Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Abs. 2)

Rz. 44 [Autor/Stand] Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden, § 1 Abs. 2 ErbStG. Rz. 45 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass es sich im Ergebnis bei Erbschaftsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerb im Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren

Rz. 40 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 GrStG schließt die persönliche Haftung des Erwerbers aus, wenn der Erwerb aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren erfolgt. Die Regelung entspricht inhaltlich der des § 75 Abs. 2 AO, der ebenfalls die persönliche Haftung des Betriebsübernehmers für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren ausschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 21 [Autor/Stand] Einen gestuften Erwerb gibt es nicht nur bei der Erbfolge, sondern auch bei einem Vermächtnis. Man spricht dann von einem Vor- und Nachvermächtnis, das erbrechtlich der Vor- und Nacherbschaft weitgehend gleichgestellt wird (§ 2191 Abs. 2 BGB). Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Nachvermächtnis[3] (§§ 2163 Abs. 1 Nr. 2, 2191, 2339 Abs. 1 Satz 2 BGB) liegt vor, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wohngruppen

Rz. 361 [Autor/Stand] Bei einer Wohngruppe handelt es sich um eine auf eine gewisse Dauer angelegte Zuordnung verschiedener, im Allgemeinen nicht miteinander bekannter Personen zu Räumlichkeiten, die dem betroffenen Personenkreis den ständigen Aufenthalt zu einem bestimmten, i.d.R. besonders förderlichen Zweck ermöglichen. Rz. 362 [Autor/Stand] Die Räumlichkeiten derartiger W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstücksschenkungen

Rz. 122 [Autor/Stand] Eine Grundstücksschenkung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH,[2] der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat,[3] bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) vorliegen und der Beschenkte damit jederzeit die Eigentumsumschreibung herbeiführen kann. Rz. 123 [Autor/Stand] Folgerichtig ist die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Antrag (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 52 [Autor/Stand] Nur auf Antrag wird der Nacherbe entsprechend seinem Verhältnis zum Erblasser besteuert (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Darunter ist das Verwandtschaftsverhältnis zu verstehen. Der Antrag wirkt sich daher nur auf die Steuerklasse aus und auf die Besteuerungsmerkmale, die damit zusammenhängen.[2] Dies sind inbesondere alle sachlichen Steuerbefreiungen, die an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 4. Allgemeine Gütergemeinschaft

Im ErbStG löst die Vereinbarung des Wahlgüterstandes der Gütergemeinschaft, da sie auch voreheliches Vermögen – oder bei späterer Umstellung des Güterstandes während der Ehe – zuvor getrenntes Vermögen der Eheleute einschließt, in Deutschland die Fiktionswirkung einer stets zwingend unterstellten freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG aus, wenn die in das Gesamtg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnung

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – im Sinne einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind (BFH v 10.04.2013, I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909). Nicht erforderlich ist, dass es sich um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil handelt. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / b) Vertragliche Zuweisung des Zugewinns an einen Ehepartner

Kennt ein gewähltes ausländisches Güterrecht mit Regel- oder Wahlgüterstand der Zugewinngemeinschaft Regelungen, die den Zugewinn ggf. (so der Schweiz den Vorschlag) einem Ehepartner allein zuweisen, wird eine Anerkennung dieses Modells für Zwecke des § 5 Abs. 1 ErbStG von vornherein deshalb ausscheiden, weil nach § 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG innerhalb des Güterstands der Zugewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 1. Erreichen des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft aus der Gütertrennung heraus

In einer Reihe von Rechtsordnungen ist die Gütertrennung ohne wechselseitige Ansprüche und damit auch ohne Befreiungsmöglichkeiten Regelgüterstand. Hier kann es interessant sein, im internationalen Verhältnis ein Güterrecht mit dem Regelgüterstand z.B. in Deutschland der Zugewinngemeinschaft zu erreichen. Nur wenn auch nach deutschem Recht Zugewinngemeinschaft besteht, wofür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze

