Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 2 Bilanzierungsregeln für Sonderbilanzen

In der Handelsbilanz darf Sonderbetriebsvermögen nicht ausgewiesen werden, weil es kein Gesellschaftsvermögen, sondern gesellschaftsfremdes Vermögen ist. Es wird deshalb regelmäßig in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen und geht insoweit in die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft ein.[1] Für das Sonderbetriebsvermögen ist die Personengesellschaft gem. § 141 A...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.2 Praktische Bedeutung und Gewinngemeinschaftsvertragsmuster

Rz. 49 In der gegenwärtigen Vertragspraxis kommt dem Gewinngemeinschaftsvertrag eine nur untergeordnete Bedeutung zu,[1] weil er nicht mehr als Grundlage der steuerlichen Organschaft anerkannt wird.[2] Dennoch schließen sich auch heute noch vereinzelt Unternehmen zu Gewinngemeinschaften zusammen. Die Motivation für einen derartigen Zusammenschluss resultiert nicht zuletzt au...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Ein ohnehin zum Betriebsvermögen zählendes Wirtschaftsgut kann schon begrifflich nicht eingelegt werden. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.4 Rückgängigmachung einer Entnahme

Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, der eine bestimmte Rechtsfolge auslöst und weder rückbezogen noch rückwirkend wieder beseitigt werden kann.[1] Daher lässt sich eine Entnahme aus steuerlichen Gründen prinzipiell nicht rückgängig machen. Zwar kann das entnommene Wirtschaftsgut wieder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, aber dies ist nicht geeignet, um die vor...mehr

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Einlagen / 4 Einlagewille und Einlagehandlung

Die unternehmerische Entscheidung, ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen zu überführen, muss durch ein entsprechendes Verhalten nach außen dokumentiert werden. Der Tatbestand der Einlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG setzt eine auf einem entsprechenden Einlagewillen beruhende konkludente oder ausdrückliche Einlagehandlung als Widmungsakt voraus....mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig

Entnommen werden können nur Wirtschaftsgüter, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig ist ein Wirtschaftsgut, das weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, notwendiges Betriebsvermögen zu sein, andererseits a...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 1 Begriff der Entnahme

Was unter "Entnahmen" zu verstehen ist, definiert § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie folgt: "Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat". Entnahmen sind danach – mit den Worten der R...mehr

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Einlagen / 6.2 Offene Einlagen

Bei Kapitalgesellschaften sind zwar vor allem diejenigen Einlagen von Bedeutung, die die Gesellschafter aufgrund ihrer handelsrechtlichen Einlageverpflichtung erbringen.[1] Es handelt sich dabei um Vermögensgegenstände, die der Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zugeführt werden. Diese "offenen Einlagen" erhöhen die Aktiva der Kapitalgesellschaft un...mehr

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Bewirtungskosten / 7 Hinzurechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe

Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nicht abzugsfähig, weil die Nachweispflichten des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht erfüllt oder die Aufwendungen nicht nach § 4 Abs. 7 EStG besonders aufgezeichnet worden sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vor, sondern nich...mehr

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Einlagen / 3.4 Nutzungsvorteile

Eine Nutzung, die lediglich betriebliche Aufwendungen erspart, kann nicht Gegenstand einer Einlage sein. Das wird vom Großen Senat des BFH[1] aus dem Gesetzeswortlaut[2] hergeleitet. Danach kann Gegenstand einer Einlage nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs [3] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[4] – nur Wirtschaftsg...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.2 Nutzungsvorteile sind nicht einlagefähig

Bloße Nutzungen, die lediglich betriebliche Aufwendungen ersparen, können nicht Gegenstand einer Einlage sein.[1] Danach kann Gegenstand einer Einlage grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs[2] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[3] – nur Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden dürfen. Das...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4 Praxisrelevant: Entnahme durch Nutzungsänderung

Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmehandlung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses dem Betrieb nicht mehr dienenden Wirtschaftsguts zu einem Betrieb...mehr

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Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

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Einlagen / 3.3 Aufwandseinlage in Form von Nutzungs- und Leistungseinlagen

Gegenstand einer Einlage kann grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann. Dazu zählen allein Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden können.[1] Nutzungen und Leistungen (z. B. Zinsvorteile, unentgeltliche Kraftfahrzeug-[2] oder Gebäudenutzung[3]) haben nicht die Eigenschaft von Wirtschaftsgütern,...mehr

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Entnahmen / 2.1.3 Aufwandsentnahmen in Form von Nutzungs- und Leistungsentnahmen

Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nicht auf bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter beschränkt. Er umfasst insbesondere auch Nutzungen und Leistungen, die in der Bilanz nicht ansetzbar sind.[1] Als Gegenstand der Entnahme kommt daher auch betrieblicher Aufwand in Betracht.[2] Eine Entnahme von Aufwand liegt entweder in der betriebsfremden Nutzung von Wirtscha...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 3.2 Teilwert ist niedriger als die historischen Anschaffungskosten

