News 20.04.2012 BFH Kommentierung

Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute unterliegen als freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer, wenn das Finanzamt nachweist, dass der nicht einzahlende Ehegatte zur Hälfte über das Guthaben verfügen kann.

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