§ 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögensverwalter gewisse – nicht alle – steuerlichen Pflichten für den Erblasser zu erfüllen. Der Erbfall an sich löst unterschiedliche steuerliche Tatbestände und damit auch Pflichten des Testamentsvollstreckers aus. Im Zeitpunkt des Erbfalls in der Person des Erblassers bereits entstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.1 Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens

Rz. 70 Das Abwicklungs-Endvermögen ist nach § 11 Abs. 3 KStG das zur Verteilung kommende Vermögen, d. h. das Vermögen, das verbleibt, nachdem die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen sind. Soweit das Vermögen in Bargeld bzw. einem Bankguthaben jeweils in EUR besteht, ergeben sich hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.4 Löschung mit bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 90 In der Praxis kam die Fragestellung auf, wie mit noch bestehenden Verbindlichkeiten in einer Liquidationsschlussbilanz umzugehen sei. Betroffen hiervon sind typischerweise vermögenslose Kapitalgesellschaften, die über Gesellschafterverbindlichkeiten (oder Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen) verfügen, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen wurde, um die in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Umsatzsteuerrecht

Leitsatz 1. Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S. des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln. 2. Die ertragsteuerrechtliche Behandlung ist umsatzsteuerrechtlich auch dann unerheblich, wenn sie zur Annahme mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe führ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.1 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 9 Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe schreibt das Gesetz zwingend das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni vor. Dies gilt sowohl für buchführende als auch für nicht buchführende Betriebe, also auch für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln. Das abweichende Wirtschaftsjahr gilt ferner auch in dem Fall, da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

Leitsatz Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Mit Urteil vom 11.5.2021 hat das FG Münster diesen Fall bei dem Betrieb einer Seniorenresidenz angenommen, der eng mit einem benachbarten Gastgewerbe derselben Gesellschafter verwoben war. Sachverhalt Im Mitt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Leitsatz 1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich. 2. Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / Zusammenfassung

Begriff Der "gemeine Wert" ist im Bewertungsgesetz definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert, Einzelveräußerungspreis) – und entspricht dem Preis, den ein fremder Dritter bezahlen würde. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Definitio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.3.1 Gemeiner Wert mit / ohne Umsatzsteuer

Die Frage, ob der gemeine Wert die Umsatzsteuer beinhaltet, oder der "Nettowert" – Wert ohne Umsatzsteuer – als gemeiner Wert gilt, wird in der Literatur unterschiedlich beschrieben. Nach Definition in § 9 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.4.2 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Bemessung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Bei unbebauten Grundstücken beträgt der Bedarfswert 80 % der Bodenrichtwerte (lt. Gutachterausschüssen). Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert des unbebauten Grundstücks niedriger als der berechnete Bedarfswert ist, ist der gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert. Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkaufe vorliegen) seit 2009 nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt. Ertragswert ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mal Kapitalisierungsfaktor.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 1 So wird der gemeine Wert definiert

Der "gemeine Wert" oder auch "Verkehrswert"[1] gilt neben vielen anderen "Werten" als Maßstab in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die unterste Grenze bildet, insbesondere, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, der Material- bzw. Schrottwert. Bei der Wertfindung sind alle Umstände, die den Preis beeinfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 2 Abgrenzung zum Teilwert

Als Teilwert [1] eines Wirtschaftguts gilt der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für dieses einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Was würde ein Unternehmer, der ein ganzes Unternehmen kauft und fortführen möchte, für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen? Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.1 Kauf, Tausch

Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die hierauf beruhende Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.2 Veräußerungspreis bei verdeckter Einlage

Rz. 196 Für den Ersatztatbestand der verdeckten Einlage (Rz. 146) tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der gemeine Wert (§ 9 BewG) der eingelegten Anteile (§ 17 Abs. 2 S. 2 EStG); unrichtiger Weise will die Finanzverwaltung[1] unter Berufung auf den BFH[2] den Teilwert ansetzen; dem steht § 17 Abs. 2 S. 2 EStG entgegen. Damit ist Veräußerungsgewinn in diesen Fällen die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Zuzug aus dem Ausland