Problematisch ist die Verfahrensweise bei der Einlage von Anteilen, deren Teilwert im Zeitpunkt der Einlage unter den historischen Anschaffungskosten liegt. Eine Bewertung mit dem Teilwert, wie es der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG vorsieht, hätte zur Folge, dass die bis dahin eingetretene Wertminderung der Beteiligung sich einkommensteuerlich...mehr

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Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

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Entnahmen / 2.2.1 Überführung in den privaten Bereich

Eine Entnahme liegt immer vor bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem betrieblichen in den privaten Bereich, z. B. bei Übertragung eines Betriebsgrundstücks durch schenkweise Übereignung an einen Dritten.[1] Die schenkweise Übereignung eines Grundstücks des Betriebsvermögens auf einen Dritten ist aber nur dann als Entnahme zu werten, wenn der Betriebsinhaber nicht n...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 6.1 Angabepflichtige Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

Rz. 141 Nach § 251 HGB sind bestimmte Haftungsverhältnisse unter der Bilanz auszuweisen, d. h. zu vermerken. Es handelt sich um künftig entstehende Risiken, die nicht als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind, u. a. aus Dauerschuldverhältnissen, z. B. Schuldbeitritt zu Verpflichtungen aus Mietverhältnissen. Bei fehlender Bezifferbarkeit ist zu sch...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 6.3 Pflichtangaben im Anhang (§ 285 HGB)

Rz. 145 Dauerschuldverhältnisse, zu denen auch die Miet- und Pachtverträge zu zählen sind, begründen i. d. R. eine Angabepflicht, nach § 285 Nr. 3, 3a HGB. Anzugeben sind Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und eine Offenlegung für die Beurteilung de...mehr

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Konzernanhang / 4.3 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 77 Die IFRS regeln sowohl die Einzel- als auch die Konzernabschlusserstellung, jedoch ohne dafür – wie das HGB – abgestufte Regelungen vorzuhalten. Vielmehr sind, soweit nicht explizit auf Einzel- und Konzernabschlussspezifika Bezug genommen wird, alle Einzelstandards sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse relevant, sodass keine expliziten Unterschiede zwische...mehr

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Konzernanhang / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich aber ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.3 Leasing

Rz. 8 "Leasing" ist steuer- und handelsrechtlich eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Investitions- oder Konsumgütern durch den sog. Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Nach IFRS umfasst Leasing auch sämtliche Mietverträge und ist in dem pflichtgemäß erstmals im Geschäftsjahr 2019 anzuwendenden IFRS 16 geregelt, welcher d...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.2 Unterlassene Instandhaltung und Abraumrückstand

Rz. 115 Nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für die im Geschäftsjahr unterlassenen Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden. Diese Rückstellung ist auch in der Steuerbilanz anzusetzen.[1] Es können solche Rückstellungen jedoch nur für unaufschiebbare umfangreiche Erhaltungsarbeiten ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4.2 Behandlung beim Geber (Mieter)

Rz. 28 Einmalzahlungen für die Nutzungsüberlassung auf Zeit sind Rechnungsabgrenzungsposten. Auf künftig zu zahlende Pacht anzurechnende Zahlungen sind als Vorauszahlungen aktiv abzugrenzen.[1] Rz. 29 Zahlungen für den Eintritt in bestehende Miet- und Pachtverträge sind dagegen Anschaffungskosten für ein immaterielles Wirtschaftsgut. So sind z. B. Abstandszahlungen eines Betr...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 76 Die Aufwendungen, die für das im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen der Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut anfallen, sind – sofern keine aktivierungspflichtigen Aufwendungen vorliegen – als Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig.[1] Insbesondere kommen in Betracht: Vertragskosten beim Abschluss des Miet- und Pachtvertrags, Absetzung für Abnutzung, Abschreibunge...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Konzernanhang / 3.6 Verkürzter Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung

Rz. 24 Der verkürzte Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG [1] von Mutterunternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Dennoch ergeben sich aus dem Umstand der verkürzten Darstellung auch i...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

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Konzernanhang / 3.7.2 Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden, Schätzungen und Fehler

Rz. 36 In Analogie zum Einzelabschluss sind Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang nicht nur anzugeben und zu begründen, sondern es ist auch deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Im Kontext der Konzernabschlusserstellung ist dies vom Gesetzgeber jedoch darüber hinaus auch auf die Konsolidierungsmethoden erwe...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4.1 Behandlung beim Empfänger (Vermieter)

Rz. 23 Nach bürgerlichem Recht sind Mieterzuschüsse (verlorene Zuschüsse) den Mietvorauszahlungen ähnlich. Sie müssen deshalb auch steuerrechtlich entsprechend behandelt werden. Es handelt sich um sog. unechte Zuschüsse, weil ihnen die Verpflichtung des Zuschussempfängers auf Überlassung des Grundstücks oder Grundstücksteils gegenübersteht. Diese Zuschüsse stehen also in unm...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.3 Arten des Vorratsvermögens

Rz. 4 Rohstoffe gehen unmittelbar in die Produktion ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Sie umfassen nicht nur unbearbeitete Rohstoffe, z. B. Öl, Baumwolle, sondern auch einzubauende Materialien, z. B. Kugellager, Ventile, sowie vom Unternehmen bezogene Vermögensgegenstände vorgelagerter Produktionsstufen, z. B. Garne bei Webereien. Hilfsstoffe gehen...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.3 Mietvorauszahlungen

Rz. 16 Langfristige Mietvorauszahlungen und ihnen gleichzusetzende verlorene Baukostenzuschüsse sind keine Anzahlungen auf Anlagen. Unter dem Posten "geleistete Anzahlungen" sind nur eigene Investitionen in Sachanlagen auszuweisen. Mietvorauszahlungen sind durch den Wortlaut dieser Postenbezeichnung nicht gedeckt. Rz. 17 Für langfristige Mietvorauszahlungen sind grundsätzlich...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der für alle Kaufleute gilt und früher au...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 22 Die Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. §§ 256 und 240 Abs. 3 und 4 HGB stellen eine Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB dar, wobei der Bilanzierende nach der Wahl der Bewertungsmethode durch das Stetigkeitsgebot des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB gebunden ist; Abweichungen sind gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen zulässi...mehr

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Konzernanhang / 3.2 Begriffsdefinitionen und Gliederung

Rz. 12 Bezüglich der Ausgestaltung der Informationen unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene qualitativ differierende Berichterstattungskategorien, wie Angaben, Begründungen und Darstellungen. Angaben sind dabei als grundlegende Anforderungen an die Berichterstattung im Sinne von "Angabe aufnehmen" zu verstehen und können mit der ebenfalls verwendeten Formulierung "Hinwei...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.3 Angaben im Anhang

Rz. 31 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz und der GuV-Rechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Darzulegen ist, ob das Vorratsvermögen – ggf. unterteilt nach Gruppen – zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Durchschnittswerten oder gemäß einem Verbrauchsfolgeverfahren bewertet wurde. Bei unfertigen und fe...mehr

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Konzernanhang / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 1.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder rechtsformspezifische Besonderheiten...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.1 Grundsatz Einzelbewertung

Rz. 20 § 252 HGB enthält die für alle Kaufleute geltenden Bewertungsgrundsätze. Nach § 252 Abs. 1 Ziff. 3 HGB sind die Vermögensgegenstände (und Schulden) – d. h. auch die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, einzeln zu bewerten. "Enthält das Vorratsvermögen am Bilanzstichtag Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden (vertretbare Wirtschaf...mehr

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Konzernanhang / 3.3 Zusammenfassung von Anhang und Konzernanhang

Rz. 16 Gegenstand des Konzernanhangs ist einzig der als wirtschaftliche Einheit verstandene Konzern und nicht das Mutterunternehmen oder die rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen. Der Konzernanhang kann daher nur in bestimmten Teilen aus den Anhängen der Einzelunternehmen abgeleitet werden (z. B. Aufgliederung einzelner Posten von Bilanz und GuV). Im Wesentlichen ist ...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.2 Steuerliche Wahlrechte

Rz. 40 Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG durch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes beschränkt. Dabei sind allerdings die Grundsätze ordnung...mehr

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Anlagevermögen / 2.2 Ansatz des immateriellen Wirtschaftsguts in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrechtlich darf für immaterielle Wirtschaftsgüter ein Aktivposten nur bei entgeltlichem Erwerb angesetzt werden.[1] Handelsrechtlich ist es seit 1.1.2010 zulässig, bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen.[2] Nicht in die Handelsbilanz aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, ...mehr

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Sachanlagen / Zusammenfassung

Begriff Zum Sachanlagevermögen zählen die materiellen (körperlichen) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Anlagevermöge...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.2 Bilanzausweis

Rz. 2 Nach dem Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 Abs. 2 B I HGB) sind die Vorräte auf der Aktivseite als Bestandteil des Umlaufvermögens auszuweisen. Die weitere Tiefengliederung (sie spiegelt auch gleichzeitig den Umfang des Vorratsvermögens wider) ist nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften/GmbH & Co. KG[1] gefordert und sieht wie folgt aus:mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.3 Bildung von Bewertungseinheiten

Rz. 26 Die in der Praxis angewandten Grundsätze zur Bildung von Bewertungseinheiten – auch hedge accounting genannt – sind in § 254 HGB verankert.[1] Dieser Vorschrift liegt die Überlegung zugrunde, dass aus einem Grundgeschäft resultierende Risiken durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten neutralisiert werden können; eingeschränkt wird der Grundsatz der Einzelbewertung,...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.5 Wertaufholungsgebot

Rz. 30 Im § 253 Abs. 5 HGB ist ein umfassendes und rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot bezüglich aller Formen von außerplanmäßigen Abschreibungen verankert; es besteht also kein Wertaufholungswahlrecht. So sind auch Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Wertaufholung verpflichtet. Damit besteht grundsätzlich zu jedem Bilanzstichtag di...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.4 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 27 Nach § 253 Abs. 4 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens – also auch Vorräte – Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag vorzunehmen, wenn dieser unter den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt; ist ein Börsen- und Marktpreis nicht festzustellen, ist auf den "beizulegenden Wert" abzuschreiben. Dieses Gebot ist...mehr