Urteilserlass nicht einbezogen wurde, für unerheblich gehalten wurde, was zwar erwogen, aber verworfen wurde. Die Erkennbarkeit ist anhand der Akte zu beurteilen (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 20). Zuzulassen sind Tatsachen, die erstinstanzlich nicht vorgetr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermessen.

Rn 16 In Fällen, in denen das Gesetz dem Tatrichter Ermessen einräumt, kann das Revisionsgericht lediglich überprüfen, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, ob die Grenzen der Ermessenausübung eingehalten wurden, ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (BGH NJW 09, 993 Tz 26 mwN) und ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erheblichkeit.

Rn 4 Eine Gesundheitsgefährdung ist erheblich, wenn die weitere Benutzung der Räume mit bedeutenden gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. Wann eine Gesundheitsgefährdung idS als erheblich anzusehen ist, richtet sich nach objektiven Maßstäben (Brandbg ZMR 17, 387; KG ZMR 04, 513, 514), dh ohne Rücksicht auf den individuellen Zustand einzelner Mieter (LG Berlin ZMR 02, 752)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Für Entscheidung der Hauptsache erheblicher Gesichtspunkt.

Rn 15 Bei Gesichtspunkten iSv Abs 2 kann es sich um die materiell- oder verfahrensrechtliche Beurteilung des Streits, um die Behandlung von Tatsachen oder um die Würdigung von Beweisen handeln. Die Hinweispflicht besteht daher bspw hinsichtlich mangelnder Substantiierung des Vortrags (BGH NJW-RR 99, 605 [BGH 13.01.1999 - IV ZR 7/98]) – erst recht wenn die Partei aufgrund ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Divergenz.

Rn 14 Von dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 543 II 1 Nr 2 Alt 2) werden Fälle der Divergenz erfasst, die dann gegeben ist, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung idS liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anknüpfung des auf die Durchführung einer Adoption anwendbaren materiellen Rechts. Sie unterscheidet zwischen inl (I 1) u ausl (I 2) Adoptionen (BGBl 20 I 541; RegE BTDrs 19/15618; Finger FuR 20, 693 ff; Helms FamRZ 20, 645, 648 f; R. Magnus IPRax 22, 552 ff). Auf vor dem 31.3.20 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige IPR anwendbar (Art 2...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Finanzrisikobericht

Tz. 103 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Konzernlagebericht sind gem. § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB auch Angaben zu bestimmten Finanzrisiken zu machen. Die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind gesondert im sog. Finanzrisikobericht darzustellen, sofern sie für die Beurteilung der Lage oder die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns wesentlich sind (vgl. DRS 20.179)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichterstattung bei Prüfung von IFRS-Einzel- sowie IFRS-Konzernabschlüssen

Rn. 95c Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Erstellen MU aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig nach § 315e einen KA nach IFRS, unterliegt dieser ebenso wie der zu erstellende Konzernlagebericht nach § 316 Abs. 2 Satz 1 der Prüfungspflicht und der AP hat über die Konzern-AP nach § 321 i. R.e. Prüfungsberichts zu berichten (vgl. § 315e Abs. 1 i. V. m. §§ 316ff.; überdies H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswürdigung.

1. Grundsätze. Rn 8 Die Beweiswürdigung dient der Tatsachenfeststellung und ist daher ureigenste Domäne des Tatrichters. An dessen Feststellungen ist das Revisionsgericht grds gebunden. Revisionsrechtlich ist indes zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. 2Außerdem können nur die in § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b erwähnten Tatsachen berücksichtigt werden. (2) Hat das Berufungsgericht festgestellt, dass eine tatsächliche Behauptung wahr oder nicht wahr sei, so ist diese F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 8 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der rechtlichen Beurteilung eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses ist danach zu differenzieren, ob die geringfügige Beschäftigung im Unternehmen oder in Privathaushalten ausgeübt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2171 BGB – Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot.

Gesetzestext (1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam. (2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung.

1. Rechtsnormen. Rn 3 Die Auslegung von Rechtsnormen ist zweifelsfrei und in jedem Fall Rechtsfrage. Die Auslegung des Gesetzes gehört zum Kernbereich der revisionsrechtlichen Überprüfung, und zwar auch dann, wenn ungeschriebenes Recht in Rede steht (vgl BGH NJW 65, 1862, 1864 [BGH 13.05.1965 - Ia ZB 27/64]; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 4). Erfahrungssätze und Denkgesetze sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Über Gegenstände, zu deren Beurteilung eine kaufmännische Begutachtung genügt, sowie über das Bestehen von Handelsgebräuchen kann die Kammer für Handelssachen auf Grund eigener Sachkunde und Wissenschaft entscheiden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungskriterien.

Rn 5 Maßstab für die Beurteilung ist der Wille des Betreuten. Ist dieser nicht zu ermitteln, so müssen unter dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit, die mit der medizinischen Maßnahme verbundenen Risiken gegen die daraus erwachsenden Chancen auf eine Verbesserung seines Gesundheitszustands abgewogen werden (Hamm FGPrax 97, 64; LG Darmstadt FamRZ 09, 543). Behandlungen, die kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige persönliche Verhältnisse.

Rn 9 Ird umfassenden Zumutbarkeitsprüfung (BGH NJW 05, 61) sind auch das Alter des Unterhalt begehrenden Ehegatten (BGH FamRZ 91, 416; Hamm FamRZ 95, 1580), der Gesundheitszustand (BGH FamRZ 91, 416), seine Berufsausbildung (Ddorf FamRZ 91, 76) und eine frühere Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1085 ZPO – Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist entsprechend den §§ 775 und 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer Bestätigung über die Nichtvollstreckbarkeit oder über die Beschränkung der Vollstreckbarkeit nach Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vorgelegt wird. Rn 1 Neben den in Art 21 u 23 EuVTVO vorgesehen Rechtsbehelfen sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln.

Rn 14 Bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf den konkreten Sachverhalt ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum vorbehalten (BGH NJW 07, 2177 [BGH 18.04.2007 - VIII ZR 182/06] Tz 32). Das Revisionsgericht kann die Feststellung der Voraussetzungen eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur beschränkt darauf überprüfen, ob der Tatrichter wesentliche Umstände üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein allein vom Erben aufgenommenes Inventar ist wirkungslos (MüKo/Küpper § 2002 Rz 1), da die amtliche Mitwirkung sicherstellen soll, dass das Inventar eine brauchbare Grundlage zur Beurteilung des Nachlassbestandes darstellt (krit Zimmer ErbR 12, 5). Die Hinzuziehung ist dabei iRd Mitwirkung ein ›weniger‹ ggü der Aufnahme durch den Notar selbst nach § 2003, wo der Nota...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesamtgutverbindlichkeit.

Rn 3 Die Unterhaltspflicht ist Gesamtgutverbindlichkeit und muss bei Auseinandersetzung des Gesamtgutes ausgeglichen werden (§§ 1441 II Nr 2, 1463 Nr 2). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen (Frankfurt OLGR 02, 25).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung (I 2).

Rn 5 Wie bei § 638 III ist der Reisepreis bei Vorliegen eines Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der tatsächliche Wert der mangelbehafteten Reise zu dem wirklichen Wert gestanden hätte (§ 638 Rn 3, 5). Die Minderung des Preises der Pauschalreise hat dem Wert der vertragswidrigen Reiseleistungen zu entsprechen. Maßgeblich ist der Umfang der im konkreten Pauschalr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfungsumfang.

Rn 3 Das Gericht hat alle Voraussetzungen des Arrests zu prüfen. An seine Beurteilung bei Erlass des Beschlussarrests ist es nicht gebunden (St/J/Grunsky Rz 3; Zö/Vollkommer Rz 5). Maßgeblich ist, ob der Arrestbefehl bei Schluss der mündlichen Verhandlung sachlich gerechtfertigt ist (BFH NJW 04, 2183, 2184; Ddorf MDR 19, 1021 [OLG Düsseldorf 27.02.2019 - 15 U 45/18]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Stillschweigender Vertrag.

Rn 47 Auf den Vertragsschluss finden die Regeln der Rechtsgeschäftslehre Anwendung, sodass der Vertrag auch konkludent geschlossen werden kann (BGHZ 140, 111). Die Entgeltfestlegung ist Indiz für die Rechtsbindung. Die Unentgeltlichkeit allein steht dem stillschweigenden Vertragsschluss nicht entgegen. Vor dem Hintergrund des § 675 II setzt ein stillschweigender Vertragsschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. 3Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen. (2) Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiswürdigung.

Rn 4 Aus dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 I 1) ergibt sich das Recht und die Pflicht des Richters, das Sachverständigengutachten in allen Punkten einer selbstständigen, eigenverantwortlichen Prüfung zu unterziehen. Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen sowie der vom SV aufgrund seiner Sachkunde f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils.

Rn 6 Abgesehen von einer solchen Fortwirkung von Prozesshandlungen kann der Bekl sich im Nachverfahren nunmehr uneingeschränkt verteidigen und ist auch der Kl keinen Beschränkungen in seiner Beweisführung mehr unterworfen. Anderes gilt nur, soweit die Beurteilung in dem Vorbehaltsurteil bindende Wirkung auch für das Nachverfahren hat. Über diese herrscht allerdings in Rspr u...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 960 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Frage, ob eine Betriebsaufgabe vorliegt, ist entscheidend auf die wesentlichen Grundlagen des Betriebs abzustellen (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). Schon aus praktischen, aber auch aus systematischen Gründen kann die Annahme einer Betriebsaufgabe nicht davon abhängig gemacht werden, dass ausnahmslos sämtliches BV ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schriftlichkeit und Vollständigkeit

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Prüfungsergebnis ist schriftlich zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2; Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der AP-VO). Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Prüfer darüber bereits in anderer Form Bericht erstattet hat; denn der Prüfungsbericht ist als ein ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Gesetzliche Bestandteile und Gliederung des Prüfungsberichts

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 Satz 1 kodifizierte Grundnorm, nach der "über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung" zu berichten ist, erfährt ihre Konkretisierung durch die Sätze 2f. des Abs. 1 sowie die Abs. 2 bis 4a. Im Einzelnen unterscheidet der Gesetzestext folgende Berichtselemente: Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der KapG oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen der öffentlichen Hand

Rz. 438 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung wollte unentgeltliche Zuwendungen der öffentlichen Hand bislang generell nicht erfassen.[2] Höchst ausnahmsweise können sie, so die amtlich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Meinung des BFH,[3] aber doch schenkungsteuerbar sein – bei eindeutiger Kompetenzüberschreitung der verantwortlichen Behörde.[4] Im Übrigen handele d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16 Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 20). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Absage einer Gesellsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Die wesentlichen Grundsätze zur Inhaltskontrolle im Überblick.

Rn 9a Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Ehevertragsfreiheit seit 2004 die Struktur in Form der Trias objektive Seite, subjektive Seite, Bestandskontrolle, Ausübungskontrolle beibehalten. Rn 9b Zur objektiven Seite geht der BGH vom hohen Rang der Scheidungsfolgen, die dem Kernbereich unterfallen aus, weist aber darauf hin, dass das Verdikt der Sittenwidrigke...mehr