Rz. 276 § 17 Abs. 2 S. 3, 4 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass der Stpfl. aus dem Ausland zuzieht und damit (erstmals) die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn er bei Wegzug aus seinem bisherigen Wohnsitzstaat dort einer dem § 6 AStG vergleichbaren Besteuerung unterlegen hat. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden, die durch die Weg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.2 Ermittlung und Besteuerung des Gewinns

Rz. 350 Für die Ermittlung des Gewinns aus Auflösung der Kapitalgesellschaft, aus Kapitalherabsetzung oder aus Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos gelten die Regeln des § 17 Abs. 2 EStG entsprechend. "Veräußerungspreis" ist der Betrag, den der Stpfl. aus der Auflösung bzw. Kapitalherabsetzung bzw. aus dem steuerlichen Einlagekonto erhält, soweit dieses Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

Leitsatz 1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. 2. Nicht nur bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schreiben v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug), BStBl. I 1974, 442 (aufgehoben durch BMF-Schreiben v. 7.6.2005 – IV 6 – O 1000 – 86/05, BStBl. I 2005, 717) Inhaltsübersicht [...] 4. Erbschaft- und Schenkungsteuer 4.0 Erweiterte beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht 4.1 Umfang der erweiterten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Grundstücksübertragung gegen Nutzungs- und Leistungsauflagen zur Ermittlung der Gegenleistung der Kapitalwert der Auflagen nach § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zu kürzen ist. Die Klägerin ist Erbin der am […] 2012 im Alter von 81 Jahren verstorbenen Frau A (im Folgenden: Übergeberin). Mit notariellem Vertrag vom 9.10.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quantitative Interessen bezogen auf Vermögen (Nr. 3)

„... oder 3. zu Beginn des Veranlagungszeitraums ...” Rz. 291 [Autor/Stand] Zeitbezug. Die dritte Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe des Vermögens einer natürlichen Person, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte i.S. des § 34d EStG wären. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zu Beginn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 3 Anmerkung

1. Unabhängig davon, ob und inwieweit das Schenkungsteuerrecht an das Zivilrecht gebunden ist, in einem Punkt sind sich beide einig: Beide sagen, dass ein Austauschgeschäft nur dann ein Element der Schenkung oder der freigebigen Zuwendung enthalten kann, wenn eine objektive Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Damit eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB vorli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 16 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4 zeichnet sich dadurch aus, dass für seine Anwendung sowohl ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt-DBA) als auch ein DBA auf dem Gebiet der Einkommensteuer (ESt-DBA) Bedeutung haben. Rz. 17 [Autor/Stand] Begrenzung des erweitert beschränkt steuerpflichtigen Erwerbs durch das Erbschaftsteuer-DBA. Auch im Rahmen ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Kürzung des K... / Leitsatz

1. Der Wert der Bereicherung bei der gemischten Schenkung ist unter Berücksichtigung des Steuerwerts des übertragenen Gegenstands unter Abzug des Kapitalwerts der Leistungs- und Nutzungs-/Duldungsauflagen zu ermitteln. Eine Differenzierung nach Leistungsauflagen einerseits und Nutzungs-/Duldungsauflagen andererseits ist nicht erforderlich. 2. Nicht nur bei der Ermittlung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. Wie § 2 gehört auch § 4 zu den seltenen Steuernormen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehr geändert wurden als in der Folgezeit. Im 1. RefE war die Vorschrift noch parallel zu § 2 konzipiert. Der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht sollte das Vermögen unterliegen, welches nicht als Auslandsvermögen (i.S. des d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 12 [Autor/Stand] Freiheit des Kapitalverkehrs. Art. 63 AEUV gewährleistet den freien Kapitalverkehr. Was Kapitalverkehr im Einzelnen bedeutet, entnimmt der EuGH in ständiger Rspr. der Nomenklatur der Richtlinie 88/361/EWG v. 24.6.1988[2], obschon Art. 67 des EWG-Vertrages, der mittels dieser Richtlinie durchgeführt werden sollte, zwischenzeitlich aufgehoben wurde.[3] Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr